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Sky neue AGB

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AW: Sky neue AGB

So ich habe heute früh die AGB's widerrufen und habe eben folgende Email erhalten
:
Sehr geehrter HERR XXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wir haben Ihren Widerruf der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt. Somit gelten weiterhin die von Ihnen angenommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres aktuellen Abonnements.

Wir wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Sky Team

Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
22033 Hamburg
Service 0180 6 11 00 00 (0,20 Euro/Anruf aus dem dt. Festnetz, max. 0,60 Euro/Anruf aus dem Mobilfunknetz)

sky.de/kontakt
sky.de


Was hält ihr davon?


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AW: Sky neue AGB

die altverträge müssten doch jetzt ende januar alle ausgelaufen sein
 
AW: Sky neue AGB

@Link ist nicht mehr aktiv.
bis wann hast du dein vertrag noch laufen ??

die werden warschanlich abwarten bis der ausläuft , dann bei verlängerung zuschlagen

steht in den alten AGB's auch nichts von der möglichkeit den recivier und karte zu tauschen ??

die können dir trotzdem den neuen recivier mit karte zusenden , und hoffen das du es annimst
 
AW: Sky neue AGB

Also mein vertrag läuft noch bis 1.9.15, habe erst vor kurzen verlängert gehabt. Nach der verlängerung wurden mir aber keine neuen AGB's zugesendet. Ich habe vor ca.3 wochen schon 2 neue v14 karten mit modul erhalten. Ich hoffe das ich jetzt bis vertragsende noch ruhe habe, bevor sie das pairing scharf schalten. Mit dem widerruf der neuen AGB's ging es mir hauptsächlich um die ganzen neuen änderung, wie Preisanpassung, vertragsstrafen, zuspät zurück schicken deren hardware usw.


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AW: Sky neue AGB

Habe auch per Mail widerrufen und heute die Bestätigungsmail bekommen.

Einschreiben kann man sich also sparen
 
AW: Sky neue AGB

Sagt mal ich habe im Juli einen Neuvertrag abgeschlossen und direkt bei Sky vermerken lassen schriftlich, dass ich meine eigenen Receiver verwenden möchte. Könnt Ihr mir sagen, ab wann die neuen AGB rausgekommen sind und automatisch beim Neuabschluss zugestimmt werden mussten? Habe ich noch die alten Agb zugestimmt oder die neuen ? Danke für eure Antwort!
 
AW: Sky neue AGB

dass sky dir nen receiver aufdiktieren kann steht schon seit ewigkeiten drin.
nebenabsprachen wie die zugesicherte Verwendung eigener Receiver oder dass du ein Einhorn geschenkt bekommst sind unzulässig.

MfG
 
AW: Sky neue AGB

Sorry, das ist Quark.
Wir haben hier in Deutschland und Österreich Vertragsfreiheit und da kann man vertraglich vereinbaren, was man will, so lange es nicht gegen die guten Sitten verstößt.
Und wenn man einen "nur Smartcard"-Vertrag mit eigener Hardware abgeschlossen hat, dann hat man auch einen solchen Vertrag. Punkt.
Sky darf nicht nach eigenem Gutdünken dem Kunden mitten in der Vertragslaufzeit einen Leihreceiver aufdrücken, wenn der Kunde damit nicht einverstanden ist.

Übrigens steht auch in den allerneuesten AGB nichts davon, dass man einen Leihreceiver nehmen muss. Was Sky laut AGB theoretisch darf, ist, einen bereits vorhandenen Leihreceiver gegen ein anderes Gerät/Modell auszutauschen. Und Sky darf laut AGB auch die Smartcard pairen - dann allerdings nur mit der beim Kunden vorhandenen Hardware. Wenn die das nicht hergibt, dann geht es halt nicht. Pech für Sky!

Es gelten übrigens immer die AGB, die bei Vertragsabschluss wirksam miteinbezogen wurden. Dabei kommt es darauf an, dass Sky ausdrücklich auf die AGB hinweist und dem Kunden vor Vertragsabschluss schriftlich zur Verfügung stellt (bei Online-Bestellungen auch online möglich). Ein telefonischer Hinweis genügt dabei nicht. Wenn die AGB nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, dann gelten für den Vertrag auch keine AGB und es greift allein das Vertragsrecht für Dauerschuldverhältnisse nach BGB.
 
AW: Sky neue AGB

Wir haben hier in Deutschland und Österreich Vertragsfreiheit und da kann man vertraglich vereinbaren, was man will, so lange es nicht gegen die guten Sitten verstößt.
Nur müssen beide Seiten in einem Rechtsgeschäft dem zustimmen. Und bisher hat keiner von seinen Nebenabreden hier was schriftliches vorweisen können.
Ich kann auch meiner Hausbank ein Schreiben schicken, das ich in Zukunft 10% Zinsen auf mein Guthaben beim Girokonto haben will, nur wird die Bank auch hier mir nicht diese Nebenabrede bestätigen.
Und was deine Anmerkung zu Online betrifft, schon seit April hat Sky diesen Hinweis dabei:

 
AW: Sky neue AGB

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge. Das ist schon klar. Es ist natürlich eine Beweisfrage bzw. welcher Partei ein Richter gegebenenfalls Glauben schenkt. Eine Schriftform ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Du weißt wahrscheinlich selbst, was Dir am Telefon so alles für einen Vertragsabschluss versprochen wird. Dann muss man nur noch dafür sorgen, dass man das Einverständnis des CCAs für eine Aufnahme bekommt und dann das Telefonat aufzeichnen, oder aber einen Zeugen laut mithören lassen. Dann sieht es mit der Beweislage für Sky schon mal ganz übel aus. Ich habe solch eine genehmigte Gesprächsaufzeichnung eines Bekannten schon gehört, bei dem ihm die Nutzung von eigener Hardware ausdrücklich zugesagt wurde. Der ist mit seinem Vertrag bis Laufzeitende mal sicher gegen Pairing. Sky könnte den Vertrag höchstens wegen Irrtums anfechten, dann wäre der Vertrag im schlimmsten Fall nichtig. Keinesfalls kann aber hier ein Leihreceiver zwangsweise aufgedrängt werden.

Und was meine Anmerkung zu "Online" betrifft, da hast Du leider das Thema verfehlt. In diesem Zusammenhang sprach ich nämlich von den AGB.
Aber Du hast insofern Recht, dass wer immer dieses Online-Angebot bestellt, erstmal einen Leihreceiver an der Backe hat. Man kann sich dann aber immer noch darüber streiten, ob man den Leihreceiver dann ablehnen und zurücksenden kann. Es gibt zumindest laut AGB keine Pflicht zum Leihreceiver. Es dreht sich um die Frage, ob der Leihreceiver in diesem Fall verpflichtender Vertragsbestandteil ist, oder ob es sich nur um ein Angebot von Sky handelt. Aber das steht dann tatsächlich auf wackeligen Beinen. Ich würde jedenfalls keine solche Bestellung abschicken.
 
AW: Sky neue AGB

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge. Das ist schon klar. Es ist natürlich eine Beweisfrage bzw. welcher Partei ein Richter gegebenenfalls Glauben schenkt. Eine Schriftform ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Die Schriftform ist nach BGB für den Vertragsabschluss nicht vorgesehen, wenn jedoch im Vertrag auf eine AGB verwiesen wird, und dort Nebenabreden ausgeschlossen sind, dann schau Dir mal in anderen Bereichen hier die OLG Urteile an.

QUOTE=Tigerle;2424948]
Du weißt wahrscheinlich selbst, was Dir am Telefon so alles für einen Vertragsabschluss versprochen wird. Dann muss man nur noch dafür sorgen, dass man das Einverständnis des CCAs für eine Aufnahme bekommt und dann das Telefonat aufzeichnen, oder aber einen Zeugen laut mithören lassen. Dann sieht es mit der Beweislage für Sky schon mal ganz übel aus. [/QUOTE]
Jetzt fangen hier zwei Dinge an, welche eben auch ein wenig Tricky sind, zum einen Mal, woher weist Du ob sich die Person mit echten Namen am Telefon meldet?
Sau schwer am Telefon eine Verifizierung zu machen, dann weist man als Anrufer ja nicht mal, hat der Teilnehmer am anderen Ende überhaupt die entsprechende Prokura, bzw Berechtigung solche Geschäfte abzuschließen. § 678 BGB ist hier ein Ansatz, so der Gegenüber wäre vielleicht dann privat haftend für das was er Dir am Telefon erzählt, aber jetzt kommt die Sache mit dem Namen?
Sky kann jederzeit sagen, ach einen Herr Müller haben wir doch gar nicht, vielleicht haben Sie sich da getäuscht?

Kann nicht sein meinst Du, aber so läuft es mit Gewährleistung bei einem Mobilfunkprovider ab, seit 3 Monaten werde ich da auch verarscht. Sky ist zwar ein Stümperladen, aber das Spiel kennen die auch gut.

QUOTE=Tigerle;2424948]
Und was meine Anmerkung zu "Online" betrifft, da hast Du leider das Thema verfehlt. In diesem Zusammenhang sprach ich nämlich von den AGB.
[/QUOTE]
Nun ich habe in all den Schreiben mit Sky, kein Wort seitens Sky gelesen, wo die den Hardwaretausch mit irgend was aus ihren AGB gerechtfertigt sahen, es kamen die allgemeinen Floskeln nur zur Anwendung und meinen Wissen habe ich bis heute bei keinem gelesen, wo Sky dem Tausch mit den AGB rechtfertigt.
Sky kennt auch den §307 BGB, ich auch, und ich bin nur juristischer Laie. Somit kommt auch jeder von Sky weg, wo es ernsthaft voran treibt.
Allerdings wird es ein Mehr auch nicht geben, in Zukunft wirst Du eben mit der Sky Schrottkiste oder dem Modul das Programm sehen können, oder man sagt sich, "wer ist Sky, ich brauche solche Anbieter nicht". Wer bisher CS betreibt soll halt versuchen eine Klage gegen Sky einzureichen, mit der Begründung das er dann einen Verlust geltend machen würde. Auf das Urteil bin ich gespannt, in anderen Fällen zieht Sky lieber dann den Weg der Trennung vor, aber das wäre doch mal was. Meinst Du nicht auch?
 
AW: Sky neue AGB

Oh mann, reini....... Gehen Dir die Argumente aus?
Ich muss am Telefon keine Verifizierung machen und auch keine Prokura überprüfen. Sky setzt Call-Center-Agents ein, die Dir telefonisch ein Abo verkaufen. Üblicherweise rufen die sogar Dich an. Und für einen solchen Abschluss braucht man auch keine Prokura. Das ist das normale Tagesgeschäft, es geht hier nicht um die Geschäftsführung von Sky! Also diese Diskussion wird mir jetzt echt ein wenig zu lächerlich. :emoticon-0114-dull:

Mit irgendeinem Gewährleistungsfall brauchst Du das auch nicht zu vergleichen. Zumindest ich rede von einem Vertragsabschluss, bei dem man die Konditionen vereinbart.
Und um CS geht es hier jetzt auch echt nicht.

Die AGB - egal welche Version - geben auch keinen Passus für eine Receiver-Zwangsleihe her.

Wer als Kunde einen "nur Smartcard"-Vertrag hat, und Sky möchte einem den Zwangsreceiver aufdrücken, der hat 2 Möglichkeiten:
Entweder den Schrottreceiver akzeptieren obwohl man dazu nicht verpflichtet ist (man kann ja derzeit noch EMMs blocken), oder auf Vertragserfüllung zu den vereinbarten Konditionen bestehen, also mit eigenem Receiver. Wenn Sky sich bei Letzterem weigert und einfach die Karte abschaltet, dann kann man die Vertragserfüllung bis Laufzeitende mit Anwalt oder Verbraucherschutz durchsetzen, oder aber mit selbigen die fristlose Kündigung durchboxen - ganz nach Belieben.
Bisher habe ich noch von Niemanden gelesen, der bei diesem Vorhaben gescheitert wäre, wenn man den Stress mit Sky nicht scheut und man sich ernsthaft wehrt und nicht gleich aufgibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Sky neue AGB


Genau so ist es, nur dass jemand die Vertragserfüllung ohne Sky-Hardware (Sky-Receiver oder CI+ Modul von Sky) bis zum Laufzeitende des PayTV-Vertrages durchsetzen konnte, davon habe ich noch nichts gehört. Kommt vielleicht auf das Laufzeitende an, denn ein vor kurzem noch angeschlossenes Sky-Abo mit 24 Monaten Laufzeit ohne Sky-Hardware, was bis Mitte 2016 laufen würde, wird Sky so wohl nicht bis dahin fortsetzen wollen.
 
AW: Sky neue AGB

Hallo horstepipe,cookiewk

an was für eine mailadresse habt ihr euren widerspruch geschickt
 
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