AW: Sky neue AGB
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge. Das ist schon klar. Es ist natürlich eine Beweisfrage bzw. welcher Partei ein Richter gegebenenfalls Glauben schenkt. Eine Schriftform ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Die Schriftform ist nach BGB für den Vertragsabschluss nicht vorgesehen, wenn jedoch im Vertrag auf eine AGB verwiesen wird, und dort Nebenabreden ausgeschlossen sind, dann schau Dir mal in anderen Bereichen hier die OLG Urteile an.
QUOTE=Tigerle;2424948]
Du weißt wahrscheinlich selbst, was Dir am Telefon so alles für einen Vertragsabschluss versprochen wird. Dann muss man nur noch dafür sorgen, dass man das Einverständnis des CCAs für eine Aufnahme bekommt und dann das Telefonat aufzeichnen, oder aber einen Zeugen laut mithören lassen. Dann sieht es mit der Beweislage für Sky schon mal ganz übel aus. [/QUOTE]
Jetzt fangen hier zwei Dinge an, welche eben auch ein wenig Tricky sind, zum einen Mal, woher weist Du ob sich die Person mit echten Namen am Telefon meldet?
Sau schwer am Telefon eine Verifizierung zu machen, dann weist man als Anrufer ja nicht mal, hat der Teilnehmer am anderen Ende überhaupt die entsprechende Prokura, bzw Berechtigung solche Geschäfte abzuschließen. § 678 BGB ist hier ein Ansatz, so der Gegenüber wäre vielleicht dann privat haftend für das was er Dir am Telefon erzählt, aber jetzt kommt die Sache mit dem Namen?
Sky kann jederzeit sagen, ach einen Herr Müller haben wir doch gar nicht, vielleicht haben Sie sich da getäuscht?
Kann nicht sein meinst Du, aber so läuft es mit Gewährleistung bei einem Mobilfunkprovider ab, seit 3 Monaten werde ich da auch verarscht. Sky ist zwar ein Stümperladen, aber das Spiel kennen die auch gut.
QUOTE=Tigerle;2424948]
Und was meine Anmerkung zu "Online" betrifft, da hast Du leider das Thema verfehlt. In diesem Zusammenhang sprach ich nämlich von den AGB.
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Nun ich habe in all den Schreiben mit Sky, kein Wort seitens Sky gelesen, wo die den Hardwaretausch mit irgend was aus ihren AGB gerechtfertigt sahen, es kamen die allgemeinen Floskeln nur zur Anwendung und meinen Wissen habe ich bis heute bei keinem gelesen, wo Sky dem Tausch mit den AGB rechtfertigt.
Sky kennt auch den §307 BGB, ich auch, und ich bin nur juristischer Laie. Somit kommt auch jeder von Sky weg, wo es ernsthaft voran treibt.
Allerdings wird es ein Mehr auch nicht geben, in Zukunft wirst Du eben mit der Sky Schrottkiste oder dem Modul das Programm sehen können, oder man sagt sich, "wer ist Sky, ich brauche solche Anbieter nicht". Wer bisher CS betreibt soll halt versuchen eine Klage gegen Sky einzureichen, mit der Begründung das er dann einen Verlust geltend machen würde. Auf das Urteil bin ich gespannt, in anderen Fällen zieht Sky lieber dann den Weg der Trennung vor, aber das wäre doch mal was. Meinst Du nicht auch?