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sky anschreiben zwecks piring aufhebung

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AW: sky anschreiben zwecks piring aufhebung

Wenn Du einen Ansprechpartner hast beim VKI/RTR, dann unbedingt melden, ich kann dann wichtiges Paket an Unterlagen zusenden, sonst geht es wahrscheinlich schief. Mit den Unterlagen (Urteile, Zeugen, Schreiben von Sky zum HD 1000, vom Hersteller Humax zur Zertifizierung usw.) hat man eine Chance, sonst eher nicht. Sky hat da ein Lügenkonstrukt aufgebaut, auf das viele Fachleute hereinfallen, wenn sie nicht andere Meinung/Unterlagen sehen. Also wenn Termin, dann bitte gern bescheid sagen. Wie soll der Mitarbeiter vom VKI wissen, was bei Sky wirklich abgeht?
Fax und Mail reichen.

@Zerocool122
Wenn Sky die Freischaltung der V14 für eigenen Receiver verweigert, kann man UNTER VORBEHALT mit Musterschrieben auch Sky-Receiver anfordern für vorläufige Nutzung, wenn man am TV und Receiver kein CI+ nutzen kann.
 
AW: sky anschreiben zwecks piring aufhebung

ja aber wen die mir erst ci+ schicken und dan sage ich geht nicht im reci brauch einen von denen meinst nicht kommen sich verarscht vor
 
AW: sky anschreiben zwecks piring aufhebung

Sieht echt so aus, als ob Du in einer Zwickmühle steckst. Hast Du auch keinen TV mit CI+?

MfG
 
AW: sky anschreiben zwecks piring aufhebung

nein leider nicht mein fernseher ist 10 jahre alt normal ci steckplatz habe ich
 
AW: sky anschreiben zwecks piring aufhebung

Dann bleibt Dir wohl nur - Schrottreceiver oder Technik nachrüsten.

MfG
 
AW: sky anschreiben zwecks piring aufhebung

Also du hast doch schon die Sky-Receiver, richtig? Wenn die Sky-Module Dir nichts bringen, dann musst du eben die nervigen Sky-Receiver vorläufig nutzen.
Um die Freischaltung der V14 für den HD 1000 hattest du ja schon vergeblich gebeten. Was kannst du noch tun? Klage erheben.

Du kannst ja erst einmal den Sky-Receiver nutzen und paar Tage abwarten, Sky muss sich jetzt beim Landgericht-Verfahren in Lübeck zu wichtigen Fragen äußern. Dann ist man sicher schlauer. Wenn du wild entschlossen bist, dann leg los mit Klage. Sky ist im Unrecht. Musterklage von mir mit Unterstützung einer Gruppe von Mitstreitern oder du fragst Verbraucherschutz-Juristen um Unterstützung. Sky ist absolut stur, ohne den rechtlichen Druck passiert da nicht viel. Manche nutzen den passenden Linuxreceiver mit Sky-Modul, aber das kostet einiges an Geld...
 
AW: sky anschreiben zwecks piring aufhebung

ok habe reschtschutz nach welchen anwalt sollte man da suchen bzw. halt uns auf dem laufendem zwecks Lübeck
was kostet musterklage
 
AW: sky anschreiben zwecks piring aufhebung

Was willst Du klagen? Es ist doch gutes Recht von Sky, ihre Inhalte zu schützen. Es steht klar in den AGB, das auch während des Vertrages, im Sinne des Schutzes der Inhalte, das Verschlüsselungssystem und damit auch die erforderliche Empfangstechnik angepasst/verändert werden kann.

MfG
 
AW: sky anschreiben zwecks piring aufhebung

Lies doch mal die AGB 1.5.2: "Im Falle des Verschlüsselungswechsels kann Sky die Smartcards und entliehene Receiver austauschen."
Und das Bild darf nicht ausfallen, der Verschlüsselungswechsel muss zumutbar sein.
Der HD 1000 funktioniert bei Zeugen MarcBush. Also heute, NACH dem Verschlüsselungswechsel. Wenn er bei Zerocool122 nicht funktioniert, liegt es allein an der Manipulation der Smartcard durch Sky. Sky hat die Karte mit einem imaginären Leihgerät gepairt, um den Kunden zum Leihgerät zu zwingen entgegen § 1.5.2 der AGB und entgegen Vertrag und Rechtsprechung.
Laut Sky kann das Pairing nur mit dem Receiver in den Kundendaten erfolgen. Also erst prüfen:
1.) Welcher Receiver muss laut Vertrag in den Kundendaten stehen, auf was einigten sich die Parteien bei Vertragsschluss?
2.) Damit kann sky pairen. Kann. Wenn es nicht geht, dann geht es nicht. ist Ja kein MUSS. Sky selbst schuld, wenn sie Geräte zulassen, die das Pairing nicht beherrschen.

@Zerocool122
Musterklage, Urteile und Unterlagen sende ich deinem Anwalt als Inspiration und wichtige Beweiskette gern kostenfrei zu. Per Fax.
Du kannst aber auch erst einmal einfach selbst hier im Team der Betroffenen die Klage zusammen erstellen und einreichen. Daten für die Musterklage anpassen, fertig. Dann 7 Wochen warten auf Stellungnahme von Sky und gemeinsam weitere Strategie/Erwiderung klären, von Sky kommt sowieso immer der gleiche Quark als alberne Antwort. Anwalt ist doch entbehrlich, ansonsten auch ein Jurist von der Verbraucherzentrale vor Ort denkbar für 20 EUR Gebühr. Auch der kennt das Thema absolut nicht, auch der weiß nicht, was ein Sky+Receiver oder ein PR HD 1000 ist. Ich sende ihm Unterlagen, aber wieso mit ahnungslosen Leuten agieren, die nur ein Ziel haben: Akte schnell mit halbgaren Vergleich vom Tisch bekommen, für Vergleich gibt es auch mehr Geld als für ein Urteil. Hier im Forum ist fachlich-kompetente Hilfe ohne Kosten.
Musst du mal durchdenken.
 
AW: sky anschreiben zwecks piring aufhebung

Danke ohne anwalt währe mir auch lieber Was soll ich deiner meinung machen in meiner situation würde das auch lieber selber lösen nur habe kein gerät in dem ein ci+ modul laufen würde und momentan zwei sky Geräte mit gepairten karten Der vertrag ist zehn jahre alt mindestens damals hatte ich noch S02 wurde dan per telefon auf v14 umgestellt bzw automatisch sky hardware zugesendet den ersten reci schickte ich zurück. Und dann gutes halbes jahr kam neuer unaufgefordert soviel zu meiner hauptkarte die zweitkarte ist extra in sky hardware und so bestellt worden
 
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AW: sky anschreiben zwecks piring aufhebung

@Zerocool122
Bitte wäge genau ab und lies Dir die AGB's noch mal genau durch. Und nicht nur die Passagen, die dem User MarcBush gut schmecken.
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Somit kann, im Umkehrschluss der Kunde verlangen, das Sky dem Kunden ein entsprechendes Empfangsgerät zur Verfügung stellt.

MfG
 
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@Derek_Buegel
Dss ist nicht korrekt.
Das Amtsgericht Eutin hatte 100 Seiten Argumentation von Sky über pairing und Cardsharing gelesen und dann geurteilt: "Wenn der Kunde nachweislich bei Vertragsschluss eigene Hardware zur Nutzung vereinbarte, kann er sie auch bis Laufzeitende weiter nutzen." Bitte etwas mehr Respekt vor Urteilen.

Zu Klausel 1.4.4 schreibt sky auf seiner Homepage: "Die Sky-Smartcard kann dem Receiver zugeordnet werden, der in den Kundendaten hinterlegt ist." Also dem Receiver des Kunden zugeordnet werden. Das ist auch okay.

Du kannst in den AGB nicht Sätze hinzudichten, die den Kunden benachteiligen. AGB sind immer kundenfreundlichst auszulegen. Sie müssen klar und eindeutig sein, nicht ausgelegt werden. Im Zweifel sowieso immer zu Gunsten des Kunden, § 305c II BGB. Bitte respektiere die 100 % klare Aussage des Gesetzes, so wie es auch die ständige Rechtsprechung macht. (Wenn man sagt, nach 2.1.1 stellt der Kunde den receiver, eindeutig, aber nach 1.4.4 um drei Ecken gedacht könnte Sky ja evt. das Recht ableiten, einen Leihreceiver aufzuzwingen, was im Widerpsruch zur anderen Klausel 2.1.1 wäre, aber ich mir so überlege, dann gilt: überraschende und widersprüchliche AGB-Klauseln sind unwirksam laut Gesetz!)

Also man muss erst entscheiden, welches Gerät laut Vertrag der Kunde vereinbart hat und nutzen muss. Dieses Gerät muss in den Kundendaten hinterlegt sein. Damit darf Sky pairen.

Eine Klausel 1.4.4 im Kapitel "Smartcard" in den AGB kann nicht überraschend eine andere Festlegung des Empfangsgeräts bewirken als die AGB dies im Kapitel "Empfangsgerät" vorsehen. (Kündigungsfrist z.B. kann in den AGB auch nicht im Kapitel "Smartcard" versteckt werden.)
Nach 2.1.1 hat der Kunde den HD-Empfänger zu stellen, wie auch den TV und SAT-Anlage, nach 1.2.4 kann er auch einen Leihreceiver bei Vertragsschluss wählen (wenn er möchte). Bei Online-Bestell-Vorgang wählt der Kunde in der Maske den "Receiver zu Ihrem Vertrag": Leihreceiver oder "Eigener Receiver". Auch so bei Händlern wie tagaro.

Also bei Vertragsschluss wird dies vereinbart und geklärt. Dieses Gerät (eigener Receiver oder Leihgerät) wird in den Kundendaten hinterlegt. Sky verfälscht diese Daten, muss sie aber laut Gesetz (§ 33 BDSG) korrigieren.
Mit dem dort korrekt hinterlegten Receiver kann Sky pairen, muss aber nicht. Wie es Sky möchte. Wenn es nicht geht, geht es nicht. Wenn Sky Receiver zertifiziert und zulässt, die Pairing nicht beherrschen, selbst Schuld, ist dem Kunden doch egal.

Nach 1.5.2 kann Sky bei Verschlüsselungswechsel nur entliehene Receiver austauschen, nicht kundeneigene Receiver. (Wenn also AGB scheinbar mal so, mal so zu werten sind, dann sind sie widersprüchlich und somit unbeachtlich.)

Also bitte etwas genauer lesen und nachdenken und auch mal Urteile der Gerichte respektieren.

@Zerocool122
Du solltest vorläufig weiter Sky gucken und bezahlen mit den Leihreceivern. Hast du erst seit 24.05.2016 gepairte V14?
Ich würde dir empfehlen, für die Hauptkarte parallel dann jetzt die Freischaltung deiner V14 für deinen eigenen Receiver zu fordern. Sky wird es nicht machen. Danach kannst du es klageweise fordern.
Wichtig: Der aktuelle Vertrag ist telefonisch erfolgt, also telefonische Verlängerung nach Kündigung? Ohne Absprache der AGB in Vertrag und Auftragsbestätigung? Dann also Vertrag bei Dir ganz ohne AGB? Dann interessiert 1.4.4 sowieso schon mal gar nicht. Welchen eigenen Receiver kannst du benennen gegenüber Sky? Dreambox wäre nicht so passend...
 
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AW: sky anschreiben zwecks piring aufhebung

und immer wieder die AGB - 1.4.4 steht im krassen wiederspruch 1.5.2. Und in so einem Fall kann es nicht gegen den Kunden gehandhabt werden.
 
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AW: sky anschreiben zwecks piring aufhebung

Die Aussage von Humax lässt ja viel Spielraum zur Interpretation...

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In dem Text steht ja nicht, dass der PR HD 1000 jemals seine Zertifizierung verloren hat. Einzig von "älteren Empfangsgeräten von Sky" ist die Rede... aber was sind "ältere Empfangsgeräte von Sky"? Klar, die dbox :D
 
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