AW: sky anschreiben zwecks piring aufhebung
@Derek_Buegel
Dss ist nicht korrekt.
Das Amtsgericht Eutin hatte 100 Seiten Argumentation von Sky über pairing und Cardsharing gelesen und dann geurteilt: "Wenn der Kunde nachweislich bei Vertragsschluss eigene Hardware zur Nutzung vereinbarte, kann er sie auch bis Laufzeitende weiter nutzen." Bitte etwas mehr Respekt vor Urteilen.
Zu Klausel 1.4.4 schreibt sky auf seiner Homepage: "Die Sky-Smartcard kann dem Receiver zugeordnet werden, der in den Kundendaten hinterlegt ist." Also dem Receiver des Kunden zugeordnet werden. Das ist auch okay.
Du kannst in den AGB nicht Sätze hinzudichten, die den Kunden benachteiligen. AGB sind immer kundenfreundlichst auszulegen. Sie müssen klar und eindeutig sein, nicht ausgelegt werden. Im Zweifel sowieso immer zu Gunsten des Kunden, § 305c II BGB. Bitte respektiere die 100 % klare Aussage des Gesetzes, so wie es auch die ständige Rechtsprechung macht. (Wenn man sagt, nach 2.1.1 stellt der Kunde den receiver, eindeutig, aber nach 1.4.4 um drei Ecken gedacht könnte Sky ja evt. das Recht ableiten, einen Leihreceiver aufzuzwingen, was im Widerpsruch zur anderen Klausel 2.1.1 wäre, aber ich mir so überlege, dann gilt: überraschende und widersprüchliche AGB-Klauseln sind unwirksam laut Gesetz!)
Also man muss erst entscheiden, welches Gerät laut Vertrag der Kunde vereinbart hat und nutzen muss. Dieses Gerät muss in den Kundendaten hinterlegt sein. Damit darf Sky pairen.
Eine Klausel 1.4.4 im Kapitel "Smartcard" in den AGB kann nicht überraschend eine andere Festlegung des Empfangsgeräts bewirken als die AGB dies im Kapitel "Empfangsgerät" vorsehen. (Kündigungsfrist z.B. kann in den AGB auch nicht im Kapitel "Smartcard" versteckt werden.)
Nach 2.1.1 hat der Kunde den HD-Empfänger zu stellen, wie auch den TV und SAT-Anlage, nach 1.2.4 kann er auch einen Leihreceiver bei Vertragsschluss wählen (wenn er möchte). Bei Online-Bestell-Vorgang wählt der Kunde in der Maske den "Receiver zu Ihrem Vertrag": Leihreceiver oder "Eigener Receiver". Auch so bei Händlern wie tagaro.
Also bei Vertragsschluss wird dies vereinbart und geklärt. Dieses Gerät (eigener Receiver oder Leihgerät) wird in den Kundendaten hinterlegt. Sky verfälscht diese Daten, muss sie aber laut Gesetz (§ 33 BDSG) korrigieren.
Mit dem dort korrekt hinterlegten Receiver kann Sky pairen, muss aber nicht. Wie es Sky möchte. Wenn es nicht geht, geht es nicht. Wenn Sky Receiver zertifiziert und zulässt, die Pairing nicht beherrschen, selbst Schuld, ist dem Kunden doch egal.
Nach 1.5.2 kann Sky bei Verschlüsselungswechsel nur entliehene Receiver austauschen, nicht kundeneigene Receiver. (Wenn also AGB scheinbar mal so, mal so zu werten sind, dann sind sie widersprüchlich und somit unbeachtlich.)
Also bitte etwas genauer lesen und nachdenken und auch mal Urteile der Gerichte respektieren.
@Zerocool122
Du solltest vorläufig weiter Sky gucken und bezahlen mit den Leihreceivern. Hast du erst seit 24.05.2016 gepairte V14?
Ich würde dir empfehlen, für die Hauptkarte parallel dann jetzt die Freischaltung deiner V14 für deinen eigenen Receiver zu fordern. Sky wird es nicht machen. Danach kannst du es klageweise fordern.
Wichtig: Der aktuelle Vertrag ist telefonisch erfolgt, also telefonische Verlängerung nach Kündigung? Ohne Absprache der AGB in Vertrag und Auftragsbestätigung? Dann also Vertrag bei Dir ganz ohne AGB? Dann interessiert 1.4.4 sowieso schon mal gar nicht. Welchen eigenen Receiver kannst du benennen gegenüber Sky? Dreambox wäre nicht so passend...