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Sky neue AGB

AW: Sky neue AGB

Der Punkt mit der Receiverzuordnung steht ja schon länger in deren AGB.
Also würde ein Widerspruch keinen Sinn machen.
Doch aus meiner Sicht, was soll die Definition zuordnen?
Ich gehe jetzt nicht von den Neuabschlüssen im Netz nach April 2014 aus, wo schon der Hinweis unten auf der Seite von Sky ist, wo immer dabei steht, das ein Leihreceiver mit dabei ist (auch wenn der Kunde nur die Karte bestellt hatte). Bei den Fällen sehe ich doch nur, aha Sky hinterlegt in Ihrer Datenbank, Kunde hat XY Empfangsgerät aber nicht das hier ein technischer Eingriff stattfindet, und eben die Karte in dem einen Gerät nur laufen darf.
Das es eben überhaupt mal vor Gericht kommen würde, das wusste Sky eigentlich immer zu verhindern, bei mir und ich habe noch drei anderen engen Bekannten ein wenig dabei geholfen :), Sky zieht immer dann im entscheidenden Fall die Notbremse. Und in den 1+3 Fällen hatte Sky in keinem Schreiben je sich auf ihre AGB berufen.
Es ging nur immer um Schutz ihres Programmes, den Jugendschutz und hier kann man vermutlich auch wenig machen.
Das einzige was für den sofortigen Ausstieg geht, dürfte klar der Punkt sein, wenn man bisher die S02 Karte hatte, das man eben verweist, neue Hardware kommt nicht in Frage. Das Modul würde ja eine freie Receiverwahl (lassen wir mal die Nachteile von CI+ außen vor) gewährleisten, aber ich bin armer Kunde, und habe hier eine Verschlechterung des Vertrages, da ich für einen neuen Wunschreceiver ja Geld ausgeben müsste, und ja der kostenlose Leihreceiver hat auch nur Nachteile, warum muss ich die Kiste dauernd mit Strom versorgen, und meine Haftungsrisiko ist ja viel höher als mit der Karte.
Sky hat sich selbst mit der Ausgabe von S02 Karten ein Hindernis geschaffen, welches man eben ausnützen kann, um aus dem Vertrag zu kommen.
 
AW: Sky neue AGB

Bezüglich des Inkrafttretens der neuen AGBs:

Ich habe gerade erst ein Gerichtsurteil dazu gelesen, dass Stillschweigen bei Änderungen der AGBs keine Zustimmung bedeuten. Entsprechend müsste man als Kunde Sky aktiv zustimmen.

Aus meiner Sicht gelten bis zum Vertragsende die alten AGB (wie es schon mal erwähnt wurde).
 
AW: Sky neue AGB

[FONT=&amp]Sky Deutschland Umstellung auf NDS[/FONT]

[FONT=&amp]Hallo, guten Tag,
ich habe gestern per email ebenfalls die neuen Anpassungen der Vertragskonditionen (AGB´s) erhalten.
Kurz gesagt, wie hier auch schon mehrfach beschrieben, es sind neue bzw. geänderte AGB´s (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

In der Belgeit-email findet sich ein kurzer Hinweis, dass wenn man bis zu einem bestimmten Datum dem nicht widerspricht, diese neuen Vertragskonditionen Rechtskraft erlangen. Macht man sich die Mühe diese neuen Konditionen zu lesen und zu verstehen, findet man heraus, dass diese neuen Konditionen im Prinzip die Grundlage für das weitere Vorgehen hinsichtlich des Kartentausches von bisher Nagra auf NDS sind. Dort wird bis in Detail beschrieben, was der Kunde künftig hinzunehmen hat, welche umfangreichen Rechte Sky sich einräumt und wie verfahren werden kann, nutzt der Kunde nicht die von Sky jetzt vorgegebene Hardware.

Ich habe vorsorglich den neuen Vertragskonditionen widersprochen und berufe mich auf die bei Vertragsabschluß für mich gültigen AGB´s.

Ich nutze einen Löwe Individual mit zwei CI Schächten. Dieses Gerät verfügt über einen eigebauten Datenrecorder. Die zwei Schächte sind mit dem Unicam-Modul für die Hd+ Karte und mit dem AlphaCrypt light Modul für die SkyKarte belegt. Ich kann aufnehmen, die Werbung skippen, und beliebig lange speichern etc pp.

Mit dem angebotenen Sky eigenen Modul und der neuen NDS Karte, die ich nicht verhindern kann, wird so sagte mir ein Techniker von Sky, künftig eine Aufnahme auf dem internen DR des TV Gerätes nicht mehr möglich sein. Lediglich die von Sky vertriebenen Recorder, die man leihen kann würden dann noch das Aufnehmen ermöglichen. (Gleichzeitig aber auch das skippen der Werbung etc verhindern)

Meine Frage,. (ist sie bereits irgendwo im Forum gestellt und beantwortet, bitte keinen Entrüstungssturm sondern bitte einfach den link)

Es ist mir klar, dass ich es nicht aufhalten kann, dass Sky Deutschland sein Verschlüsselungssystem auf ausschließlich NDS umstellen wird.

Kann ich mit dem Unicam Evo und der neunen Sky NDS Card diese Aufnahme Restriction umgehen?
Macht das Unicam Evo die Sky Card V.. hell?
Was geschieht, wenn Sky dann dieses unsägliche pairing der Karte mit dem Modul vorzunehmen versucht und es nicht funtioniert, weil es ja nicht das Sky eigene Modul ist, wird es dann dunkel? Hat jemand schon Erfahrung oder Kenntnisse darüber?

Noch ein kleiner Hinweis, dieser Techniker sagte mir auch, dass man das Sky Modul und der gepairten Karte, weiterhin mitnehmen und in anderen Tv Geräten verwenden kann. Ich schreibe dies, weil ich beim Lesen der Forenbeiträge den Eindruck gewonnen habe, dass hierüber noch Unklarkeit bei den Forenteilnehmern vorliegt.

Vielen Dank
Herb31 [/FONT]
 
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AW: Sky neue AGB

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hab meine aktuellen AGBs mit den neuen Verglichen und wo bitte sind benachtteiligte Klauseln drin?! In den alten AGBs ist die Preiserhöhung und damit verbundene Kündigungsklausel auf 10 % pro Jahr festgelegt in den NEUEN AGBs ab 5 % ... sehe da klar nen Vorteil... der einzige Nachteil wird Pairing sein!!!! Sonst sind die AGBs kundenfreundlicher geworden, nur weil das Pairing dich wurmt und du widerstand üben willst verfalle nicht in den Wahn falsche Tatsachen zu behaupten!
 
AW: Sky neue AGB

Es kommt natürlich immer darauf an, mit welchen AGB man vergleicht! Aber OK, wenn man das mit der Vorgängerversion vergleicht, sind die 10% -> 5% Änderung vordergründig eine Verbesserung. Das ist mir tatsächlich entgangen. Tatsächlich dürfte dieser Punkt der AGB aber sowieso unwirksam sein. Siehe z.B. auch folgendes BGH-Urteil:
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An Deiner Stelle würde ich auch mal den eigenen Tunnelblick überprüfen, wenn Du sonst keine Nachteile siehst. Warum wohl hat Sky nun Passagen zum Wechsel des Verschlüsselungssystems und zum Austausch der Leihreceiver eingebaut? Ist das von Vorteil für den Kunden?

Und nochmal: Hier wurde schon mehrfach erwähnt (auch von mir - sogar von Dir gerade zitiert), dass sich zum Thema Pairing in den neuen AGB gar nichts geändert hat!

Trotzdem empfehle ich allen Betroffenen, den neuen AGB zu widersprechen. Vor allen Dingen gilt das für die rückgeholten Rabattkunden. Obwohl ein Stillschweigen in diesem Fall sowieso wohl nicht als Zustimmung gelten und rechtlichen Bestand haben würde, würde ich mir die Nerven für diese Diskussion mit Sky einfach sparen und widersprechen. Sky darf das ruhig gleich wissen. Und sie akzeptieren den Widerspruch ja auch anstandslos. :emoticon-0116-evilg
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Sky neue AGB

Da ich zum Großteil gehöre der einfach die Sky technik nutzt und der bald sky on demand mit dem receiver nutzt, sehe ich keinerlei nachteil im pairing und im ändern der Verschlüsselungstechnik.

Da ich Sky wollte wegen Fußball bin ich sogar zufrieden mit dem Programm, man muss halt immer sehen welche Ansprüche man hat, ich hab mehr Ansprüche was PCs PC Technik und PC Spiele angeht als das Fernsehprogramm da ich es zu selten nutzen kann bzw. ich es trotz vermehrter werbung immer noch besser als HD+ finde.

Hab keinen Tunnelblick nur keine schlechten Erfahrungen mit Sky Premiere ect.

Und ja wenn Sky die passagen einbaut und ich in meiner Laufzeit kostenfrei einen receiver mit neuester Technik kriegen würde wäre es ein Vorteil, ob es soweit kommt kann keiner sagen nur verzichtet man eventuell drauf wenn man die alten AGBs hat und wenn man vllt verlängern will muss man sie eh akzeptieren also wozu sollten kunden wie ich widersprechen.

Ihr habt auch gute Argumente bzw mehr Erfahrung allerdings auch andere vllt veralterte Ansichten von Pay TV denn bisher war noch kein Pay TV erfolgreich in Deutschland... Kenne einige die sagen Premiere Film war trotzdem besser... naja.. alles ändert sich ;) Mir geht auch nur das grundlose und mit vorurteilen gespickte angreifen von Sky... viele behaupten einfach dinge ohne sachlich zu bleiben... aber trotzdem hat jeder sky oder gammelt in einem sky forum rum?!
 
AW: Sky ändert AGBs - Was sind die negativen Konsequenzen?

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Dein link verweist auf Gerichtsvollzieher und deren Vorgehensweise.

PZU (Postzustellungsurkunden) sind tatsächlich nur von Behörden verwendbar. Privatpersonen bleibt nur Einschreiben gegen Rückschein als sicherste Variante der Zustellung.

Die Behauptung, es sei ein leerer Briefumschlag gewesen, könnte auch bei einer PZU aufgestellt werden. Denn auch bei einer PZU wird ein verschlossener Umschlag übergeben und nicht ein offenes Schriftstück.

Übrigens, ich habe in meiner Laufbahn bisher drei dieser vermeintlich cleveren Menschen erlebt, die diese Behauptung aufgestellt haben, sie hätten einen leeren Umschlag erhalten. Eine davon musste gerichtlich entschieden werden. Das Gericht hat natürlich zu Gunsten des Absenders entschieden.
 
AW: Sky ändert AGBs - Was sind die negativen Konsequenzen?

Ich habe auch per E Mail widerrufen und diese Antwortmail erhalten:


Sehr geehrter HERR XXXXXXXXX

vielen Dank für Ihre Mitteilung. Bitte entschuldigen Sie, dass sich unsere Antwort auf Ihr Anliegen verzögert hat.

Wir haben Ihren Widerruf der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt. Somit gelten weiterhin die von Ihnen angenommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres aktuellen Abonnements.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viele besondere Momente mit Sky.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Sky Team

Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
22033 Hamburg
Service 0180 6 11 00 00 (0,20 Euro/Anruf aus dem dt. Festnetz, max. 0,60 Euro/Anruf aus dem Mobilfunknetz)
 
AW: Sky neue AGB

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Hi,
alles richtig und iO. aber bitte dann kein Zwangsreciever, der nur das Murdochsche Verschlüsselungsverfahren kann. Zwangsreciever mit nur NDS ist senkung der Kundenakzeptanz für andere Programme mit anderen Verschlüsselungsverfahren, weil da 2 und mehr Reciever im WZ stehen....
Folglich ein Missbrauch der Marktbeherrschenden Stellung (Marktstellung in DE), das meinte ich mit Murdochs Masterziel :)
 
AW: Sky neue AGB

Bitte AGB widersprechen. Pairing momentan nicht möglich!!!!!!!!
Siehe Post #127

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Sorry!!! So hatte ich es eigentlich gedacht.

Bitte AGB widersprechen. Pairing momentan nicht möglich!!!!!!!!
Siehe Post #127
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Sky ändert AGBs - Was sind die negativen Konsequenzen?

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Sehr gut gemacht mit dem Widerspruch.
Wenn du noch nicht gekündigt hast, würde dein Vertrag bei automatischer Verlängerung sogar mit deinen jetzigen AGB weiterlaufen,
wenn Sky dir nicht zum Ende von deinem laufenden Vertag kündigt.

Gruß
 
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