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Pairing trotz Smartcard only

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Für weitere Antworten geschlossen.
AW: Pairing trotz Smartcard only

@Cobra276:
Kannst Du mir das Schreiben per PN zusenden, habe hier einen ähnlichen Fall. Danke schonmal.

Daß Sky die Karte nicht entpairen kann, wird wohl so nicht stimmen. Vermutlich will man verhindern, daß das dazu passende EMM von Dauer-Alles-Loggern aufgesammelt wird. Ich denke, wir würden ähnlich handeln.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Nur mal so am Rande... Eine Änderung der AGB's behält sich jeder vor heutzutage (per email oder post).. stimmt man diesen nicht zu, endet der Vertrag zu den alten AGB's mit Ablauf des Abonnements... Diese AGB Änderung hat vor einiger Zeit statt gefunden und wirklich jeder hatte dir Möglichkeit diesen zu widersprechen (mit dem Nachteil das man ohne Abo da steht). Diese Zeit und alle die dem damals widersprachen ist eingetroffen deshalb kapiere ich deine komischen verweise auf irgendwelche Passagen von vor 10 Jahren nicht... Marc sei mir nicht böse aber du läufst in eine Einbahnstraße zumal du jedem Ratschläge gibst die du selber noch nicht umgesetzt hast weil du "keine Zeit" hattest :emoticon-0143-smirk
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Bin auch ein Betroffener. SKY Abo vor ca. 8 Jahren ohne Receiver mit einer S02 abgeschlossen. Und immer per Telefon verlängert. Letztes Jahr wurde mir die V14 und 2 x der Receiver zugeschickt. V14 habe ich behalten, Receiver direkt zurückgeschickt. Im Kundencenter ist keine Hardware eingetragen. Leider hat meine V14 bei der Umstellung auch das F0 Tier erhalten.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

@Michi240281
Nein, sende zurück, wenn du deinen Vertrag mit eigenem Receiver verteidigen und durchsetzen willst.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

@chillbreak
Verstehe deinen Post abolut nicht. Erst einmal müssen AGB in einen Vertrag wirkam eingebunden werden; dies muss der Verwender (Sky) beweien. Bei telefonischen Verträgen kaum möglich. Vertrag OHNE AGB bleibt ein Vertrag ohne AGB, wenn eine Mail kommt mit Änderungen der AGB. Man kann AGB nur ändern, wenn schon AGB überhaupt im Vertrag sind.
(Später können AGB nur in einen Vertrag kommen, wenn der Kunde ausdrücklich tatsächlich zustimmt, beispielweise online ein Paket dazubucht im laufenden Vertrag und dabei online die aktuellen AGB anklickt. Dann gelten die AGB im Vertrag, dann kann man auch per Rundmail AGB ändern, wenn der Kunde nicht widerspricht.
Ein Vertrag endet durch den Widerspruch gegen die Änderung der AGB auch nicht, selbst wenn der Kunde einen Vertrag mit alten AGB hatte. Vertrag endet vielmehr durch eine Kündigung, entweder durch den Kunden oder durch Sky.
In der Praxi haben oft Kunden wegen Rabatt den Vertrag gekündigt und auch den AGB-Änderungen widerprochen.
Dann kommt Rückholer- oder Verlängerungangebot telefonich, Kunde stimmt am Telefon neuem Vertrag für 12 Monate zu 29,99 EUR zu. Über AGB oder Geräte wurde dabei NICHT gesprochen. Dies wurde so schon oft berichtet.

Die neuen und alten AGB sehen an keiner Stelle die Pflicht zur Nutzung eines Sky-Receivers vor. In den neuen AGB steht in 1.5.2, das Sky bei Verschlüsselungwechsel nur entliehene Receiver austauschen darf, der Kunde für den Receiver zu sorgen hat (2.1.1), Leihgerät freiwiilig ist (1.2.4). Da steht so auch in der neuesten AGB-Variante drin. Aber für viele gelten gar keine AGB.

Also was möchtest Du uns sagen??

Meine eigene V14 it hell, ich bestellte das Abo Ostern 2016 mit der Seriennummer meines eigenen Receivers, V14 kam ohne Pairing im Briefumschlag. Verlängert wurde die Berechtigung am 30.05.2016 bis Mitte Juli 2016, alles hell im Unicam. Mehrere User werden jetzt klagen. Der PR HD 1000 kann mit einer gepairten V14 nicht mehr genutzt werden, obwohl der Kunde gar kein Leihgerät bestellt oder vertraglich geregelt hatte. Sky ist irre. Eigene aktuelle AGB verbieten den Zwnag zum Leihgerät. Zugelasene Geräte muss laut AGB der Kunde nutzen, aber welche sind das? Kann Sky spontan alle kundeneigenen receiver als nicht mehr zugelassen bezeichnen? Auch die mit Sky-Zertifizierung? Ernthaft?
Wo wurde die bekannt gegeben? Im Januar 2016 (!) konnte man mit dem HD 1000 online mit Seriennummer noch neue Abos abchließen, im März 2016 wurde einem Kunden noch schriftlicher die Nutzung des HD 1000 zugesichert (über dessen Anwalt). Wo it dein Problem. was it daran verkehrt, dass Sky Verträge erfüllen muss?
Zitat Sky: "Pairing erfolgt mit dem in den Kundendaten hinterlegten Receiver." Also kann Sky dort pairen, wo Kundne vertraglich ein Sky-Leihgerät (Sky-Receiver oder Sky-Modul) vereinbarten. Wo die nicht erfolgte, kann Sky zum Laufzeitende kündigen, auch bei Kunden, die die neuen AGB ablehnen. So einfach ist das. Sky muss auch die Kündigungsfrist 2 Monate beachten.

Das Amtsgericht Eutin entschied am 15.03.2016 auf meine Klage, dass der Kunde das eigene Empfangsgerät bis Laufzeitende verwenden darf, wenn er diese Nutzung des eigenen Receivers nachweien kann. Da Sky diese Daten der Kunden und die Telefonate (angeblich) nicht speichert, rechtswidrig, dann muss Sky dies nachweisen, was genau vereinbart worden ist zur Hardware bei Kunden ohne Leihgerät bei Vertragsschluss. Ich hab es schriftlich: "Receiver-Seriennummer: Kundenreceiver" und im zweiten Vertrag das Video der Online-Bestellung mit Eingabe der Seriennummer des eigenen Recveivers und 10/2015 das Gleiche beim Vertrag meiner Frau mit Seriennummer HD 1000.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Hallo Zusammen,

mich hat es leider bei der V14 Zweitkarte auch erwischt und im Kundencenter steht folgendes:

[TABLE="class: standardTable, width: 580"]
[TR]
[TH] ZweitkarteJa € 16,90 / mtl.[/TH]
[/TR]
[TR]
[TD]Receiver:[/TD]
[TD]HD[/TD]
[TD]Hilfe zu diesem Receiver[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Zubehör:[/TD]
[TD]Nein[/TD]
[TD]Jetzt bestellen[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Sky +:[/TD]
[TD]Nein[/TD]
[TD]Jetzt bestellen[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]Sky On Demand:[/TD]
[TD]Nein[/TD]
[TD]Jetzt bestellen[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]HD+:[/TD]
[TD]Ja[/TD]
[TD]Jetzt informieren[/TD]
[/TR]
[/TABLE]

Hab ich hier überhaupt eine Möglichkeit etwas zu bewirken?
Habe per Telefon auf 24 Monate verlängert.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

@Powerschwabe
Dein Fall ist ideal zur rechtlichen Klärung. Weiter vor sind ja schon Musterschreiben zur Aufforderung an Sky, die gesperrte V14 wieder für den vertraglich vereinbarten eigenen Receiver freizuschalten. Der letzte Vertrag wurde telefonisch geschlossen, wie die Verträge zuvor, ohne dass die AGB theamtiiert wurden oder eine Zustimmung zu diesen erfolgte. (Was steht in der Auftragsbestätgung zu den AGB, wäre rechtlich quasi irrelevant, aber trotzdem interessant.)

Ist denn deine V14 dunkel?
Dann nach sinnloem Auffordern der Freischaltung der V14 für den eigenen Receiver (ideal der PR HD 1000 mit Seriennummer, auf irgendeinen Linuxreceiver zu berufen weniger sinnvoll) mus man rechtliche Schritte ergreifen, sich auch auf das Urteil Eutin 23 C 691/15 vom 15.03.2016 berufen, die Nutzung des eigenen Receivers durchsetzen.

Dazu ist ja dieser Thread.

Wenn man solange nicht mit schwarzem Bildschirm sitzen will, kann man schriftlich "unter Vorbehalt" (!) ein Sky-Modul anfordern bis zur Klärung der rechtlichen Sachfragen.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

@x00x
HD im Kundencenter steht für Nutzung des Sky-Receivers. Wenn du ihn selbt geordert hast, dann ist es schwer.
Allerdings ist bei Sky nirgendwo in den alten oder neuen AGB geregelt, dass man den Sky-Leihreceiver auf Dauer nutzen muss. Allerdings wird Sky sich hier querstellen.
Anders wäre es, wenn der Sky-Receiver dir irgendwann im vorherigen Vertrag mal einfach so zugesandt wurde, du aber den vorherigen Vertrag ohne Leihgerät abgeschlossen hattest.
Da offensichtlich auch keine AGB für den letzten und jetzigen Vertrag ordentlich (wirksam) vereinbart wurden, braucht Sky mit seinen AGB auch nicht bei Dir ankommen (wobei die fehlenden AGB keine große Rolle spielen, da in den AGB zum Leihgerät nichts verbindliches geregelt ist). Die fehlenden AGB berechtigen aber zur außerordentlichen Kündigung durch den Kunden bei Preiserhöhung auch unter 5 % im laufenden Vertrag!!

Die Zweitkarte ist dunkel? Willst du den Sky-Receiver denn nutzen? Nur wenn es sowieso nicht in Frage kommt, könntest due den Leihreceiver zurücksenden und Sky mitteilen, dass du einen eigenen Receiver PR HD 1000 seit geraumer Zeit nutzt (vor der letzten Vertragsverlängerung) und mit Fehlermeldung 326 nix mehr geht. Dann bitte um Freischaltung der V14, danach rechtliche Schritte.

Da dein Fall aber nach erstem Eindruck nicht so gut aussieht, wenn bei Dir ein Sky-Receiver schon länger lagert, könntest du auch abwarten, wie andere Kunden jetzt etwas in Verhandlung mit Sky oder vor Gericht erreichen oder auf technische Wunderleistung der Freaks hoffen. Mit einem neuen Urteil gegen Sky für Nutzung eigener Geräte wäre besere Basis.
Wenn du aber den Leihreceiver nie betellt hattest und du Kämpfer bist, dann gern per Mail oder PN mehr absprechen. (Parallel Sky was abfordern und solange unter Vorbehalt Sky-Gerät nutzen, ist ja kein Problem, keine Mahnung, kein Inkasso, Gericht kostet ca. 90 EUR Gebühr.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Pairing trotz Smartcard only

Geordert habe ich glaube nur den Receiver für die V13. Dann kam glaub ich letztes Jahr auf einmal ein Paket von Sky mit noch einem Receiver - warum auch immer.
Habe den nichtmal ausgepackt und in den Keller getan und seit dem 26.05. geht nix mehr und würde ungern den Mist von denen benutzen.

Was soll ich hier machen?
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

@x00x
Okay, du hattest für die Zweitkarte einen Vertrag telefonisch ohne Leihgerät, so verstehe ich es. Später kam dann unaufgefordert ein Leihgerät, doch du hast stattdessen einen schon zuvor selbst gekauften eigenen Receiver benutzt.
Ein Leihgerät ist keine Pflicht, unaufgefordert zugesandte Ware spielt rechtlich keine Rolle! (§ 241a BGB).
Du kannst Sky also auffordern schriftlich (siehe Musterschreiben, musst du natürlich anpassen), dass die Zweitkarte für deinen eigenen Receiver wieder freigeschaltet wird. 5 Tage Frist setzen und wissen, dass das gar nichts bringt, Du hälst o nur die Formalien ein. Dann musst du rechtliche Schritte einleiten. Freiwillig rückt Sky nicht vom Pairing ab.
technische Tricks zum Umgehen des Pairing werden in den anderen Threads intensiv gesucht. Ich setze auf die vertragliche Pflicht von Sky, dem Kundne einzuräumen, dass er den vertraglich vereinbarten eigenen receiver auch nutzen darf. So sieht es schon 2007 auch der BGH! (III ZR 247/06).
Du must bloß überlegen, wie du solange die V14 nutzen willst, eine rechtliche Klärung dauert paar Monate, eine Beendigung der Zweitkarte wird Sky schnell anbieten, aber Vertragserfüllung mit eigenem Receiver dauert länger.
Du kannst "unter Vorbehalt" den Sky-Receiver nutzen oder den zurücksenden mit Retourschein und dann "unter Vorbehalt" ein Sky-Modul bis zur Klärung anfordern, unter Ablehnung von damit verbundenen Kosten.

Wenn du es wirklich gut klären willt, gern morgen mehr, auch telefonisch, denn jeder Vertrag ist anders, jeder Kunde hat andere Vorstellungen einer Löung und nicht jeder will rechtliche Schritte ergreifen. Dies erhofft sich ja auch Sky.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Pairing trotz Smartcard only

Gibt es die Möglichkeit von denen eine neue Karte zu bekommen und diese so zu aktivieren das diese nicht gepaired wird und ab diesem Zeitpunkt die EMM´s zu loggen und selbst zu schreiben damit das nicht passiert?
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

zu technischen Tricks musst du mal die oberen Threads studieren, problemlos gibt es da keine einfachen Tricks, Sky aktivieet neue V14 nur noch mit Pairing oder "Verlobung", wenn man ein Sky-Gerät in den Kundendaten hat.
Ein Sky-Modul mit darin gepairter V14 funktioniert in vieleln Linuxreceivern ohne PIN mit freier Aufnahme (als Kompromiss). Parallel dazu die Vertragserfüllung mit eigenem Receiver einfordern, das ist mein Tipp.
Lies nochmals die anderen Threads, ob es eine technische Lösung gibt.
Morgen dann Rücksprache und handeln und nicht von Sky veräppeln lassen.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Studiere gerade die Threads.
Danke schonmal für deine Tipps :)
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

@Powerschwabe
Dein Fall ist ideal zur rechtlichen Klärung. Weiter vor sind ja schon Musterschreiben zur Aufforderung an Sky, die gesperrte V14 wieder für den vertraglich vereinbarten eigenen Receiver freizuschalten. Der letzte Vertrag wurde telefonisch geschlossen, wie die Verträge zuvor, ohne dass die AGB theamtiiert wurden oder eine Zustimmung zu diesen erfolgte. (Was steht in der Auftragsbestätgung zu den AGB, wäre rechtlich quasi irrelevant, aber trotzdem interessant.)

Ist denn deine V14 dunkel?
Dann nach sinnloem Auffordern der Freischaltung der V14 für den eigenen Receiver (ideal der PR HD 1000 mit Seriennummer, auf irgendeinen Linuxreceiver zu berufen weniger sinnvoll) mus man rechtliche Schritte ergreifen, sich auch auf das Urteil Eutin 23 C 691/15 vom 15.03.2016 berufen, die Nutzung des eigenen Receivers durchsetzen.

Dazu ist ja dieser Thread.

Wenn man solange nicht mit schwarzem Bildschirm sitzen will, kann man schriftlich "unter Vorbehalt" (!) ein Sky-Modul anfordern bis zur Klärung der rechtlichen Sachfragen.

Habe mal meine Bestätigung angefügt, leider habe ich keine Rechtschutzversicherung.

Soll ich mir nun am besten einen PR HD 1000 kaufen, damit ich eine Seriennummer habe. Oder wie am besten verhalten.



 
AW: Pairing trotz Smartcard only

@
Powerschwabe
Ist deine V14 jetzt dunkel? Pairing ohne Leihgerät im Haushalt? Sky hat keine Hemmungen, offen vertragswidrig.
In der Auftragsbestätigung (vollständig?) kein Hinweis auf AGB und kein Hinweis auf vereinbartes Leihgerät oder Pflicht, dies zu nutzen.
Wenn du einen HD 1000 irgendwo für 35 EUR sehen solltest, schlag zu. Aber auch jetzt verweisen viele Kunden auf z.B. diesen eigenen Receiver, der ja auch schon die S02 direkt im Slot früher und auch im Alphacrypt-Modul nutzen konnte, jetzt die V14 direkt im Slot (nach Update auf NDS).
Rechtsschutz ist nicht so wichtig. Rechtsstreit kostet einmalig Gerichtskosten 90 EUR. Dann erwartet man die Stellungnahme von der Sky-Rechtsabteilung (mit Vergleichsangebot) und kann dann neu entscheiden, wie man weiter verfährt, wie andere Verfahren sich darstellen. Schriftsätze - dafür gibt es Hilfe. Musterklage umfangreich anpassen, am WE einreichen beim lokalen Amtsgericht, mehr im Forum und per PN...
 
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