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Urteil gegen Pairing!

MarcBush

Power Elite User
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23. Oktober 2014
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M-V
Das Pairing mit einem unerwünschten Leihreceiver bewegt ja viele User. Die technischen Lösungen sind derzeit sehr begrenzt.
Auch die aktuellen Preisanpassungen im laufenden Vertrag stören viele Kunden. Daher hier ein Thread zu Diskussion und gegenseitiger Hilfe auf vertraglicher Ebene gegen Pairing und Preiserhöhung.

Manche Linuxreceiver nutzen das Sky-Modul mit darin gepairter V14 mit weniger Restriktionen bezüglich Jugendschutz-PIN und Aufnahmerechte. Doch ist dies nur eine inoffizielle Lösung mit neuen, unsicheren Investitionen.

Das Amtsgericht Eutin hat nun ein erstes Urteil gefällt vom 15.03.2016, Az. 23 C 691/15:
Der Sky-Kunde darf sein nachweislich vereinbartes eigenes Empfangsgerät bis Laufzeitende weiter nutzen.
Das Urteil liegt nach Berufung dem Landgericht vor für die Frage, wer hier die Beweislast trägt.

Ebenso wichtig: Es gelten bei telefonisch verlängerten Verträgen meist keine AGB. Ohne AGB im Vertrag ist auch eine Preisanpassung im laufenden Vertrag (auch bis 5 %) unzulässig. Der Kunde hat dann ein Sonderkündigungsrecht, wichtig auch bei verpasster Kündigungsfrist oder bei Pairingfrust.

Fehlt eine technische Lösung, sollte man rechtliche Schritte gegen den Zwang zum Leihgerät prüfen. Dies setzt eine gute Vernetzung der User voraus für gegenseitige Informationen und Nachweise zu wichtigen Vertragsfragen. Rechtsschutzversicherung, der örtliche Verbraucherschutz-Anwalt können Hilfe leisten, auch ich (selbstverständlich ehrenamtlich). Unterlagen/Urteile können hier ausgetauscht werden.

Ich selbst verfolge keine kommerziellen Interessen, auch nicht für Dritte, möchte aber, dass auch meine V14 im eigenen Receiver weiter hell bleibt. Cardsharer bitte ich, den Thread zu meiden und diese Sache zu beenden.

Musterschreiben und Infos findet man auch im alten Thread "Pairing trotz Smartcard only".
Nach den Sky-AGB ist die Nutzung von Sky-Leihgeräten keine Pflicht, sondern hat vielmehr nach § 2.1.1 der Kunde das Empfangsgerät zu stellen. Bei Verschlüsselungswechsel darf Sky nur entliehene Receiver austauschen, nicht die Receiver der Kunden (§ 1.5.2). Ein Leihgerät kann der Kunde natürlich bei Vertragsschluss freiwillig wählen, aber dies ist keine Pflicht (§ 1.2.4). Das Urteil in Eutin auf meinen Klageantrag erfolgte ja nicht ohne Grund - auch ein BGH-Urteil aus 2007, Az. III ZR 247/06 bestätigt das Recht des Kunden auf sein eigenes vereinbartes Gerät bis Vertragsende.

Ein erstes Musterschreiben zur Freischaltung der V14 für den eigenen Receiver findet sich hier: Talk - Pairing trotz Smartcard only
ein weiteres Musterschreiben gegen die Preisanpassung von Sky im laufenden Vertrag hier: #45
Und für Modul ohne Kosten: #101
EDIT: Links zu Musterschreiben aktualisiert.

Provozierende Posts ohne argumentativen und konstruktiven Bezug zum Thema sollten unterbleiben. Die Moderatoren werden gebeten, eine sachliche Diskussion zu ermöglichen, das Thema interessiert viele.

Bisher endeten die Gerichtsverfahren gegen Zwangs-Leihgeräte immer mit guten Urteilen oder Vergleichen für die Kläger; Sky übernimmt dann die gesamten Kosten. Der Kunde muss hier einen geringen Gerichtskostenvorschuss an das Gericht überweisen (weniger, als ein Modul kostet), den später bisher immer Sky übernehmen muss.

Sky fordert mittlerweile auch eine Servicegebühr für die Zusendung ihrer Leihreceiver, Festplatten und Sky-Modul beim Techniktausch. Dies ist natürlich auch unzulässig und mit zu überprüfen und von Sky zu erstatten.

Im Namen des Verbraucherschutz M-V darf ich an dieser Stelle offiziell mitteilen, dass das Vorgehen von Sky zum Zwang zu Leihgeräten im laufenden Vertrag unzulässig ist. Dies bestätigte auch im Kern das benannte erste Urteil des Amtsgerichts Eutin. Weitere Verfahren laufen.

Update 04.02.2017
Rechtsprechung fordert, dass der Kunde den Nachweis führt, dass er eigene Hardware vereinbarte. Wer online bestellte, kann dies nachweisen, da man ankreuzen muss: "Leihgerät nein, eigener Receiver Ja." Doch wichtig: Wenn ursprünglich AGB von premiere/Sky vereinbart wurden, dann galt schon immer 2.1.1: Es ist Obliegenheit des Kunden, den Receiver/SAT-Anlage/TV selbst zu stellen! Und es steht in den AGB, dass man Empfangsgerät nutzen muss. (Wenn also kein Leihgerät als Abweichung vereinbart wurde, dann ist nach AGB als Teil des Vertrags vertraglich ein Kundenreceiver vereinbart worden. Wichtig für die Diskussion mit Sky. Sky hatte vor Gericht vorgetragen, zur Hardware sei nichts vereinbart worden. Das ist falsch. Wenn beim ersten Vertrag die AGB eingebunden wurden, dann wurde damit vereinbart, dass man den eigenen Receiver zu stellen hatte. Der Ehepartner kann bestätigen, dass dies der HD 1000 damals war.

Update 17.02.2017
Sky entlässt Kunden aus seinem Vertrag (Rechtsabteilung: "aus Kulanz") nach zwei Mails, weil man die V14 nicht entpairen wollte. Kunde hatte zuvor neuen Vertrag ohne Leihgerät und somit ohne Pairing abgeschlossen und ist alten Vertrag nach der fristlosen Kündigung los.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Urteil gegen Pairing!

Fragt sich nur ob sky sich daran hält
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Daher ist es sinnvoll, ein Urteil gegen Sky zu erwirken; dies kann man durchsetzen.
Mein Kumpel erhielt gestern einen Rückholer-Anruf, bei dem ihm auf Nachfragen wiederholt versichert wurde, er könne doch wieder für SAT seine eigene Technik benutzen, Pairing sei vom Tisch. Es ist unglaublich, mit welcher Frechheit Sky seine Kunden täuscht und belügt. Dies sollten wir gemeinsam stoppen.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

... Die Moderatoren werden gebeten, eine sachliche Diskussion zu ermöglichen...

Nur mal zur Info:
Die Moderatoren sind genau die, die auf eine sachliche Diskussion bestehen und nicht die, die das verhindern wollen.

Die unsachlichen Beiträge kommen von den Usern.

Und gleich vorweg:
Wenn das hier genauso unsachlich weitergeht wie in dem anderen Thread, dann wird auch hier geschlossen.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Daher die Bitte, Beiträge mit OT-Bashing ohne Argumente/Quellen und mit Beleidigungen zu unterbinden.

Zur Sache: Sky lenkt allein wegen Musterschreiben oder Ermahnung eines Anwalts nicht ein. Daher bedarf es klarer weiterer Schritte und etwas Geduld. Man sollte man vorläufig unter Vorbehalt ein Sky-Modul nutzen, Sky weiter nutzen und abbuchen lassen, bis man die Klärung durch Fachleute erreicht hat: stressfrei.
So sollte auch die Diskussion hier verlaufen. Es gibt auch User, die den Vertragsbruch von Sky verteidigen, daher nicht über Querschüsse hier wundern, einfach ignorieren und selbst nachdenken: Muss ein Kunde ein Leihgerät statt seines zugelassenen eigenen Receivers nutzen, obwohl Neukunden nach wie vor Verträge ohne Leihgerät angeboten bekommen?

Wer also sowieso neu bucht, sollte unter sky.de den Leihreceiver beim Bestellvorgang weg klicken und ohne Leihgerät neu buchen. Solange Sky dies Neukunden anbietet, kann eine Pflicht zum Leihgerät sowieso natürlich nicht greifen.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Man kann aber nur mit der Seriennummer eines Sky zertifizierten Gerätes einen Neuvertrag machen. Dazu zählt nicht der PR-HD 1000, der wird nicht mehr akzeptiert.
Eine Solo-Karte bekommt man nicht. Entweder Leihreceiver oder pairungsfähiger, zertifizierter eigener Receiver.
Bringt einem also nicht viel. Neuvertrag ohne Pairing ist nicht möglich.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Der PR HD 1000 ist derzeit laut Hersteller Humax ein sky-zertifizierter Receiver. Dies räumt auch Sky im Mai 2016 schriftlich ein (Quelle folgt). Man kann mit dessen Seriennummer heute eine Zweitkarte unter "Abo erweitern - Zweitkarte - Zur Technikbestellung" ordern, die SN des HD 1000 wird dort akzeptiert! (Ob Sky dann eine solo V14-Zweitkarte sendet, muss man mittlerweile bezweifeln; das Abo startet auch bei Zweitkarte evt. neu, also Vorsicht!)
Bis Januar 2016 konnte aber jeder mit der SN des HD 1000 online ein neues Abo abschließen, bekam dann solo V14. Derzeit geht es mit der SN des Vodafone TV Center oder iCord 250 HD (beide pairingfähig, SN nicht nochmals übermitteln!). Sky sendet dann eine solo V14 ohne Pairing, speichert nicht die eingegebenen Daten zum eigenen Receiver, wie Sky am 30.04.2016 schriftlich einräumte.
Wenn dann der eigene Receiver defekt ist, kann man einen anderen zugelassenen Receiver sich kaufen und weiter nutzen: PR HD 1000. Wenn Sky dann nach Wochen fragt, welches Gerät man denn nutzt, dann ist es der HD 1000, der kein Pairing beherrscht. Meine V14 aus dem Abo Ostern 2016 mit dem Vodafone TV Center ist nach wie vor ungepairt und ohne F0.
(Hinweis: Man darf aber zum Thema Pairing/Hardware NIE mit Sky telefonieren!)
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Urteil gegen Pairing!

Mein Voll Abo läuft im Dez aus und ist bereuts Fristgemäß gekündigt. Habe bei der Umstellung vom S02 auf V14 einen Leihgerät bekommen der unbenutzt im Schrank gebunkert wird.
hab nun 2 möglichkeiten :
1. jetzt schon aktiv werden und sagen ich habe noch nie den Leihreciver benutzt und möchte weiterhin meinen HD 1000 benutzen (Leihreciver mit Musterschreiben zurückschicken)
2. Abwarten bis Vertrag ausläuft und dann neuen abschließen ohne Leihreciver

was würdet Ihr mir raten ?
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Deine V14 läuft derzeit ungepairt in eigenem Receiver? Dann würde ich jetzt abwarten.
Einen neuen Vertrag ohne Leihgerät kannst du ohne weiteres nicht abschließen, wer weiß, wie dann im Dezember die Bestellseite aussieht... Besser, du sendest zum Ende des Vertrags deinen Leihreceiver 2 Wochen vorher zurück mit Retourschein, dann eine Mail an Sky, dass du eigenen für V14/NDS geeigneten Receiver verwendest.
Dann wartest du auf Verlängerung-Telefonat und lässt Themen wie Hardware und AGB einfach weg. (Aber bis Dezember passiert sicher noch einiges...)

Falls die V14 dunkel ist:
- Jetzt Leihreceiver zurücksenden. (Die unaufgeforderte Zusendung eines Sky-Leihreceivers ist rechtlich umbeachtlich nach § 241a BGB.)
- Freischaltung der V14 dann per Mail fordern, Frist mehrere Tage, mit Verweis auf vereinbarten eigenen Receiver. #42
- Wenn Frist sinnlos verstreicht, dann kann man ein Sky-Modul unter Vorbehalt kostenfrei anfordern. #101 und bis zur Klärung vorläufig nutzen, wenn man keinen schwarzen Bildschirm möchte.
- Parallel dann Freischaltung für eigenen zugelassenen Receiver durchsetzen.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

sorry ... aber warum schreiben einige, dass es noch neue Veträge ohne Leihgerät gibt ?

wäre es dann möglich mir eine zweitkarte ohne dass sie einem Gerät zugewiesen wird zu bestellen ?
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

Weil es im Moment noch solche Verträge gibt, Sky aber gerade alles ändert, wird es im Dezember 2016 (das ist ja noch ziemlich lang hin) wohl keine solchen Verträge mehr geben. Wenn dein aktueller Vertrag vereinbart wurde ohne Leihgerät, dann ist doch alles okay. Ist deine V14 denn noch hell? Etwas mehr Informationen sind hilfreich.

@all so als Hinweis, was im Thread hilfreiche Infos sind:
"Vertrag zuletzt im Dezember 2015 telefonisch verlängert. In Telefonat und Auftragsbestätigung nichts geregelt zu AGB oder Leihgeräten. Keine Zweitkarte. Ich nutze seit Jahren eigene Hardware (Dreambox 7020HD). Einen Leihreceiver erhielt ich im laufenden Vertrag ohne meinen Wunsch einfach im Oktober 2015 zugesandt. Ich sendete ihn nicht zurück bisher. Meine V14 ist seit dem 24.05.2016 dunkel. Ich lehne jede Sky-Hardware ab, zur Not nutze ich vorübergehend das Sky-Modul. Dafür passenden CI+Slot hab ich am Receiver oder SAT-TV. Außerdem erhielt ich eine Preisanpassung über 2,50 EUR zum 01.08.2016. Von früher habe ich noch einen eigenen Sky-HD-Receiver im Keller, den PR HD 1000."
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Hi Marc,

deswegen will ich ja nicht bis Dezember warten, sondern mein Abo regulär bis Ende laufen lassen und jetzt wo es anscheinend noch möglich ist auf einen anderen Namen ein neues Abo abbonieren mit benutzung eigener Hardware. Bis Dezember nur das Basispacket und danach auf vollabo aufstocken.... alles halt ohne zuweisung einer Skyhardware.

zu meinem jetzigen Vertrag:
Ich hab meinen Vertrag 2104 abgeschlossen, ohne Leihgerät hab damals glaube ich die Dbox2 angegeben ... bekam dann eine S02. Im April2015 dann den Kartenwechsel auf V14 mit mitgelieferter Hardware, es gab ein Telefonat, aber weiß auch nicht mehr ob über die AGB´s gesprochen wurde. Hab seit dem meine V14 in der Dream am laufen und blockte alles und verlängerte immer von Hand.
momentan läuft sie ja noch, aber sobald ich ein Verlängerer mit F0 draufmache ist zappe mit der Dream. Wahrscheinlichkeit also sehr groß....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Urteil gegen Pairing!

Ach so.
Probier doch neues Abo online, hast 14 Tage Widerrufsrecht. Sky.de / Bestellen / dann Leihreceiver weg klicken und SAT als Empfangsweg wählen und eigenen Receiver. Dazu brauchst du eine Seriennummer eines Vodafone TV Center (also Sky-Seriennummer aus dessen Menü mit 2 beginnend), oder vom iCord 250 HD oder anderem Sky-Receiver. Dann kommt solo V14 ohne Pairing. Alles aber gut dokumentieren (Screenshots, Video, Mails ausdrucken). Berichte dann bitte. 14 Tage Widerrufsrecht im Auge behalten. Dazu nicht mit Sky telefonieren, auch nicht zur Freischaltung!!

(die eingegebene Seriennummer danach vergessen, nicht nochmals Sky mitteilen später!)
(von allen Schritten Screenshots/Foto machen, auch von der Bestellübersicht am Ende)
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Nehmen wir mal an, es kommt wirklich ne V14 solo. Wie bekommt er diese dann hell ? Sind es die normalen Verlängerer EMM ? Ist dann F0 drauf und somit direkt dunkel ? Im Klartext: Was soll die Solo V14 bringen ?
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Na das schreibt MB doch in seinen vielen Beiträgen: Wenn es dann gepaird wird, musst Du den Klageweg beschreiten (inkl. Aufforderung zur Freischaltung, Sky Modul zur Überbrückung,...). Details sind zu Hauf schon genannt worden.
 
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