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Pairing trotz Smartcard only

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AW: Pairing trotz Smartcard only

Hallo Leute

Ich bin nicht der große Schreiberling, daher auch noch keine Beiträge, aber da es mich auch betrifft, möchte ich hier meine Erfahrung teilen.

Ich habe am 1.11.2014 online ein Sky ABO mit Simcard only und 12 Monaten Laufzeit abgeschlossen. Habe dann die Simkarte erhalten und in meinem eigenen Receiver betrieben. Sky hat mir irgendwann mal unaufgefordert einen Receiver geschickt, den ich umgehend retourniert habe. Darauf hin wurde mir telefonisch mitgeteilt, das ich eine Hardware von Sky verwenden soll, da ich Sky sonst in Zukunft nicht mehr empfangen kann. Ich willigte auf ein Ci Modul ein, das seither im Kasten sein dasein hat. Ich habe zeitgerecht schriftlich per Mail gekündigt, da ich nicht den vollen ABO Preis zahlen wollte. Sky hat mich in der Kündigungsfrist mehrfach angerufen, mir weitere Angebote gemacht und ich habe schließlich telefonisch 2 Jahre verlängert. Nach dem Sky seit Dienstag nicht mehr ohne Sky Hardware hell wird, habe ich an Sky ein E-Mail geschrieben, mit der Bitte um ausserordentliche Kündigung, da mein Receiver das Modul nicht erkennt und ich keinen Sky Receiver verwenden kann. Meine Kündigung wurde mit dem Hinweis auf die AGB Punkt 1.3.2 abgelehnt. Habe natürlich geantwortet und nochmal eine ausserordentliche Kündigung gefordert. Mal sehen was als Antwort kommt.
Da ich aus Österreich komme werde ich mich auch mal bei dem Konsumentenschutz über meine Möglichkeiten zur Kündigung informieren. Finde es auch eine Frechheit von Sky ein ABO ohne Hardware abschießen zu können, und dann meine Hardware nicht mehr verwenden zu können. Das ist abzocke!!

Ich hoffe ich habe euch mit meinem ersten Post nicht überfordert.

mfg
Christoph
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

@ JoMensdorf
Du solltest dich auf einen Vertrag ohne wirksam vereinbarte AGB berufen. Selbst bei Geltung von AGB sind nach § 1.5.2 bei Verschlüsselungswechsel nur der Tausch von entliehenen Receivern zugelassen, ohne AGB erst Recht kein Zwnag zum Leihgerät. Daher forderst du die Freischaltung deiner V14 für deinen eigenen, vertraglich vereinbarten Receiver, PR HD 1000.
Das Bild ist ausgefallen und im Internet zu lesen, dass Sky seine Sendetechnik veränderte, daher die Karte ausfällt. Fordere Sky auf, eine für deinen PR HD 1000 (ein sky-zertifizierter Receiver) passende V14 zur Verfügung zu stellen.
(Oder welchen Receiver nutzt du?)
Diese Mail (nichts telefonisch machen!) nutzt dir aber nichts, ist nur für späteren Sreit ein Beleg. Screenshots Kundencenter hast du ja.
Dann musst du klagen, kostet unter 100 EUR, kannst gleichzeitig "unter Vorbehalt" solange ein Sky-Modul anfordern - ohne Kosten - wenn du sonst kein Sky sehen kannst.
Ob ein Experte eine Freischaltung deiner V14 auf anderem Weg (alte Aktivierer usw.) erreichen kann, musst du sehen.
Sonst immer auch probieren, ob die V14 doch wieder in deiner geblockten alternativen Hardware funktioniert. Sieht ja schlecht aus derzeit.
Hier sollten jetzt die Kunden zusammen handeln und Musterschreiben rausjagen und dann mit Klagen drohen und auch umsetzen, wenn da 100 Klagen kommen, bricht Sky-Pairing zusammen. Erstes Urteil hält das Pairing mit einem Leihreceiver ja für unzulässig, wenn der Kunde eigenes Gerät vereinbarte!!
Amtsgericht Eutin vom 15.03.2016
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

@maureck
Du solltest erst einmal gegenüber Sky darauf verweisen, dass du einen telefonisch abgeschlossenen Vertrag über 24 Monate hast, der ohne wirksame Einbindung der AGB abgeschlossen wurde. Oder wurden die AGB dir am Telefon vorgelesen oder überhaupt mit dir erörtert? Hast du am Telefon der Einbeziehung der AGB zugestimmt?
Am Telefon wurde neuer Vertrag geschlossen, die AGB in früheren Verträgen interessieren nicht.

Ein unaufgefordert zugesandtes (unbestelltes) Sky-Modul entfaltet keine rechtliche Bedeutung. Du hast Vertrag ohne Leihgerät vereinbart (Smartcard-Only). Wenn man schon auf AGB rumreiten will, dann darauf, dass ein Leihgerät bei Vertragsschluss freiwillig gewählt werden kann, keine Pflicht ist, Pairing nur mit dem vereinbarten Empfangsgerät erfolgen darf, dieses aber nirgendwo genau technisch oder vom Modell her eingegrenzt wird in den AGB. Außerdem steht in den AGB (immer auf die richtige Fassung achten, die bei Vertragsschluss - wenn überhaupt - galt), dass Sky nur entliehene Receiver bei Verschlüsselungswechsel austauschen darf.
Dass bei fehlender Funktion des Sky-Moduls man nicht außerordentlich kündigen kann laut Sky-AGB Östereeich, ist ja schön und gut, aber dann darf man trotzdem die Freischaltung der V14 für die Nutzung des eigenen Empfangsgeräts verlangen, oder soll man vor dem toten Bildschirm 24 Monate ausharren?!
Sky wird einen Leihreceiver empfehlen, aber warum sollte man den annehmen? Man kann ja den eigenen Receiver laut AGB verwenden. Und mit dem vereinbarten receiver kann Sky pairen (wenn es technsich geht), ansonsten eben nicht pairen.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Nach 8.3a der AGB ist der Wechsel auf den Sky+Receiver eine Vertragsänderung. Niemand muss eine Vertragsänderung im laufenden Vertrag akzeptieren. Dies kann nur auf gemeinsamen Wunsch erfolgen.
Dein Receiver ist nach wie vor zum Empfang geeignet, Sky muss nur die V14 dafür freigeben. Verweise auf den PR HD 1000, der ist Sky-zertifiziert und nicht pairingfähig. Dafür muss Sky eine V14 zur Verfügung stellen.
Nicht telefonieren, nur per Mail! Wichtig!
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

@MarcBush
für Deine Sammelmappe: ich hab ebenfalls einen HD1000-Vertrag, der noch bis Ende 2017 läuft, kann aber aktuell noch mit meiner V14 gucken. Sobald die dunkel wird, komme ich dann nochmal auf Dich zu.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Ja bitte melden! Danke! Gibt es kein Danke-Button mehr? Verglüht in der Hitze der letzten Tage...
Klage kostet Gerichtskosten so 80 EUR etwa, und dann abwarten, wie Sky reagiert, Musterklage kann man nutzen. Vertragsdaten, wichtig, ob telefonisch oder online abgeschlossen, wenn mit eigenem Receiver, dann gute Aussichten. Parallel laufen ja mehrere Verfahren, Rostock, Eutin, Pinneberg (guter Vergleich), Landgericht Lübeck, Stralsund, Hamburg demnächst... Der Norden kämpft! Aber es braucht noch Unterstützung vom Rest aus Deutschland/Österreich.

Außerdem bereiten sich mehrere User vor auf Klage wegen der Preiserhöhung (Sonderkündigung). Ohne AGB nach telefonischen Vertrag auf jeden Fall unzulässig bzw. Grund zur Sonderkündigung, besonders sinnvoll, wenn man die Kündigungsfrist versäumte und Vollpreis zahlen soll.

Ich denke, Sky hat die bundesligarechte gesichert, verkündet dies am 09.06.2016, und vorher will man die schwierigen News abhaken (Pairing/Preiserhöhung).
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Amtsgericht Eutin, zum Teil unsinnige Argumente, aber im Kern: Wer belegen kann, dass er eigene Hardware mit Sky vereinbarte, kann auf deren Nutzung (statt Pairing mit Leihgerät) bestehen.
Der Kläger hier PR HD 1000, der ja sky-zertifiziert ist und von Sky zugelassen für Sky in HD mit V14 in NDS-Verschlüsselung.

"...
Die Klage war unbegründet.
I.
Ein Anspruch auf Aushändigung einer Smartcard, die [nicht] durch Pairing mit einem von der Beklagten zur verfügung gestellten Receiver verbunden war, stand dem Kläger nicht zu. Der Kläger hat keinen Beweis für seine Behauptung angetreten, ihm sei bei telefonischer Vereinbarung des neuen Abonnements am ...2014 bestätigt worden, er könne seine eigenen Geräte für das Abonnement nutzen. Es steht deshalb nicht fest, dass ein entsprechender Vertragsinhalt vereinbart worden ist. Ohne eine entsprechende Vereinbarung bestand die durch den Abonnementsvertrag begründete Verpflichtung der Beklagten darin, dem Kläger Zugang zu den gebuchten Programmpaketen zu gewähren und im Falle der Verschlüsselung dieser Programmpakete den Kläger mit einer Entschlüsselungsmöglichkeit auszustatten, so dass er die entschlüsselten Programme empfangen konnte. ...
Mit der Nutzung der von der Beklagten kostenfrei zur Verfügung gestellten Receiver ist ein Nachteil für die Kunden nicht verbunden, weil die Geräte kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und im Übrigen - z.B. im Fall eines Einbruchdiebstahls - keinen höheren Schaden verursachen, als er entstehen würde, wenn dem Kunden ein eigenes und nicht ein Leihgerät gestohlen würde. Diejenigen Kunden, die darüber hinaus besonderen Wert darauf legen, ihre eigenen Receiver nutzen zu können, sind nicht gehindert, dies mit der [Beklagten] ausdrücklich zu vereinbaren. Der Kläger hat nicht unter Beweis gestellt, dass er eine solche Vereinbarung mit der Beklagten getroffen habe. ...
III.
...
Der Kläger kann die Aufhebung des Vertrags weder rückwirkend noch ex nunc wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB verlangen, denn der Kläger hat keinen Beweis dafür angetreten, dass bei der Vertragsverlängerung im Telefonat vom ...2014 über die Nutzung der eigenen Empfangsgeräte des Klägers im Rahmen des Abonnements überhaupt gesprochen worden ist. Es steht danach nicht fest, dass eine mögliche Erwartung des Klägers, die Nutzung eigener Geräte werde bis Vertragsablauf möglich sein, für die Beklagte erkennbar war."
[Kostenentscheidung]


23 C 691/15 Amtsgericht Eutin 15.03.2016 - Berufung zum LG Lübeck
(I. Vertragserfüllung III.außerordentliche Kündigung)

Bitte dazu mich kontaktieren marcbush@web.de
Nur mit ergänzenden Unterlagen, Belegen, Zeugen, Stellungnahmen Sky-Rechtsabteilung und Schriftsätze Sky-Anwalt und neuem Eingeständnis von Sky, Daten der Kunden zum Kundenreceiver niemals zu speichern, kommt man zu Erfolg vor Gericht. Gemeinsam mit Anwälten, Verbraucherschutz usw. klappt das.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Pairing trotz Smartcard only

ich habe da mal eine Frage zu meinem Vertrag.

Als ich meinen Vertrag Online schloss hatte ich ein sonder Angebot das auch einen kostenlosen Receiver beinhaltet hätte. Diesen wollte ich aber natürlich nicht, musste ihn aber nehmen da sich weder das CI Modul noch Card Only anwählen ließ. Nach der Online Bestellung habe ich dann sofort das KC angerufen und wollte auf Card Only umstellen. Da das angeblich laut System nicht geht, konnte mir nur das CI+ Modul angeboten werden, welches ich Zähneknirchend genommen habe. Aber in meinem Kunden Center steht weder bei Receiver, noch unter Zubehör ein JA. Also ist doch mein Vertrag zumindest laut KC doch ein Card Only Vertrag, oder ?

Das Vertrags Anschreiben ist auch eher global gehalten und bezieht sich weder direkt auf einen mir zugeteilten Receiver, noch auf ein Cam.
Unter Vereinbarungen steht nur das das Abo mit Übergabe des Empfangsgerätes beginnt, aber nicht ob das die Karte, ein Receiver oder ein Cam ist und auch keine Serial.
Weiter steht extra drin das ich auch Sky Plus hätte und unter dessen Bedingungen, das dafür der original Receiver kostenfrei erhältlich ist, nicht aber das ich einen solchen habe/bekomme und von dem Modul selbst steht darin auch nichts. Mit der Lieferung des Moduls habe ich dann natürlich noch einen extra Brief bekommen in dem die Nummer dessen notiert war. Aber laut Kc und erst Vertrag habe ich doch einen Card Only Vertrag oder etwa nicht ?

Die Hardware von denen möchte ich nicht. Da dazu das Programm (mal von den uralt Wiederholungen die es schon vor 30 Jahren kostenlos im Free Tv gab) und die Bildqualität in den letzten Monaten auch deutlich sichtbar schlechter geworden ist, dazu noch die nervigen Einblendungen überhand nehmen und die Werbung auch deutlich mehr und nerviger geworden ist, werde ich nun Kündigen.
Die Frage ist nun nur, ob ich früher aus dem Vertrag komme, oder ob ich zumindest bis Laufzeit Ende meine eigene Hardware weiter nutzen darf.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Schwierig.
Das Sky-Modul (ähnlich wie der kundeneigene Receiver) taucht im Kundencenter wohl nie auf, wird aber sicher zu deinem Vertrag bei Sky mit Seriennummer hinterlegt sein, daher auch das pairing.
Im Prinzip hast du einen Vertrag mit Sky-Hardware abgeschlossen (wie lange läuft der Vertrag noch?).
Mein Tipp war immer, dass man nicht benötigte sky-Hardware zurücksenden sollte, solange mandiese sowieso nicht nutzt, denn nach Vertrag/AGB ist nirgendwo geregelt, dass man nicht im laufenden Vertrag auf das eigene Empfangsgerät wechseln könne. Wenn du jetzt wechseln willst z.B. zum PR HD 1000 (kann kein Pairing ;-), müsste Sky dich entpairen zuvor. Das wollen die aber nicht. Wenn dein Vertrag noch sehr lange läuft und du Kosten einer Klage riskieren willst (so 100 EUR Gerichtskosten), dann könntest du fordern, dass Sky dich umstellt auf eigenes Kundengerät. Dies hattest du ja bei Vertragsschluss gefordert und wurde verweigert. Und nach AGB ist ein Wechsel auf eigene Hardware zulässig.
Da du Vertrag mit AGB hast (online abgeschlossen), kannst du wegen der aktuellen Preiserhöhung schlecht sonderkündigen.
Du kannst auch auf Kabel ausweichen, wenn du entsprechenden Anschluss im Haus hast, dort ohne Pairing eigene Geräte nuzen, aber das wären enorme Mehrkosten sicherlich, extra Kabelvertrag abzuschließen.
Bleibt nur die Option, nach (sinnloser) Aufforderung an Sky, deine eigene Technik zuzulassen, dies klageweise zu fordern und auf einen schnellen Vergleich zur Vertragsauflösung zu hoffen. Kostet halt auch etwas Gerichtskosten und ist unsicher.
Unterstützung würde ich geben.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

@memphis999
Ansonsten Alternative vielleicht, das Sky-Modul in einem Linuxreceiver ohne Restriktionen zu nutzen. welche Hardware hast du zur Verfügung, welche Receiver? Manche CI-Linuxreceiver können ein Sky-Modul mit darin gepairter V14 nutzen ohne Jugendschutz-PIN-Eingabe und mit freier Aufnahme eines Sky-Senders.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Hallo Leute

Danke für den Input. Ich nutze eine Dreambox keinen PR HD 1000. Habe aber von der Materie OS Cam und so wenig Ahnung. Habe auch nie etwas geblockt. Ich werde mich auf die AGB berufen und das was MarcBush geschrieben hat. Ich halte euch auf dem laufenden.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Kündigung ist raus. Können mich mal. Für 70€ im Monat kann man andere schöne Sachen machen.
 
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@maureck
Bedenke, dass du telefonisch mit Sky um 2 Jahre verlängert hast. D.h., es wurden sicher gar keine AGB wirksam in deinem Vertrag vereinbart.
daher sind die Argumente aus den AGB wie § 1.5.2 (bei den deutschen AGB, in Österreich oft andere Nummer) (nur entliehene Receiver kann Sky bei Verschlüsselungswechsel austauschen) nur als vergleichende Betrachtung heranzuziehen, aber du hast eigentlich Vertrag ohne AGB!
Als eigene Hardware solltest du auch nicht einen Linuxreceiver angeben, besser einen PR HD 1000 billig besorgen und als Argument präsentieren. Linuxreceiver benötigen meist inoffizielle Hardware und Module, da kann man wenig Kirschen ernten. Welches Gerät du dann tatsächlich zu Haus nutzt, als Zweitgerät im Wohn- oder Schlafzimmer, interessiert doch niemanden.
Auch daran denken: Bei Vertragsabschluss 11/2014 war sogar das Alphacrypt-Modul laut sky.de noch als Alternative zugelassen.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

also jeder kann sagen hab TV von LG, Samsung u.s.w. und modul darin

wer Modul hat + v14 - sieht seit 2 Tagen ständig Hinweis 536 > Anrufen - dann tun die Tier F0 löschen und Meldung ist weg und Karte geht überall wieder
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

@ThomasR: das klingt ja zu gut, um wahr zu sein. Hat das schon mal jemand ausprobiert?

@MarcBush: Ich nutze einen Linux Receiver, habe aber damals angegeben, einen Kathrein mit einem passenden Modul von meinem
Fernsehhändler zu besitzen.
Kann der Humax denn die V14 ohne Modul lesen? Das wäre natürlich noch besser. Leider finde ich aktuell die Liste nicht mehr, welche
Geräte für Sky zertifiziert sind und welche nicht. Kannst Du mir da aushelfen?
Und dann schreibe ich denen morgen mal, gehe aber fest von einem Standard-Brief als Antwort aus. Hast Du ne Empfehlung, wie ich da
wo Klage? Über ne Verbraucherzentrale? Hab sowas noch nie gemacht.

Danke Dir!!!

Jo
 
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