MarcBush
Power Elite User
AW: Pairing trotz Smartcard only
Ich schließe Vertrag mit Mobilfunkanbieter SIM-Card-Only, also ohne Vertragshandy. 24 Monate alle Netze und SMS für 40 EUR monatlich.
Bei Vertragsschluss vereinbare ich also, mein eigenes Handy zu nutzen, das ich mir selbst kaufe. Anbieter stimmt zu. Ich kaufe für 500 EUR eine iPhone, es funktioniert mit der SIM monatelang wunderbar.
Frage: Kann der Anbieter jetzt mir innerhalb dieser fest vereinbarten 24 Monate Laufzeit die Nutzung des iPhones verhindern, indem meine SIM-Card an ein vom Anbieter zugesandtes Leih-Handy Nokia 5710 gekoppelt (gepairt) wird plötzlich?
Und ich für das Leih-Handy auch noch 248 EUR bezahlen muss?
Verträge sind einzuhalten. Zum Vertrag gehört das, was ich bei Vertragsschluss unterschreibe oder online anklicke. Auch AGB gehören zum Vertrag, die ich akzeptiere, wenn ich sie unterschreibe oder online ankreuze.
Steht in den AGB oder im Vertrag irgendwo, dass ich das eigene, selbst für den Vertrag angeschaffte Gerät nicht bis Laufzeitende nutzen darf? Wenn mir dies in transparenter, verständlicher Form bei Vertragsschluss mitgeteilt wird, kann ich ja das mal prüfen, Sky hingegen erklärte vor der Verlängerung das Gegenteil und sagte, man könne den Vertrag SELBSTVERSTÄNDLICH mit seinen eigenen Geräten nutzen. (Das Sky-Abo ist ein Dauerschuldverhältnis, so dass alle Regelungen bis Laufzeitende gelten, wenn nicht im Vertrag/AGB etwas anderes steht.)
Natürlich kann eigene Hardware defekt sein, aber Sky darf nicht die Sendetechnik ohne zwingenden Grund so manipulieren und ändern, dass mein sky-zertifizierter eigener Receiver ausfällt. Pairing erfolgt mit dem Receiver, der in den Kundendaten steht. Also mit dem vertraglich vereinbarten Receiver. Pairing mit einem imaginären, unbekannten Receiver im Zentrallager von Sky in Hamburg ist von dieser Sky-Vorgabe nicht umfasst. Welchen Receiver der Kunde nutzt/nutzendarf/muss, regelt der Vertrag/AGB. MIT DIESEM RECEIVER kann sky dann pairen. Wenn Sky den PR HD 1000 oder den Technisat ISIO zulässt bei Vertragsschluss, dann kann Sky damit pairen. Kann. Wenn es technisch nicht geht und Sky Geräte zuließ, die das Pairing nicht beherrschen, dann hat Sky einen Fehler gemacht und muss sich überlegen, ob man dies ändert, um dann zum Laufzeitende auch diese Kunden zu pairen. Beginnt man so 01/2014, dann ist man 12/2015 mit allen Kunden sauber durch.
Aber ich kann auch heute noch Verträge mit eigenem Receiver abschließen, ohne dass Sky das Modell des Kunden abspeichert. Daher ist komplettes Pairing aller V14 nicht von 2018 möglich.
BGH III ZR 247/06 und Amtsgericht Eutin 23 C 691/15 haben jeweils damals und aktuell festgestellt, dass der Kunde den vereinbarten eigenen Receiver bis Laufzeitende nutzen darf, zumal er dafür viel Geld investierte.
Was Sky mir im laufenden Vertrag an Informationen oder Geräten einfach so zuschickt, ist rechtlich vollkommen irrelevant (§ 241a BGB, § 311 BGB). Verträge können nur gemeinsam in wesentlichen Punkten geändert werden.
Ich schließe Vertrag mit Mobilfunkanbieter SIM-Card-Only, also ohne Vertragshandy. 24 Monate alle Netze und SMS für 40 EUR monatlich.
Bei Vertragsschluss vereinbare ich also, mein eigenes Handy zu nutzen, das ich mir selbst kaufe. Anbieter stimmt zu. Ich kaufe für 500 EUR eine iPhone, es funktioniert mit der SIM monatelang wunderbar.
Frage: Kann der Anbieter jetzt mir innerhalb dieser fest vereinbarten 24 Monate Laufzeit die Nutzung des iPhones verhindern, indem meine SIM-Card an ein vom Anbieter zugesandtes Leih-Handy Nokia 5710 gekoppelt (gepairt) wird plötzlich?
Und ich für das Leih-Handy auch noch 248 EUR bezahlen muss?
Verträge sind einzuhalten. Zum Vertrag gehört das, was ich bei Vertragsschluss unterschreibe oder online anklicke. Auch AGB gehören zum Vertrag, die ich akzeptiere, wenn ich sie unterschreibe oder online ankreuze.
Steht in den AGB oder im Vertrag irgendwo, dass ich das eigene, selbst für den Vertrag angeschaffte Gerät nicht bis Laufzeitende nutzen darf? Wenn mir dies in transparenter, verständlicher Form bei Vertragsschluss mitgeteilt wird, kann ich ja das mal prüfen, Sky hingegen erklärte vor der Verlängerung das Gegenteil und sagte, man könne den Vertrag SELBSTVERSTÄNDLICH mit seinen eigenen Geräten nutzen. (Das Sky-Abo ist ein Dauerschuldverhältnis, so dass alle Regelungen bis Laufzeitende gelten, wenn nicht im Vertrag/AGB etwas anderes steht.)
Natürlich kann eigene Hardware defekt sein, aber Sky darf nicht die Sendetechnik ohne zwingenden Grund so manipulieren und ändern, dass mein sky-zertifizierter eigener Receiver ausfällt. Pairing erfolgt mit dem Receiver, der in den Kundendaten steht. Also mit dem vertraglich vereinbarten Receiver. Pairing mit einem imaginären, unbekannten Receiver im Zentrallager von Sky in Hamburg ist von dieser Sky-Vorgabe nicht umfasst. Welchen Receiver der Kunde nutzt/nutzendarf/muss, regelt der Vertrag/AGB. MIT DIESEM RECEIVER kann sky dann pairen. Wenn Sky den PR HD 1000 oder den Technisat ISIO zulässt bei Vertragsschluss, dann kann Sky damit pairen. Kann. Wenn es technisch nicht geht und Sky Geräte zuließ, die das Pairing nicht beherrschen, dann hat Sky einen Fehler gemacht und muss sich überlegen, ob man dies ändert, um dann zum Laufzeitende auch diese Kunden zu pairen. Beginnt man so 01/2014, dann ist man 12/2015 mit allen Kunden sauber durch.
Aber ich kann auch heute noch Verträge mit eigenem Receiver abschließen, ohne dass Sky das Modell des Kunden abspeichert. Daher ist komplettes Pairing aller V14 nicht von 2018 möglich.
BGH III ZR 247/06 und Amtsgericht Eutin 23 C 691/15 haben jeweils damals und aktuell festgestellt, dass der Kunde den vereinbarten eigenen Receiver bis Laufzeitende nutzen darf, zumal er dafür viel Geld investierte.
Was Sky mir im laufenden Vertrag an Informationen oder Geräten einfach so zuschickt, ist rechtlich vollkommen irrelevant (§ 241a BGB, § 311 BGB). Verträge können nur gemeinsam in wesentlichen Punkten geändert werden.
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