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Pairing trotz Smartcard only

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AW: Pairing trotz Smartcard only

Der Humax PR HD 1000 ist laut schriftlicher Stellungnahme von Sky aus 04/2016 ein sky-zertifizierter SAT-Receiver, was mir auch der Hersteller Ende 2015 bestätigte: "von Sky zugelassen und zertifiziert".
Der HD 1000 liest die V14 direkt im Kartenslot, kann allerdings kein Pairing. Bis Januar 2016 konnte man mit der Seriennummer des HD 1000 noch online bei sky.de neuen Vertrag ohne Leihgerät abschließen und bekam eine solo V14. Wer das gut belegen kann, darf sein Gerät bis Laufzeitende weiterhin nutzen, so die Rechtsprechung Amtsgericht 2016 und BGH 2007.
Der Verbraucherschutz war trotz mehrfacher Anläufe bei diesem Thema erstaunlich passiv, hat bei einigen Kunden aber die vorzeitige Vertragsauflösung erreicht. Ein Jurist der Verbraucherzentrale besprach Angelegenheit interessiert mehrere Stunden und sieht Verhalten von Sky sogar als strafbares Verhalten.
Wichtiger wäre eine Klage auf Vertragserfüllung, die jetzt mehrfach rausgehen muss, um das Thema 2016 positiv zu klären. Das oben genannte Urteil war von einer überforderten Richterin, aber enthält ja guten Ansatz: Wer eigene Hardware nachweislich vereinbarte (und Sky verschlammte all diese Daten zum Kundenreceiver), der kann eigene Hardware bis Laufzeitende nutzen.
Klage lohnt aber nur, wenn man wenigstens bis Ende 2016 einen Vertrag hat, solange vielleicht unter Vorbehalt das Sky-Modul nutzt und dann sein Recht durchsetzt. Musterklage und enge Absprache, also es gibt da gute Unterstützung, nur die geringen Gerichtskosten fallen an. Näheres per PN oder mail. Also das steht niemand allein! Auch sollte das niemand allein formulieren. Zuständig ist das lokale Amtsgericht der Heimatstadt. Musterklage gemeinsam anpassen, einreichen. Alles gut vorher in Ruhe telefonisch oder per mail besprechen und überlegen.. mit Hilfe verschiedener Partner, Anwälte, Verbraucherschutz.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Hi Marc,

mein Vertrag läuft bis Ende 2017, den hätte ich gerne erfüllt. Ich bin da absolut bei Dir und würde mich gerne anschliessen.
Und die Gerichtskosten sind es mir wert, zumal das doch sogar Sky tragen muss, falls sie verlieren, oder?
Würdest Du mir bitte per PN noch mal Deine Emailadresse schicken, dann melde ich mich morgen.

Danke und Grüße,
Jo
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Gerichtskosten sind bei einem Streitwert von 12 x 40 EUR so etwa 80 EUR. Bei Vergleich bekommt der Kläger die Hälfte davon wieder, bei Obsiegen - richtig - alles zurück.
Risiko ist natürlich bei Niederlage, dass man Kosten hätte durch Reisekosten der Gegenseite zu einem Gerichtstermin. Aber bis dahin ist weiter Weg. PN auf dem Weg.
Hoffe, es melden sich noch einige Leute mit Power und dem Willen zur Klärung von Vertragsbruch. Paar enttäuschte Kunden sind schon entschlossen.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Danke für die Antwort.

Leider sieht es dann wohl so aus das ich kein Anrecht darauf habe meine eigene Hardware weiter zu nutzen und daher ist es in meinem Fall auch leider Sinnlos mich euch bei der Klage an zu schließen. Nur weil es bisher geduldet wurde ist es eben noch keine rechtliche Grundlage :-(

Kabel kommt nicht in Frage, ebensowenig ein neuer Vu+ Receiver. Mit der Restrikion von nur einem Sender gleichzeitig hätte ich dabei weniger ein Problem. Aber seinen wir mal ehrlich, das wird das nächste sein was sie unterbinden da der Key ja eh nur gestohlen ist und somit mit einem einfachen Update unbrauchbar gemacht werden kann. Und mal eben 350€+ für vielleicht noch ein oder zwei Monate zu Bezahlen ist mir deutlich zu viel.
Ich werde einfach Kündigen und zur Not bis Abo Ende ein Modul direkt im TV nutzen. Die permanente Jugenschutz Pin in einem Jugendfreien Haushalt ist das Kundenunfreundlichste und nervigste das ich jeh erlebt habe, gerade beim Zappen eine absolute Katastrophe. Leider kann meine Ultimo warum auch immer kein CI+, obwohl sie ansonsten der perfekte Sat Receiver ist. Hätte ich die Garantie das es in einer Duo2 oder 4k mindestens 5 Jahre mit der Restrikion nur einer Aufnahme gleichzeitig weiter geht, wäre das eine Alternative. So wird eben gekündigt und Prime und Netflix gebucht. Deutlich billiger, keine nervende Einblendungen, keine Werbung und startzeit wann immer ich möchte und das ganze ohne permanente wiederholungen. Vielleicht erweist sich die ganze Sache ja doch noch als Segen.

Finde es nur Amüsant das die ganzen Aktionäre letztes Jahr erst gewaltsam raus gekikt wurden und nun Sky Harakiri macht.
Glauben die im ernst das die Menschen nach dieser Aktion noch einmal die Aktien aufkaufen wenn Sky sich in 2 Jahren (nachdem alle Kündigungen durch sind) aufgrund dieser Aktion in Talfahrt begibt und darauf angewiesen ist.

Wie dem auch sei, ich wünsche euch viel Erfolg mit eurer Klage.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Nur zur Info:
Man kann nach wie vor Sky neu online abonnieren ohne Sky-Leihgerät und bekommt eine (vorerst) ungepairte V14 im Brief. Wer also die Option hat, einen neuen Vertrag zu buchen (weil der alte Vertrag bald endet oder wegen der Preisanpassung 01.08.2016 fristlos gekündigt werden soll), kann sich dazu entschließen und dann Vertrag mit eigenem Receiver und gegen Pairing verteidigen.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Zum gerade geschlossenen Thread #1 als Hinweis die Beiträge in diesem Thread.
Und der Hinweis, dass der PR HD 1000 zwar das Pairing nicht beherrscht, aber natürlich eine V14 im HD 1000 gepairt werden kann (mit einem anderen Sky-Leihreceiver)!

Wer den HD 1000 noch hat oder gegenüber Sky dies zumindest sagen will, kann sich gegen Leihgerätezwang wehren und sollte klagen, bisschen rückwärts lesen, gibt auch schon erstes Urteil vom März 2016!
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Zitat aus anderem Forum:

So, Verlängerung der Berechtigungen kam gerade im Unicam-Modul nach Deaktivierung der UA/SA-Blocker.

Jetzt V14 hell bis 16.07.2016.
(Meine V14 stammte aus einem neuen Vertrag ohne Leihgerät April 2016. V14 kam per Brief im April 2016.
Am 25.05.2016 V14 dunkel. Dann kurz im Vodafone TV Center leichtsinnig genutzt und wieder hell, dann im PR HD 1000 getestet, auch dort hell.
Besser, Karte nicht in Original-Hardware zu stecken, aber ich hab ja nichts anderes, kein Linuxgerät.

Zurück ins Unicam 4.0 war die V14 wieder nutzbar, jetzt verlängerte Berechtigungen bis Mitte Juli 2016.

Im Kundencenter/Vertrag keine Sky-Hardware hinterlegt.
 
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AW: Pairing trotz Smartcard only

Hallo Leute
Ich möchte euch über den aktuellen Stand meiner Angelegenheit informieren.
Am Freitag den27.5 hat mich eine Dame von Sky angerufen. Sie hat mir nochmal erklärt, das ich nicht außerordentlich kündigen kann. Das ich nach meiner Ansicht nach den Vertrag telefonisch ohne AGB verlängert habe, interessierte sie nicht. Es zählen die AGB bei Vertragsabschluss, nicht bei Verlängerung.Ich erklärte ihr,das ich das CI+ Modul nicht verwenden kann, da es mein Receiver nicht erkennt und ich es im TV nicht nutzen kann, da ich nur einen Antennenanschluss besitze. Da sagte sie tatsächlich, ob es nicht eine Möglichkeit gäbe, einen weiteren LNB zu montieren und so einen weiteren Anschluss zu bekommen. Ich dachte ich höre nicht recht. Jetzt soll ich auf eigene Kosten dafür sorgen, das ich Sky weiter empfangen kann. Ich verneinte natürlich mit der Begründung, das ich zur Miete wohne, und die Anlage vom Vermieter zur Verfügung gestellt wird und es keine Möglichkeit auf einen weiteren Anschuss gibt. Darauf hin sah sie keine andere Möglichkeit wie ich Sky weiter nutzen konnte ohne auf meinen eigenen Receiver zu verzichten. Ich fragte sie zum Abschluss des Gespräches warum sie mich angerufen hat, wenn sie mir keine Lösung anbietet. Sie habe mir ja eine Lösung angeboten war die Antwort. Ich beendete das Gespräch mit der Bitte, ihre Aussage mir nochmal per Mail zu bestätigen, damit ich mich beim österreichischen Konsumentenschutz über meine Möglichkeiten schlau machen könnte. Das habe ich auch dann getan.
Die Antwort des Konsumentenschutz war eindeutig.
Wenn mir durch eine Änderung seitens Sky der Empfang der Programme wesentlich erschwert wird, und das sehe ich so ,dann habe ich ein Recht auf Sonderkündigung. Ausserdem gilt die stille Annahme der nicht angeforderten Hardware nicht, das ich die Vertragsänderung akzeptiert habe. Schweigen gilt bei Konsumenten nie als Zustimmung.
Habe auf anraten des Konsumentenschutz nochmal ein Mail mit der Rechtsauffassung des Konsumentenschutz an Sky geschickt. Bin schon gespannt wie es weiter geht.
Ich gebe Bescheid.
Christoph
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Danke für die Rückmeldung! Bleib da hartnäckig! Zur Klarstellung der Aussage von Sky zu den AGB:
Wenn der Kunde einen Vertrag kündigt (wegen Rabatten oder sonstigen Gründen), dann ist der bisherige Vertrag beendet. Wenn die Parteien den Vertrag dann "verlängern", so ist dies ein nezer Vertrag. Daher Aktivierungsgebühr und in der Auftragsbestätigung: "Ihr Vertrag startet neu! Neuer Vertragsbeginn: 01.06.2016". Nur für einen neuen Vertrag sind auch Laufzeiten von mehr als 12 Monaten zulässig.
Was ist mit Kunden, der seit 5 Jahren immer kündigt und wieder verlängert, sollen dann immer noch die AGB von 2010 gelten? Das ist Quatsch, auch vor Gericht übereinstimmend geklärt. Wenn im Telefonat keine AGB besprochen und vom Kunden zugestimmt wurden, dann gelten auch keine AGB!

Zur Annahme der Sky-Hardware: Ich rate immer davon ab, Sky-Geräte ohne Not ins Haus zu lassen, wenn, dann nur unter schriftlichem Vorbehalt und Hinweis auf vereinbarte eigene Hardware!
Allerdings hatte Sky ja die neue (bei vielen notwendige) V14 nur zusammen mit dem Leihgerät versandt, so dass man Paket oft annehmen musste. Und oft wurde die V14 ohne Leihgerät nicht aktiviert! Zwang/Nötigung.
Tipp: Wer aktuell ungenutze Sky-Hardware im Haushalt hat, sollte sie mit Retourschein von sky.de zurücksenden.
Zurückschicken muss man nach deutschem Recht (§ 241a BGB) nicht bestellte Ware NICHT! Selbst bei Nutzung kommt dadurch kein Vertrag (oder Vertragsänderung) zustande. Theoretisch entstehen durch unaufgefordert zugesandte Ware überhaupt keine Rechte und Pflichten und könnte man den Sky-Receiver auch in die Tonne kloppen (Kinder, bitte aber nicht nachmachen!).
Ein Kunde sollte also immer betonen, dass er a) keine AGB imTelefonat akzeptierte und b) dabei seine eigene Hardware vertraglich vereinbarte.
Sky speichert niemals Kundendaten zu Kundengeräten, ein frecher Skandal und Gesetzesverstoß! Hat Sky mir schriftlich bestätigt, dies sei angeblich systemtechnisch nicht möglich.

Übrigens: der HD1000 ist ein von Sky zertifizierter und zugelassener SAT-Receiver, der kein Pairing unterstützt, trotzdem noch bis Anfang 2016 für Verträge neu zugelassen wurde. Er erlaubt auch über CI andere Pay-TV wie MTV Unlimited und das Steuern von Drehanlagen und Multifeed. Sky-Receiver können das nicht.
 
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AW: Pairing trotz Smartcard only

Danke für die Info. Wie ist das eigentlich bei telefonischer Verlängerung, fragt da Sky am Telefon, ob man den AGB zustimmt oder nicht? Denn wenn per telefonischer Verlängerung ein neuer Vertrag ohne AGB abgeschlossen wird, müsste das Sky doch schon geschnallt haben und die bestehen ja wie wild auf ihre AGB, zumindest wenn es Probleme gibt, oder irre ich mich?
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Kann ich also meinen Vertrag wegen der Preiserhöhung zum 01.08.16 fristlos kündigen ?
Meiner würde normal noch bis 01.10.17 laufen ! Möchte aber gern kündigen.
Das wäre dann unabhängig davon, ob ich eigene Hardware nutze oder nicht.

Ein paar Infos wegen der Preisanpassung und der Möglichkeit zu kündigen, wäre gut !
Vielleicht Muster für diese Art von Kündigung!

P.S. Ich hatte letztes Jahr den neuen AGBs widersprochen !
 
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AW: Pairing trotz Smartcard only

MUSTERSCHREIBEN PAIRING

Beispiel für erstes Anschreiben wegen Zwangs-Leihgeräte-Pairing (jeder Fall ist natürlich anders und muss deutlich angepasst werden, ist auch nur eine Gedankenstütze, ein Einstieg. Besser nachfragen)

Widerspruch gegen die Vertragsänderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fordere Sie auf, meine Sky-Smartcard V14 innerhalb von 3 Tagen wieder für meinen vertraglich vereinbarten eigenen Receiver PR HD 1000 mit der Seriennummer .......... freizuschalten. Ich erhalte permanent die Fehlermeldung 326.
Meinen Vertrag [schloss und] verlängerte ich telefonisch. Dabei wurden die früheren oder neuen AGB nicht thematisiert oder gar meine Zustimmung für die AGB gegeben. Bitte hören Sie den Telefonmitschnitt ab. Ebenso wenig wurden AGB der Auftragsbestätigung beigefügt. Daher sind in meinem Vertrag keine AGB wirksam eingebunden (siehe § 305 BGB). [Beim ersten Vertragsschluss und auch bei der Verlängerung habe ich jeweils am Telefon die Seriennummer meines PR HD 1000 auf Nachfrage mitgeteilt.]
Im Übrigen ist auch nach den Sky-AGB die Nutzung eines Sky-Leihgeräts an keiner Stelle gefordert. Auch kundeneigene zugelassene Receiver können genutzt werden. Nach § 2.1.1 der AGB ist es Obliegenheit des Kunden, das Empfangsgerät zu stellen. Nach § 1.2.4 ist es lediglich eine freie Option des Kunden, sich bei Vertragsschluss für einen Leihreceiver zu entscheiden. Dies habe ich bewusst abgelehnt.
Ein Leihgerät von Sky (Receiver oder CI+Modul) habe ich nie [besessen oder] bestellt oder genutzt; dies lehne ich auch ab, denn der PR HD 1000 besitzt viele Zusatzfunktionen, die Ihre Leihgeräte nicht bieten. So kann ich weitere Pay-TV-Angebote wie MTV Unlimited über den CI-Slot im PR HD 1000 nutzen, habe ein Display für den Radiobetrieb, YUV-Anschluss, mehrere Favoritenlisten, kann mehrere LNB ansteuern mit Diseqc 1.2 usw.
Den Sky-Leihreceiver kann ich nicht sinnvoll einsetzen. Meine eigene Festplatte ist mit dem Sky-Leihreceiver nicht nutzbar, der Sky-Receiver verhindert archivierte Aufnahmen von öffentlich-rechtlichen Sendern. Ich habe keine zweite SAT-Zuleitung für den Parallel-Betrieb mehrerer SAT-Receiver (was auch den Sky-AGB § 1.4.1 Satz 3 widerspräche). Auch das Sky+Modul kann ich nicht in meinem Haushalt betreiben mangels CI+Schnittstellen meiner Geräte. Da das Sky+Modul auch alle Aufnahmerechte unterbindet, kann ich einer Vertragsänderung zum Sky+Modul nicht zustimmen.
Ein Austausch von kundeneigenen Geräten zu Sky-Leihgeräten ist nach den Sky-AGB, die hier nicht gelten, auch unzulässig (§ 1.5.2). Sky darf die Sendeparameter nicht so verändern, dass der Empfang mit eigenen zertifizierten Geräten dadurch ausfällt und der Kunde so zum (sogar kostenpflichtigen) Austausch seiner Empfangsgeräte gezwungen wird! Außerdem zwingt mich Ihre "Technikumstellung" zur kostenintensiven Buchung einer Sky-Festplatte und einer Sky-Zweitkarte, da ich die Sky-Smartcard nicht mehr abwechselnd und AGB-konform in mehreren zugelassenen Receivern in meinem Haushalt nutzen kann durch das aktivierte Pairing der V14 mit einem Sky-Leihgerät.
Ich fordere Sie zusätzlich auf, die von Ihnen zu meiner Kundennummer gespeicherten Daten, insbesondere zu den bei Vertragsschluss vereinbarten und hinterlegten Empfangsgeräten, mir innerhalb einer Frist von 10 Tagen in schriftlicher Form mitzuteilen gemäß § 34 BDSG.
Ich erwarte daher die Freischaltung meiner Smartcard V14 für mein zugelassenes, zertifiziertes Empfangsgerät PR HD 1000 innerhalb von 3 Tagen und werde ansonsten ohne weitere Ankündigung meine Forderung klageweise durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen


Nicht telefonieren mit Sky, alles schön schriftlich, kurze Fristen, alles mit Screenshots, auch im Kundencenter, Mails ausdrucken, Vertragsdaten sortieren, gern Rücksprache dann mit mir...
(Man sollte schon beim PR HD 1000
bleiben und nicht auf die aufgepeppte Dreambox im Schreiben setzen. Daher ist der PR HD 1000 auch nicht in Klammern gesetzt. Man kann diesen Receiver noch günstig erwerben.)
Wer bisher keine Sky-Geräte im Vertrag hatte, kann zur Überbrückung dann in zweiter Mail ein Sky+Modul anfordern "unter Vorbehalt", weil die Nutzung des eigenen SAT-Receivers vereinbart worden war. (siehe dazu Seite 11 in diesem Thread)
P.S. Cardsharer überlesen bitte diesen Thread.
 
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AW: Pairing trotz Smartcard only

@maureck
Sky schnallt vieles nicht. Ich kann heute Sky neu buchen unter sky.de und auf Seite 1 der Bestellung den Leihreceiver weg klicken, auf Seite 2 dann als SAT-Kunde den eigenen Receiver für den Vertrag auswählen, eine passende Seriennummer eingeben (seit 08/2015 wird dies gefordert), dann bekomme ich eine V14 ohne Leihgerät.
Wenn dann dieser angegebene eigene Receiver defekt ist, kann ich natürlich einen anderen eigenen Receiver kaufen und nutzen. Die Sky-AGB machen dazu keine klare Vorgabe. Der Hersteller Humax empfiehlt den zertifizierten PR HD 1000, second hand billig zu bekommen. Damit nutzt der Sky-Kunde dann einen zugelassenen Receiver mit seiner bislang ungepairten V14. Alles korrekt, Pairing bis Vertragende ausgeschlossen.

Genau so schlammt Sky auch bei den AGB bis heute unverändert. Sky-Anwalt musste dieses Versäumnis wiederholt vor Gericht einräumen: Nachweis der Vereinbarung von AGB ist ihm unmöglich bei telefonischen Verträgen, trägt er schriftlich vor. Sky am Telefon gegenüber seinen Kunden behauptet natürlich weiterhin, der Kunde würde wie mit Geisterhand die AGB doch im Vertrag haben, aber dies ist albern nach § 305 BGB. Der Kunde muss bei Vertragsschluss (am Telefon) die AGB in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen können und ausdrücklich auch den AGB dabei zustimmen, Sky muss dies beweisen. Wie denn diese beiden Schritte? Lösung: Sky bespricht telefonisch ein Angebot, sendet es MIT AGB dem Kunden zu, der es unterschrieben per Post zurücksendet oder die Angebots-Sky-Mail mit JA beantwortet.
 
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AW: Pairing trotz Smartcard only

Da bin ich ja überrascht wie dilettantisch Sky stellenweise agiert. Ich kann mir schon vorstellen, das solche Fälle wie meiner in der Regel nicht so oft eintreten. Ok wenn die wieder mal was umstellen, dann kommt halt mal ne Welle. Aber im Normalbetrieb vermutlich eher nicht. Da macht es aus Sicht von Sky schon Sinn, den Weg des geringsten Aufwandes zu gehen. Finde ich in meinem Fall gut, da ich so die Möglichkeit habe was zu unternehmen. Wenn das alles wasserdicht seitens Sky wäre, dann müsste ich vermutlich bis 11/2017 bezahlen, ohne was sehen zu können. Da ich heute noch keine Antwort bekommen habe, denke ich mal die haben mittlerweile doch mehrere Kündigungsmalis.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

MUSTERSCHREIBEN PREISANPASSUNG

Als Beispiel und Anregung zur Sonderkündigung wegen der Preiserhöhung:
(gern auch, wenn man sich über Pairing ärgert oder etwa die fristgerechte Kündigung vergass und als Bonus eine zusätzliche Preiserhöhung kommt...)

Außerordentliche Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mein Sky-Abonnement zuletzt am ... telefonisch verlängert. Bei diesem Telefonat wurden Ihre AGB weder thematisiert noch stimmte ich der Einbeziehung der AGB in den neuen Vertrag zu. Bitte prüfen Sie dazu den telefonischen Tonbandmitschnitt. Auch der Auftragsbestätigung waren keine AGB beigefügt. Daher ist vorliegend ein Abonnementvertrag ohne wirksame AGB gegeben.
Sie haben für meinen Vertrag eine einseitige Preiserhöhung zum Stichtag 01.08.2016 angekündigt. Ich widerspreche dieser Preiserhöhung und erkläre daher meine außerordentliche Kündigung des Sky-Abonnements zum 01.08.2016.
Eine Rechtfertigung der Preiserhöhung ergibt sich - wie bereits dargelegt - nicht aus der AGB-Klausel 4.1, da zum einen eine Preisanpassung von Ihnen nicht ausreichend inhaltlich begründet werden kann, zum anderen in meinem Vertrag gerade keine AGB wirksam eingebunden wurden bei Vertragsschluss.
Eine Rundmail Ihres Unternehmens mit neuen AGB Ende des Jahres 2014 ändert daran selbstverständlich nichts, da mit dieser Rundmail bestenfalls nur schon wirksam eingebundene AGB geändert, nicht jedoch AGB neu in einen Vertrag durch einseitige Mail und Schweigen des Kunden einbezogen werden können. [Zum anderen hatte ich damals fristgerecht und lediglich hilfsweise dieser Rundmail mit den veränderten AGB ausdrücklich widersprochen.]
Da demnach in einem Abonnementvertrag ohne AGB keine Rechtfertigung besteht für eine einseitige Preiserhöhung, besteht das außerordentliche Kündigungsrecht.
Meinen Vertrag kündige ich daher außerordentlich zum 01.08.2016.
Ich bitte um Bestätigung der fristlosen Kündigung und um Bereitstellung eines Retourscheins für meine Smartcard/[den unaufgefordert zugesandten Leihreceiver].
Mit freundlichen Grüßen


Hinweis: Die Extra-Bitte um Retourschein bedeutet, solange Sky diesbezüglich nicht mitwirkt, auch nicht mit Hinweis auf die Möglichkeit, den Retourschein online auszudrucken, kann man natürlich den Sky-Receiver und die Smartcard zu Haus sicher aufbewahren, zum Beispiel neben dem TV und gern mal "testen", ob Sky die Karte schon deaktivierte (also die Kündigung anerkannte).
Im Ergebnis: Wenn Sky nach einigen Wochen/Monaten einsieht, dass der Kunde zu Recht außerordentlich kündigte, dann bekommt der Kunde den Retourschein, sendet alle zurück und erhält seine Abo-Beiträge RÜCKWIRKEND zum 01.08.2016 erstattet! Der Kunde sollte also ab 01.08.2016 vielleicht weniger SELECT oder internetbasierte Leistungen nutzen ;-)
Der Kunde hat keinen Stress mit Mahnungen oder Inkasso.
 
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