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Urteil gegen Pairing!

Aber es gibt auch kein Urteil dagegen. Das Urteil von Eutin geht aber weiter als hier vermutet wird:
"Wer nachweislich einen Vertrag mit eigenem Receiver abschloss, kann dieses eigene Gerät auch bis Laufzeitende weiter verwenden."

Das ist das gewünschte Ergebnis! Fraglich ist nur, wer muss nachweisen, ob ein eigenes Gerät bei Vertragsschluss vereinbart worden ist? Dies hatte bei dem Verfahren in Eutin niemand diskutiert, also auch mein Fehler mit. Das Gericht hätte diese Rechtsfrage aber natürlich "von Amts wegen" beachten müssen, nicht nur auf Antrag einer Partei.

In Eutin hat Sky diesen Richterspruch akzeptiert. Darauf kann man sich also berufen. Der Kunde hat Berufung eingelegt, weil die Richterin für ihn persönlich die Verurteilung von Sky ablehnte, weil er speziell diesen Beweis angeblich nicht geführt habe. Nach 312d, 246, 312k BGB jedoch ist bei Fernabsatzvertrag (Telefon/Internet) das Unternehmen verpflichtet zu beweisen, welche wesentliche Vertragsinhalte vereinbart worden sind, also auch bzgl. Empfangsgerät. Dies sieht auch die Datenschutzrichtlinie 1.6 (siehe sky.de Startseite ganz unter Datenschutz und dann Verfahrensverzeichnis 1.6) vor: Sky speichert alle Angaben des Kunden und die Decodernummer.

Sky räumt ja mittlerweile ein, diese Seriennummer des Kunden und seine Angaben zum eigenen Receiver nie gespeichert zu haben, auch nicht die Vertragstelefonate. Also Sky schlammt und schludert, verletzt seine gesetzlichen Pflichten, hat eigentlich die Beweislast, aber die Richterin hat zu all dem sich gar nicht geäußert, sondern schriftlich insoweit gegen den klagenden Kunden entschieden. Sie meinte: "Wenn Sie beweisen, dass Sie den Vertrag mit dem eigenen Receiver abgeschlossen haben, dann dürfen Sie diesen Vertrag auch bis Laufzeitende so nutzen!" Es ging bei der Klage nur um den PR HD 1000 übrigens.

Ich z.B. kann das alles für meinen Vertrag genau beweisen. Andere User auch, die jetzt solo V14 bestellten und dann Sky mitteilten, den Vertrag mit dem HD 1000 abgeschlossen zu haben, am besten auch Screenshots der Bestellung machten und ein Foto jetzt im Dezember oder Januar ihres HD 1000 im eigenen Wohnzimmer mit Datum. Als späteren Beweis.


Im Übrigen ist es momentan ja noch einfacher, dieses Ziel der Nutzung eigener Hardware gegen Sky gerichtlich durchzusetzen:
1.) Sky auffordern, den bestehenden Vertrag für den HD 1000 freizuschalten. Sky lehnt ab.
2.) Neuen Vertrag abschließen online mit eigenem Receiver, dann Sky mitteilen, den Smartcard-Only-Vertrag mit dem zertifizierten HD 1000 vereinbart zu haben und zu nutzen (kurze trockene Mail, aber erst, wenn die solo V14 auch hell ist).
3.) Bisherigen Vertrag wegen Zwang zum Leihgerät fristlos kündigen, das klappte bisher immer. Sky hatte sich ja geweigert, auf HD 1000 freizuschalten, obwohl der neue Vertrag dies erlaubt. Sky hat also den Kunden belogen, man könne nur noch mit Sky-Leihgerät gucken. Diese Lüge berechtigt zur fristlosen Kündigung (ergänzt um die Preisanpassung um 2 E*UR ohne wirksame AGB im telefonisch verlängerten Vertrag). Läuft...
4.) Ziel erreicht.


Das BGH-Urteil aus 2007 ist auch zu beachten und bestätigt, dass man grundsätzlich einen Vertrauensschutz hat, den selbst gekauften Receiver auch bis Laufzeitende zu nutzen, damit sich diese Investition auch amortisiert für den Kunden, so der BGH: Es ging nicht um Pairing damals, aber diese Vertrauensgrundsätze zur Amortisierung bleiben ja auch hier zutreffend. Und der AGB-widrige Vertragsbruch (Zwang zum Leihgerät) kann doch diese Rechtsprechung des BGH nicht entkräften. Sky kann ja zum Laufzeitende selbst ordentlich kündigen und nur noch mit Leihgerät verlängern und neu abschließen, wenn denn Leihgeräte so notwendig wären, aber im laufenden Vertrag habe ich (siehe BGH) Vertrauen, meine teuren Geräte auch nutzen zu können wie vertraglich vereinbart.

Schließlich hat es Sky auch mehrfach ohne Urteil dem Kunden eingeräumt, den Vertrag doch mit dem HD 1000 fortzusetzen und das zugesandte Leihgerät wieder zurückzusenden, wenn es vor Gericht schlecht aussah für Sky. Entsprechende Schreiben von Sky hatte ich schon verlinkt.

@DVB-T2 HD
Kommt noch eine Antwort auf meine Frage aus #452? Du hattest etwas Falsches zu Pairing bei Neuverträgen erzählt, ich bitte weiterhin um Klarstellung. Oder räumst du nicht ein, dass zumindest bisher diese neuen solo V14 ungepairt blieben, länger als 60 Tage und länger als Widerrufsfrist? Bitte sei in Zukunft etwas vorsichtiger mit deinen Behauptungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@MarcBush

Grundsätzlich bin ich auch der Meinung, dass die AGB von Sky zum Teil rechtswidrig sind und das Sky bei der ganzen Pairing Sache sich selbst seit Jahren alles verbaut. Das ist der grosse Vorteil für die Nutzer alternativer Hardware.

Auch gefällt mir dein unerbitterlicher Einsatz um Usern dabei zu unterstützen.

Aber das große Problem in den meisten Rechtssystemen ist leider, dass nicht immer der Recht bekommt, der auch im Recht ist.

Somit sind entschiedene Prozesse gegen Sky und deren Veröffentlichung natürlich sehr interessant. Dies ist aber ein Punkt, der hier immer zu kurz kommt. Es gibt hier im Grunde nirgends ein Urteil als Bild oder PDF zu sehen.

Deine Interpretationen der Urteile sind leider für die Tonne, da Interpretationen in der Regel nicht objektiv sind.

Das Gerichts-Deusch ist an sich schon für die meisten kaum zu entziffern, aber ohne solche Urteile selbst lesen zu können, traue ich keiner Interpretationen.

Ich würde mir eine Thread wünschen, wo solche Urteile als Bild abgelegt werden. Natürlich vollständig von Anfang bis Ende, wobei nur die Namen und Adressen geschwärzt wurden.
 
Wer sagt auch das man in Deutschland Recht vor Gericht bekommen, man bekommt immer nur ein Urteil, mehr nicht.

Und das kann mal so, mal so ausfallen.

Und selbst wenn es "gut" ausfällt heißt das immer noch nicht das es auch eingehalten wird.

Mal ein eigenes Beispiel:

Verhandlung vor dem Bundes Sozialgericht gegen meinen Rentenversicherungsträger (Damals noch die BFA), "Recht" bekommen vor Gericht, die Antwort der BFA darauf war ein Schreiben mit der Antwort, dies Entspricht nicht unserem Rechtsempfinden, nochmal 3 1/2 Jahre vor Gericht bis ich dann das Urteil auch Umsetzten konnte.

Soviel zu Recht haben, und dieses Recht auch wirklich bekommen.
 
#358 + #363 ist ein Beispiel AG Achern

BGH:
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Zudem berücksichtigt die weite Kündigungsklausel nicht, dass den Abonnenten, die gemäß Nummer 1.4 einen von der Beklagten zugelassenen Digitalreceiver kaufen oder mieten müssen, im Vertrauen auf eine längerfristige Vertragsbeziehung erhebliche Kosten für den Empfang des Bezahlfernsehens entstehen. Nach Nummer 6.5 Satz 2 könnte die Beklagte schon kurz nach Vertragsbeginn den Vertrag fristlos beenden, ohne dass sich die Aufwendungen des Abonnenten durch eine angemessene Vertragsdauer amortisiert hätten.
(Der BGH meint also: Wer einen teuren Receiver sich besorgte, der muss darauf vertrauen dürfen, diesen Receiver bis zum Ende der Vertragslaufzeit nutzen zu können, damit sich seine Investition auch gelohnt hat.)


hier eine außergerichtliche Einigung:
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Dem User wurde erlaubt, den Vertrag mit dem HD 1000 zu erfüllen; Sky wollte so Urteil gegen sich verhindern. Dieser Vertrag hat sich mittlerweile mit HD1000 um 1 Jahr verlängert bis 2018; sky hat den Vertrag nicht ordentlich gekündigt.


@kiliantv
Rechtskräftiges Urteil enthält in der Regel eine Formulierung laut Klageantrag, die vollstreckbar sein muss. Dies kann dann der Gerichtsvollzieher vollstrecken. Gibt schwierige Situationen, klar, aber hier ist es schlicht die Freigabe einer V14 für den HD1000, dauert 2 Sekunden. Beachtet Sky das Urteil nicht, dann kommt Gerichtsvollzieher mit Polizei und setzt es durch. Dass es technisch geht, wissen wir alle.

@Smiley007
Ich empfinde die Sky-AGB gar nicht als so schlimm. Das Problem ist eher, dass Sky die eigenen AGB nicht beachtet.
Zur Hardware:
-2.1.1 Der Kunde muss Receiver stellen, Leihgerät 1.2.2 ist freiwillige Option.
So genau bestellt man auch online (bei Zweitkarte aber schon nicht möglich entgegen AGB).
-1.1.1 Gerät muss von sky zugelassen sein.
Eine inhaltsleere, unbestimmte Klausel. In der Praxis ließ Sky alles zu. Wenn Sky bei Vertragsschluss nichts weiter voraussetzt oder verlangt, hat Sky alle (legalen) Geräte zugelassen, natürlich auch den HD 1000, der ist sogar zertifiziert. Bestellung online für V14 mit dem HD1000C geht heute sauber durch.
-2.1.1 (neu) Zugelassen sind nicht Geräte, die mit nicht lizensierter Software die Inhalte entschlüsseln und den Jugendschutz umgehen.
Das betrifft den Ausschluss von vielen Linuxreceivern, okay. Der HD 1000 ist aber weiterhin zugelassen.
-1.5.2 Bei Verschlüsselungswechsel kann Sky die Smartcard und entliehene Receiver umtauschen.
Auch okay, Hauptsache, es werden keine Kundengeräte umgetauscht! Bitte, Sky, beachtet Eure AGB und alle sind zufrieden.
Zum Pairing:
-1.4.4 Sky kann die V14 dem Empfangsgerät zuordnen. (neu) Sky darf den Empfang erst unterbinden, wenn der Kunde sich weigert, die Seriennummer des eigenen Receivers mitzuteilen.
Auch damit kann ich leben. Sky selbst stimmt ja zu, dies bedeutet lediglich, dass die V14 dem vereinbarten, dem in den Kundendaten hinterlegten Receiver zugeordnet werden KANN. Also diese AGB-Klausel sagt nichts dazu aus, WELCHES Gerät man vereinbaren und nutzen muss (wichtig!), sondern sagt nur, dass Sky diesem zuvor bei Vertragsschluss vereinbarten Gerät dann später auch die V14 zuordnen (pairen) darf. (Wenn es denn technisch geht, sonst eben kein Pairing).
Teilt der Kunde brav die Seriennummer seines HD1000 mit auf Anfrage von Sky, dann darf Sky auch nicht abschalten (also darf Sky nicht die Karte für sein Gerät sperren).
Nochmals: Laut § 33 BDSG und nach 1.6 Verfahrensverzeichnis von Sky muss natürlich in den Kundendaten das Gerät vereinbart sein, auf das sich Sky und Kunde bei Vertragsschluss einigten, nicht ein Gerät nach Gutdünken von Sky. Kundendaten müssen korrekt sein, fehlende Daten korrekt ergänzt werden. (Ein Spruch von Sky: "Der HD 1000 kann nicht hinterlegt werden im System" ist natürlich lächerlich für jeden Fachmann.) Wenn das Pairing mit dem vereinbarten Receiver nicht geht, dann geht es eben nicht. AGB verlangen kein Pairing, doch Sky darf es gern versuchen. Änderung des Kunden-Receivers geht nach deutschem Vertragsrecht und den Sky-AGB nur nach gemeinsamer Einigung - oder aber Sky kündigt ordentlich zum Laufzeitende den Vertrag und vereinbart nur noch mit Leihgerät neue Verträge oder Verlängerungen. Das wäre der saubere Weg für Sky.

Wichtig dazu: Nach den jetzigen AGB ist ein Wechsel des Empfangsgeräts jederzeit zulässig. Es ist eine Vertragsänderung, also müssen beide Seiten (Kunde und Sky) zustimmen, sich einig sein. Also wenn die V14 mit dem Sky+Receiver mit integrierter 320 GB-Festplatte gepairt ist, kann der Kunde trotzdem die Hardware wechseln. So zum Sky-Modul oder zum Sky+Pro-Receiver. Nach AGB ist aber auch ein Wechsel zum PR HD 1000 nicht unzulässig.
Also Sky darf sich dann nicht willkürlich ohne sachlichen Grund weigern. Einen Zwang zum Leihgerät gibt es laut AGB nicht. Ein Kunde, dessen eigenes Gerät defekt ist nach 4 Monaten, kann ja auch zum Sky+Receiver wechseln. Man kann dann später auch zum Sky-Modul wechseln. Warum aber nicht zum HD1000? Geht auch nach AGB.
Das Pairing erfolgt beim Wechsel von Sky+Receiver zu Sky-Modul dann jeweils mit dem vereinbarten Empfangsgerät. Und beim Wechsel zum eigenen PDR iCord250HD dann eben mit diesem. Und wenn der HD1000 dies nicht beherrscht, dann eben kein Pairing, wenn man zu diesem Gerät wechselt. (Die AGB sagen nirgendwo, dass man ein pairingfähiges Gerät nutzen muss!) Sky darf pairen, ja. Aber nur mit dem jeweils vereinbarten Receiver!
1. Welches Gerät ist vereinbart? Darf ich auch das Gerät wechseln?
2. Damit darf dann jeweils gepairt werden, wenn es technisch geht.

-1.4.1 Gleichzeitig darf die V14 nicht in mehreren Receivern genutzt werden.
Hier verbieten die AGB das Homesharing/Cardsharing. Das ist okay in den AGB. Im Umkehrschluss ist aber das abwechselnde Nutzen in mehreren Receivern im eigenen Haushalt nicht untersagt, nur das gleichzeitige. Also darf man die V14 auch in Schlafzimmer und Wohnzimmer abwechselnd einsetzen. Widerspricht aber ein wenig dem 1.4.4 zum Pairing...
Widersprüchliche AGB-Klauseln sind unwirksam, im Zweifel zu Gunsten des Kunden auszulegen (§ 305c BGB). Also gelten die für den (ehrlichen) Kunden günstigsten AGB.

Und man beachte: All dies ist nur relevant, wenn man laut letzter Vertragsbestätigung auch die jeweils aktuellen dreiseitigen AGB erhalten hat. Bei telefonischer Verlängerung besteht in der Regel ein Vertrag ganz ohne AGB, so bei ca. 30 % aller Kunden...
 
Zuletzt bearbeitet:
Update zu #446
Verbraucherschutz in Österreich rät zur Klage gegen Pairing mit nicht vereinbartem Leihgerät.
Wenn sich jetzt genug betroffene Kunden melden, wird Arbeiterkammer auch selbst klagen.
Dazu kommt jetzt ein Abmahnverfahren gegen Sky wegen zu unbestimmter AGB zu Hardware, Zwang zu Leihgerät, unklare Haftung für Leihgeräte und unklare Preise der Sky-Geräte.
Tschüß Pairing

EDIT
User von Austria bitte eine erste kurze Mail an konsumentenschutz@akooe.at
z.Hd. Frau Jaksch (zum Leihgerät gezwungen, evt. auch Mehrkosten Festplatte oder Sky-Modul? oder Umbau SAT-Anlage oder Verlust von Funktionen/Komfort?)
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibs was neues wegen dem aufkaufen, das die deshalb warten? Hab das nicht so verfolgt

Gesendet von meinem D5803 mit Tapatalk
 
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Hat das wirklich noch niemand probiert? Krass. Mache ich das WE mal!
Was dagegen spricht:
Ich habe für jede serial meiner beiden Karten mal EMMs geloggt, die nacheinander erst die eine, dann die andere Box-serial enthielten. Nicht mehr und nicht weniger.
Aber schauen wir mal.
 
Manche Karten sind mit allen Sky-Geräten gepairt, manche mit den beiden Leihgeräten zum eigenen Vertrag, manche nur mit einem bestimmten Modell. Oftmals muss eine V14 bei Wechsel der Hardware erst umgepairt werden. Alles durcheinander bei Sky.
Monogames oder polygames Pairing laut Alphacrypt.to.
 
Aber mal zurück zum Thema: Urteile

Hat jemand mal die AGB geprüft bzgl. HD+?
Ich meine, es sind ja nicht die HD+ AGB, sondern irgendwie "HD+ über Sky"-AGB. Oder agiert Sky hier nur als Vermittler/Verkäufer und es gelten doch die originalen HD+ AGB?
HD+ selbst macht ja kein pairing, wohl aber kann ich nach dem sky-pairing auch das HD+ nicht mehr in einem Receiver meiner Wahl sehen. Ist das rechtlich haltbar?
 
Hier spontan ältere AGB von HD+ über Sky:
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in 2.2 werden Einschränkungen der Sky-Hardware benannt

@corrsfan
Wolltest Du dein Pairing loswerden? Hängt auch davon ab, wieso Du Leihgeräte nutzt. Freiwillig so abgeschlossen oder aufgezwungen worden im laufenden Vertrag? Sonst Altvertrag loswerden (z.B. gab es Preisanpassung 2016/17?) und Neuvertrag ohne Leihgerät abschließen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erstmal vielen Dank für das pdf.

Aber:
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Dort steht nur unter 1.2: "...mittels eines jeweils von Sky zugelassenen, kompatiblen Digitalempfängers"
und unter 2.2: "...ist nur bei der Verwendung von HD+ zertifizierten Digitalempfängern möglich."

Hier steht also lediglich, dass der Receiver von Sky zugelassen sein muss. Also auch der Humax iCord usw.
Also eben nicht "vereinbarter Receiver". Das ist rechtlich schon ein gewaltiger Unterschied! Damit dürften sie nicht pairen, sobald ich HD+ habe.

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Ja, "damals" 2012 ging das nicht ohne Leihgerät oder ich war halt zu blöd, damals hat auch noch niemand im Ansatz geahnt, dass sowas wie pairing mal kommen könnte. Daher war mir das egal, habe die Kisten im Mediamarkt eben mitgenommen, kostete ja nix. Also ja: freiwillig, von Anfang an und persönlich unterschrieben.

Preisanpassung gab es, ja. Die üblichen 2€ oder 2,50€ oder so, was halt jeder bekommen hat (dachte ich). Da ist die Einspruchsfrist sicher abgelaufen.

Pairing loswerden ja, wenn es dann soweit ist. Hab noch ein paar Wochen mit dem letzter 24er. Ich denke aber, mit dem aktuellen 3C (der wie bei vielen ab 16.02. läuft) wird es dann womöglich dunkel. Ich bereite mich hier gedanklich nur schonmal vor....
 
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