AW: Pairing trotz Smartcard only
@chillbreak
Verstehe deinen Post abolut nicht. Erst einmal müssen AGB in einen Vertrag wirkam eingebunden werden; dies muss der Verwender (Sky) beweien. Bei telefonischen Verträgen kaum möglich. Vertrag OHNE AGB bleibt ein Vertrag ohne AGB, wenn eine Mail kommt mit Änderungen der AGB. Man kann AGB nur ändern, wenn schon AGB überhaupt im Vertrag sind.
(Später können AGB nur in einen Vertrag kommen, wenn der Kunde ausdrücklich tatsächlich zustimmt, beispielweise online ein Paket dazubucht im laufenden Vertrag und dabei online die aktuellen AGB anklickt. Dann gelten die AGB im Vertrag, dann kann man auch per Rundmail AGB ändern, wenn der Kunde nicht widerspricht.
Ein Vertrag endet durch den Widerspruch gegen die Änderung der AGB auch nicht, selbst wenn der Kunde einen Vertrag mit alten AGB hatte. Vertrag endet vielmehr durch eine Kündigung, entweder durch den Kunden oder durch Sky.
In der Praxi haben oft Kunden wegen Rabatt den Vertrag gekündigt und auch den AGB-Änderungen widerprochen.
Dann kommt Rückholer- oder Verlängerungangebot telefonich, Kunde stimmt am Telefon neuem Vertrag für 12 Monate zu 29,99 EUR zu. Über AGB oder Geräte wurde dabei NICHT gesprochen. Dies wurde so schon oft berichtet.
Die neuen und alten AGB sehen an keiner Stelle die Pflicht zur Nutzung eines Sky-Receivers vor. In den neuen AGB steht in 1.5.2, das Sky bei Verschlüsselungwechsel nur entliehene Receiver austauschen darf, der Kunde für den Receiver zu sorgen hat (2.1.1), Leihgerät freiwiilig ist (1.2.4). Da steht so auch in der neuesten AGB-Variante drin. Aber für viele gelten gar keine AGB.
Also was möchtest Du uns sagen??
Meine eigene V14 it hell, ich bestellte das Abo Ostern 2016 mit der Seriennummer meines eigenen Receivers, V14 kam ohne Pairing im Briefumschlag. Verlängert wurde die Berechtigung am 30.05.2016 bis Mitte Juli 2016, alles hell im Unicam. Mehrere User werden jetzt klagen. Der PR HD 1000 kann mit einer gepairten V14 nicht mehr genutzt werden, obwohl der Kunde gar kein Leihgerät bestellt oder vertraglich geregelt hatte. Sky ist irre. Eigene aktuelle AGB verbieten den Zwnag zum Leihgerät. Zugelasene Geräte muss laut AGB der Kunde nutzen, aber welche sind das? Kann Sky spontan alle kundeneigenen receiver als nicht mehr zugelassen bezeichnen? Auch die mit Sky-Zertifizierung? Ernthaft?
Wo wurde die bekannt gegeben? Im Januar 2016 (!) konnte man mit dem HD 1000 online mit Seriennummer noch neue Abos abchließen, im März 2016 wurde einem Kunden noch schriftlicher die Nutzung des HD 1000 zugesichert (über dessen Anwalt). Wo it dein Problem. was it daran verkehrt, dass Sky Verträge erfüllen muss?
Zitat Sky: "Pairing erfolgt mit dem in den Kundendaten hinterlegten Receiver." Also kann Sky dort pairen, wo Kundne vertraglich ein Sky-Leihgerät (Sky-Receiver oder Sky-Modul) vereinbarten. Wo die nicht erfolgte, kann Sky zum Laufzeitende kündigen, auch bei Kunden, die die neuen AGB ablehnen. So einfach ist das. Sky muss auch die Kündigungsfrist 2 Monate beachten.
Das Amtsgericht Eutin entschied am 15.03.2016 auf meine Klage, dass der Kunde das eigene Empfangsgerät bis Laufzeitende verwenden darf, wenn er diese Nutzung des eigenen Receivers nachweien kann. Da Sky diese Daten der Kunden und die Telefonate (angeblich) nicht speichert, rechtswidrig, dann muss Sky dies nachweisen, was genau vereinbart worden ist zur Hardware bei Kunden ohne Leihgerät bei Vertragsschluss. Ich hab es schriftlich: "Receiver-Seriennummer: Kundenreceiver" und im zweiten Vertrag das Video der Online-Bestellung mit Eingabe der Seriennummer des eigenen Recveivers und 10/2015 das Gleiche beim Vertrag meiner Frau mit Seriennummer HD 1000.