reini5555
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AW: Sky neue AGB
Der Punkt mit der Receiverzuordnung steht ja schon länger in deren AGB.
Also würde ein Widerspruch keinen Sinn machen.
Doch aus meiner Sicht, was soll die Definition zuordnen?
Ich gehe jetzt nicht von den Neuabschlüssen im Netz nach April 2014 aus, wo schon der Hinweis unten auf der Seite von Sky ist, wo immer dabei steht, das ein Leihreceiver mit dabei ist (auch wenn der Kunde nur die Karte bestellt hatte). Bei den Fällen sehe ich doch nur, aha Sky hinterlegt in Ihrer Datenbank, Kunde hat XY Empfangsgerät aber nicht das hier ein technischer Eingriff stattfindet, und eben die Karte in dem einen Gerät nur laufen darf.
Das es eben überhaupt mal vor Gericht kommen würde, das wusste Sky eigentlich immer zu verhindern, bei mir und ich habe noch drei anderen engen Bekannten ein wenig dabei geholfen
, Sky zieht immer dann im entscheidenden Fall die Notbremse. Und in den 1+3 Fällen hatte Sky in keinem Schreiben je sich auf ihre AGB berufen.
Es ging nur immer um Schutz ihres Programmes, den Jugendschutz und hier kann man vermutlich auch wenig machen.
Das einzige was für den sofortigen Ausstieg geht, dürfte klar der Punkt sein, wenn man bisher die S02 Karte hatte, das man eben verweist, neue Hardware kommt nicht in Frage. Das Modul würde ja eine freie Receiverwahl (lassen wir mal die Nachteile von CI+ außen vor) gewährleisten, aber ich bin armer Kunde, und habe hier eine Verschlechterung des Vertrages, da ich für einen neuen Wunschreceiver ja Geld ausgeben müsste, und ja der kostenlose Leihreceiver hat auch nur Nachteile, warum muss ich die Kiste dauernd mit Strom versorgen, und meine Haftungsrisiko ist ja viel höher als mit der Karte.
Sky hat sich selbst mit der Ausgabe von S02 Karten ein Hindernis geschaffen, welches man eben ausnützen kann, um aus dem Vertrag zu kommen.
Der Punkt mit der Receiverzuordnung steht ja schon länger in deren AGB.
Also würde ein Widerspruch keinen Sinn machen.
Doch aus meiner Sicht, was soll die Definition zuordnen?
Ich gehe jetzt nicht von den Neuabschlüssen im Netz nach April 2014 aus, wo schon der Hinweis unten auf der Seite von Sky ist, wo immer dabei steht, das ein Leihreceiver mit dabei ist (auch wenn der Kunde nur die Karte bestellt hatte). Bei den Fällen sehe ich doch nur, aha Sky hinterlegt in Ihrer Datenbank, Kunde hat XY Empfangsgerät aber nicht das hier ein technischer Eingriff stattfindet, und eben die Karte in dem einen Gerät nur laufen darf.
Das es eben überhaupt mal vor Gericht kommen würde, das wusste Sky eigentlich immer zu verhindern, bei mir und ich habe noch drei anderen engen Bekannten ein wenig dabei geholfen

Es ging nur immer um Schutz ihres Programmes, den Jugendschutz und hier kann man vermutlich auch wenig machen.
Das einzige was für den sofortigen Ausstieg geht, dürfte klar der Punkt sein, wenn man bisher die S02 Karte hatte, das man eben verweist, neue Hardware kommt nicht in Frage. Das Modul würde ja eine freie Receiverwahl (lassen wir mal die Nachteile von CI+ außen vor) gewährleisten, aber ich bin armer Kunde, und habe hier eine Verschlechterung des Vertrages, da ich für einen neuen Wunschreceiver ja Geld ausgeben müsste, und ja der kostenlose Leihreceiver hat auch nur Nachteile, warum muss ich die Kiste dauernd mit Strom versorgen, und meine Haftungsrisiko ist ja viel höher als mit der Karte.
Sky hat sich selbst mit der Ausgabe von S02 Karten ein Hindernis geschaffen, welches man eben ausnützen kann, um aus dem Vertrag zu kommen.