AW: Pairing trotz Smartcard only
Receiver zurück ist richtig.
Zu den AGB: Bei telefonischem Vertrag ohne ausdrückliche Bekanntmachung der AGB und deine ausdrückliche Zustimmumg zu den (neuen) AGB sind diese nicht wirksam vereinbart worden, richtig!
Unabhängig von AGB (wichtig eigentlich vor allem für Preiserhebung durch Sky) gilt in erster Linie das, was Du selbst mit Sky verabredet hast: Individualabrede geht sowieso vor AGB (305c BGB). Also Sky kann nicht telefonisch dem Kunden Bananen versprechen, dann Äpfel liefern und sagen, gemäß AGB werden immer Äpfel geliefert.
Außerdem habe ich gar nichts gegen die AGB. Nach deren § 1.5.2 dürfen kundeneigene Receiver nicht gegen Leigeräte eingetauscht werden. Leihgeräte sind auch nirgendwo dort eine Pflicht. Du kannst jederzeit auf eigenen Receiver wechseln oder eigenen Receiver zusätzlich im Kinderzimmer nutzen, die Smartcard abwechselnd in den Zimmern des eigenen Haushalts nutzen nach AGB. Cardsharing ist aber unzulässig.
Ja, sende den Leihreceiver mit Retourschein von sky.de zurück. Tag später eine Mail an
service@sky.de, dass du seit 02/2014 ausschließlich deinen eigenen Receiver, den PR HD 1000, nutzt (der konnte früher auch die S02 direkt und mit
Alphacrypt-Modul im CI-Slot nutzen), wie ja auch vertraglich vereinbart am Telefon.
Daher sendest du den Leihreceiver mit Dank zurück, weil dieses Gerät immer noch bei Dir lagerte, Sky es wohl vergessen hat.
Screenshots Kundencenter jetzt und nach Rücksendung des Leihreceivers sind sinnvoll. Belegen, dass Sky den Leihreceiver aus den Kundendaten entfernt hat.
Pairing deiner Karte erfolgt sowieso oder war schon versucht worden. Aber ohne Leihgerät im Vertrag kannst du dich besser wehren und bis Laufzeitende eigene Hardware verteidigen. Wer weiß, ob Sky dann dies irgendwann auch aufgibt. Oder andere Geräte UHD längst auf dem Markt sind...
Pairing ist an sich nichts verbotenes, aber nur (wie Sky es selbst auch immer wieder einräumt) NUR MIT DEM IN DEN KUNDENDATEN HINTERLEGTEN RECEIVER, nicht einfach Karte abschalten und warten, dass der Kunde so gezwungenermaßen ein nicht vereinbartes Leihgerät für 99 EUR bucht, um später auch eine Festplatte für weitere 149 EUR aufzuzwingen.
Berichte weiter, gern auch per PN/Mail. Es laufen mehrere Klagen, erste Erfolge vor Gericht gibt es schon, und da Sky auch noch Geld fordert für Leihgeräte, wird Sky sowieso bald vor Gericht wohl verlieren mit den irren Plänen. Da hilft jeder Fall. Wir sollten uns das nicht bieten lassen. Da Sky in der Beweispflicht ist, weil Sky kürzlich mir auf mein Nachhaken einräumen musste, Daten des Kunden zur Kundenhardware niemals zu speichern, wird Sky wohl vor Gericht wenig Gnade finden.