AW: Kaufberatung sat schüssel
Zu Zeiten als die Württembergische Gebäudebrandversicherung im Ländle noch staatlich war, wurde noch regelmäßig auf die Einhaltung der Normen verwiesen. Heute werden Überspannungsschäden von nicht normkundigen Sachbearbeitern auf Plausibilität mit SIEMENS-Blids/EUCLID abgeglichen und wenn es zeitlich passt beim Erstschaden ohne Ortsbesichtigung reguliert. Privatwirtschaftlich gesehen ergeben höhere Schäden auch höhere Prämien = mehr Umsatz.
Über Taten und Äußerungen von Blitzschutzbauern, überwiegend von Dachdeckern und Klempnern in deren Ausbildung nicht einmal Äußerer Blitzschutz unterrichtet wurde, gibt es bücherfüllende Seiten. Mutmaßlich stammt die normwidrige Empfehlung von einem Eisenbieger, der nicht in der Liste
eingetragen ist.
Nach TAB und Energiewirtschaftsgesetz sind die Betreiber für die Anlagensicherheit verantwortlich. Kein Persilschein einer Versicherung befreit Anlagenbetreiber von der Einhaltung der Anerkannten Regeln der Technik, auf die auch im
Bezug genommen wird.
Nach den Statistiken des GdV treten die ca. 6 Todesfälle pro Jahr durch Blitzeinwirkung fast auschließlich außerhalb von Gebäuden auf. Angesichts der immensen Sachschäden ist es aber unverantwortlich zu verharmlosen oder gar wie deine Blitzschutzleute zur Unterlassung elementarer Schutzmaßnahmen aufzurufen. Damit wird wirtschaftlicher Blitzschutz ab absurdum geführt und die dadurch verursachten Kosten der Gemeinschaft der Versicherten aufgelastet.
Schau dir mal Literatur zur Risikoanalyse nach IEC 62305-2 an. Umgebende Bäume wirken sich nur mit bescheidenem Faktor aus, zumal Blitze auch von höheren Bäumen auf Gebäude überspringen können. Aber Voodoo ist überall: In einer WEG-Versammlung aus Anlass einer KATHREIN UFG mit Totalschaden wurde ich heute gefragt wie das sein könne, das Haus läge doch nur 700 Meter neben der Kirche.
Kirchturmhöhe etwa 5 m über der Firsthöhe des betroffenen Gebäudes. Bei diesem kapitalen Kopfstellenschaden in der 5.000,00 Euro-Kategorie hat ausnahmsweise nicht St. Florian sondern St. Martin versagt. Da der von den Bewohner gehörte "trockene" Blitz so schwach war, dass er von Blids nicht registriert wurde, hat die Versicherung die Regulierung verweigert.