AW: Pairing trotz Smartcard only
Auf das Musterschreiben kam das hier:
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Hallo, hab den Post etwas übersehen, sorry.
Klar, dass Sky mit seinen albernen Textbausteinen antwortet. Das Schreiben an Sky dient nur der guten Form und Fristwahrung, danach muss man seine Rechte mit Verbraucherschutz oder Anwalt durchsetzen oder (schneller) selbst die Musterklage einreichen (Anwalt kann man später hinzuziehen oder ohne Anwalt durchziehen).
Musterklage und Hilfe gern per PN. Ist nix kompliziertes.
Zweites Schreiben (wenn man dunklen Bildschirm hat und vorerst weitergucken will) Seite 11.
Die Begründung von Sky ist ja süß!! AGB gelten automatisch, weil ja sonst kein Vertrag mehr möglich wäre... Okay, ich muss auf AGB bei Vertragsschluss nicht mehr hinweisen in Deutschland, lange Geschichte der Rechtsprechung des BGH, ob AGB wirksam eingebunden sind in einen Vertrag, ist hinfällig, denn "AGB gelten ja automatisch, weil sonst ein Vertrag ja nicht zustande kommt", ich lach mich kugelig.
Und es dient ja "dem Schutz des Kunden vor Missbrauch"! Aha, also wenn ich meine V14 in meinem PR HD 1000 (Sky-zertifiziert) nutze, droht mir Missbrauch? Bin neugierig, was da passieren kann?!?
Wenn Du deinen noch neuen Vertrag ohne Leihgerät abgeschlossen hast, im Telefonat und in der Auftragsbestätigung nix von AGB steht, nicht ein Leihgerät als Pflicht ausdrücklich vereinbart wurde, dann solltest du dich nicht veralbern lassen und Sky unter Vorbehalt mit Leihgerät nutzen, aber gleichzeitig eigene Hardware verteidigen.
Ungünstig, wenn man eigene Hardware von Sky schon eingelagert hatte. Sollte man jetzt ersteinmal mit Retourschein zurück senden und eigene Hardware durchsetzen. Wenn Sky die V14 für eigenen Receiver weiterhin nicht freischaltet, dann erneut Leihgerät unter Vorbehalt anfordern. Und Sky verklagen, kostet weniger Gerichtskosten als das Sky-Modul, die man in der Regel zurück erhält.
(Auch mit AGB gilt keine Pflicht, ein Leihgerät zu nutzen. Man muss zugelassene Hardware nutzen laut AGB, selbst erworben oder bei Sky geliehen. Aber welche Geräte sind zugelassen? Dazu in den AGB kein Hinweis technischer Art, kein Link. Also zu unbestimmte Klausel, nicht zu beachten. Sky kann nicht einfach die sky-zertifizierten Receiver wie den HD 1000 ohne Frist plötzlich für unzulässig erklären ohne jede Begründung.
Einzige Sky-Begründung: "Wir wollen seit 2013 das Pairing umsetzen, ließen aber bis 2016 noch neue Verträge mit dem HD 1000 zu, aber jetzt plötzlich wollen wir dies nicht mehr und ändern diese auch neuen Verträge durch Zwang zum Leihgerät, damit auch diese Smartcards ohne Pairing jetzt gepairt werden können. Kunde muss dazu doppelt Gerät bezahlen, sein Pech."
Das ist natürlich albern, so kann man nicht laufende Verträge ändern. Sky hätte seit 2014 seine Verträge ja nur mit Zwang zum Leihgerät neu abschließen oder verlängern können, dann wäre Sky sauber durch. Aber erst Vertrag mit eigenem PR HD 1000 im laufenden Jahr zulassen, dann aber das Leihgerät gegen Geld im laufenden Vertrag aufdrücken, das ist natürlich unzulässig (auch nach Sky-AGB, siehe 1.5.2).