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Pairing trotz Smartcard only

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Für weitere Antworten geschlossen.
AW: Pairing trotz Smartcard only

@Mäx2.5
Dann kann man nur Fortbestehen durch konkludentes Handeln angeben: es wurde ja keine neue Hardware (Karte) verschickt und keine solche vereinbart. Problem (hab ich eben überlesen): Du hast eine kostenlose HDD angenommen...

Damit hättest Du dann Argumentationsprobleme.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Ok, Danke
Behalte ich halt die Platte und schick nur den Receiver zurück. :)

Darf man eigentlich nicht während des Vertrages auf eigen Hardware wechseln wenn technisch nötig, z.B. Ci Modul für MTV oder sonstige Anbieter?
Hab ich überhaupt gültige AGB´s?
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Auf das Musterschreiben kam das hier:


vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir verstehen Ihren Ärger und bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten.



Mit jeder neuen Vertragsannahme, hier der xx. xx 2016, erkennt man die aktuell geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Da sonst auch kein neuer Vertragsabschluss möglich gewesen wäre.

Bei jedem neuen Vertrag oder Verlängerung nach Kündigung verpflichtet sich der Kunde nun unsere Geräte zu nutzen. Dies ist nicht nur rechtlich vollkommen korrekt, sondern dient auch dem Schutz unserer Kunden vor jeglichem Missbrauch. Wir stellen Ihnen hochwertige kostenlose HD-Receiver zur Verfügung. Bei technischen Defekten werden diese natürlich auch kostenlos getauscht.

Sie haben uns nun mitgeteilt, dass Sie Ihr Abonnement von Sky widerrufen möchten. Da Ihre Widerrufsfrist bereits verstrichen ist, können wir Ihrem Wunsch nicht nachkommen.

Gern möchten wir Sie als Kunden behalten. Daher bitten wir Sie sich noch mal zu melden, falls Sie doch noch ein Gerät aus unserem Haus wünschen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns, wenn Sie Sky weiterhin treu bleiben.
Besuchen Sie unsere Online-Community „Sky&Friends“ unter . Dort finden Sie schnelle Hilfe zu Ihren Anliegen und können sich rund um Sky austauschen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Sky Team
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Spannend!

Du hast 2014 Vertrag Smartcard-Only abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde durch zugesandten Leihreceiver ohne deine Bestellung nicht verändert. Ein unaufgefordert zugesandter Receiver ist rechtlich ohne Bedeutung (§ 241a BGB), selbst wenn man ihn nutzt, hat er keine Bedeutung. Theoretisch könntest du den Leihreceiver in die Mülltonne kloppen. (Gesetzgeber will so durch § 241a BGB den Druckerkolonnen das Handwerk legen, die Kunden mit unbestellter Ware belästigen.)
Dann Vertrag gekündigt, der ist damit beendet. Telefonische Vertragsverlängerung 2015 ohne Besprechung und Zustimmung zu AGB. Also neuer Vertrag ganz ohne AGB.
Welche Hardware wurde für den neuen Vertrag vereinbart? Die Chance für eine kostenlose Festplatte hast du genutzt, weil allgemein bekannt ist, dass man nur bei Vertragsverlängerung diese kostenfrei bekommt. Das war rein vorsorglich, falls Sky seine vertragswidrigen Drohungen umsetzt zum Zwang Leihgerät mit 248 EUR für eine Festplatte. Kostenlose Festplatte ändert nicht das Empfangsgerät. Welcher Receiver wurde im Telefonat ausdrücklich vereinbart? Unaufgefordert zugesandter Receiver wird auch durch Telefonat nicht automatisch Vertragsbestandteil! Oder wurde vereinbart, dass Du den Leihreceiver nutzen musst?

Gehe also von Vertrag ohne AGB und ohne Vereinbarung des Leihreceivers aus. Aber wohl auch nicht Einigung auf Nutzung des kundeneigenen Receivers dabei? Also nur logischer Umkehrschluss, wenn nicht Leihreceiver vereinbart, dann eigener. Wie Fourty2 sagt, sehr dünne als Argument, wenn der Leihreceiver im Haushalt lagerte, auch Festplatte dazu geordert wurde.
Aber ist aufgezwungener Leihreceiver. Die Zuordnung schon im Vertrag zuvor muss also als Vertragsbruch angegriffen und überprüft werden.

Der Wechsel zurück auf eigenes Gerät ist zulässig nach AGB, erst Recht ohne wirksam eingebundene AGB. Allerdings muss man einen zugelassenen Receiver nach AGB verwenden, ansonsten ohne AGB einen gesetzeskonformen Receiver.

Wer also auf PR HD 1000 wechseln will, um MTV Unlimited überhaupt sehen zu können, oder um Aufnahmen von ARD machen zu können (erlaubt Sky ja nur mit teuerer Festplatte, aber nicht auf DVD), darf natürlich das Leihgerät zur Seite stellen. Oder hat schon immer den HD 1000 genutzt.

Fazit: Schwieriger in der Argumentation, aber wenn man Gerichtskosten 80 EUR investieren will, kann man es mit gemischten Erfolgsaussichten gerichtlich prüfen lassen. Spätestens bietet Sky einen Vergleich an. Aber genau dieser Fall ist ja spannend zu klären! Allein die Annahme des Sky-Pakets durch meine Nachbarin mit dem Sky-Receiver ändert nicht meinen Vertrag.
Auch wer unaufgefordert Staubsauger bekommt, hat kein Gerät erworben oder irgendwelche Pflichten, selbst wenn er den Staubsauger benutzt! Das ist das Gesetz sehr hart gegen ungewünschte Produkt-Zusendung! Man muss das Teil weder lagern noch retournieren (Ausnahme: Empfänger weiß, dass es irrtümlich zugesandt wurde, ein Versehen der Firma).

Ablauf:
-Leihreceiver jetzt zurück, ist sicher hilfreich. (Festplatte behalten, genau.)
-Tag später die Freischaltung der V14 für eigenen PR HD 1000 fordern (ist Sky-zertifiziert), dabei Musterschreiben als Orientierung nutzen (Seite 5) (keine AGB, HD 1000 schon seit Jahren eigener Empfänger)
-Nach kurzer Frist (3-5 Tage) dann Sky verklagen.

Aber wie dann solange gucken? Entweder gar nicht gucken und nichts zahlen oder:
Sky-Modul anfordern oder Sky-Receiver unter Vorbehalt gemäß Musterschreiben Seite 11.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Pairing trotz Smartcard only

Ergänzung:
Du hast gekündigt zu Ende 2015 sicherlich. Wie lange läuft neuer Vertrag? Wenn nur bis Ende 2016, ist es für Klageverfahren bald etwas kurz, aber vielleicht ist der neue Vertrag ja noch ungekündigt, und man kann Rechtslage ja auch für den nächsten Vertrag mit klären. (Oder ist es aktuell ein 24-Monats-Vertrag?)

Nutzung der V14 in mehreren Receivern im selben Haushalt des Kunden ist zulässig nach 1.4.1 Satz 4 der AGB, also die ABWECHSELNDE Nutzung der V14 in mehreren Receivern im Haushalt. Unzulässig ist nach AGB die GLEICHZEITIGE Nutzung in mehreren Receivern (= HomeSharing).

Zulässig ist es, aber Sky muss es nicht gewähren, also wenn es nicht geht wegen Pairing mit dem vertraglich vereinbarten Receiver, dann geht es nicht. Pech.
Frage: Ist deine V14 gepairt mit dem vertraglich vereinbarten Sky-Receiver oder mit einem nicht vereinbarten Sky-Receiver? Da müsste Sky das Tonband vorspielen, auf welche Hardware sich die Parteien im Telefonat einigten? Sky speichert aber NIEMALS Daten des Kunden zu seinem vereinbarten eigenen Receiver, wie Sky jetzt einräumte. D.h. Sky trägt daher die Beweislast für die Vereinbarung am Telefon! Da Sky nichts nachweisen kann, ist Sky sowieso der Dumme vor Gericht wegen deren Schlamperei.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

@Marc, Mäx:
Zur AGB - nur zur Erinnerung:
Wer 2016 verlängert hat (zumindest ab Ende 02-2016), wurde telefonisch um "Zustimmung zur AGB, die im Internet abrufbar sei" gebeten und dies entsprechend akkustisch aufgezeichnet.

Trotzdem wurden diese m.E. nicht wirksam einbezogen, da diese nicht vorher vorgelesen und damit kein bekannter Vertragsbestandteil waren => Medienbruch. Verfügbares Internet / bzw. Zeit zur Kenntnisname wird nicht gestellt.

Bei Vertragsverlängerung während der Laufzeit gilt dies nicht, bekannte AGB gelten fort. Wobei man auch hier Rosinen picken könnte, denn der Text AGB vom xx.xx.xxxx, zuletzt geändert am xx.xx.xxxx fehlte nach meiner Erinnerung trotzdem. Also wäre das Bekannte seitens des AGB Verwenders zu belegen.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Das Thema Receiver wurde weder telefonisch noch schriftlich angeschnitten. Der Skyreci war aber im KC mit Nummer hinterlegt.
Kann ja den Sky-Receiver unter Vorbehalt akzeptieren bis der Vertrag auf den HD 1000 geändert wurde, oder?
Ist die mangelnde CI Modul Unterstützung kein Argument?

Edit:
@ Fourty mein Vertrag wurde Ende 2015 verlängert.

Edit2:
Der Vertrag ist momentan ungekündigt und läuft bis Ende 2017
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Pairing trotz Smartcard only

@Mäx:
Mußtest Du denn die AGB schon unter Gesprächsaufzeichnung tonal bejahen?
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Ja, Receiver vorläufig unter Vorbehalt nutzen, aber ein Zwang ohne Zustimmung des Kunden und weder bei Vertragsverlängerung noch sonst eine Einigung, das geht nicht, steht auch nicht in den AGB.
Waren die bei Dir Thema beim Telefonat? Ich kenne das eigentlich nicht...
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Ich musste was bestätigen, war der Meinung das dies die Widerufsbelehrung war, bin mir aber langsam nicht mehr 100% sicher. Die AGB´s wurden jedenfalls nicht in voller Länge vorgelesen, dies hätte ja eine Stunde gedauert. In der schriftlichen Bestätigung auch nur der Hinweis auf Widerruf, von den AGB´s nichts, auch kein Verweis auf HP.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

AGB wurden in der Regel in Telefonat und Auftragsbestätigung nicht thematisiert und somit nicht wirksam eingebunden. Sind aber für Pairing nicht entscheidend, eher für Sonderkündigungsrecht wegen Preisanpassung im laufenden Vertrag!

Wäre gut, wenn du das Thema rechtlich überprüfen lässt, gern mehr Unterstützung besser über PN... Sky auffordern, Frist setzen, dann rechtliche Schritte
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Moin!

Habe jetzt, nach einigen gütlichen Versuchen, die definitive Ablehnung der Nutzung meines Receivers bekommen.
Nachdem ich mich auf die AGB Verweise von Marc bezogen habe kam jetzt ein Schreiben mit:
Unter Punkt 1.4.4 in unseren AGB ist vermerkt, dass wir eine Nutzung der Smartcard ausschliesslich in unseren Geräten verlangen können.

Ich warte jetzt noch auf die Musterklage von Marc und lege dann los.

Jo
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Ja, heute ist Zeit. Mehrere User werden handeln, eine Absprache ist sinnvoll.
Vermeiden sollte man zuviel Äußerungen ohne Absprache zu Vertragsinhalt oder vorschneller Kündigung. Sky ist natürlich froh, wenn schwierige Kunden schnell kündigen.

Richtig ist, dass in 1.4.4 der AGB seit Jahren steht, dass Sky die Smartcard dem Receiver des Kunden zuordnen kann, aber dies steht im Kapitel "Smartcard" in den AGB und gilt zum einen nur für Kunden, die wirksam die AGB vereinbart haben (in der Regel nicht am Telefon) und zum anderen bedeutet dieser Satz nicht, dass man seinen eigenen vereinbarten SAT-Receiver gegen einen Leih-Receiver umtauschen muss. Solch ein Tausch ist gerade nach 1.5.2 unzulässig, nach 2.1.1 und 1.2.4 ist der Receiver vom Kunden zu stellen, ein Leihreceiver nur freiwillige Option.

Sind AGB-Klausel im Widerspruch zu anderen Klauseln oder zu unbestimmt oder überraschend, gelten diese Klauseln dann nicht.

1.4.4 ist aber kein Problem, Sky darf pairen. Niemand bestreitet das. Sie dürfen. Aber nur mit dem Receiver, der in den Kundendaten hinterlegt ist. So schrieb es Sky selbst wörtlich auf seiner Homepage und so äußerte sich Sky immer. (Frage ist dann, darf dann der Kunde das Empfangsgerät nicht mehr ändern zu einem anderen Sky-zertifizierten Receiver wie dem PR HD 1000? Warum nicht, wo steht das?)

Welcher Receiver darf in den Kundendaten stehen? Logisch, der Receiver, den die Parteien gemeinsam vereinbarten. Der Receiver, den der Kunde mit Zustimmung von Sky nutzt! Also mich hat Sky nicht gefragt, welchen eigenen Receiver ich nutzen will für den Vertrag aus 2013. Für den neuen Vertrag fragte Sky die Seriennummer, aber speicherte diese Infos nicht. Es war Sky immer vollkommen egal. Es ist daher mein Recht, diesen Receiver zu nutzen bis Laufzeitende.

Alle Argumente von Sky wurden auf über 20 Seiten der Richterin in Eutin dargelegt, doch diese entschied mit Urteil vom 15.03.2016: "Wenn der Kunde sein eigenes Empfangsgerät nachweislich vereinbart hat, dann darf er dieses Empfangsgerät bis Laufzeitende auch nutzen!" (Es ging dort um den PR HD 1000 des Kunden.)

Damit kann Sky dann pairen, mit diesem Kundengerät. Wenn dies technisch nicht geht, dann ist dies Pech für die Kuh Elsa, aber nicht Nachteil des Kunden. Sky kann ja diese Kunden später pairen. Solange Sky noch bis 2016 neue Verträge ohne Pairing neu vereinbart, kann es ja nicht soooo eilig und dringend sein mit Pairing! (Ansonsten hat der Kunde auch zumindest ein Sonderkündigungsrecht, aber auch das will Sky verhindern.) Gerichte werden dies jetzt endgültig klären. Da Sky mittlerweile sogar Geld fordert für den aufgezwungenen Ersatz-Leihreceiver, wird Sky kaum Gnade finden können vor Gericht. Nicht einschüchtern lassen, besser nur schriftlich in Absprache agieren.
 
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AW: Pairing trotz Smartcard only

@MarcBush:
Ich brauchte 2015 bei Online-Abschluß (nach ein paar Tagen Vertrags-Pause) nur "eigenes Gerät" anwählen, keinen Typ und keine Seriennummer angeben (hat 42 ausgedruckt). Nach < 24 Monaten ohne signifikante AGB Änderung dürfte das aktuelle Verhalten dann kaum als "Notwendigkeit" durchlaufen, sondern eher als arglistige Täuschung gesehen werden. Mal sehen, was mir der Pay-TV-Gott als Antwort schickt.

Ich habe da vor vielen Jahren, als Parallel-Port-Software-Schutzstecker gerade in Mode waren, mal ein Urteil gesehen, daß man sich selbst helfen dürfe, wenn der Hersteller partout nicht spurt. Leider weiß ich jetzt nicht mehr wann und wo das war, aber wir sollten es im Hinterkopf behalten...
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

mein Abo leuft bis anfang dezember 2016!
nach jetzigem stand würde ich dies nicht mehr automatisch verlängern lassen, also vorher kündigen.
sollte ich jetzt sky an ihre smartcard only vertrag bindung über rechtliche schritte zwingen,
dann würden die mich wohl auch mit selbigen konditionen nicht mehr verlängern lassen.
hätte dies denn überhaupt noch sinn dies einzuklagen?
 
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