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Pairing trotz Smartcard only

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AW: Pairing trotz Smartcard only

Ich schließe Vertrag mit Mobilfunkanbieter SIM-Card-Only, also ohne Vertragshandy. 24 Monate alle Netze und SMS für 40 EUR monatlich.
Bei Vertragsschluss vereinbare ich also, mein eigenes Handy zu nutzen, das ich mir selbst kaufe. Anbieter stimmt zu. Ich kaufe für 500 EUR eine iPhone, es funktioniert mit der SIM monatelang wunderbar.

Frage: Kann der Anbieter jetzt mir innerhalb dieser fest vereinbarten 24 Monate Laufzeit die Nutzung des iPhones verhindern, indem meine SIM-Card an ein vom Anbieter zugesandtes Leih-Handy Nokia 5710 gekoppelt (gepairt) wird plötzlich?
Und ich für das Leih-Handy auch noch 248 EUR bezahlen muss?
Verträge sind einzuhalten. Zum Vertrag gehört das, was ich bei Vertragsschluss unterschreibe oder online anklicke. Auch AGB gehören zum Vertrag, die ich akzeptiere, wenn ich sie unterschreibe oder online ankreuze.

Steht in den AGB oder im Vertrag irgendwo, dass ich das eigene, selbst für den Vertrag angeschaffte Gerät nicht bis Laufzeitende nutzen darf? Wenn mir dies in transparenter, verständlicher Form bei Vertragsschluss mitgeteilt wird, kann ich ja das mal prüfen, Sky hingegen erklärte vor der Verlängerung das Gegenteil und sagte, man könne den Vertrag SELBSTVERSTÄNDLICH mit seinen eigenen Geräten nutzen. (Das Sky-Abo ist ein Dauerschuldverhältnis, so dass alle Regelungen bis Laufzeitende gelten, wenn nicht im Vertrag/AGB etwas anderes steht.)

Natürlich kann eigene Hardware defekt sein, aber Sky darf nicht die Sendetechnik ohne zwingenden Grund so manipulieren und ändern, dass mein sky-zertifizierter eigener Receiver ausfällt. Pairing erfolgt mit dem Receiver, der in den Kundendaten steht. Also mit dem vertraglich vereinbarten Receiver. Pairing mit einem imaginären, unbekannten Receiver im Zentrallager von Sky in Hamburg ist von dieser Sky-Vorgabe nicht umfasst. Welchen Receiver der Kunde nutzt/nutzendarf/muss, regelt der Vertrag/AGB. MIT DIESEM RECEIVER kann sky dann pairen. Wenn Sky den PR HD 1000 oder den Technisat ISIO zulässt bei Vertragsschluss, dann kann Sky damit pairen. Kann. Wenn es technisch nicht geht und Sky Geräte zuließ, die das Pairing nicht beherrschen, dann hat Sky einen Fehler gemacht und muss sich überlegen, ob man dies ändert, um dann zum Laufzeitende auch diese Kunden zu pairen. Beginnt man so 01/2014, dann ist man 12/2015 mit allen Kunden sauber durch.
Aber ich kann auch heute noch Verträge mit eigenem Receiver abschließen, ohne dass Sky das Modell des Kunden abspeichert. Daher ist komplettes Pairing aller V14 nicht von 2018 möglich.

BGH III ZR 247/06 und Amtsgericht Eutin 23 C 691/15 haben jeweils damals und aktuell festgestellt, dass der Kunde den vereinbarten eigenen Receiver bis Laufzeitende nutzen darf, zumal er dafür viel Geld investierte.

Was Sky mir im laufenden Vertrag an Informationen oder Geräten einfach so zuschickt, ist rechtlich vollkommen irrelevant (§ 241a BGB, § 311 BGB). Verträge können nur gemeinsam in wesentlichen Punkten geändert werden.
 
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AW: Pairing trotz Smartcard only

Sehe ich genau so wie du Marc Bush. Die aktuelle Lage sieht aber bei einigen anders auf. Sky versucht mit allen Mitteln uns ihre Empfangstechnik aufs Auge zu drücken. Das Sky damit Ärger von allen Seiten bekommt ist mir klar. Es ist halt sehr ärgerlich sich mit so einem Mist zu beschäftigen und wird sicherlich nicht so schnell gelöst werden.
Lg
Christoph
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Möchte mich erstens hier der Ansicht von @MarcBush zu 100% anschliessen, genau so sehe ich das auch.
Mir wollte man voriges Jahr 3 mal Hardware zuschicken, die ich aber kein einziges mal angenommen habe (kam also gar nicht bis in mein Haus, durfte Post wieder mitnehmen). Nach dem dritten Versuch hatte ich dann endlich mal Ruhe, dann kam die Vertragsverlängerung, ich hatte natürlich gekündigt.
Bei der Vertragsverlängerung machte ich es zur Voraussetzung, das ich meine Hardware nutzen könne, worauf ich auf Punkt 2 in den österreichischen AGBs hingewiesen wurde. Der letzte Satz aus Punkt 2.1.1 sagt ganz eindeutig, Zitat: "Für den Empfang von HD-Programminhalten hat der Abonnent ein zum HD-Empfang geeignetes Empfangs- und Endgerät bereitzustellen." Das habe ich auch getan.
Nun habe ich keine Hardware von Sky (und will auch keine), hab aber trotzdem kein Bild.
Jetzt geht das Theather mit Sky wieder los, bis man denen deren AGBs beibringt.
Eine Rückmeldung von @cobra wäre toll, ob mit der neuen Karte erneut Probleme bestehen oder ob die nun läuft.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Nochmals, die Rechtslage ist eindeutig. Sky kann ein Leihgerät nicht aufzwingen. Dies räumt die Sky-Rechtsabteilung auch ein: "Wir zwingen niemand zum Leihgerät. Wer ein zugelassenes eigenes Gerät besitzt, kann dieses verwenden." schreibt Herr Mewes, Hausjurist bei Sky.
Es nutzen aber viele Kunden manipulierte Geräte und andere betreiben zusätzlich illegales Cardsharing. Daher sind viele Kunden sauer auf Pairing, würden aber nicht auf ihre Rechte pochen, lieber nicht vor Gericht gehen.
Wer aber z.B. einen PR HD 1000 nutzt (muss ja nicht der einzige eigene Receiver sein ;-), der kann sein Recht durchsetzen. Musterklage ausfüllen und einreichen. Ich helfe gern.
Das Ergebnis dauert etwas, mehrere Klagen laufen jetzt parallel. Solange könnte man "UNTER VORBEHALT" per Mail ein Sky-Modul anfordern, wenn man sonst die Karte nicht hell bekommt.
Vielleicht bekommt man die V14 auch anders hell, einige Karten sind ja weiterhin hell wie auch meine V14. Doch bevor der Bildschirm auf Dauer dunkel ist, würde ich mein Recht aus dem Vertrag einklagen.
Auch wer den Leihreceiver schon hat, kann Rücksprache halten. Leihgerät zurücksenden, auf eigenen Receiver verweisen. Wo steht in AGB, dass man den Leihreceiver nutzen muss?
bello@deb hat es ja gerade erst richtig geschrieben, auch in 2.1.1 der AGB steht eindeutig, dass der Kunde das Empfangsgerät zu stellen hat. Sky meint, geht doch, mit dem Leihreceiver, aber das ist natürlich Quatsch, denn der Leihreceiver ist nach 1.2.4 der AGB nur eine freiwillige Variante, grundsätzlich muss der Kunde ein von sky zugelassenes Gerät sich selbst besorgen. Was "zugelassen" ist, wird von Sky nirgendwo erklärt, so dass man dies als unbestimmte AGB-Klausel vergessen kann.
Richtig ist, dass Sky sich an seine eigenen AGB nicht hält und trotzdem oft den Kunden pairt (auch ohne Sky-Gerät), aber dann kann man natürlich leichter sein Recht durchsetzen, Sky verklagen (kostet weniger als ein Modul!). Wer Sky-Geräte freiwillig nimmt ohne Vorbehalt, hat es schwerer, dem Richter zu erklären, wieso er dann nicht gepairt werden will mit diesem Gerät.
 
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AW: Pairing trotz Smartcard only

Hi also mit dem Humax 1000 PR HD , Da muss ich euch enttäuschen Jungs, den hat doch Sky letztes Jahr oder vorletztes Jahr schon aus dem Portfolio genommen,Genau diesen Ansatz habe ich auch vertreten dass sie nicht einen Receiver auf zwingen dürfen, bei mir war diese Situation macht euch mal an der Hotline schlau soweit ich weiß ist der Humax nicht mehr zertifiziert. Begründung damals von Sky sicherheitstechnische Bedenken, Also soweit ich noch weiß ist er sozusagen entzertifiziert worden. Der steht nicht mehr auf dieser Liste
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Bitte nicht 1:1 die Dummheiten der Sky-Hotline hier im Forum posten.


SELBSTVERSTÄNDLICH sagt Sky, der PR HD 1000 sei nicht mehr zugelassen. Sky sagt, zugelassen sind nur noch deren Leihgeräte (Receiver + Modul). Manchmal wird der iCord 250 HD eingeräumt, der kann auch gepairt werden. Auch das Vodafone TV Center ist weiterhin zugelassen, doch den kennt der gemeine CCA nicht, das Memo dazu liegt tief in seiner Ablage. Kann auch gepairt werden.
Der HD 1000 hat aber den Vorteil, dass er das Paring nicht beherrscht, jedoch sonst alle Sky-Auflagen und NDS-Lizenzen. Also ein vollkommen legales, nicht manipuliertes Gerät, das die V13/14 entschlüsselt, Jugendschutz und Kopierschutz perfekt beachtet.

Wenn man dann mehrere HD 1000 besitz, kann man die V14 in mehreren dieser Geräte AGB-konform abwechselnd verwenden im Haushalt. Und niemand weiß, ob die V14 vielleicht auch im alten Technisat mit Alphacrypt abwechselnd steckt. Klar, was ich meine?

Sky sagt, der ist nicht mehr zugelassen. Wo in meinem Vertrag (selbst wenn Vertrag mit AGB) steht das? Leute, der Kunde hat einen Vertrag, der ist einzuhalten. Also prüfen, was vereinbart wurde bei Vertragsschluss. Einseitige Änderungen in der Laufzeit des Vertrags sind nach deutschem Recht unzulässig (§ 311 BGB).

Meine Frau hat im Oktober 2015, eine andere Zeugin im Janaur 2016 online neuen Vertrag abgeschlossen mit der Seriennummer des PR HD 1000. Vertrag wurde bestätigt, solo V14 kam, ist ohne Pairing hell. Ab Ende Januar 2016 änderte Sky seine interne Technik und akzeptiert online die Sereinnummer des HD 1000 nicht mehr, aber bis 01/2016 war er zugelassen. Wer also da schon einen Vertrag hatte ohne Leihgerät, kann sich darauf berufen. Beweise leigen mir vor, bitte melden.

Im März/April 2016 wurde der HD 1000 noch bei zwei Kunden hier im Forum als Empfangsgerät hinterlegt auf anwaltlichen Druck. Bis 2017 Laufzeitende.

Der Hersteller Humax und auch Sky haben im April 2016 bestätigt, dass der HD 1000 weiterhin Sky-zertifiziert ist; das Zertifikat ist bis heute nicht widerrufen! Sky schreibt aber, man möge den HD 1000 nicht mehr. Den Jugend- und Kopierschutz beherrscht der HD 1000 zu 100 %. Er kann aber nicht gepairt werden, das ärgert Sky, aber das wusste Sky schon seit 10 Jahren. Sky hatte das Pairing damals aber längst aufgegeben, daher war es Sky bis 2014 schnuppe. Wer den HD 1000 nutzt, ist kein Risiko, sondern der Kunde, der die ungepairte V14 aus dem HD 1000 in ein anderes Gerät dann einsetzen könnte. Dies kann man aber dem Gerät nicht vorwerfen. Sky hätte ja auch einführen können 2014, dass man nur noch mit dem Leihreceiver neue Verträge machen oder verlängern kann. Fehler von Sky, Verträge sind einzuhalten.

Bitte nicht Unfug der Sky-Mitarbeiter hier als Wahrheit verbreiten. Selbstverständlich knickt Sky wegen des HD 1000 nicht freiwillig ein, das wäre ja schön. Sondern ein Musterschreiben zur Freischaltung der eigenen V14 an Sky senden, siehe Seite 4 im thread, dann melden per PN oder mail und nächsten schritt angehen, solange zur Not unter Vorbehalt (!) das Sky-Modul anfordern, alles am besten per PN absprechen.
 
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AW: Pairing trotz Smartcard only

An dieser Stelle nebenbei noch ein Hinweis von mir:

Habe mir gestern mal die aktuellen AGB zum Teil durchgelesen. Da heißt es ja, dass der Kunde einen Receiver oder Modul von Sky leihen KANN. Nur steht in den AGB überhaupt an keiner Stelle, dass dafür eine Leihgebühr zu entrichten ist. Ebenfalls steht in den AGB nirgendwo etwas davon, dass man 99€ für den Austausch des Receivers gegen das Modul bezahlen soll/muss. Können die 99€ hier einfach von Sky wahllos festgelegt werden?
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Interview mit Sky-Vize Herrn Kunz beantwortet diese Frage klar:

DF: Viele Langzeitkunden verfügen über eigene Empfangshardware (Kaufreceiver). Wie wird bei diesen Kunden verfahren? Müssen sie sich eigenständig ein neues Gerät kaufen?
Kunz: Alle Kunden, die einen neuen Receiver benötigen, erhalten kostenlos einen Sky HD-Receiver oder ein Sky CI–Plus-Modul für die Dauer ihres Abonnements. Das geschieht automatisch ohne Zusatzkosten für unsere Abonnenten. Zudem haben sie die Wahl, ob sie statt des Sky Receivers lieber ein Sky CI-Plus-Modul haben möchten, mit dem sie die Sky Programme auf CI-Plus zertifizierter Hardware ihrer Wahl empfangen können.

Quelle:
http://www.digitalfernsehen.de/Sky-Wollen-Hardwaretausch-bis-Ende-2015-abschliessen.118513.0.html

Wie gesagt, Sky veralbert und veräppelt seine Kunden ohne Ende. Und viele unterstützen das auch noch und meinen, Sky dürfe dies, absurd.
Wenn Sky erst eigene Geräte zulässt, dann aber sein Signal so manipuliert, dass meine V14 in meinem vertraglich vereinbarten Gerät nicht mehr funktioniert, dann muss Sky dies rückgängig machen oder neue V14 senden. Andere V14 funktionieren ja noch in meinem Receiver!! Und wenn Sky meint, ein Ersatzgerät lieber stellen zu wollen, so ist dies eine unzulässige einseitige Vertragsänderung, aber zumindest darf es dem Kunden nicht kosten. Daher unter Vorbehalt Sky-Modul bestellen, wenn man unbedingt sehen will, aber unter Vorbehalt mit Hinweis eigene vereinbarte Hardware. Und dann dagegen klagen und auch die Kosten für vorläufiges Leihmodul ablehnen und wieder erhalten. Keine Firma ist so unseriös wie Sky.
 
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@Marc: Und wie soll man dann vorgehen, um den Tausch des Receivers gegen das Modul kostenlos durchzudrücken? Das wird sicher viele hier interessieren!
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Ich schrieb es 2014/2015 sicher mehr als 100 Mal: Den nicht genutzten Sky-Leihreceiver, ob bei Vertragsschluss mitgebracht oder besser, irgendwann ohne Bestellung als Paket erhalten,
einfach an Sky mit Retourschein von sky.de zurücksenden. Fehler wäre es, den Leihreceiver zu lagern, wenn man ihn sowieso nicht nutzen will.
Wenn Sky dann seine Technik ändert (im Sendesignal oder in der V14), muss Sky kostenlos das Sky-Modul zuschicken. Man sollte es nur unter Vorbehalt schriftlich bestellen und auf Vertrag mit eigener Hardware verweisen, Kosten für Leihe des Sky-Moduls ablehnen. Sky schickt das Sky-Modul und berechnet neuerdings trotzdem Kosten für das Sky-Modul von 99+12,90 EUR. Das ist gegen alle eigenen Ankündigungen und klar rechtswidrig.
Zahlung nur unter Vorbehalt.
Dann Musterklage unterschreiben und Geld zurückfordern und auf Vertrag mit eigenem Receiver klagen. Klage kostet soviel wie das Modul (ca. 90 EUR Gerichtskosten), Geld bei Sieg/Vergleich zurück.
Amtsgericht Eutin stellte schon fest, dass der Kunde das Recht hat, sein vereinbartes Gerät bis Vertragende zu nutzen. Man sollte natürlich alle Vertragsunterlagen, Auftragsbestätigung haben. War der Vertrag telefonisch, muss Sky beweisen, was vereinbart wurde. Sky-Anwalt sagte schon, das kann er nicht beweisen.

Fazit: Wer für das Sky-Modul noch Geld bezahlen soll, obwohl er eigene Hardware nutzen möchte, sollte sich melden, am WE dann alles absprechen und Schriftsatz fertig machen.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Musterschreiben für Sky-Modul ohne Kosten:

((wenn vorherige Aufforderung zur Freischaltung der V14 im eigenen Receiver #42 nicht klappte, dann zur Not vorübergehend das Sky-Modul anfordern, wenn alles andere nicht geht))


Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich bereits Ihnen mitteilte, funktioniert meine Smartcard V14 trotz Zahlung aller Beiträge nicht mehr in meinem vertraglich vereinbarten eigenen Receiver [PR HD 1000]. Die Nutzung meines eigenen Receivers wurde beim letzten telefonischen Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart, nicht hingegen die Nutzung eines Leihgeräts.
Ich forderte Sie vergeblich zur Freischaltung meiner V14 [V13] für mein Empfangsgerät auf. [Der PR HD 1000 ist nach Ihren Aussagen und den Angaben des Herstellers Humax weiterhin sky-zertifiziert und erfüllt weiterhin alle Auflagen zum Jugendschutz und Kopierschutz perfekt.]
Ich werde die fehlende Freischaltung meiner V14 [V13] für meinen Receiver nunmehr gerichtlich klären lassen. Bis dahin fordere ich Sie auf, mir unter Vorbehalt der Nutzung meiner eigenen Empfangsgeräte mir ein Sky-CI+Modul vorübergehend bis zur rechtlichen Klärung zur Verfügung zu stellen. Ich bitte um unverzügliche Zusendung des Sky-CI+Moduls, da ich derzeit Ihr Programm nicht sehen kann. Für den Ausfall seit 24.05.2016 erwarte ich eine entsprechende Gutschrift.
Ich lehne für die vorläufige Nutzung des Sky-Moduls jede Form von Kosten ab, denn vereinbart ist die Nutzung meines eigenen Receivers.
Dazu hatte Sky wiederholt öffentlich bekannt gegeben, dass im Falle eines notwendigen Techniktausches die Stellung eines Sky-Moduls (oder Sky-Receivers) kostenfrei erfolgt. Zitat Herr Kunz im Interview mit der Zeitschrift Digitalfernsehen im August 2014:
"Alle Kunden, die einen neuen Receiver benötigen, erhalten kostenlos einen Sky HD-Receiver oder ein Sky CI–Plus-Modul für die Dauer ihres Abonnements. Das geschieht automatisch ohne Zusatzkosten für unsere Abonnenten."
Ich bitte daher, von Kosten für die Zusendung des Sky-Moduls abzusehen. Einen Sky-Receiver habe ich nie bestellt oder gewünscht. Unaufgefordert zugesandte Produkte lösen keine rechtlichen Folgen aus (§ 241a BGB). Gegen Ihre einseitige Vertragsänderung, dass ich ein Leihgerät statt vertraglich vereinbarter eigener Hardware nutzen muss, lege ich nochmals Widerspruch ein. Ich kann mit dem Sky-Receiver andere Pay-TV-Programme nicht nutzen, kein HbbTV oder das neue UHD nutzen, die Drehanlage nicht steuern, nicht den gewohnten TV-Komfort genießen, meine eigene Festplatte nicht anschließen, soll diese für sehr viel Geld von Sky leihen usw. Auch das Sky-Modul verhindert die gewohnte AGB-konforme Nutzung der V14 in eigenen bisherigen Empfangsgeräten [wie dem PR HD 1000] in mehreren Zimmern des Hauses. Vor allem verhindert das Sky-Modul die Nutzung der zulässigen Aufnahmefunktion gemäß 1.1.5 der AGB und nach § 53 UrhG.
Bis zum Januar 2016 konnte jedermann Sky online neu buchen mit der Seriennummer des PR HD 1000 ohne Leihgerät. Wenn Sie dies jetzt im laufenden Vertrag ändern wollen, so ist eine derartige Änderung einseitig nicht zulässig, muss aber ein Ersatzgerät auf jeden Fall ohne Mehrkosten zur Verfügung gestellt werden.
Ich fordere Sie daher nochmals auf, den Vertrag wie vereinbart mit meinem eigenen zugelassenen Receiver zu erfüllen und bis zur rechtlichen Klärung mir ein Sky-Modul ohne Kosten zur Verfügung zu stellen.
Sollten Sie mir für das Sky-Modul Kosten berechnen, werde ich diese ebenso gerichtlich geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
 
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AW: Pairing trotz Smartcard only

Hi Marc deine Bemühungen in allen Ehren! Ich habe da echt Respekt vor! Aber ich hatte dieses Thema und ich war beim Anwalt das ist also nicht Gelaber von einer Sky Hotline.
Es ist bei mir aber nicht zum Gerichtsverfahren gekommen soweit, ich habe schon versucht die Schreiben zu finden das ist jetzt allerdings schon etwas her ich schaue noch mal nach irgendwo in den Kisten werde ich sie bestimmt finden, du hast recht alle Leihgeräte und Module sind natürlich dann kostenlos dem Kunden zu Verfügung zu stellen, Ich habe meine Module zwei Stück kostenlos bekommen, aber bei dem humax haben Sie das sehr gut begründet, irgendwie war das veraltete Technik ein Sicherheitsrisiko darstellt, und sie ihn deshalb nicht weiter Zertifizieren können. Ich habe damals gesagt der Receiver ist für meinen Opa, und er kennt sich nur mit diesem Gerät aus so war meine Verhandlungsbasis,trotz anwaltlicher Hilfe hat das nicht funktioniert,ok es ist nicht bis zum Gerichtsverfahren gekommen,weil mein damaliger Anwalt gesagt hat da hätten wir keine Chance nach der Begründung seitens Sky, Wie gesagt den genauen Wortlaut muss ich noch raus fischen, ich bin ja auf deiner Seite ich möchte das ja auch gerne, meine Module liegen immer noch im Schrank ;-) und ja irgendwo in den Klauseln bei Sky steht etwas über dieses Sicherheitsrisiko, und dass sie darauf hin eigenmächtig handeln können, mein Anwalt wollte versuchen erst diese Klausel anzufechten ,und dass sie dann einfach Hardware ausgeben dürfen natürlich kostenlos an ihre Kunden
Ich suche heute Mittag noch mal, Danke für deine Mühe ich bin da sehr interessiert
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Mit der Seriennummer des PR HD 1000 konnte bis Mitte Januar 2016 jeder Kunde neuen Vertrag online abschließen, ich kenne Verträge von 10/2015/11/2015 und 01/2016 mit genau diesem SAT-Receiver. Das Gerät wurde im April 2016 noch für einen Kunden als sein Empfangsgerät hinterlegt, bei einem anderen im März 2016. Der Hersteller Humax sagt aktuell, dass dieser Receiver nicht sein Zertifikat verloren hat. leider lügt Sky, dass die Balken sich biegen.
Dass ein nichts böses ahnender Anwalt dann die Prozess-Risiken höher bewertet, ist normal. Hätte dein Anwalt meine Informationen gehabt, hätte er geklagt. Mir liegt alles schriftlich vor, habe Name und Kundennummern von bereitwilligen Zeugen. Mehrere Verfahren laufen derzeit gegen Leihgerätezwang statt HD 1000, so auch beim Landgericht Lübeck. Da erwarte ich gespannt die Stellungnahme von Sky-Anwalt Dr. Reinke aus München.
Die Rechtsfrage ist tatsächlich: Kann Sky alle anderen freien Receiver, auch mit Sky-Zertifikat, plötzlich für unzulässig erklären? In welcher Form? Muss der Kunde, der Hersteller, der Handel dazu nicht irgendwo mal informiert werden? Wann hat Sky wen informiert? Reine Willkür? Wie sind die Fristen, um ein Zertifikat zu widerrufen? 6 oder 12 Monate?
Und wieso muss Kunde A im Mai 2015 ein Leihgerät teuer buchen für Restlaufzeit bis 12/2015, wenn Kunde B mit dem selben HD 1000 dann IM JANUAR 2016 (!!) neuen Vertrag online mit Zustimmung von Sky abschließen kann???

Die Wahrheit: Das einzige Problem des HD 1000, der gerade neben mir mit der V14 funktioniert und läuft, ist, dass er das Pairing nicht beherrscht. Sky hat den HD 1000 trotz der Pairing-Umsetzung seit 01/2014 weiterhin für neue Verträge ab 2016 (!) zugelassen als Kundengerät. Und jetzt soll ich plötzlich eigene Investition für HD 1000 und Festplatte vergessen und Leihgeräte von Sky für 248 EUR inkl. Festplatte buchen, sogar zur Not als Alternative nicht einmal ein Sonderkündigungsrecht?
Nein, das ist rechtlich unzulässig. Das Amtsgericht Eutin entschied am 15.03.2016, wenn ein Kunde die Vereinbarung des eigenen Receivers belegen kann, kann dieses eigene Gerät auch bis Laufzeitende verwendet werden. 23 C 691/15. Sky hat seinerseits auf eine Berufung verzichtet.

Mehr Informationen wären natürlich wertvoll und hilfreich!
 
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AW: Pairing trotz Smartcard only

@Wassertropfen:
Dein Anwalt kann natürlich nur zu Rechtstexten verarbeiten, was Du ihm lieferst. Aus eigenem Anlaß passiert da bei diesen Streitwerten und Stundenhonoraren von üblicherweise > EUR 200,- (zzgl. MwSt.) wenig.

Ich wüßte aber nicht, warum ich durch eine Änderung seitens eines Vetragspartners Nachteile in Kauf nehmen sollte. Soll Sky halt alle Verträge ohne Hardware fristgerecht kündigen und dann das System zumachen. Wer sich bei seinen Geschäften verkalkuliert, zahlt halt bisweilen seinen Preis.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Ich habe im April 2015 als S02 Smartcard only Kunde eine V14 mit gepairtem Receiver zugeschickt bekommen. Ich hab mich letztlich mit einem Anwalt gewehrt, nach dem sämtliche Versuche gütlicher Art, Fristsetzungen per Einschreiben und Drohung mit dem Rechtsweg auf völlig taube Ohren gestoßen sind. Sky ist da völlig schmerzfrei! Die verstehen nur die Peitsche. Ich hab letztlich eine Kündigung des Vertrags erwirken können.

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