AW: Pairing trotz Smartcard only
Musterschreiben für Sky-Modul ohne Kosten:
((wenn vorherige Aufforderung zur Freischaltung der V14 im eigenen Receiver
#42 nicht klappte, dann zur Not vorübergehend das Sky-Modul anfordern, wenn alles andere nicht geht))
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich bereits Ihnen mitteilte, funktioniert meine Smartcard V14 trotz Zahlung aller Beiträge nicht mehr in meinem vertraglich vereinbarten eigenen Receiver [PR HD 1000]. Die Nutzung meines eigenen Receivers wurde beim letzten telefonischen Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart, nicht hingegen die Nutzung eines Leihgeräts.
Ich forderte Sie vergeblich zur Freischaltung meiner V14 [V13] für mein Empfangsgerät auf. [Der PR HD 1000 ist nach Ihren Aussagen und den Angaben des Herstellers Humax weiterhin sky-zertifiziert und erfüllt weiterhin alle Auflagen zum Jugendschutz und Kopierschutz perfekt.]
Ich werde die fehlende Freischaltung meiner V14 [V13] für meinen Receiver nunmehr gerichtlich klären lassen. Bis dahin fordere ich Sie auf, mir unter Vorbehalt der Nutzung meiner eigenen Empfangsgeräte mir ein Sky-CI+Modul vorübergehend bis zur rechtlichen Klärung zur Verfügung zu stellen. Ich bitte um unverzügliche Zusendung des Sky-CI+Moduls, da ich derzeit Ihr Programm nicht sehen kann. Für den Ausfall seit 24.05.2016 erwarte ich eine entsprechende Gutschrift.
Ich lehne für die vorläufige Nutzung des Sky-Moduls jede Form von Kosten ab, denn vereinbart ist die Nutzung meines eigenen Receivers.
Dazu hatte Sky wiederholt öffentlich bekannt gegeben, dass im Falle eines notwendigen Techniktausches die Stellung eines Sky-Moduls (oder Sky-Receivers) kostenfrei erfolgt. Zitat Herr Kunz im Interview mit der Zeitschrift Digitalfernsehen im August 2014:
"Alle Kunden, die einen neuen Receiver benötigen, erhalten kostenlos einen Sky HD-Receiver oder ein Sky CI–Plus-Modul für die Dauer ihres Abonnements. Das geschieht automatisch ohne Zusatzkosten für unsere Abonnenten."
Ich bitte daher, von Kosten für die Zusendung des Sky-Moduls abzusehen. Einen Sky-Receiver habe ich nie bestellt oder gewünscht. Unaufgefordert zugesandte Produkte lösen keine rechtlichen Folgen aus (§ 241a BGB). Gegen Ihre einseitige Vertragsänderung, dass ich ein Leihgerät statt vertraglich vereinbarter eigener Hardware nutzen muss, lege ich nochmals Widerspruch ein. Ich kann mit dem Sky-Receiver andere Pay-TV-Programme nicht nutzen, kein HbbTV oder das neue UHD nutzen, die Drehanlage nicht steuern, nicht den gewohnten TV-Komfort genießen, meine eigene Festplatte nicht anschließen, soll diese für sehr viel Geld von Sky leihen usw. Auch das Sky-Modul verhindert die gewohnte AGB-konforme Nutzung der V14 in eigenen bisherigen Empfangsgeräten [wie dem PR HD 1000] in mehreren Zimmern des Hauses. Vor allem verhindert das Sky-Modul die Nutzung der zulässigen Aufnahmefunktion gemäß 1.1.5 der AGB und nach § 53 UrhG.
Bis zum Januar 2016 konnte jedermann Sky online neu buchen mit der Seriennummer des PR HD 1000 ohne Leihgerät. Wenn Sie dies jetzt im laufenden Vertrag ändern wollen, so ist eine derartige Änderung einseitig nicht zulässig, muss aber ein Ersatzgerät auf jeden Fall ohne Mehrkosten zur Verfügung gestellt werden.
Ich fordere Sie daher nochmals auf, den Vertrag wie vereinbart mit meinem eigenen zugelassenen Receiver zu erfüllen und bis zur rechtlichen Klärung mir ein Sky-Modul
ohne Kosten zur Verfügung zu stellen.
Sollten Sie mir für das Sky-Modul Kosten berechnen, werde ich diese ebenso gerichtlich geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
xxx