DVB-T2 HD
DEB König
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Vorlagen oder Musterschreiben bewirken nicht viel, da es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Da hilft nur MarcBush vielleicht oder besser gleich ein Anwalt für Verbraucherrecht.
Soweit ich es als Nicht-Skykunde (und dem was man hier im Forum lesen kann) beurteilen kann, gelang und gelingt es Sky nicht mal rechtswirksam eine Widerrufsbelehrung bei Vertragsabschluss den Sky-Kunden zukommen zu lassen, so dass solche Verträge solange jederzeit widerrufbar sind, bis eine korrekte Widerrufsbelehrung erfolgte und ab dann noch immer wenigstens innerhalb von 14 Tagen widerrufbar sind. Das betrifft auch oder ganz besonders ältere noch laufende Verträge.
Das kann aber nur ein Anwalt, der alle Vertragsumstände kennt, richtig einschätzen und dann auch bei Sky richtig einfordern.
Soweit ich es als Nicht-Skykunde (und dem was man hier im Forum lesen kann) beurteilen kann, gelang und gelingt es Sky nicht mal rechtswirksam eine Widerrufsbelehrung bei Vertragsabschluss den Sky-Kunden zukommen zu lassen, so dass solche Verträge solange jederzeit widerrufbar sind, bis eine korrekte Widerrufsbelehrung erfolgte und ab dann noch immer wenigstens innerhalb von 14 Tagen widerrufbar sind. Das betrifft auch oder ganz besonders ältere noch laufende Verträge.
Das kann aber nur ein Anwalt, der alle Vertragsumstände kennt, richtig einschätzen und dann auch bei Sky richtig einfordern.
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