AW: Pairing trotz Smartcard only
Ja, heute ist Zeit. Mehrere User werden handeln, eine Absprache ist sinnvoll.
Vermeiden sollte man zuviel Äußerungen ohne Absprache zu Vertragsinhalt oder vorschneller Kündigung. Sky ist natürlich froh, wenn schwierige Kunden schnell kündigen.
Richtig ist, dass in 1.4.4 der AGB seit Jahren steht, dass Sky die Smartcard dem Receiver des Kunden zuordnen kann, aber dies steht im Kapitel "Smartcard" in den AGB und gilt zum einen nur für Kunden, die wirksam die AGB vereinbart haben (in der Regel nicht am Telefon) und zum anderen bedeutet dieser Satz nicht, dass man seinen eigenen vereinbarten SAT-Receiver gegen einen Leih-Receiver umtauschen muss. Solch ein Tausch ist gerade nach 1.5.2 unzulässig, nach 2.1.1 und 1.2.4 ist der Receiver vom Kunden zu stellen, ein Leihreceiver nur freiwillige Option.
Sind AGB-Klausel im Widerspruch zu anderen Klauseln oder zu unbestimmt oder überraschend, gelten diese Klauseln dann nicht.
1.4.4 ist aber kein Problem, Sky darf pairen. Niemand bestreitet das. Sie dürfen. Aber nur mit dem Receiver, der in den Kundendaten hinterlegt ist. So schrieb es Sky selbst wörtlich auf seiner Homepage und so äußerte sich Sky immer. (Frage ist dann, darf dann der Kunde das Empfangsgerät nicht mehr ändern zu einem anderen Sky-zertifizierten Receiver wie dem PR HD 1000? Warum nicht, wo steht das?)
Welcher Receiver darf in den Kundendaten stehen? Logisch, der Receiver, den die Parteien gemeinsam vereinbarten. Der Receiver, den der Kunde mit Zustimmung von Sky nutzt! Also mich hat Sky nicht gefragt, welchen eigenen Receiver ich nutzen will für den Vertrag aus 2013. Für den neuen Vertrag fragte Sky die Seriennummer, aber speicherte diese Infos nicht. Es war Sky immer vollkommen egal. Es ist daher mein Recht, diesen Receiver zu nutzen bis Laufzeitende.
Alle Argumente von Sky wurden auf über 20 Seiten der Richterin in Eutin dargelegt, doch diese entschied mit Urteil vom 15.03.2016: "Wenn der Kunde sein eigenes Empfangsgerät nachweislich vereinbart hat, dann darf er dieses Empfangsgerät bis Laufzeitende auch nutzen!" (Es ging dort um den PR HD 1000 des Kunden.)
Damit kann Sky dann pairen, mit diesem Kundengerät. Wenn dies technisch nicht geht, dann ist dies Pech für die Kuh Elsa, aber nicht Nachteil des Kunden. Sky kann ja diese Kunden später pairen. Solange Sky noch bis 2016 neue Verträge ohne Pairing neu vereinbart, kann es ja nicht soooo eilig und dringend sein mit Pairing! (Ansonsten hat der Kunde auch zumindest ein Sonderkündigungsrecht, aber auch das will Sky verhindern.) Gerichte werden dies jetzt endgültig klären. Da Sky mittlerweile sogar Geld fordert für den aufgezwungenen Ersatz-Leihreceiver, wird Sky kaum Gnade finden können vor Gericht. Nicht einschüchtern lassen, besser nur schriftlich in Absprache agieren.