AW: Pairing trotz Smartcard only
Richtig, die Musterschrieben auf Seite 5 usw. sind nur der guten Form halber zu nutzen, Frist zu setzen. Dann muss man Klage einreichen, kostet so 90 EUR. Anwalt ist nicht notwendig, gibt eine Musterklage mit allen Anlagen. Ein normaler Anwalt, der mit dem Thema nicht näher vertraut ist, hat diese Belege und nachweise nicht, die hier die User der Foren in 2 Jahren zusammengetragen haben, viele davon habe ich.
Eigene Receiver sind nach wie vor bei neuen Abos zulässig, auch nach den neuen AGB. Zwangsumtausch in Leihgerät ist nach 1.5.2 der AGB unzulässig. Frage ist nur, was hat der Kunde vertraglich vereinbart, auch AGB? Und kann der Kunde dies gut dokumentieren (Screenshots Kundencenter und Auftragsbestätigung).
Zweite Frage ist, ob Sky die Nutzung des HD 1000 verbieten darf, obwohl der Kunde einen sky-zertifizierten Receiver kaufte und nutzt.
Ich kaufe zu meinem Ford einen von Ford zertifizierte Navigationsanlage von
Becker. Kann Ford dann wegen der Bevorzugung eines anderen Herstellers mir nach drei Wochen die Nutzung des
Becker-Navin im Ford-Bordcomputer plötzlich untersagen und mich zum Neukauf eines anderen Navis zwingen? Einfach so? Sind Zertifikate beim Kauf ein Versprechen und nach drei Wochen nichts mehr wert?
Und der Hersteller
Becker weiß davon nichts...
Sky verbietet einfach zertifizierte Receiver, um seine eigenen Leihgeräte gegen Geld aufzuzwingen. Und die Kunden zu Zweitkarten zu zwingen. Da muss man sich nicht sorgen vor Gericht. Im Sommer 2015 dem einen Kunden das eigene Gerät verbieten und seine V14 einfach abschalten, aber dem anderen Kunden neuen Vertrag mit dem HD 1000 ohne Pairing im Januar 2016 erlauben, das ist Irrsinn.