Die Diskussionen von Cobra276 zeigen ja, dass es wenig Sinn hat, mit Sky lange zu diskutieren.
Mein Rat: Wer nicht freiwillig selbst BEI VETRAGSSCHLUSS den Sky-Leih-Receiver orderte, sondern den Vertrag ohne Leihgerät abschloss, sollte so vorgehen:
1.) unbestellt zugesandte Sky-Geräte zurücksenden, mit Retourschein, im Kundencenter Austrag der Sky-Hardware abwarten und Screenshot als Beleg
2.) nach Absenden der hardware eine Mail, dass man Leihgerät nie bestellt hat und nicht benötigt, sondern den vereinbarten eigenen Reciever verwendet
3.) Sky auffordern zur Freischaltung der V14 mit dem vereinbarten eigenen Receiver PR HD 1000 (vgl.Musterschreiben Seite 5), Frist 3 Tage
4.) Sky um vorläufiges Sky-Modul unter Vorbehalt und Ablehnung aller Kosten bitten (vgl. Musterschreiben Seite 11)
5.) Klage einreichen auf Erstattung der eventuellen 99 EUR Serviegebühr für das Sky-Modul sowie auf Vertragserfülung: V14 freischalten für den eigenen Receiver
(Letztendlich keine Kosten, man bekommt Servicegebühr für Leihgerät mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder, so auch von Sky mehrfach öffentich angekündigt. Kein Stress mit dunklem Bildschirm oder Mahnungen oder Inkasso. Kein Stress mit Papierkram, Gerichtsakte, überlässt man Verbraucherschutz oder Fachmann. Ohne relevante Kosten!)
Wer kein Leihgerät besitzt, beginnt mit 3.)
Eine voreilige Kündigung würde ich dabei vermeiden, verschlechtert eigene rechtliche Position gegen Pairing, Kündigungsfrist 2 Monate vor Laufzeitende aber gut im Kalender notieren!
Wenn man den Leihreceiver im vorherigen Vertrag unaufgefordert zugesandt bekam, so war dies ohne rechtliche Bedeutung (§ 241a BGB). Bei Verlängerung ist ein Leihgerät nur Vertragsbestandteil, wenn dies beim Telefonat ausdrücklich vereinbart wurde, nicht aber, weil das unbestellte Teil schon im Hashalt irgendwo rumlag.
Ein anderer Tipp:
"Abo erweitern" um Zweitkarte, dabei wählen: "Receiver: Nutze eigenen Digitalreceiver - Seriennmummer nicht zur Hand" und alles immer mit Screenshot als Beweis sichern, auch Mails und Auftragsbestätigung ausdrucken.
So hat man eine ungepairte V14, für die man nachweisen kann, eigene Hardware vereinbart zu haben.