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Pairing trotz Smartcard only

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AW: Pairing trotz Smartcard only

@Fourty2:

:emoticon-0136-giggl

Bei Deiner neu vorgeschlagenen Formulierung habe ich nichts zu beanstanden. :emoticon-0105-wink:

Jedoch bzgl. der AGB-Bemerkungen:

1. Eine "Vertragsverlängerung" gibt es juristisch nicht. Entweder es verlängert sich die Laufzeit eines UNGEKÜNDIGTEN Vertrages, oder aber es wird ein neuer Vertrag abgeschlossen. Punkt.
Die umgangssprachliche "Vertragsverlängerung" meint hier in der Regel einen neuen Vertrag, der ab dem Ende des Altvertrages mit einer neuen Mindestlaufzeit startet.

2. Eine Kündigung kann NICHT zurückgenommen werden. Sie ist eine einseitige Willenserklärung, die durch Zugang beim Vertragspartner ihre Wirkung entfaltet. Der Vertragspartner kann eine Kündigung auch nicht ablehnen. Einmal gekündigt, kann es im Anschluss also niemals der gleiche Vertrag sein - sogar dann nicht, wenn beide Seiten das gerne so wollen würden.

3. Im Privatkundengeschäft kann sich eine Firma NICHT auf Rahmenvereinbarungen berufen, die dem Kunden bei Vertragsabschluss bekannt sein müssten. Eine Firma kann sich somit auch nicht auf alte AGB berufen. Jeder neue Vertragsabschluss mit einem Privatkunden muss so behandelt werden, als wäre es der erste Vertragsabschluss mit diesem Kunden. Eine Vertragsnummer ist das persönliche Vergnügen des Verkäufers und es ist völlig unerheblich, ob diese Nummer gleich bleibt, eine neue vergeben wird oder es gar keine gibt. Man kann das eher als eine Art Kundennummer ansehen und sie hat juristisch keine Bedeutung.

4. Ob und welche Dokumente der Anbieter NACH Vertragsschluss dem Kunden zusendet, ist vollkommen egal und wird dadurch NICHT zum Vertragsbestandteil. Erst recht keine AGB! Bei fernmündlichem Vertragsabschluss am Telefon ergibt sich leider oft ein Beweisproblem, prinzipiell gilt jedoch nur und ausschließlich das, was am Telefon vereinbart wurde. Nur dieses ist Vertragsbestandteil, keine nachträglich zugesandten Dokumente oder AGB.
Das Inkrafttreten von neuen AGB durch Zusenden und Stillschweigen während der Vertragslaufzeit, kann nur dann erfolgen, wenn man dies in den ursprünglich wirksam in den Vertrag einbezogenen AGB auch so vereinbart hat. So zum Beispiel üblich bei Konto-Verträgen mit Banken oder bei Versicherungsverträgen.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

@Tigerle:
Den Sprengstoff hier im Sandkasten zu verbuddeln, war ja bösartig genug. Aber jetzt noch den Zeitzünder zu aktivieren. Tss, tss.
:whistle2:
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

:emoticon-0116-evilg

PS: Nur der Vollständigkeit halber:
Ich bin übrigens weder Esel noch Jurist.
 
Die Diskussionen von Cobra276 zeigen ja, dass es wenig Sinn hat, mit Sky lange zu diskutieren.
Mein Rat: Wer nicht freiwillig selbst BEI VETRAGSSCHLUSS den Sky-Leih-Receiver orderte, sondern den Vertrag ohne Leihgerät abschloss, sollte so vorgehen:
1.) unbestellt zugesandte Sky-Geräte zurücksenden, mit Retourschein, im Kundencenter Austrag der Sky-Hardware abwarten und Screenshot als Beleg
2.) nach Absenden der hardware eine Mail, dass man Leihgerät nie bestellt hat und nicht benötigt, sondern den vereinbarten eigenen Reciever verwendet
3.) Sky auffordern zur Freischaltung der V14 mit dem vereinbarten eigenen Receiver PR HD 1000 (vgl.Musterschreiben Seite 5), Frist 3 Tage
4.) Sky um vorläufiges Sky-Modul unter Vorbehalt und Ablehnung aller Kosten bitten (vgl. Musterschreiben Seite 11)
5.) Klage einreichen auf Erstattung der eventuellen 99 EUR Serviegebühr für das Sky-Modul sowie auf Vertragserfülung: V14 freischalten für den eigenen Receiver

(Letztendlich keine Kosten, man bekommt Servicegebühr für Leihgerät mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder, so auch von Sky mehrfach öffentich angekündigt. Kein Stress mit dunklem Bildschirm oder Mahnungen oder Inkasso. Kein Stress mit Papierkram, Gerichtsakte, überlässt man Verbraucherschutz oder Fachmann. Ohne relevante Kosten!)

Wer kein Leihgerät besitzt, beginnt mit 3.)

Eine voreilige Kündigung würde ich dabei vermeiden, verschlechtert eigene rechtliche Position gegen Pairing, Kündigungsfrist 2 Monate vor Laufzeitende aber gut im Kalender notieren!

Wenn man den Leihreceiver im vorherigen Vertrag unaufgefordert zugesandt bekam, so war dies ohne rechtliche Bedeutung (§ 241a BGB). Bei Verlängerung ist ein Leihgerät nur Vertragsbestandteil, wenn dies beim Telefonat ausdrücklich vereinbart wurde, nicht aber, weil das unbestellte Teil schon im Hashalt irgendwo rumlag.

Ein anderer Tipp:
"Abo erweitern" um Zweitkarte, dabei wählen: "Receiver: Nutze eigenen Digitalreceiver - Seriennmummer nicht zur Hand" und alles immer mit Screenshot als Beweis sichern, auch Mails und Auftragsbestätigung ausdrucken.

So hat man eine ungepairte V14, für die man nachweisen kann, eigene Hardware vereinbart zu haben.
 
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AW: Pairing trotz Smartcard only

@MarcBush
Ich weiß nicht, warum ihr euch die Mühe macht, das Beweisstück für die unverlangte Zusendung aus der Hand zu geben.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Keine Ahnung, was du meinst.
Ob ein Sky-Receiver oder Modul vom Kunden bestellt wurde, kann Sky ja behaupten, muss es aber auch beweisen.
Wenn ein Kunde das Musterschreiben von Seite 11 per Mail oder Fax sendet, dann ist dies nicht hilfreich für Sky vor Gericht. Der Kunde fordert die Freischaltung seiner V14 für seinen eigenen receiver. Da sky sich weigert, verklagt er Sky.

Das dauert paar Monate. Solange ohne Sky, ohne BuLi, das wollen viele Kunden nicht. Daher empfehle ich, solange dann UNTER VORBEHALT erstmals ein Sky-Leih-Modul zu bestellen.
Der Richter prüft dann, ob man dazu verpflichtet istz oder ob man das Recht hat, eigene Hardware zu verwneden. Dies klärt sich über die vertraglichen Vereinbarungen der Parteien (inkl. AGB, falls diese wirksam in den Vertrag eingebunden).

Und da so Sky nicht zu einer Pflicht kommt, dass der Kunde den Leihreceiver zwingend nutzen muss, sondern der HD 1000 ja auch wunderbar geeignet wäre, kommt Sky dann mit dem Argument, man müsse Pairing einführen wegen Cardsharern. Dieses Pairing setze technisch den Leihreceiver voraus, daher der Zwang zum Leihgerät trotz anderslautender AGB und Verträge und Zusagen. Es sei eine Notlage, so dann Sky vor Gericht.

Dann erfährt aber der Richter, dass Sky noch immer Verträge ohne Leihgerät, ohne Abfrage von Seriennummer über "Abo erweitern" anbietet, man bis 01/2016 ja noch mit dem HD1000 onlne mit Seriennummer neue Verträge abschließen konnte.

Wo ist da eine Not von Sky? Alles nur Show und Veräppelung. Deshalb traut sich Sky auch nicht vor Gericht.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Können die den Humax HD1000 pairen? Sky will nun die Seriennummer des Gerätes. Leider habe ich noch keinen, kann ich hier irgendeine Seriennummer angeben dich ich bei den ebay Geräten finde?

Welche Vorteile hat der HD1000 gegenüber den Sky Geräten? Brauche ein paar Argumente.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Vorteile des PR HD 1000:
Du kannst andere Pay-TV-Angebote nutzen (MTVUnlimited, Por.no-Sender, ausländische Anbieter usw.) wegen der CI-Schnittstelle (nicht CI+). Dies wurde auch auf Sky.de früher als Vorteil des HD 1000 genannt.
Gerät hat ein Display für Sendernamen, so dass man auch ohne Monitor den Radiobetrieb nutzen kann.
5 Favoritenlisten für bestimmte Bereiche statt eine Liste.
HD 1000 steuert die Drehanlage und empfängt mehrere Satelliten (auch 8) gleichzeitig durch Steurung USALS und Diseqc 1.1, das fehlt den Sky-Geräten.
Du kannst deinen Monitor über YUV anschließen, auch deinen Festplattenrekorder. (YUV erlaubt hochauflösende analoge Bildsignale von ARD HD und Sky HD. YUV transportiert das Bild nicht über HDMI oder SCART, sondern allein das Bild über drei CINCH-Stecker.
So kannst du auch ARD HD archivieren auf DVD in HD, das verhindert der Sky-Receiver.
Mit dem Sky-Receiver müsstest du eine sehr teure Sky-Festplatte nutzen, das sind unzumutbare Kosten im laufenden Vertrag.

Der HD 1000 ist mit seinen Menüs und Fernbedienung für deine Familienmitglieder besser gewohnt.
Der zweite HD 1000 steht im Schlafzimmer, man kann dann gelegentlich umstecken die V14, du sparst die Kosten der Zweitkarte, was nach AGB auch so erlaubt ist (1.4.1 Satz 4).

Das Sky-CI+Modul können deine TV und SAT-Receiver mangels CI+Slot nicht nutzen. Du hast keine Lust, dafür neue Receiver oder neue TV zu kaufen. Du hast in jedem Zimmer auch nur eine SAT-Zuleitung, kannst nicht mehrere Receiver/TV nebeneinander an die Schüssel anschließen, nur einen Receiver.

Der PR HD 1000 beherrscht kein Pairing. Das ist dir aber (offiziell) egal. Die Seriennummer musst du im laufenden Vertrag nicht mitteilen. Datenschutz. Das Gerät hast du nur geborgt, dein Freund erlaubt keine Weitergabe von Daten. Sky schaltet deine V14 sowieso nicht frei, oder hast du drei Anwälte mobilisiert? Alles Show von Sky.
Eine falsche Seriennummer wäre nicht hilfreich. Du musst sowieso 80 EUR investieren für Gerichtskosten und Hilfe des Amtsrichters deiner Stadt. Dann solltest du den HD 1000 tatsächlich präsentieren können.
(Für online-Bestellung reichte eine sonstige Seriennummer, weil Sky sowieso die Seriennummer nicht speicherte.)
Wenn du wild entschlossen bist, Sky-Wahn auch zu stoppen, mit rechtlichen Schritten, kannst du mich per PN fragen. Sky hat also zugesagt, dann (bei Mitteilung einer Seriennummer) diesen HD 1000 für deine V14 zu hinterlegen?? Schriftlich?
Telefonisch würde ich mit Sky zum Thema Pairing gar nichts machen.

"Liebe Sky-Brüder,
die Seriennummer des selbst genutzten PR HD 1000 mitzuteilen ist keine Mitwirkungspflicht nach Ihren AGB 2.1.8. Das Gerät erhielt ich vor längerer Zeit von einem Verwandten zur Verfügung gestellt. Daher muss ich erst erfragen, ob ich diese Daten weitergeben darf.
Sobald ich Ihnen die Seriennummer des PR HD 1000 mitteile, wird dann meine V14 für den PR HD 1000 von Ihnen endlich freigeschaltet? ich habe nun seit nahezu drei Wochen keinen Empfang Ihrer Programme! Ich bitte um kurze Bestätigung.
Mfg"

Die Seriennummer eines tatsächlich bei eBay gekauften HD 1000 darfst du ruhig angeben. Pairing ist nach bisherigen Aussagen von Sky und Humax nicht möglich.
 
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AW: Pairing trotz Smartcard only

Habe es mal übers Forum versucht, habe denen schon meinen Daten mitgeteilt. Und zusätzlich möchten Sie jetzt noch gerne die S/N den HD1000.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Benjamin vom Sky-Forum schrieb vor drei Tagen einem anderen Kunden, dass er den HD 1000 doch nicht hinterlegen kann, weil das Gerät nicht mehr zugelassen sei. Aber vorher durfte der Kunde den HD 1000 ja im laufenden Vertrag nutzen (war er also zugelassen). Solch eine wichtige Änderung darf Sky nicht im laufenden Vertrag vornehmen, könnte Sky ja auch genausogut zum Laufzeitende machen.
Mein HD 1000 funktioniert weiterhin mit meiner V14 wunderbar. Sky darf nicht einfach mit einem imaginären Receiver pairen, verrückt.

Frag den Sky-Moderatoren doch:
Das Gerät erhielt ich vor längerer Zeit von einem Verwandten zur Verfügung gestellt. Daher muss ich erst erfragen, ob ich diese Daten weitergeben darf.
Sobald ich Ihnen die Seriennummer des PR HD 1000 mitteile, wird dann meine V14 für den PR HD 1000 von Ihnen endlich freigeschaltet? ich habe nun seit nahezu drei Wochen keinen Empfang Ihrer Programme! Ich bitte um kurze Bestätigung.

Sonst kauf einen HD 1000 für kleines Geld... Hab auch solche Geräte extra besorgt im Netz.
 
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@MarcBush

ich kanns einfach nicht mehr lesen, deinen Bullshit. Deine Lebensaufgabe ist gegen Sky zu klagen, dann mach das. Die meisten User wollen einfach nur in Ruhe Sky schauen, auch mit alternativer Hardware. Das wird seit dem 25.05.2016 aber immer schwieriger.
Die meisten User wollen einfach nicht klagen. Das kostet alles Zeit und Nerven und außerdem noch Kohle.
In dieser ganzen Zeit sitzt man auch noch im dunkeln mit seiner V14.
Die beste Sprache die Sky versteht, ist die Kündigung.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Wieso sitzt man im Dunkeln? Wenn Sky die V14 nicht innerhalb 3 tagen freischalten, fordert man unter Vorbehalt und unter Ablehnung von Kosten ein Sky-Modul an bis zur rechtlichen Klärung. Die überlässt man dem Fachmann, da hat der Kunde nichts mit zu tun, er guckt einfach Sky mit dem Sky-Modul. (Oder man fragt Experten hier im Forum nach Lösungen für mehr Helligkeit...)
Die Klage kostet einmalig 80 EUR Gerichtskosten, dann gibt es Vergleich oder Obsiegen bisher in mehreren Verfahren. Dabei erstattete Sky die Gerichtskosten zurück und zahlte teilweise unter Stillschweigen eine Entschädigung an den Kunden.
Und die 99 EUR für das Sky-Leih-Modul zurück!!

Kündigung versteht Sky überhaupt nicht, das machen regelmäßig sowieso 800.000 der Kunden. Letzten Monat 60.000, vor einem Jahr im Mai 2015 genauso viele.

Kündigung ist ja auch nicht das entscheidende, sondern wie der Kunde dann die letzten 20 Monate das Sky-Programm nutzt. Mein Vorschlag: paar Monate mit Sky-Modul unter Vorbehalt, dann den Rest des Vertrags mit eigener Hardware bis 03/2018 z.B.

Oder man geht Vergleich mit Sky ein, das macht aber alles nicht der Kunde selbst, um Gottes Willen.

Also nur wer klagt, kann mit Gewissheit und gerichtlicher Einigung seine eigene Hardware nutzen und profitiert finanziell (Entschädigung für Zeit ohne Bild, Erstattung der 99 EUR Servicegebühr. Und als erstes bietet Sky jedem Kläger 2 TB-Festplatte an für jede Karte, kostenfrei statt 149 oder 248 EUR. Mit Übernahme der bisherigen Prozesskosten.
 
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AW: Pairing trotz Smartcard only

@crazyfreak:
Und nach Kündigung kann ich dann in Ruhe Sky schauen?

Mit Emulator?
Oder nur den Film "Gefangen im schwarzen Loch".
:dance3:
 
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@Fourty2
du wirst schon sehen es bringt doch nix zu klagen wo nix rauskommt. sky versteht nur kündigen da gebe ich crazyfreak vollkommen recht !
wenn es natürlich keiner macht weil er fußball süchtig ist okay aber ich für meinen teil kann auf sky verzichten schaut euch mal um. für
filme und serien ist sky nicht nr 1 nur für sport. und wenn ihr sport fans meint ihr müsst sky schauen dann gebt euch damit ab das ihr
sky ihren scheiß mit macht.
 
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