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Unbestellter Receiver nach Aboende! Fluch oder Segen?

Doctor_Bob

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3. Juli 2015
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Hallo Leute, habe mich extra hier registriert um mal meine aktuellen Erfahrungen zu teilen.

Ich war ab 2011 glücklicher Sky Kunde. Ich habe damals einen Vertrag abgeschlossen ohne Receiver (Dbox2 war bereits vorhanden, später dann eine Dreambox) und alles war gut.
Letztes Jahr haben die mir dann den neuen Receiver inkl. neuer Smartcard zugesendet. Bis auf die Umstellung und das downgrade an Features gegenüber der Dream lief auch mit diesem Humex HD4 alles.
Aufgrund dieses Zwangstausch habe ich die Kündigung abgesendet, welche mir von Sky bestätigt wurde. Am 30.4.2015 sollte mein Abo enden.

Soweit so gut!

Leider ist jedoch vor dem Aboende Mitte März der Receiver nach einem Gewitter ausgefallen. Bootet nicht mehr.
Ich habe Sky informiert. Im Gespräch mit der Kundenhotline, fragte mich der CCA ob ich eine Hausrat hätte! Ich sagte ihm das ich eine habe, aber nach einem Augenblick schoss mir in das Hirn halt mal. Ich hab das Teil doch gar nicht bestellt. Warum soll ich denn meine Hausrat bemühen bei einer von mir unbestellten Ware die vermutlich durch Überspannung kaputt gegangen ist.

Frage:
Ist das nicht fast schon Versicherungsbetrug?

Egal, dem CCA dies so erklärt das ich die Hausrat nicht bemühen werde. Er musste dann Rücksprache mit seinem Vorgesetzten halten, und sagte mir dann er schickt einen neuen Receiver raus.
Neuer Receiver kam dann nach etwa einer Woche an. Angeschlossen, Smartcard rein, kein Bild!
Wieder Anruf bei Sky. Ewig rumgetestet und gemacht und nach etwa einer Stunde sagte mir der Techniker es ist vermutlich die Smartcard defekt. Er sendet eine neue Smartcard raus.
Die neue Smartcard kam dann auch eine Woche später an. Eingesteckt, mit Sky Kundenhotline freigeschaltet und juhu es läuft wieder.
In dem Gespräch habe ich dann gleich mal gefragt was nun mit den 2 Wochen ist die ich nicht schauen konnte.

Aussage Sky Hotliner:
Ja, das verrechnen wir natürlich!

Ok dachte ich, aber dem war dann nicht so. Es wurde ganz normal weiter abgebucht und eine Rückerstattung kam nicht auf meinem Konto an.

Das Aboende und die Folgen:

Das Abo ist am 30.4.2015 dann ausgelaufen. Ich hab meine Dreambox wieder aktiv und ja, es geht auch ohne Sky!
Doch was tun mit der Hardware von Sky dachte ich mir. Dann habe ich überlegt und entschieden die Hardware solange bei mir zu behalten, bis meine Rückerstattung der 2 Wochen Ausfallzeit mir erstattet wurden.
Es kam dann nach 3 Wochen der erste Brief mit 1. Mahnung zum Rückversand von Sky. Ich dachte, na warte mal ab eventuell kommt ja die Rückerstattung noch.
Nach 6 Wochen kam die 2. Mahnung und Androhung von Konsequenzen. Hier habe ich dann reagiert und einen Brief an Sky verfasst.

Sehr grobe Zusammenfassung meines Schreiben an Sky:
Gerne würde ich die Hardeware versenden, kann dies jedoch noch nicht tun. Im schlimmsten Fall, handelt es sich um ein Beweisstück, um in einem Verfahren gegen Sky den Defekt und somit Ausfall für 2 Wochen beweisen zu können. Ich fordere Sie auf die mir zustehende Rückerstattung auf mein Konto XXX zu überweisen. Gleichzeitig setze ich Sie mit der Rückerstattung in Verzug. Außerdem entziehe ich Ihnen die Einzugsermächtigung, für den Fall das Sie auf die Idee kommen die 140 € für den Receiver von meinem Konto abbuchen zu wollen.

2 Wochen nach meinem Schreiben an Sky flattert ein Brief eines Inkasso Unternehmen bei mir rein:
Wir fordern Sie auf, bla bla bla, 140 € für den Receiver + ca 70 € für das Inkasso Unternehmen zu überweisen.
Kommunikation bitte nur über uns mit Ihrem Aktenzeichen.

Ich reagierte:
Hiermit widerufe ich Ihre Forderung!
Ich teile Ihnen sämtliche Fakten mit, damit in einem späteren Verfahren keine Partei behaupten könne die Fakten nicht zu kennen:
Auflistung des ganzen Verlauf und Hinweis das ich gegenüber Sky eine Forderung habe.

Dem Inkasso Unternehmen ist das egel, hier schreib ich jetzt mal den ganzen Brief:

Sehr geehrter Herr XX,

bezugnehmend auf Ihre Nachricht teilen wir mit, dass die hier geltend gemachte Forderung den Schadenersatz für den Verlust des Receiver Nummer XXXXX betrifft, welcher Ihnen leihweise zur Verfügung gestellt wurde.

Gemäß den AGB unserer Auftraggeberin sind Sie verpflichtet die zur Nutzung überlassenen Geräte nach Beendigung des Vertrages innerhalb von 2 Wochen auf eigene Kosten und Gefahr an unsere Auftraggeberin zurückzusenden. Erfolgt keine Rücksendung, sind Sie gemäß den AGB verpflichtet, bei Verlust der überlassenen Geräte bzw. bei eingetretenen Schäden Schadenersatz zu leisten.


Warum Schreibe ich das nun hier:

Ich hab nun nochmals komplett über alles nachgedacht.
Ich habe meinen alten Vertrag rausgesucht in dem ich laut Vertrag keine Sky Hardware bestellt habe.
Ich habe jetzt mal versucht die Rechtslage zu finden bei unbestellten Waren, denn ich hab doch die Hardware gar nicht geordert.

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Ich werde das definitiv nicht bezahlen was hier von mir gefordert wird. Ich sehe mich im Recht wenn ich sage "Ausfallzeit erstatten, dann bekommt Ihr sofort Euer Gerät wieder".
Was die da von Verlust schreiben ist somit eigentlich Käse, denn es handelt sich ja nicht wirklich um einen Verlust. Er ist ja noch vorhanden und nicht verloren oder?

Bin ich denn nun recht in der Annahme das ich den hier bei mir als Beweisstück liegenden Receiver als unbestellte Ware ansehe?
Sollte ich das mit aufführen in meinem nächsten Schreiben an die Inkasso Firma?
Ich muss ja auch diesem neuen Schreiben widerrufen. Eigentlich braucht man ja auch keine Gründe angeben in einem Widerrufschreiben sondern nur reinschreiben "Ich widerrufe, da unbegründete Forderung".
Es kann doch auch nicht sein, dass die Gefahr des Verlust auf alle Betroffenen der unbestellten Ware übergeht oder?

Was würdet Ihr machen?


Update: https://www.digital-eliteboard.com/...fluch-oder-segen-post2723507.html#post2723507
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Unbestellter Receiver nach Aboende! Fluch oder Segen?

Hey Doc und Willkommen im Board.

Mit rechtlichen Beurteilungen ist es von Haus aus schwierig.
Manche werden sagen: "Jo, alles klar, würde ich genauso machen" und du wirst denken: "Ach wie fein, der würde das so machen, dann mach ich das weiter so".
Andere werden sagen: "Nee so würd ich das nicht machen" und du wirst denken: "Was weiß der schon!".

Man schenkt Antworten, die der eigenen Meinung entsprechen automatisch mehr Aufmerksamkeit und Gewichtung als anderen.

Und was hilft es dir?
Natürlich nichts denn am Ende musst es doch alleine ausbaden mit allen Konsequenzen (evtl. sogar vorm Kadi).


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Hmmm naja ... das geklaute Auto ist ja auch nicht weg ... es ist nur woanders :p



Okay nun zu meiner persönlichen (nicht rechtsverbindlichen) Meinung:

Es ist okay ein gewisses Druckmittel in der Hand zu halten denn ohne Receiver würde Sky sicherlich gar nicht mehr mit dir kommunizieren. Allerdings weiß ich nichtmal genau, ob du einen Rechtsanspruch auf einen Ausgleich für die 2 Wochen hast. War ja schließlich nicht Skys Fehler sondern höhere Gewalt. Wäre dann m.M.n. eher Kulanz von Sky.

Meine Empfehlung zum weiteren Vorgehen: Ruf nochmal die Hotline an, lass dich zu einem Vorgesetzten durchstellen da dies einem normalen Hotliner nicht mehr zu vermitteln ist.
Erzähl ihm nochmal alles und frag was mit den 2 Wochen ist. Sag ihm dass du keinen Ärger machen willst. Vielleicht bietest du nochmal an beide Receiver zurück zu schicken wenn Sky das Inkassoverfahren zurück nimmt (ob die darauf eingehen (können)?) und mit der Bedingung dass sie für die 2 Wochen aufkommen. Ansonsten wirst du um eine Beratung durch einen Anwalt nicht drum rum kommen.

Viel Glück und MfG
Hunch
 
AW: Unbestellter Receiver nach Aboende! Fluch oder Segen?

Bei einem läppischen Streitwert von höchstens 30 Euro (14 Tage kein Sky Genuss?) hätte ich den gammeligen Receiver mitsamt der Karte eben zurück geschickt. Was Du da machst ist die reinste Kohlhaserei...
 
AW: Unbestellter Receiver nach Aboende! Fluch oder Segen?

Hi Hunch,

vielen Dank für deine Sichtweise auf die Dinge!

Das mit der höheren Gewalt hatte ich so noch gar nicht betrachtet. Da werde ich die Sache mit der Rückerstattung der Ausfallzeit mal überdenken. Aber die Ausfallzeit wurde dennoch von Sky provoziert, denn ein Freischalten das ich mir einen anderen Receiver hätte nehmen können wurde ebenfalls verneint. Ich hätte mir dann Übergangsweise von einem befreundeten Händler einen Receiver leihen können. Dann wäre der defekt der Karte auch wesentlich früher gefunden worden.

Ich denke aber, man kann getrennt davon, die Sache mit dem Gefahrenübergang auf den Kunden der nicht bestellten Ware betrachten.
Wenn mir jemand etwas schickt und ich weiß nichts davon da es nicht bestellt war, bin ich docheigentlich nicht verpflichtet als Privatperson etwas zu unternehmen oder dafür zu haften.
Ich weiß das es bei Kaufleuten die nach dem HGB agieren genau anders ist. Wenn bei denen was ankommt, müssen die das einlagern und alle Schritte unternehmen das die nicht bestellte Ware wieder zurück kommt. Da wird dann glaube nochmal unterschieden ob vorher zwischen den beiden Kaufleuten eine Geschäftsbeziehung war oder nicht.

Ich denke ich werde jetzt zweigleisig fahren und beide Dinge als Begründung in meinem nächsten Schreiben angeben. Da ich den neuen AGB bei Sky widersprochen habe, muss ich mir nun die alten für mich geltenden AGB nochmal sehr genau lesen. Mein Vertrag von damals sagt jedoch ganz klar "Sky Abo ohne Hardware für 24 Monate mit jährlicher Verlängerung".

Bin aufjedenfall schonmal sehr Dankbar für deine Anregung, und ja, ich weiß das letztendlich ich für mein handeln verantwortlich bin! Deshalb sehe ich das hier nur als "Blick durch andere Augen" an.

Werde aufjedenfall den harten Weg gehen und mich dem System nicht beugen und Euch hier auch auf dem Laufenden halten!

Für weitere Meinungen bin ich weiterhin dankbar.
 
AW: Unbestellter Receiver nach Aboende! Fluch oder Segen?

Hi

Vor allem mit dem Inkasso Unternehmen würde ich mich nicht auseinandersetzen. Denn die haben einen Auftrag.

Würde da nur der Forderung widersprechen.
 
AW: Unbestellter Receiver nach Aboende! Fluch oder Segen?

Hmmm... dem Austausch hast Du sogar angefordert und zugestimmt, also so ganz aus bist Du denke ich nicht, ich habe aber keine Ahnung davon.
Ansonsten bin ich da bei @Alfredo01, der ganze Ärger wegen max 30€, je nach Abo.
Du hättest da früher hinterher sein sollen, unmittelbar nach dem es angefallen ist und nicht einfach stillschweigend warten und hoffen.

Demnach, selbst Schuld und ich drücke Dir mal die Daumen das Du an einen verständnisvollen und zugängliche Mitarbeiter gerätst. ;-)
 
AW: Unbestellter Receiver nach Aboende! Fluch oder Segen?

Ganz gefährlich ! Meine Laienmeinung wird dir nicht gefallen, aber ich schreibe sie trotzdem. Ich verteidige Sky nicht, und schon gar nicht deren Praktiken zu Pairing und Zwangsreceiver, sondern versuche eine sachliche Bewertung.

1) Ganz schnell anwaltliche Hilfe suchen.

2) Du hast fast alles falsch gemacht. Sorry.

3) Es ist rechtlich kein zulässiges Mittel, einen Gegenstand in Geiselhaft zu nehmen um etwas zu erpressen/erzwingen. Du kannst nicht x verschiedene Sachlagen vermischen, so das es dir dient. (Und schon gar nicht, wenn man Sky nichts davon sagt. Oder erst viel zu spät.)

4) Ebenfalls ist es, wie mein Vorredner schreibt, nicht möglich, das du erst der neuen Hardware zustimmst (durch Annahme und Verwendung), Monate später aber sagst: "nee, du, BGB und überhaupt, jetzt will ich den Receiver nicht mehr..."
Geht nicht ! So funktioniert Vertragsrecht nicht.

5) Deine (geringe) Ausfallforderung -die du auch nicht, oder viel zu spät, kommuniziert hast- rechtfertigt das alles nicht, was Du hier veranstaltest. Aber jetzt hängst du natürlich tief drin.......

6) => 1)
 
AW: Unbestellter Receiver nach Aboende! Fluch oder Segen?

OK, Danke Teoha fürs "aufklären". Deine Ausführungen sind wohl gerechtfertigt und ich muss eingestehen dass ich die Sache wohl komplett falsch angegangen bin. Lehrgeld ;)

Wenn ich kurz noch etwas zu Deinem Punkt 4 fragen darf. Meinst Du echt, dass durch das reine annehmen des Zwangsreceiver automatisch auch die neuen AGB aktzeptiert werden? Ich hatte der Änderung der AGB damals widersprochen und auch noch die entsprechende Bestätigung von Sky in meinem Postfach. Wenn dem wirklich so wäre, dann haben also alle Widersprüche keine Bedeutung da Zwangsreceiver angenommen und nicht zurückgeschickt? Das wäre ja wirklich eine tolle Methode wenn man mal seine AGB in einem Vertragsverhältnis anpassen müsste :)

Wie auch immer, ich werde einen Anwalt aufsuchen mit dem original Vertrag welcher meine Unterschrift besitzt in dem null und nichts von einem Receiver steht. Mal schauen was er meint!


Zum Thema lächerlicher Streitwert, mag sich wohl jeder seine eigene Meinung bilden. Aber ich habe mal in den AGB geschaut und unter Punkt 5 (Leistungsstörung/Haftung/Rücktritt) rausgefunden, dass man bei einem Ausfall des kompletten Programm von mehr als 24 Stunden Ersatzansprüche geltend machen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Unbestellter Receiver nach Aboende! Fluch oder Segen?

Ersatzansprüche für zwei Wochen Ausfall also maximal ca. 30,- €. Das sind Peanuts, oder ? Und hättest du einfach ein oder zweimal telefoniert, hätte man dir vermutlich auch die Ausfalltage gutgeschrieben.

Zu Punkt 4. Hat ja erstmal nichts mit den alten AGB oder deiner Ablehnung zu tun. Weder die alten, noch die neuen AGB formulieren eine Pflicht zum Leih(!!)Receiver. WENN du sowas aber annimmst und länger benutzt, ist das schon eine Zustimmung.

Aber wie gesagt, ist nur eine (meine) Meinung. Anwalt ist auf jeden Fall richtig um weitere Eskalationen zu vermeiden.
 
AW: Unbestellter Receiver nach Aboende! Fluch oder Segen?

Ich würde wie Teoha schon kommuniziert hat schnellstens mit Sky nochmals versuchen zu reden und einen Anwalt einschalten wenn das nicht mehr geht.

Ich schließe mich meinen Vorrednern an, das ganze wegen 14 Tage kein Sky und dann nicht mal von Sky verursacht...

Ich würde versuchen meinen Vertrag neu aufleben zu lassen, 12 Monate, wenn es geht, und Sie sollen im Gegenzug alles fallen lassen...

Gruss und wünsche Dir alles Glück der Welt, dass Du da innerhalb der nächsten Tage da fein raus bist...
 
AW: Unbestellter Receiver nach Aboende! Fluch oder Segen?

Krass :)

Ich würde mich freuen, wie das so weitergegangen ist bzw. wie es ausgeht.

SKY ist und bleibt ein S..stall....Das liegt an den Managern.
 
AW: Unbestellter Receiver nach Aboende! Fluch oder Segen?

:fie::fie::fie::fie::fie::fie::fie::fie::fie:
 
AW: Unbestellter Receiver nach Aboende! Fluch oder Segen?

So, hier mal ein Update zur Sache!

Was ist mittlerweile passiert:

Es kam ein Schreiben vom Inkasso Unternehmen auf meine Angabe bzgl. der mir zustehenden Rückzahlung von Sky wegen Ausfallzeit. Der Inhalt ist grob gesagt "Uns egal, ich bin im Rückstand mit dem Leihreceiver und der Verlust wird jetzt eingetrieben"

Meine Reaktion: erneuter Widerspruch und Angabe das der Receiver sofort nach Rückvergütung zu Sky geht.

2 Wochen Ruhe! Juhu!!!

Zugegeben, ich war auch noch nicht beim Anwalt!


Vergangene Woche:

Schreiben von Anwaltskanzlei mit Eintreibung des Geldes für den Receiver, 70 € für das Inakasso Unternehmen + 70 € für das Anwaltsbüro mit Fristsetzung. Danach, so steht es im Brief geschrieben, würden weitere Kosten für Anwalt und Gerichtsvollzieher und seine Vollstrecker anfallen. Ich war also bei 280 € angelangt. Mir wurde heiß! :emoticon-0107-sweat:emoticon-0107-sweat:emoticon-0107-sweat

OK!
Jetzt war ich soweit und, ich rief eine Kanzlei an und schilderte kurz der Vorzimmerdame den Sachverhalt. Sie meinte ich solle nach dem Wochenende nochmal anrufen. Gesagt getan, aber das Gespräch mit Ihr nach der Rücksprache mit der Anwältin klang nicht wirklich überzeugend. Sie sagte mir, dass für die Erstberatung 190 € + MwSt. anfallen würden. Ich könne aber auch versuchen mich selbst mit der gegnerischen Kanzlei versuchen mich zu vergleichen. Als ich das Wort "vergleichen" hörte, war mir eigentlich klar wie der Hase läuft. Das sagte mir das ich mir die Kosten für die Erstberatung spare und den billigeren Plan B wähle.

Plan B:

Ich entschied mich dafür die günstigen weitere Kosten zu nehmen, die von der gegnerischen Kanzlei wie folgt mitgeteilt wurden:

Rechtsanwaltsgebühren 54 €
Gerichtskosten 32 €

86 € gegenüber der Erstberatung beim Rechtsanwalt mit 190 € netto erschien mir irgendwie besser. Und ich stand ja auchnoch nie vor Gericht. Mal was Neues!

Ich reagierte wieder mit einem Schreiben an die Rechtsanwaltskanzlei:

Ihr Schreiben mit der Forderung von XXX € welche bis zum XX.XX.XXXX gezahlt werde soll habe ich erhalten.

Ich bitte um übersendung der Vertragsunterlagen, aus denen ersichtlich wird, dass ich einen Vertrag über diese Leihgeräte eingegangen bin. Ich habe einen Vertrag (in Kopie beiliegend) ohne Leihgeräte unterschrieben.
Als Ihre MAndantin einseitig den Vertrag geändert hat, erfolgte eine sofortige Kündigung meinerseits. Wie auch bei allen bisherigen Waren, welche unbestellt und nicht von mir angefordert bei mir eingehen, liegen zur Abholung bei mir bereit. Durch eine einseitige Vertragsänderung können keine Vertragsdaten oder Änderungen an den allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich zustande kommen. Der beteiligten Vertragspartei dürfen keine Mehrkosten entstehen. Durch konkludentes Handeln und aufzeigen das ich mit Änderungen an meinem Vertrag nicht einverstanden bin, erfolgte die sofortige Kündigung meinerseits.

Des Weiteren werden aktuell Forderungen meinerseits gegenüber Ihrer Mandantin geltend gemacht. Ihre Mandantin befindet sich bereits im Verzug mit der ZAhlung an mich. Ein gerichtliches MAhnverfahren ist der nächste Schritt. Bisher reagierte Ihre Mandantin leider nicht auf mein Schreiben, mit der aus den AGB hervorgehenden mir zustehenden Forderung.

Nochmals die Bitte, senden Sie mir den Vertrag aus dem ein Leihgeschäft zustande gekommen sein soll!

Zusätzlich dann noch meinen von mir unterschriebenen Vertrag aus 2011 mitgesendet auf dem nur die Programm Pakete aufgeführt sind ohne irgedeine Hardware.

Die guten alten AGB' s von Sky:

Ja, ich habe sie genau studiert. Hier ist genau festgelegt wann der Abonnent berechtigt ist die monatliche Gebühr zu mindern. Es steht geschrieben, bei geringfügigen Ausfällen (ein paar einzelne Sender) bis nach 60 Stunden im Jahr und bei komplett Ausfall (das ganze Abo) bei Unterbrechungen von mehr als 24 Stunden.

Kurzer Rückblick, es waren bei mir 3 Wochen!

Alle die nun meinen pille palle das bischen Ausfallzeit sei gesagt: Egal, wenn es im Vertrag steht ist es Euer gutes Recht eine Minderung ab der 25 Stunde bei komplett Ausfall durchzusetzen!
Wer trotzdem voll zahlen will, auch wenn er weniger bekommt und Ärger scheut, der soll es tun!


Ich ging in die Offensive mit Sky:

Ich habe direkt an Sky ein Fax gesendet mit dem Hinweis das Sie sich bereits im Verzug befinden mit der mir zustehenden Rückvergütung. Geht innerhalb von einer Woche das Geld nicht bei mir ein, werde ich das gerichtliche Mahnverfahren einleite gegen Ihr Unternehmen, was Mehrkosten für Sie bedeutet.

Sky lebt doch noch!

Jetzt hat Sky mal reagiert und schreibt wie folgt:

Sehr geehrter Herr ....,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie so lange auf eine Antwort warten mussten.

Da wir innerhalb der eingeräumten Frist weder die Retoure des Receiver mit der Nummer xxxxxxx noch den Zahlungseingang des Schadenersatzes in Höhe von 140 € verzeichnen konnten, haben wir unser Inkassobüro beauftragt.

Bezüglich Ihrer Ausfallzeit teilen wir mit, dass wir Ihnen für den Zeitraum von bis eine Gutschrift über XX € gewähren. Die Überweisung des Betrages kann jedoch erst nach Eingang der leihweise zur Verfügung gestellten Geräte und Ausgleich der Forderung beim Inkassoüro erfolgen.

Daher senden Sie Receiver Nummer xxxxxx an folgende Adresse zurück:

Sky Deutschland, xxxxxxxxxxxxx

Nach Eingang des Gerätes und Rückmeldung vom zuständigen Inkassobüro, dass der Vorgang erledigt ist, werden wir gern die Auszahlung veranlassen.


Es gibt einen Haken

Mein Fax an Sky ging am Tag X raus.
Das Antwortschreiben von Sky ist auf den Tag X -1 datiert und war in meinem Postkasten am Tag X + 2. Hier vermute ich ein perfides Spielchen. Auf dem Umschlag ist natürlich kein Datum der Postbearbeitung. nur ein Strichcode. Auf dem Schreiben von Sky ist auchnoch eine Art Barcode. Wäre wirklich interessant zu wissen wann Sky das Schreiben wirklich verfasst hat, und was das bewirken könnte in diesem Falle. Aber ich glaube nicht das die Post 4 zusammenhängende Werktage für einen Brief benötigt.

Kennt sich jemand aus mit den Bar/Strichcodes bei solchen Briefen?


Mein jetziges Fazit:

Das Schreiben von Sky mit dem einräumen der Rückvergütung ist doch das 1A Eingeständnis für Ihren Fehler. Jetzt brauch ich den Receiver ja nicht mehr als Beweisstück bei mir einzubehalten, da ich es ja nun schwarz auf weiß von Sky habe.
Der Receiver geht morgen an Sky raus. Ich werde natürlich das Inkassobüro nicht zahlen und deren Anwalt. Ich werde die Frist für die Auszahlung an mich um eine Woche verlängern und dann das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sky eröffnen. Darauf werde ich beharren, denn hätte Sky auf mein Schreiben früher reagiert wäre es weder zu deren Inkasso noch zu deren Rechtsanwalt gegangen.

Ich vermute das ich mit meiner hartnäckigen Forderung und dem Nachfragen nach dem Vertrag der das Leihgeschäft hätte zustande kommen gelassen hat, Sky wachgerüttelt habe. Ich denke die Rechtsabteilung wird nichts gefunden haben was meinen Ausführungen untergraben könnte, noch einen von mir unterzeichneten Leihvertrag finden konnte. Wie auch, da gibt es ja nichts was von mir unterschrieben wäre.

Für diejenigen die ebenfalls mal die AGB gelesen haben, es gibt auch einen Absatz in dem Sky regelt, das verlangt werden kann, das eine im Vertrag überlassene Smartcard in einem bestimmten Receiver von Sky betrieben werden muss. Aber in meinem Vertrag war ja die S02 enthalten. Aber das ist glaub auch wieder Auslegungssache. Aber so einfach eine neue SC raussenden um dann diese Klausel greifen lassen zu können, ich weiß nicht ob das so alles richtig ist!

Vermutlich habe ich sogar recht zu sagen: mir egal was Ihr mir schickt und wie lange es bei mir rumliegt, ich bin lediglich verpflichtet unbestellte Sachen ordentlich aufzubewahren und bei Abholung zu übergeben. Und nein dadurch kommt kein Vertragsverhältnis in irgendeiner Form zustande.
Wäre ja auch noch schöner wenn Firmen einfach was raussenden könnten und wir müssten dafür dann gerade stehen. Wenn sowas funktionieren würde, dann gäbe es bestimmt Firmen welche nur das machen.


Wie auch immer es ausgeht, ich geb Euch bescheid!!!
 
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AW: Unbestellter Receiver nach Aboende! Fluch oder Segen?

Lass Dich nicht unterkriegen!
§ 241 a BGB ist hier zu prüfen, wie du richtig schreibst, ob du unbestellte Ware erhalten hast.
Sky soll seinen Kram abholen, fertig. Dass nach AGB der Kunde auf eigenes Risiko und eigene Kosten das Leihgerät zurücksenden soll, das er nie vereinbarte, ist ja wohl schlechter Scherz.
Was AGB angeht, bist du etwas unklar in deiner Interpretation. In § 1.4.4 steht zwar drin, dass Sky die Smartcard einem Receiver zuordnen kann (Pairing gemeint), aber nicht, welcher Receiver. AGB müssen aber klar und nicht überraschend sein, sonst sind sie wirkungslos. Die Klausel 1.4.4 steht unter Abschnitt "Smartcard", so dass es da schon überraschend wäre, wenn in diesem Abschnitt der AGB etwas geregelt wird, welchen Receiver ich nutzen müsste, das gehört in den Abschnitt "Empfangsgerät". Vor allem steht aber dort nicht, welchem Receiver die Smartcard zugeordnet werden kann. Sky sagt auf seiner Homepage, dass die Smartcard dem Receiver in den Kundendaten zugeordnet wird, also dem Gerät, das vertraglich vereinbart ist. Kundendaten müssen korrekt sein und können nicht einseitig verändert werden durch Sky nach Belieben.
Nach § 1.2.4 der AGB kann ein Kunde ein Leihgerät bei Vertragsschluss leihen. Kann heißt, er muss nicht, denn nach § 2.1.1 ist es eigentlich Obliegenheit des Kunden, das Empfangsgerät zu stellen. (Empfangsgerät ist Receiver oder Modul.)

Also: In den Sky-AGB steht nicht, dass die Smartcard einem Sky-Receiver zugeordnet werden kann, sondern "einem Receiver". Der in den Kundendaten vereinbart ist. Eigener Receiver oder Sky-Receiver möglich.

Also keine Pflicht, ein Leihgerät zu nutzen. Schickt Sky es trotzdem, selbst wenn der Kunde zuvor es per Mail ablehnt, ist es unbestellte Ware.
In den Sky-AGB steht auch, man muss "von Sky zugelassene" Geräte einsetzen. Da aber nicht weiter erläutert wird, welche Geräte das sein könnten, ist dieser Passus unwichtig. Sky könnte also bei Vertragsschluss nachfragen, was der Kunde nutzt, und dann den Vertrag ablehnen, aber wenn man dem Kunden eine solo S02 oder V14 schickte, ohne zu wissen, welchen Receiver der Kunde verwendet, ist man mit jedem Receiver einverstanden gewesen. Und was hindert den Kunden, nach paar Wochen seinen eigenen Receiver gegen ein anderes Modell auszutauschen, weil das eigene Gerät nun defekt ist? Welche Geräteliste muss der Kunde nach Vertrag dabei beachten? Welche technischen Vorgaben von Sky? Gibt ja keine, auch keine Regelung, Sky über sein verwendetes Gerät zu informieren.

"Von Sky zugelassen" heißt auch nicht "zertifizierte" Receiver, diese Formulierung existiert bei Sky gar nicht mehr! Zertifizierte Receiver wie der HD1000 will Sky auch eigentlich nicht mehr zulassen, weil sie Pairing nicht unterstützen, aber werden für Sky Welt HD immer noch akzeptiert, widersprüchlich.

Daher kann es keine Pflicht zum Leihgerät geben, und die Zuordnung erfolgt mit dem Receiver, den der Kunde besitzt. Wenn das nicht geht, geht es eben nicht und Pairing kommt später, so einfach ist das. Pairing ist kein MUSS. Wenn es nicht geht, verschiebt es sich, aber Geräte muss man deshalb nicht tauschen. Zum Vertragsende kann Sky ja ein Leihgerät zur Bedingung für Verlängerung machen, fertig.

Wichtig daher auch § 1.5.2: Bei Verschlüsselungswechsel kann Sky die Leihgeräte austauschen, aber nicht kundeneigene Receiver!!

Bei dir wurde der Leihreceiver dir also vertragswidrig aufgezwungen durch Deaktivierung deiner S02 und Pairing der V14 an den Leihreceiver. Dies ist Nötigung, aber kein Vertrag über eine Leihe. Dass du das Gerät verwendetest (und bei Defekt tauschen musstest), entlastet Sky nicht, es bleibt zwangsweise Nutzung und keine freiwillige Verwendung.
Schick den Receiver zurück mit Retourschein von sky.de (also kostenlos und versichert), aber der Inakssoforderung würde ich widersprechen (dann kein Schufa-Eintrag) und einem Mahnbescheid rechtzeitig widersprechen.
 
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So sehe ich es auch. Wenn ich mich recht entsinne, wollte damals 2011 bei der Bestellung des Abo, dieses Onlineformular bei der Angabe der Daten auch einen von mir eingesetzten Receiver wissen. Ich musste da glaube "Eigenes Empfangsgerät" auswählen und eine Nummer von der Rückseite eintippen. Aber es ist etwas her um sagen zu können das war 100% so. Aber 99% sag ich mal war das so. Hatte damals meine Dbox2 angegeben.

Bei Zwangsaustausch ging das Paket auch erstmal Postwendend zurück weil ich es nicht angenommen habe. Als ich dann telefonisch nachfragte warum mein Abo nicht mehr geht wurde mir dann mitgeteilt ich müsse den neuen Receiver nutzen. Die Dame sagte dann in etwa "Ich sende den jetzt nochmal zu Ihnen". Ich sagte darauf "machen Sie was Sie was Sie wollen" und habe aufgelegt. Und letztlich habe ichja nicht immer Zeit die Pakete von Sky abzuwehren.

Der Tip mit der DHL retoure über Sky.de ist gut. Hat geklappt.
Das Zeug geht also heute auf den Weg und reinlegen werde ich mein Schreiben mit meiner erneuten Forderung das Geld bis zum Tag X auf mein Konto zu überweisen. Ich werde mit anführen, dass von mir keine weiteren Schreiben folgen werden. Ist das Geld da werde ich keine weiteren rechtlichen Schritte unternehmen.

Ich glaube dann doch soweit alles richtig gemacht zu haben:

Paket nicht angenommen

- sofort gekündigt (konludentes Handeln)

- schriftlich Ausfallzeit eingefordert nach Aboende

- mitgeteil das der Receiver nach Geldeingang der Rückzahlung sofort an Sky versendet wird um in einem Verfahren ein Beweismittel zu haben (hier hätte Sky die Chance gehabt mir die Rückzahlung zu bestätigen, so wie sie es jetzt getan haben und ich hätte auch dann schon versendet. Statt dessen Inkasso etc.)

- Forderungen anderer Unternehmen (Inkasso, Kanzlei) widerrufen



Trotzdem bleibt es noch spannend was mit den Kosten von Inkasso und Kanzlei passiert. Hätte Sky rechtzeitig reagiert, wie in Ihrem Schreiben "entschuldigen Sie die lange Wartezeit . . ." wäre es ja niemals soweit gekommen. Auch sind diese Unternehmen nicht von mir bestellt. In einem Brief des Inkasso steht ja auch drin, alle Kommunikation bitte über uns. Das sich Sky jetzt selber zu Wort meldet habe ich eigentlich nicht mehr erwartet. Statt einem Brief von Sky hätte ich eher mit einer Stellungnahme von Sky über deren Kanzlei gerechnet.
 
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