@Vindoriel
Mein Beispiel wäre ein Pairing durch deinen Mobilfunkanbieter.
Dies ist natürlich unzulässig. Deshalb macht es niemand. Sky will es aber.
@DarkStarXXX
Der HD1000 kann nicht alles, die Dreambox kann nicht alles, der Sky-receiver kann auch Dinge, die die Dreambox nicht kann (SkyOnDemand). Jedes Gerät hat Vor- und Nachteile, jeder entscheidet, was ihm wichtig ist. mancher möchte unbedingt schon Receiver mit UHD. usw.
Was der HD 1000 aber z.B. kann, der Sky-receiver aber nicht: Anschluss über YUV für analoges HD an alten HD-Ready-Geräten, mehrere Favoritenlisten, Timer (fehlt bei Sky-Geräten nach Update ohne Sky-Festplatte!!), alphanumerisches Display für Radio, Steuerung USALS und Diseqc 1,1 für mehrere SAT-Positionen und Drehanlage, CI-Slot für weitere Pay-TV, Anschluss des eigenen Festplatten-Rekorders über YUV in HD oder über Scart für timergesteuerte Aufnahmen, Umstecken auf zweiten Receiver im Haushalt ohne Zweitkarte (AGB-konform) usw.
Andere Geräte haben weiter Vorteile. Legale Geräte wie der Panasonic DMR verhindern ebenso bei Nutzung dieser Geräte Cardsharing oder Raubkopien, können aber viel im Home-Netz, mit SD-Cards, Internet und Apps usw., dürfen Wechselfestplatten verschlüsselt verwenden, alles CI+konform vernagelt, aber nicht ohne Aufnahmefunktion wie beim Sky-Modul derzeit.
Niemand zwingt/zwang Sky, Verträge im Jahr 2016 ohne Leihgerät anzubieten oder so zu verlängern.
Also ich denke, wir haben alle verstanden, dass der (nicht neue) Handy-SIM-Pairing-Vergleich sehr perfekt passt und beweist, dass Sky so nicht handeln kann. (Das kommt aber in der Realität nur bei Sky vor, einmalig. Würden Mobilfunkanbieter so ein Pairing im laufenden Vertrag durchziehen, dann wäre es doch auch bei Sky nur ein gewohnter Vorgang. Nein, so etwas macht niemand, das ginge selbstverständlich auch beim Handyvertrag nicht, dass ich plötzlich irgendein Leih-Handy nutzen müsste, was bei Vertragsabschluss ich nicht ahnte.)
Können Telekom oder Mobilcom allen 7
Mio. Kunden das eigene, zugelassene Handy verbieten, also legale, nicht manipulierte Geräte, weil einige Kunden leider auch Unfug mit dem Handy machen?
Okay, angenommen, wegen paar Spinnern macht der Mobilfunkanbieter es, verbietet mir den Vertrag weiterhin mit dem
iPhone. Und ich habe dann kein Sonderkündigungsrecht, weil es (so Sky) angeblich keine wesentliche Vertragsänderung wäre, man könne ja weiterhin jeden Freund anrufen??
Und dazu Folgendes:
Während ich also im Mai 2014 mein liebes
iPhone und mein Samsung-Zweitgerät abgeben muss gegen ein altes NOKIA-Handy ohne Apps, ohne Navi, ohne News, ohne Wetter, ohne Licht, ohne Rechner, ohne online-Banking... dürfen aber (ACHTUNG!!!!!) Neu-Kunden beim selben Mobilfunk-Anbieter noch im April 2016 neue Verträge abschließen ohne solch Zwangsgerät und rufen mich erstaunt mit ihrem
iPhone an, warum ich seit 2014 die SIM-Karte im Nokia nutze, beim ansonsten gleichen Vertrag beim selben Anbieter.
Und das finden Leute hier okay..... mal nachdenken, Leute, mal Kopf öffnen für Argumente, weg vom einseitigen Denken...
Nicht ohne Grund gibt es kein Pairing 2. Nicht ohne Grund entschied das Amtsgericht Eutin: "Wer nachweislich eigenes Empfangsgerät bei Vertragsschluss vereinbarte, darf es auch bis Laufzeitende nutzen" trotz der mühsamen Argumente von Sky auf 100 Seiten, entschied die Richterin so, wie ich es schon immer vorhersagte. Ich sehe nur die Beweislast bei telefonischen Verträgen bei Sky, nicht beim Kunden, so wie es auch § 312k BGB als Verbraucherrecht vorsieht. Da wird das Landgericht sicher nachbessern. Die Richterin hat auch keine Ahnung?? Da sollte auch ein Herr Teoha mal etwas selbstkritischer sein.