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Pairing trotz Smartcard only

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Für weitere Antworten geschlossen.
AW: Pairing trotz Smartcard only

Hast es wohl immer noch nicht verstanden? Das ich das alles gar nicht in "diesen" Thread gepostet habe!
Er hat OT in einen anderen Thread gepostet und es wurde dann hier her verschoben.

Aber ich geb zu: Es ist schwer zu akzeptieren das 1+1 = 2 ist.

@MB

Mir missfällt gar nichts. Du kannst mich hier so oft du willst versuchen zu diffamieren.
Falls es dir noch nicht aufgefallen ist, dir Mehrheit der User in diesen Board ist von deinen Posts genervt.
Dein Kampf gegen Windmühlen Interessiert hier höchstens 1%.

Hier in diesen Forum wissen die meisten das man dem ganzen nur mit Technischen Lösungen entgegen treten kann, dies ist der einzige Gangbare Weg die Karten irgendwann wieder in Alternativer Hardware zu benutzen.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Amtsgericht Eutin:
"Wer eigenes Empfangsgerät vereinbarte, darf es bis Laufzeitende benutzen"
Lerne, Urteile deutscher Gerichte zu akzeptieren. So wurde nun erste einmal Pairing 2 verhindert. Jetzt kommt Klagewelle und dann Einknicken von Sky. Kooperation mit Verbraucherschutz wird auch helfen, denke ich. Diverse schräge OT-Beiträge anderer user wurden ja gelöscht, ich hatte nur Unfug gerade gerückt. Argumente kommen ja nun nicht.

Jeder soll seine Meinung schreiben und sachlich begründen, ohne den anderen zu beleidigen. Dass manche das nicht können...
Und man sollte in einem Fachforum auch Fakten begründen (Quellenangabe) oder auch mal die AGB kurz überfliegen, bevor man sich dazu äußert.

Meine V14 musste Sky entpairen, ganz ohne OSCAM. Grund: Leihgeräte nie angenommen bzw. zurückgesandt. Manche wurden trotzdem gepairt, doch kann man sich dann einfacher wehren, siehe Musterschrieben Seite 5.

Wieso man nun rechtliche Schritte gegen Pairing torpedieren oder schlecht machen will, muss ja einen Grund haben. Ich versuche ja auch nicht, User ... daran zu hindern, ein Anti-Pairing-Heilmittel zu finden... :-)

Was das Interesse der User angeht, ich habe gerade die Mails sortiert, seit dem 24.05.
Meine Güte, wie soll ich da noch Überblick bewahren? Aus der ruhigen Kuschelecke wurde ein spannender Diskussionsort zu Pairing, Zwangsgeräten, Preisanpassung, AGB. Heute geht es los.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Pairing trotz Smartcard only

da mein Beitrag gelöscht wurde von einem Mod der vom Hybrid router keine Ahnung hat...

@Vindoriel
Mein Beispiel wäre ein Pairing durch deinen Mobilfunkanbieter.
Dies ist natürlich unzulässig. Deshalb macht es niemand. Sky will es aber.

@DarkStarXXX
Der HD1000 kann nicht alles, die Dreambox kann nicht alles, der Sky-receiver kann auch Dinge, die die Dreambox nicht kann (SkyOnDemand). Jedes Gerät hat Vor- und Nachteile, jeder entscheidet, was ihm wichtig ist. mancher möchte unbedingt schon Receiver mit UHD. usw.

Was der HD 1000 aber z.B. kann, der Sky-receiver aber nicht: Anschluss über YUV für analoges HD an alten HD-Ready-Geräten, mehrere Favoritenlisten, Timer (fehlt bei Sky-Geräten nach Update ohne Sky-Festplatte!!), alphanumerisches Display für Radio, Steuerung USALS und Diseqc 1,1 für mehrere SAT-Positionen und Drehanlage, CI-Slot für weitere Pay-TV, Anschluss des eigenen Festplatten-Rekorders über YUV in HD oder über Scart für timergesteuerte Aufnahmen, Umstecken auf zweiten Receiver im Haushalt ohne Zweitkarte (AGB-konform) usw.

Andere Geräte haben weiter Vorteile. Legale Geräte wie der Panasonic DMR verhindern ebenso bei Nutzung dieser Geräte Cardsharing oder Raubkopien, können aber viel im Home-Netz, mit SD-Cards, Internet und Apps usw., dürfen Wechselfestplatten verschlüsselt verwenden, alles CI+konform vernagelt, aber nicht ohne Aufnahmefunktion wie beim Sky-Modul derzeit.
Niemand zwingt/zwang Sky, Verträge im Jahr 2016 ohne Leihgerät anzubieten oder so zu verlängern.

Also ich denke, wir haben alle verstanden, dass der (nicht neue) Handy-SIM-Pairing-Vergleich sehr perfekt passt und beweist, dass Sky so nicht handeln kann. (Das kommt aber in der Realität nur bei Sky vor, einmalig. Würden Mobilfunkanbieter so ein Pairing im laufenden Vertrag durchziehen, dann wäre es doch auch bei Sky nur ein gewohnter Vorgang. Nein, so etwas macht niemand, das ginge selbstverständlich auch beim Handyvertrag nicht, dass ich plötzlich irgendein Leih-Handy nutzen müsste, was bei Vertragsabschluss ich nicht ahnte.)

Können Telekom oder Mobilcom allen 7 Mio. Kunden das eigene, zugelassene Handy verbieten, also legale, nicht manipulierte Geräte, weil einige Kunden leider auch Unfug mit dem Handy machen?
Okay, angenommen, wegen paar Spinnern macht der Mobilfunkanbieter es, verbietet mir den Vertrag weiterhin mit dem iPhone. Und ich habe dann kein Sonderkündigungsrecht, weil es (so Sky) angeblich keine wesentliche Vertragsänderung wäre, man könne ja weiterhin jeden Freund anrufen??

Und dazu Folgendes:
Während ich also im Mai 2014 mein liebes iPhone und mein Samsung-Zweitgerät abgeben muss gegen ein altes NOKIA-Handy ohne Apps, ohne Navi, ohne News, ohne Wetter, ohne Licht, ohne Rechner, ohne online-Banking... dürfen aber (ACHTUNG!!!!!) Neu-Kunden beim selben Mobilfunk-Anbieter noch im April 2016 neue Verträge abschließen ohne solch Zwangsgerät und rufen mich erstaunt mit ihrem iPhone an, warum ich seit 2014 die SIM-Karte im Nokia nutze, beim ansonsten gleichen Vertrag beim selben Anbieter.

Und das finden Leute hier okay..... mal nachdenken, Leute, mal Kopf öffnen für Argumente, weg vom einseitigen Denken...

Nicht ohne Grund gibt es kein Pairing 2. Nicht ohne Grund entschied das Amtsgericht Eutin: "Wer nachweislich eigenes Empfangsgerät bei Vertragsschluss vereinbarte, darf es auch bis Laufzeitende nutzen" trotz der mühsamen Argumente von Sky auf 100 Seiten, entschied die Richterin so, wie ich es schon immer vorhersagte. Ich sehe nur die Beweislast bei telefonischen Verträgen bei Sky, nicht beim Kunden, so wie es auch § 312k BGB als Verbraucherrecht vorsieht. Da wird das Landgericht sicher nachbessern. Die Richterin hat auch keine Ahnung?? Da sollte auch ein Herr Teoha mal etwas selbstkritischer sein.
nur als Info - du irrst dich

Telekom dsl + LTE zuhause tarif -- da bekommt man ein router hybrid - auch hier wird Handy LTE Karte mit dem Router gepairt damit man nicht die Karte in x beliebiges Handy tun kann um so unbegrenzt LTE zu nutzen

genauso irrst du bei weiteren Punkten
Der Hauptfehler ist dein rumreiten auf den PR 1000 damit gehts vor Gericht baden

vor allem ne Verhandlung beginnt, der Richter 0 Plan von der Technik sagt dann ganz einfach er brauch ein Gutachter - der also dem Richter erklärt was da technisch abgeht, dann sagt der Richter - Herr Kläger nun zahle mal ein
Gerichtskostenvorschuss von 6000 Euro für das Gutachten ein.... da bin ich gespannt wer da noch das Gutachten lassen machen möchte als Kläger
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Pairing trotz Smartcard only

Und der Beitrag wurde gelöscht?? na so was...

Im ernst, es ging im Beispielfall um eine Handy-SIM-Karte, für die man nach Vertragsschluss monatelang sein eigenes iPhone nutzen durfte, die aber überraschend an ein Leih-Handy nach Wahl des Anbieters gebunden wird. Was hat das mit Deinem Beispiel zu tun? Da war doch schon bei Vertragsschluss alles bekannt und vorher im Belieben des Kunden, dies so zu akzeptieren oder nicht.

Was noch verkehrt ist, verrätst du nicht. (Mein Tipp: weniger Zitat, mehr Fakten...)
Ansonsten waren schon mehrere Verhandlungen unterschiedlicher Kläger, auch schon mit guten Vergleichen und positivem Urteil, manche noch offen, also keine Sorge, bevor man - falls überhaupt notwendig - Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzt, sind schon reichlich Papiere hin und her gegangen und wesentliche Fachfragen geklärt. Keine Angst, hier sind keine Laien tätig.

Bedenke bitte auch: wir sind im Verbraucherrecht: Wenn selbst der Richter die AGB und Regeln von Sky nicht versteht, wie soll es dann der Kunde? Unzureichend bestimmte AGB-Klauseln sind per se unwirksam. Da forscht der Richter nicht lange...
Der Sky-Vertrag ist keine Wissenschaft: man abonniert eine Smartcard-only für die Entschlüsselung der SAT-Sender mit dem eigenen Receiver. Frage ist, ob man ein Leihgerät plötzlich nutzen muss.

Sky sagt, zugelassene eigene Receiver sind auch okay. Muss also die Frage geklärt werden: Welche Geräte (z.B. HD1000) bis wann zugelassen sind/waren
und was bei Vertragsschluss (am Telefon) die Parteien wollten. Das geht schon :-)

Sky erklärte, zugelassen sind die Geräte, deren Seriennummer online akzeptiert werden: derzeit immer noch der HD 1000.
Wie solch ein Zertifikat dann mit 12 Monaten Ankündigung widerrufen werden kann gegenüber Hersteller und Handel, das weiß der Richter vom 1. Semester und aus seiner Allgemeinbildung.
Ob die Parteien eigenen Receiver oder Leihgerät vereinbarten, muss dann das Gericht ermitteln. Beweislast dafür trägt nach 312k BGB Sky.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Pairing trotz Smartcard only

das ist genau dein Fehler - das rumreiten welche Geräte zugelassen bla bla

So ein Käse gibts bei Gericht eben nicht - Zivilrecht - Kläger muss Tatsachen bringen + 1 Antrag was er möchte und egal wie es ausgeht wäre ein Urteil immer nur für diesen einen Fall gültig

so ein verzetteln - wer hat was wo wie zugelassen - das ist kein Tüv, keine Strasse etc - sondern Digitalreceiver
die kommen aus China in der Regel und müssen nur sich an gültige Normen Din etc sowie Lizensen halten z.b. codec audio,Video, nds, conax etc.

telekom - hybridreceiver - nein da wusste auch niemand vorher das die gepairt sind und in einem Handy oder LTE usb stick nicht laufen
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Was will er uns sagen?

Hallo: Urteil ist schon da, weitere Verfahren, auch beim Landgericht warten auf Ergebnis. Frau Rodden vom Bundesverband Verbraucherschutz wartet auf die Ausfertigung und bereitet bundesweite Abmahnung vor.

Wenn jetzt Herbst 2016 7 Urteile rechtskräftig vorliegen, dass der Kunde seine eigene Hardware nutzen darf, so gilt jedes Urteil nur für einen Kunden. Wir sind aber schon beim Landgericht. Meinst du nicht, dass dann 200 andere Kunden auch klagen werden? Für Restlaufzeit bis 2018? Meinst Du, es geht dann immer so weiter? Da laufen auch Strafanzeigen wegen gewerbsmäßig organisierten Betrugs. Okay?

Was ist deine Frage? Ist Sky im Recht, das Leihgerät im laufenden Vertrag aufzuzwingen, das ist die einzige Rechtsfrage der User hier im Thread, die Vertrag Smratcard only vereinbarten. Wie wertet Du diese Rechtsfrage? Mit welchem wesentlichen Argument? Oder lass es.

Der Klageantrag ist die Zusendung einer Smartcard zur Entschlüsselung des vereinbarten Abonnements im vereinbarten Receiver des Kunden.
Dazu gibt es einen telefonischen Vertrag. Nach § 34 BDSG muss Sky diese Vertragsdaten mitteilen und nach § 312d, 312k BGB erfassen und beweisen. Ein Leihgerät war jedenfalls nicht vereinbart worden, da sind sich die Parteien einig, ebensowenig die AGB am Telefon, auch da Einigkeit. Was also dann vereinbart? Was wollten die Parteien bei Smartcard-only?
Die Sky-Rechtsabteilung (Dr.Mewes) schrieb mir: "Bei Smartcard-only-Verträgen gehen wir davon aus, dass der Kunde zugelassene eigene Hardware nutzt. Wir zwingen keinen Kunden zu einem Leihgerät, doch wir zwingen die Kunden zur Nutzung von zugelassenen Empfangsgeräten." Alles klar. Das nutzt der Kläger, alles prima.


Dein Telekom-Beispiel kannst du gern mal verlinken, wenn ich dazu dir Tipps geben soll (kenne ich nicht). Da werden Verträge mit eigenem Handy zugesagt, dann später gebrochen, aber Neukunden können weiterhin ohne das Pairing die SIM-Karte nutzen?
Zitat:
Zusätzlich Surfen via LTE: Micro-SIM Karte (in den MagentaZuhause Hybrid Tarifen enthalten ohne extra Vertrag / bei Wechslern von Call & Surf via Funk Nutzung alter SIM Karte nach Tarifumstellung) wird direkt in das Speedport Hybrid eingelegt.

Ich denke, im Router ist die SIM-Karte vertragsgemäß korrekt untergebracht. Dich ärgert, dass man sie nicht auch in anderen Geräten nutzen kann? Ja schade, aber das ist ja nie vereinbart worden, oder? Meine Nutzung der SIM in meinem iPhone war aber vereinbart und zugelassen, als ich plötzlich nach Monaten zum Leih-Handy verdonnert wurde (in meinem Beispielhaft).

Gibt ja vielfältige Einsätze von SIM-Karten mittlerweile. In meinem Elektro-Auto-Ladekabel, in der Alarmanlage des Autos, im Notfall-Handy der Bergwacht, in der Gondel des Mietballons, überall SIM-Karten, aber klar, enttäuschend, wenn man die nicht anders nutzen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Pairing trotz Smartcard only

da mein Beitrag gelöscht wurde von einem Mod der vom Hybrid router keine Ahnung hat...
das nehme ich jetzt mal Persönlich,
ich habe vielleicht von Hybrid Routern keine Ahnung, stimmt .... hab ich auch nie behauptet ...
aber ... ich weiß mich im Forum zu bewegen und nicht Offtopic irgendwo zu schreiben mein lieber ...
oder was haben deine Hybrid Router mit der Sky Umstellung zu tun ....
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

@MarcBusch nur bei Deinen ganzen Ausfertigungen vergisst Du eins. Man kann doch die Hardware nutzen die man will, indem man ein Modul nimmt. Wenn Dein Lieblings Receiver das nicht kann was kann dann Sky dafür. Du kannst aber jeden HD+ fähigen Receiver kaufen und nutzen.
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Marc Busch nein mich ärgert das gepaire mit Hybrid router nicht - mich hat deine Behauptung gestört das es das nirgendwo gibt bei Telekom und co - das gäbe es nur bei Sky

CWE Mode - weiste was das ist ?

Du fasselst von Pairing 1 Pairing 2 und so weiter - woher kommt dieses Wissen was denn Pairing 2 sein soll ?

Du hast exact 0 Urteile irgendwo verlinkt verwiesen - ich hab jedenfalls nix gesehn und ich denke du gehst viel zu blauäugig ran, noch dazu verstößt du gegen Rechtsberatungsgesetz, sei froh das dich noch kein Abmahner auf den Schirm hatte.

Dodo83 - warum schreibst du dann in PN das ich Käse Unfug etc schreibe es gäbe kein Pairing bei Hybrid und löschst mit diesem Satz Beiträge
 
@ThomasR
Das "Pairing" dort mit LTE-SIM wurde schon am ersten Tag (28.11.2014) kommuniziert und verhindert nicht die vereinbarte Nutzung im eigenen vorgesehenen Gerät überraschend.

Pairing 1 ist die Zuordnung einer Sky-Smartcard an ein bestimmtes Gerät oder eine Gerätegruppe. Die V14 funktioniert dann nicht mehr im HD 1000, weil dieser Pairing nicht beherrscht. Andere V14 können im HD 1000 aber noch genutzt werden, weil diese individuell noch kein Pairing-Signal erhielten (weil Sky noch nicht sendete für andere Karte oder andere Karte geblockt wird).
Pairing 2 ist kein Signal an die einzelne V14, sondern eine Sendesignal-Änderung, so dass die Sky-Sender nur von einer bereits gepairten V14 entschlüsselt werden kann. Dann funktionieren nur noch gepairte V14, alle geblockten oder ausgesparten V14 werden dunkel.

Urteile: habe ich am Anfang des Threads verlinkt, benannt: #6
Es geht umgefestigte Rechtsprechung des BGH. Und im übrigen um primitives Vertragsrecht.

RBG: nur allgemeine Äußerung meiner Rechtsauffassung ohne Vergütung, aber mit Berechtigung zur Beratung. Danke für den Hinweis. Du machst auch alles toll.

@navajo2
Laut AGB sind Empfangsgeräte entweder Receiver oder Modul.
Kunde muss TV, SAT-Anlage und Empfangsgerät selbst stellen. Er kann nach 1.2.4 auch einen Leihreceiver leihen (oder auch anstelle des Leihreceivers ein Leihmodul 1.3.1).

Also das Leihmodul kommt in Frage, wenn ein Kunde ein Leihgerät bucht (Leihreceiver oder anstelle dessen Leihmodul). Normalerweise aber nutzt er als Empfangsgerät den eigenen Receiver.

Also Kunde mit Technisat und darin Alphacrypt und S02 hat eigenes Empfangsgerät.
Und Kunde mit Technisat und Sky-Modul hat Sky-Empfangsgerät, nutzt nicht sein eigenes Empfangsgerät.
(Der Technisat ist jeweils ein TV oder SAT-Receiver, egal.) Das Empfangsgerät ist das Modul (das eigene oder von Sky).

Der Kunde kann auch den HD 1000 oder das Vodafone TV Center nutzen, das ist dann das (eigene) Empfangsgerät.

Soviel zu Sky-AGB-Lehren... :-)
 
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AW: Pairing trotz Smartcard only

Urteil von 2007 was komplett anderes Thema hat bringst du auf die Nachfrage wo DEIN Urteil ist wo du Teilerfolg hast - so behauptest du es zumindest

den Rest scheinst du auch nicht zu verstehn - statt zu überfliegen, ist es bestimmt besser mal die Sätze zu überdenken, was die mitteilen wollen (jedenfalls nicht deine dauer Aussagen die sich immer widerholen)
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Ganz ehrlich Marc auch ich bewundere Deinen Fleiß und auch die Hartnäckigkeit...
Aber
Die haben das Recht Ihren Content zu schützen, mag ja sein dass ein kleiner Dorfrichter das in dem einzelnen speziellen Fall etwas anders sieht, aber wenn das mal wirklich grundlegend verhandelt wird ist dann Feierabend, da wird sich kein Richter über irgendwelche Gesetze erheben. Das aushebeln einer Verschlüsselung ist und bleibt verboten, und nichts anderes tun wir mit unseren e2 Boxen :)
Und da Du ja auf Vergleiche stehst:
Es gab ein Tool, dass Du kaufen mußtest, damit konntest Du ganz einfach DVD`s auf Deine Festplatte kopieren. Dann wurde es verboten weil es den Kopierschutz umging. Da gabs dann aber keinen Richter der sagte: Also Du mein Lieber darfst das noch benutzen bis zur nächsten Version weil Du es ja gekauft hast...
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Kinder...
Im Link waren zwei Urteile. Hier nochmals der Text vom Amtsgericht Eutin:
#22


und ja, der Sky-Anwalt hat ausführlich zum Content-Schutz vorgetragen, doch es ist nun einmal Fakt, dass die Ehefrau des Klägers eine Woche vor dem Gerichtstermin einen neuen Vertrag online ohne Leihgerät und ohne Pairing mit der Seriennummer des HD 1000 abschloss. Warum sollte dann der Ehemann in seinem Vertrag ein Jahr zuvor seine Hardware HD 1000 nicht mehr nutzen können. Okay?

zum Urteil des BGH ein Auszug:
III ZR 247/06:
"Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung setzt jedoch stets voraus, dass besondere Umstände vorliegen, die so erheblich sind, dass dem Kündigenden ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist und er demgemäß die eigentlich geschuldete Vertragstreue hintanstellen darf. Nur in einem solchen Fall verdient das Vertrauen der Gegenseite auf den Bestandsschutz, der bei Dauerschuldverhältnissen zu den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung gehört (
, 285 m. w. N.), keine Beachtung. ... Zudem berücksichtigt die weite Kündigungsklausel nicht, dass den Abonnenten, die gemäß Nummer 1. 4 einen von der Beklagten zugelassenen Digitalreceiver kaufen oder mieten müssen, im Vertrauen auf eine längerfristige Vertragsbeziehung erhebliche Kosten für den Empfang des Bezahlfernsehens entstehen. Nach Nummer 6. 5 Satz 2 könnte die Beklagte schon kurz nach Vertragsbeginn den Vertrag fristlos beenden, ohne dass sich die Aufwendungen des Abonnenten durch eine angemessene Vertragsdauer amortisiert hätten."


Es erklärt nochmals die Struktur und Funktion des Dauerschuldverhältnisses und das besondere Vertrauensverhältnis des Kunden auf die vertraglichen Vereinbarungen. Wer dies als lustiges Geschwätz des BGH einstuft, okay. Die teure selbst gekaufte Hardware muss der Kunde solange nutzen können, dass sich die Investition amortisiert. Das ist verständlich formuliert. Der Kunde muss darauf vertrauen, wenn er im Mediamarkt den Panasonic DMR für 600 EUR kauft, dass er diese gerät nicht nur drei Wochen nutzen darf, sondern für die 12 Monate Laufzeit.

@ThomasHH
Wenn morgen der PR HD 1000 vom Bundestag per sofort verboten wird, dann kann der Kunde dieses Gerät nicht mehr verwenden. Der PR HD 1000 ist jedoch vollkommen legal. Wer dieses Gerät nutzt, kann weder Raubkopie anfertigen noch den Jugendschutz umgehen oder gar Cardsharing betreiben. Daher ist das Gerät nach wie vor sky-zertifiziert und wird aktuell von Sky für Nutzung online mit Seriennummer (für Zweitkarten) zugelassen. Was soll diese Sucht, Sky Recht zu geben? Ist es das Bewusstsein, bisher irgendetwas Falsches gemacht zu haben??

Nochmals: Wieso kann man bei Sky weiterhin Verträge ohne Leihgerät abschließen? Wieso wurden am 01.06.2016 Abos telefonisch verlängert ohne Leihgerät, ohne AGB bei Kunden, der Leihgeräte letztes Jahr nicht annahm? Wieso konnte jeder im Juni 2015 Sk<y neu abonnieren mit solo V14 ohne Angabe zur eigenen Hardware, ohne Seriennummer? Wieso?? Welche Geräte haben diese Kunden nach Meinung von Sky alle benutzt??? Wer diese Fragen nicht beantwortet, will nicht denken.

Diese Woche ist Frist für Sky zur Stellungnahme zur Berufung zum Landgericht Lübeck. Dann wird das Landgericht Lübeck sich dazu äußern. Mein Vorschlag: Sky kündigt am 01.01.2014 an, dass ab 01.01.2016 nur noch Leihgeräte zulässig sind, per Homepage, neuen AGB und Rundmail sofort an alle Kunden und auch an Presse und Handel. Ab 01.01.2014 werden dann Verträge nur noch so verlängert. Am 01.01.2016 ist man damit durch.
Sky hat jedoch eingeräumt: "Kunden werden erst informiert und mit Leihgerät versorgt, wenn sich der Vertrag außerhalb einer Kündigung- und Widerrufsfrist befindet." Das ist strafbar, Betrug!

Wenn Sky eine Änderung im laufenden Vertrag einseitig vornimmt, dem Kunden einen Leihvertrag entgegen § 1.5.2 der AGB aufzwingt, mit Mehrkosten für Festplatte und Zweitkarte, dann muss man dem Kunden natürlich auch ein Sonderkündigungsrecht gewähren. So wäre der Prozess schon gewonnen. Viele Kunden wie der Kläger mit Multi-LNB-Schüssel (8Satelliten) können den Sky-Receiver überhaupt nicht verwenden, mangels Diese 1.1 und mangels USALs. das ist primitiver Elektroschock, für den man dann haften soll. Der Umbau würde den Kunden laut Gutachten 1500 EUR kosten. Neue Verkabelung auf dem Grundstück, unter Putz usw...
 
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AW: Pairing trotz Smartcard only

Also ich Zitiere mal dein Beitrag - da reicht ein Satz und Thema ist durch:

Ein Anspruch auf Aushändigung einer Smartcard, die [nicht] durch Pairing mit einem von der Beklagten zur verfügung gestellten Receiver verbunden war, stand dem Kläger nicht zu.

Zitatende

also nix ohne Pairing Anspruch
 
AW: Pairing trotz Smartcard only

Ja und?
Weil er nicht nachweisen konnte, dass er seinen eigenen Receiver vertraglich vereinbarte. Weil Sky vor Gericht offen gelogen hatte. Diese Lüge ist mittlerweile aufgedeckt, so dass der Anwalt des Kunden zur Berufung riet und nun das Landgericht Lübeck neu entscheidet.
Hallo?
Die Aushändigung der ungepairten Smartcard war der Klageantrag. Der wurde DIESEM Kläger abgelehnt, weil ER nicht den Nachweis erbrachte, seine eigene Hardware vertraglich vereinbart zu haben.
Nimm mein Beispiel: Bei mir steht schriftlich im Vertrag: "Empfangsgerät: Kundenreceiver". Mir hätte die Richterin Recht gegeben.
(Die Richterin schrieb ja nicht allgemein: "Den Kunden von Pay-TV-Anbietern steht in Deutschland grundsätzlich keine ungepairte Smartcard zu.")

Also was um Gottes Willen, möchtest Du uns sagen? Die Richterin hat seinen Antrag abgelehnt, er geht deshalb in Berufung. Die Richterin hat aber entschieden, dass Kunden den Klageanspruch haben, wenn sie nachweisen können, eigene Hardware bei Vertragsabschluss vereinbart zu haben.

Dabei übersah die Richterin, dass Sky die gesetzlichen Vorgaben, die Daten des Kunden zu seiner Hardware zu speichern, verletzt, so dass hier eine Beweislastumkehr greift und Sky beweisen muss, dass ein Leihgerät bei Vertragsschluss als Pflicht vereinbart wurde.

Richtig, ThomasR, die Richterin gab dem Kläger in Eutin in erster Instanz nicht den Anspruch auf eine ungepairte V14, sie empfahl ihm aber dringend die Berufung, dafür erhöhte sie extra den Streitwert auf über 600 EUR, damit das auch geht. Da hast du uns nichts Neues mitgeteilt, ThomasR.

Sie hätte auch urteilen können, dass er Anspruch auf die ungepairte V14 nicht hat, weil sein Vertrag ausgelaufen sei oder weil er sein Abo nie bezahlte. Wichtig aber ist, was die Richterin allgemein schreibt. Nämlich dass ein Kunde den Anspruch hat auf Nutzung seines eigenen Receivers, wenn er dies so mit Sky bei Vertragsschluss vereinbarte. Der einzelne Kläger scheitert dann, wenn sein Vertrag schon beendet ist oder der Beweis nicht erbracht wird oder Rechnungen offen sind. Lies mal mit Köpfchen...

Viele wegweisende Urteile sind für den klagenden Mieter eine Ablehnung, jedoch für das Mietrecht insgesamt bahnbrechend. Denn Richter formulieren oft allgemeine Aussagen, die dann für Millionen Mieter Vorteile bringen. Das Urteil in Eutin ist ein wunderbarer Einstieg. Die Richterin schreibt den Anspruch des Kunden fest, seine vereinbarte Hardware auch bis Laufzeitende nutzen zu dürfen.

Niemand jedoch behauptet, dass JEDER Kunde, egal was er vereinbarte, Anspruch auf eine pairingfreie Karte hat. Das Pairing an sich (Zuordnen der V14 zum vereinbarten Receiver, 1.4.4 der AGB) ist doch nicht verboten oder vertragswidrig. Nur der Zwangsgreceiver ist das Problem. Mit meinem Panasonic kann Sky gern pairen.

Verstehe schon, dass dir das mit LTE und Telekom damals auch nicht verständlich war.
 
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