MarcBush
Power Elite User
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...
Az. 23 C 691/15 Amtsgericht Eutin
noch nicht rechtskräftig.
Beweis für eigene Hardware? Also gute Beispiele sind die Daten im Kundencenter oder der Datenauskunft nach § 34 BDSG, da hat ein User ja sogar seit paar Tagen den PR HD 1000 eintragen lassen für den Vertrag von 10/2015.
Ein schriftlicher Vertrag wie mein Vertrag mit Vermerk: "Receiver: Kundengerät".
Eine erlaubte Tonbandaufnahme vom Telefonat.
Eine gefilmte Online-Bestellung der solo V14, was ja seit 08/2015 nur mit einer Seriennummer des eigenen Receivers ging, so machten es einige User.
Ich sage aber, jeder Smartcard-Only-Vertrag müsste dazu zählen, denn Sky-Rechtsabteilung formulierte ja, dass dabei Sky davon ausgeht, dass der Kunde sein eigenes - zugelassenes - Gerät nutzt. Und Sky bestätigte schriftlich, dass bei Vereinbarung des Leihgeräts dieses auch in der Auftragsbestätigung steht. Umkehrschluss: Ohne Hinweis auf Receiver ist es Smartcard-Only, also ohne Leihgerät, also eigener Receiver vereinbart. (Eigener Receiver muss ja nicht im Vertrag aufgeführt werden, weil dieser ja keine vertraglichen gegenseitigen Pflichten der Parteien auslöst (Support, Rücksendung, Haftung, Gewährleistung usw.).
Zweite Instanz (Landgericht) wird konkretisieren müssen.
Weiteres Verfahren Termin in drei Wochen.
Az. 23 C 691/15 Amtsgericht Eutin
noch nicht rechtskräftig.
Beweis für eigene Hardware? Also gute Beispiele sind die Daten im Kundencenter oder der Datenauskunft nach § 34 BDSG, da hat ein User ja sogar seit paar Tagen den PR HD 1000 eintragen lassen für den Vertrag von 10/2015.
Ein schriftlicher Vertrag wie mein Vertrag mit Vermerk: "Receiver: Kundengerät".
Eine erlaubte Tonbandaufnahme vom Telefonat.
Eine gefilmte Online-Bestellung der solo V14, was ja seit 08/2015 nur mit einer Seriennummer des eigenen Receivers ging, so machten es einige User.
Ich sage aber, jeder Smartcard-Only-Vertrag müsste dazu zählen, denn Sky-Rechtsabteilung formulierte ja, dass dabei Sky davon ausgeht, dass der Kunde sein eigenes - zugelassenes - Gerät nutzt. Und Sky bestätigte schriftlich, dass bei Vereinbarung des Leihgeräts dieses auch in der Auftragsbestätigung steht. Umkehrschluss: Ohne Hinweis auf Receiver ist es Smartcard-Only, also ohne Leihgerät, also eigener Receiver vereinbart. (Eigener Receiver muss ja nicht im Vertrag aufgeführt werden, weil dieser ja keine vertraglichen gegenseitigen Pflichten der Parteien auslöst (Support, Rücksendung, Haftung, Gewährleistung usw.).
Zweite Instanz (Landgericht) wird konkretisieren müssen.
Weiteres Verfahren Termin in drei Wochen.
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