MarcBush
Power Elite User
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...
Frage ernst gemeint?
15.03.2016 entschied Amtsgericht Eutin, dass der Kunde sein eigenes Gerät bis Laufzeitende verwenden darf, wenn Sky der Nutzung eigener Hardware bei Vertragsschluss zustimmte. Kunde soll das aber beweisen. (So ähnlich bereits der BGH 2007 gegen premiere.)
Mittlerweile hat Sky zugegeben, dass Sky die Angaben und Daten der Kunden zur eigenen Hardware gar nicht speichert!! Also kann ein Kunde normalerweise die geforderten Beweise nicht vorliegen (außer Telefonmitschnitt/Screenshots/Zeugen).
Da dies aus Verletzung von gesetzlichen Vorgaben (§§ 312 d, § 312 k BGB und § 1.6 Datenschutzregeln Sky) durch Sky verursachtes Problem ist, sollte die Beweislast sich umkehren und Sky verpflichtet sein zu beweisen, dass KEIN eigener Receiver des Kunden vereinbart wurde, wenn der Vertrag seit Beginn ohne Leihgerät läuft.
Dazu läuft Berufung gegen das erste Urteil vom 15.03.2016. Schriftsatz derzeit in Vorbereitung, dann muss man die Reaktion des Landgerichts abwarten, ebenso weitere Verfahren gegen Sky, so demnächst Entscheidung in Rostock zu erwarten.
Aus "Kulanz" hat Sky zuletzt mehrfach eingelenkt, hat einem Kunden erlaubt, den HD 1000 bis 2017 weiter zu nutzen, hat in anderen Fall Vertragsauflösung zugestimmt und einem weiteren Kunden den HD 1000 in die Kundendaten eingetragen.
Da bröckelt immer mehr. Frage ist jetzt auch, ob bisherige Aussagen vor Gericht bewusste Lügen waren? Prozessbetrug ist schwere Straftat. Da gucken jetzt immer mehr User und Juristen auf das Sky-Prozessverhalten.
Frage ernst gemeint?
15.03.2016 entschied Amtsgericht Eutin, dass der Kunde sein eigenes Gerät bis Laufzeitende verwenden darf, wenn Sky der Nutzung eigener Hardware bei Vertragsschluss zustimmte. Kunde soll das aber beweisen. (So ähnlich bereits der BGH 2007 gegen premiere.)
Mittlerweile hat Sky zugegeben, dass Sky die Angaben und Daten der Kunden zur eigenen Hardware gar nicht speichert!! Also kann ein Kunde normalerweise die geforderten Beweise nicht vorliegen (außer Telefonmitschnitt/Screenshots/Zeugen).
Da dies aus Verletzung von gesetzlichen Vorgaben (§§ 312 d, § 312 k BGB und § 1.6 Datenschutzregeln Sky) durch Sky verursachtes Problem ist, sollte die Beweislast sich umkehren und Sky verpflichtet sein zu beweisen, dass KEIN eigener Receiver des Kunden vereinbart wurde, wenn der Vertrag seit Beginn ohne Leihgerät läuft.
Dazu läuft Berufung gegen das erste Urteil vom 15.03.2016. Schriftsatz derzeit in Vorbereitung, dann muss man die Reaktion des Landgerichts abwarten, ebenso weitere Verfahren gegen Sky, so demnächst Entscheidung in Rostock zu erwarten.
Aus "Kulanz" hat Sky zuletzt mehrfach eingelenkt, hat einem Kunden erlaubt, den HD 1000 bis 2017 weiter zu nutzen, hat in anderen Fall Vertragsauflösung zugestimmt und einem weiteren Kunden den HD 1000 in die Kundendaten eingetragen.
Da bröckelt immer mehr. Frage ist jetzt auch, ob bisherige Aussagen vor Gericht bewusste Lügen waren? Prozessbetrug ist schwere Straftat. Da gucken jetzt immer mehr User und Juristen auf das Sky-Prozessverhalten.
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