Aktuelles
Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

    Nobody is reading this thread right now.
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Az. 23 C 691/15 Amtsgericht Eutin
noch nicht rechtskräftig.
Beweis für eigene Hardware? Also gute Beispiele sind die Daten im Kundencenter oder der Datenauskunft nach § 34 BDSG, da hat ein User ja sogar seit paar Tagen den PR HD 1000 eintragen lassen für den Vertrag von 10/2015.
Ein schriftlicher Vertrag wie mein Vertrag mit Vermerk: "Receiver: Kundengerät".
Eine erlaubte Tonbandaufnahme vom Telefonat.
Eine gefilmte Online-Bestellung der solo V14, was ja seit 08/2015 nur mit einer Seriennummer des eigenen Receivers ging, so machten es einige User.

Ich sage aber, jeder Smartcard-Only-Vertrag müsste dazu zählen, denn Sky-Rechtsabteilung formulierte ja, dass dabei Sky davon ausgeht, dass der Kunde sein eigenes - zugelassenes - Gerät nutzt. Und Sky bestätigte schriftlich, dass bei Vereinbarung des Leihgeräts dieses auch in der Auftragsbestätigung steht. Umkehrschluss: Ohne Hinweis auf Receiver ist es Smartcard-Only, also ohne Leihgerät, also eigener Receiver vereinbart. (Eigener Receiver muss ja nicht im Vertrag aufgeführt werden, weil dieser ja keine vertraglichen gegenseitigen Pflichten der Parteien auslöst (Support, Rücksendung, Haftung, Gewährleistung usw.).

Zweite Instanz (Landgericht) wird konkretisieren müssen.
Weiteres Verfahren Termin in drei Wochen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Mir ging es darum, ob sich dem Urteil entnehmen lässt, was aus Sicht des Gerichts als Beweis anerkannt würde.

Ansonsten freut es mich, dass sich das Landgericht mit der Sache befassen wird. Bisher war ich davon ausgegangen, dass wegen des Streitwertes keine 2. Instanz möglich ist.

B.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Dann ist ja spannend wann die Verträge der Kläger enden, wenn das rechtskräftig wird:)

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Das Urteil ist wenig griffig, sehr kurz. Wie das Gericht die Vereinbarung eigener Hardware voraussetzt, wird nicht ausgeführt. Das Gericht versucht, den Vertrag auszulegen, sieht berechtigte Interessen von Sky, das Signal durch neue Verschlüsselung zu schützen. Wenn aber der Kunde ausdrücklich eigene Hardware vereinbart habe, könne er sie auch nutzen.

Der Streitwert wurde hier "besonders" berechnet, weil die Richterin sich überfordert sah und es gern der höheren Ebene (Landgericht) vorlegen wollte.

Es nutzt Sky ja erst einmal wenig, wenn die Kläger Ende 2016 die Verträge beenden. Denn andere user haben Vertrag bis 2017 auch mit eigener Hardware, ich bekomme morgen auch eine solo V14 zugesandt für neuen Vertrag, meine Frau ab 10/2015 mit HD 1000. Und wenn ein User als Vollzahler seinen aktuellen Vertrag nicht kündigt, keine neuen AGB annimmt (siehe neue AGB 22.02.2016 in Österreich) und sich 2018 meldet, dass er eigene Hardware vereinbart hatte 2014?
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Spannend wird ja auch, wenn ein Kunde nun seine Servicegebühr 149 EUR vom Oktober 2015 zurückfordert, weil der Zwang zum teuren Leihgerät unzulässig war, weil er Smartcard-Only-Vertrag hatte. Hätte Sky nicht genötigt im Oktober 2015, hätte sich sein Vertrag ja mit eigener Hardware vielleicht verlängert?
Warten wir ab, was am 21.04.2016 entschieden wird und wie das Landgericht seine Einschätzung formuliert demnächst.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Um falsche Schlüsse aus dem Urteil zu vermeiden:
Wenn ein Kunde belegen kann, dass er sein Gerät vertraglich für das Abonnement vereinbarte und Sky ihm die Nutzung bis Laufzeitende zugestehen muss, dann kann natürlich seine Smartcard nicht mit einem bestimmten Leihreceiver im Sky-Lager mit Seriennummer 1234567 gepairt werden (Pairing 1). Ebenso kann seine Smartcard nicht mit irgendeinem imaginären Sky-Leihreceiver generell gepairt werden (Pairing 2). Pairing 2 zu aktivieren, würde bedeuten, nur gepairte Karten funktionieren. Pairing 2 setzt also voraus, dass alle Kunden Sky-Leihgeräte nutzen MÜSS(T)EN. Wer aber nach Urteil sein eigenes Gerät nutzen darf, verhindert das Pairing 2, das ja alle V14 gleichzeitig betrifft.
(Sky kann ja weiterhin Kunde für Kunde mit Leihgerät im V ertrag pairen...)

Also, das Gericht sieht Sky im Recht, seinen Signalschutz zu verbessern, doch dem geht die vertragliche Vereinbarung des eigenen Receivers vor! Dann kann Sky nur pairen, wenn das eigene Gerät dies erlaubt.

Meine Meinung: Das Recht des Kunden nach Vertrag und AGB geht noch weiter: Im Vertrag steht nirgendwo, dass ich auf Dauer das Leihgerät nutzen muss. Wenn ich also nach 4 Monaten das Leihgerät zurücksende und mir den Technisat kaufe, kann Sky das Pairing nicht mehr aktivieren und muss vorhandenes Pairing wieder aufheben. Soweit wollte hier das erste urteil nicht mitgehen, das ist also weiterhin zu erstreiten.

Lösung im Sinne von Sky: Neue AGB wie schon ansatzweise in Österreich seit Februar 2016, klare Vorgabe wäre aber notwendig in jedem Vertrag bei Abschluss/Verlängerung: Pflicht zur Nutzung von Sky-Leihgerät (Modul oder Receiver). Solange dies vertraglich nicht vorgeschrieben ist und ich noch solo V14 bestellen kann (sollte gestern eintreffen??), kann Sky das Pairing nicht durchsetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

. Wenn ein Kunde belegen kann, dass er sein Gerät vertraglich für das Abonnement vereinbarte und Sky ihm die Nutzung bis Laufzeitende zugestehen muss,

Hat das Gericht den exemplarisch geurteilt, WIE ein Kunde das belegen kann ? (Bitte keine Vermutungen oder "deine Meinung"). Was wurde gesagt ? Und warum gibt es ein Urteil, wenn es schon vorher feststand, das es beim LG weitergeht ? Berufung ?
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Es gab Ende Januar mündliche Verhandlung, bei der die Richterin sofort erklärte, dass sie die Sache nicht entscheiden wolle, es eine andere Ebene klären muss. Daher wurde der Streitwert so hingebogen, dass man die Sache zum Landgericht in die Berufung weiterreichen kann.
Ansonsten wiederholt das Urteil das, was die Richterin im Monolog schon vor Gericht sagte: Wenn der Kunde ausdrücklich sein eigenes Empfangsgerät bei Vertragsschluss vereinbarte, darf er es auch für die Vertragslaufzeit nutzen, doch hier habe der Kläger dies nicht ausreichend beweisen können.

War ja auch nur ein telefonischer Vertrag. AGB gelten nicht, meinte die Richterin.
Nun kann man diese Rechtsauffassung und Beweislastverteilung als Unfug bezeichnen. Auch das Argument der Richterin, Sky liefere ja einen Ersatzreceiver ohne Kosten, was ja auch falsch ist, aber um es einfacher zu machen: WENN der Kunde beweisen kann, dass er die Nutzung seiner eigenen Hardware vereinbarte, kann er auf jeden Fall das Leihgerät ablehnen.

Dazu als Beispiel: Ich habe seit 2 Stunden eine schneeweiße Sky-V14 aktiviert, ohne Software-Downloads oder Linuxreceiver, ohne aktuelle Zauber-Software, sondern mit alten Geräten. Bestellt wurde das Abo online mit der Seriennummer eines eigenen Receivers, den man nicht leihen kann bei Sky. In der AB steht allerdings wieder nichts zum Receiver. Gar nichts. Auch nicht im Kundencenter. Aber auf Video sieht man den gesamten Bestellprozess: "Wählen Sie jetzt den Receiver!" fordert sky.de. Dann hab ich die Seriennummer des Receivers eingegeben. Und Vertrag wurde bestätigt, Karte kam im Umschlag. Beweis genug, oder?
Pairing 2 ist damit also nicht möglich. Das Gericht hat die Meinung geäußert, dass trotz der Pairing-Wünsche von Sky, die der Anwalt ausführlich darlegte, doch der Kunde sein (nachweislich!) vereinbartes Gerät bis Laufzeitende nutzen darf.

Die Richterin wollte gerade möglichst wenig entscheiden und klären und hat keine Ausführungen gemacht, wie man als Kunde den Beweis der vereinbarten eigenen Hardware führen soll. In meinem anderen Vertrag steht: "Receiver: Kundengerät". Noch eindeutiger geht es nicht. Und der Vertrag meiner Frau war mit Seriennummer des HD 1000, der im März noch bei einem Kunden in seine Kundendaten eingetragen wurde mit Seriennummer seines HD 1000.

Das sind wohl alles Beweise, dass der Vertrag bei der Wahl des Receivers zu Gunsten eigener Hardware ausging. Sky sagt, ein Leihgerät wird in der AB eingetragen. Wenn nichts steht, kein Leihgerät vereinbart. Steht "Nur Smartcard", dann ist es ein Smartcard-Only-Vertrag, laut Sky-Rechtsabteilung ein Vertrag mit Kundenreceiver.
Dies wird das Landgericht jetzt prüfen, ebenso weitere Amtsgerichte. Wie letzten Sommer angekündigt, als sich endlich ein Betroffener bereiterklärt zu klagen: Februar/März 2016 kommen die ersten Urteile. Schade, dass 2014 niemand bereit war zu klagen. ich war ja mangels Pairing nicht betroffen, konnte nicht klagen.

Was sagte also hier die Richterin negativ? Es war nichts zum Empfangsgerät vereinbart worden, so dass Sky dann den Leihreceiver zuordnen kann für die Smartcard. Ob das Landgericht diese merkwürdige Argumentation stehen lassen wird?
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Also hab ich wohl alles richtig gemacht. Telefonische Verlängerung - aufgezeichnet - ohne ein Wort zur Hardware, obwohl ich keine Habe, und Sky bewusst sein sollte, das ich mich bis jetzt gewehrt habe, eine anzunehmen. AGB wurden nicht angesprochen, sind allso daher für mich nicht bindend, und es gilt nur noch das BGB. In der Auftragsbestättigung auch keine Hardware - also was will sky jetzt nach diesem Urteil machen - bis Nov. 2016 läuft der Vertrag - ich frag mich jetzt ob ich kündigen soll, oder einfach so weiter laufen lassen.

Und wenn ich nicht an AGB gebunden bin, dann kann theoretisch ja auch die Receiverauswahl gar nicht mehr eingeschränkt werden, da diese ja auf den Aussagen der AGB beschränkt sind.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Kündigung kannst du ja später entscheiden, wenn wir alle schon klüger sind, notier dir den Termin 30.08.2016 im Kalender für das Kündigungsfax. Mail allein reicht nicht, wenn nicht vor Fristablauf die Bestätigung kommt.
Wenn Sky dich im laufenden Jahr blöd anhustet, dann melde dich, dann kannst du zur Not - wenn Karte abgeschaltet wird - unter Vorbehalt das Sky-Modul nehmen und dann klagen. Musterklage liegt dann bereit. Kosten ca. 70 EUR bei Gericht, die man bei Obsiegen zurück erhält.

Wenn du mal Zeuge sein möchtest... (PN hatten wir ja schon mal)
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Prima! ich schick per PN meine Mail-Adresse. Mal gucken, wie es in drei Wochen bei Gericht läuft und was dann notwendig wird!
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Also hab ich wohl alles richtig gemacht. Telefonische Verlängerung - aufgezeichnet - ohne ein Wort zur Hardware, obwohl ich keine Habe, und Sky bewusst sein sollte, das ich mich bis jetzt gewehrt habe, eine anzunehmen. AGB wurden nicht angesprochen, sind allso daher für mich nicht bindend, und es gilt nur noch das BGB. In der Auftragsbestättigung auch keine Hardware - also was will sky jetzt nach diesem Urteil machen - bis Nov. 2016 läuft der Vertrag - ich frag mich jetzt ob ich kündigen soll, oder einfach so weiter laufen lassen.

Und wenn ich nicht an AGB gebunden bin, dann kann theoretisch ja auch die Receiverauswahl gar nicht mehr eingeschränkt werden, da diese ja auf den Aussagen der AGB beschränkt sind.
Telefonische Aufzeichnung ist wahrscheinlich illegal, oder hat Sky dem zugestimmt. Kann mir nicht vorstellen, daß Sky so blöd war. Deswegen vor Gericht nichts wert. Wenn man Pech hat gibt es auch noch eine Anzeige.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Telefonische Aufzeichnung ist wahrscheinlich illegal, oder hat Sky dem zugestimmt. Kann mir nicht vorstellen, daß Sky so blöd war. Deswegen vor Gericht nichts wert. Wenn man Pech hat gibt es auch noch eine Anzeige.
Ich habe den Mitarbeiter vorher gefragt. Damit ist die Sache legal.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Ich hatte auch die Mitarbeiterin gefragt, ob sie der Aufzeichnung zustimmt, als ich nachhakte bei Sky. Sie stimmte zu. Diese Zustimmung sollte man mit aufzeichnen. Leider war die Kassette in meinem Diktiergerät nur mit 15 min. Länge, die besten Teile fehlen leider... schade
 
Zurück
Oben