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Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Warum macht ihr denn so ne Hektik mit dem doofen Sky Receiver. Holt euch ne Karte, stellt den Resi oder das Modul sicher in den Keller (am Besten einschließen, damit niemand auf die Idee kommt da ne Karte reinzustecken :) ) und gut is. Nur damit ich irgendwann, wenn doch mal das Pairing losgeht, noch weitergucken kann, wäre mir zu anstrengend. :DDD
Es gibt auch ein Leben nach Sky.
Und jetzt kommt mir nicht mit: ja, wenn da keiner geklagt hätte, dann wäre das Pairing schon längst da...
Unsinn.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

wenn es soweit ist werden nur die wenigsten dabei bleiben,denke ich.
ansonsten ja das wollte ich vermeiden,aber mal sehen,danke leutz!
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Es ist natürlich besser, wenn man einen Vertrag mit eigenem Receiver ohne Leihgerät vereinbart und so abschließt online. Das sollte man dann auch gut dokumentieren. Screenshots/Video der Bestellung und aller Mails/Post/Auftragsbestätigung/Daten im Kundencenter.

Das erste urteil von Eutin besagt, dass der Kunde mit nachweislich eigenem Receiver bei Vertragsabschluss Anspruch darauf hat, den eigenen Receiver bis Vertragslaufzeitende auch nutzen zu können.

So wird auch Pairing 2 verhindert. Der PR HD 1000 wird seit Ende Januar 2016 online nicht mehr akzeptiert. Die Seriennummer eines Vodafone TV Centers hingegen führt zu einem Vertrag ohne Leihgerät. Die V14 kommt im Briefumschlag und wird hell ohne Pairing.
(Ich vermute sogar, dass Sky die Seriennummer, die man online eingibt, nicht speichert.)
Morgen dazu ein Gerichtstermin. Vielleicht gute Nachrichten zum Thema dann. (Zu Seriennummer Vodafone TV Center kann ich morgen per PN was sagen...)
 
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@ MarcBush: danke für die Hinweise, aber das beantwortet nicht meine Frage: Die Nutzung des eigenen Receivers bis zum Abo-Ende ist jetzt richterlich geklärt und zulässig. Was ist aber bei einer Abo-Verlängerung ? Kann Sky dann die Nutzung des Leihreceivers verlangen und ansonsten eine Verlängerung nicht akzeptieren ? Habe vor, die Verlängerung nicht online, sondern telefonisch abzuschließen und auf die Nutzung des eigenen Receivers zu bestehen. Du hast ja bereits geschrieben, dass Sky bei einem Abonnenten die Nutzung des PRHD1000 "aus Kulanzgründen" weiterhin erlaubt hat.
 
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Also bei einer Verlängerung - also vorher gekündigt und Rückholangebot bekommen, entsteht ein neuer Vertrag.

sky gibt dir ein neues Angebot: welche Pakete, welcher Preis, Hardwarezwang ja/nein
du nimmst es an, oder läst es sein


dies wird dann aufgenommen und fertig. Das zählt für die Neue Laufzeit.

Anders verhält es sich bei einem Ungekündigten Vertrag - alles läuft weiter wie bisher. Will sky was ändern, so müssen sie selbst aktiv werden, und eigentlich selbst kündigen.

Bei telefonischen Verträgen gibt es ein weiteres Problem für sky - der fehlende Hinweis auf die AGB. Also beim telefonieren am einfach einen Recorder aufs Handy packen und das Gesrpräch aufzeichenen, wenn der Gesprächspartner zustimmt.

Von daher ist sky immer noch inkonsequent. Da wird es interessant, ob und wie sky vor Gericht wieder Probleme bekommt.
 
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Rückholer bekommen manchmal Mails zur Vertragsverlängerung/Reaktivierung mit einem Link. Dort klickt man die Pakete usw., auch die AGB an, dann die Frage: "Leihreceiver oder eigener Receiver?", da kann man den Leihreceiver ablehnen, ohne Seriennummer.
Solo V14 kommt oder wird wieder hell.
Ansonsten ist Sky telefonisch nicht kulant. Da wird immer Leihgerät aufgedrückt, wenn man das Thema anschneidet. Zum Jahreswechsel haben Kunden schon telefonisch verlängert (ohne AGB), ohne dass die Hardware erwähnt wurde. Da blieb es bei Vertrag mit eigenem Receiver.

Die Kulanzregelung für den eigenen PR HD 1000 wurde nur nach rechtsanwaltlicher Intervention mühsam erstritten. Doch erst ein rechtskräftiges Urteil mit klarer Ansage kann hier eine tragfähige Regelung schaffen.

Bei Gericht heute leider kein Urteil. Der Vertrag des Kunden war hier schon beendet vor Monaten. Muss noch geprüft werden, ob Rechtsschutzbedürfnis für Vertragsprobleme 2015 besteht. Gericht dazu negativ eingestellt. Beim Landgericht Lübeck hingegen läuft die Berufung des andere Verfahrens. Da wird es dann bald konkret. Technik-Laien-Richterinnen dann außen vor.
Das erstinstanzliche Urteil stellte immerhin fest, dass bei Vereinbarung des eigenen Receivers Sky das Leihgerät nicht aufdrücken darf im laufenden Vertrag.
 
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Für dieses erstinstanzliche Urteil müsste es ein Aktenzeichen geben, ist das bekannt? Oder das Gericht? Vielen Dank!
 
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Amtsgericht Eutin 23 C 691/15, Urteil vom 15.03.2016.
Klageschrift von mir. Urteil nicht rechtskräftig, sondern Berufung zum Landgericht Lübeck.
Gericht stellte auch fest, dass keine AGB beim telefonischen Vertrag wirksam vereinbart wurden.

Wenn Fragen sind, dann bitte per PN. Habe alle notwendigen Unterlagen und Belege/Zeugen.
 
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Wichtig:
Nachweis, dass man eigenen Receiver vereinbarte, wenn man sich auf das Amtsgericht Eutin berufen möchte. Späteres Urteil LG Lübeck natürlich bedeutsamer, wenn nicht Vergleich geschlossen wird.
Leihreceiver steht laut Sky in der Auftragsbestätigung. Kann das jemand bestätigen oder gegenteiliges dazu mitteilen (Vertrag und dabei erstmals Leihgerät vereinbart gleichzeitig - Was steht dann zur Hardware in der Auftragsbestätigung? (Sky-Modul/Sky-Receiver?)
 
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Vor Jahren habe ich ein Sky Abo abgeschlossen und dabei eine S02 Karte erhalten. Bei Abschluss wurde eine D-Box2 ohne Seriennummer anerkannt, die aber nie im Kundenbereich aufgeführt war.

Ich wurde im August 2014 auch mit Zwangstausch der V14 incl. Sky Receiver "beglückt". Dies ging dann eine Weile hin und her, mit dem Ergebnis das die Sky Hardware wieder aus Kundenbereich verschwand. Anschließend gab es noch einige Anrufe, die ich aber schnell wieder beendete.

Seither habe absolute Ruhe.

Im Februar lief mein Vertrag dann aus und wurde beendet.

Inzwischen habe ich über einen personalisierten Link ein Rückholerangebot angenommen. Dabei wurde eindeutig ohne Hardware verlängert. Bisher (ca. 1 Woche) habe ich noch keinerlei Hinweis auf eine erneute Lieferung von Zwangshardware.


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Dein Fall ist so schon mehrfach berichtet worden als "Rückholer mit personalisiertem Link" und Option eigener Receiver ganz ohne weitere Angaben zu Modell oder Seriennummer.
So als Screenshot kannte ich es noch nicht, danke.

In der Auftragsbestätigung steht ja auch: "Kein Receiver gewählt" (also kein Sky-Receiver oder Sky-Modul).
Meld dich gern, wenn es Probleme gibt. Sky kann hier für 24 Monate (!) kein Leihgerät durchsetzen. Zumindest sind wohl die AGB wirksam vereinbart, denn online ist wohl das Anklicken der AGB Voraussetzung für den neuen Vertrag (anders am Telefon).

In anderen Fällen wurde über die normale Online-Bestellseite Sky neu gebucht mit Seriennummer des eigenen Receivers, und in der Auftragsbestätigung steht unter Receiver nur: ---
Auch hier aber eindeutig der kundeneigene Receiver vereinbart, nachweislich, so dass Sky hier nach Urteil des Amtsgerichts Eutin für die Vertragslaufzeit kein Leihgerät aufzwingen darf.
Allerdings sollte man dann im Zweifel im Streit mit Sky nicht auf einen manipulierten Linuxreceiver als eigenes Empfangsgerät hinweisen, eher etwas eleganter auf den PR HD 1000 oder anderes passendes Modell.
 
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Habe auch einen personalisierten Link zu Verlängerung bekommen (Vertragsende Anfang Juni).
Sobald ich das Entertainment Paket auswähle kommt der Hinweis:
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und ich kann den Bestellprozess nicht fortsetzen. Auch ist der Preis nicht ganz so attraktiv wie bei Smiley (43€ für alles)
 
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Du musst den Vertrag ja auch erst auslaufen lassen, wenn du blockst bleibt die Karte weiter hell und du kannst in Ruhe ein gutes Angebot annehmen.
 
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Oh stimmt, jetzt wo du es sagst, da steht Rückholerangebot nicht Verlängerer...
:emoticon-0179-headb
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

@Marc Bush

Was tut sich denn so an der gerichtlichen Pairingfront?
Es gab ja schon lange kein Post mehr in diesem Thread!
 
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