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Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

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AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Und ich habe das Gefühl, dass selbst bei DEB niemand Interesse hat, dass das Pairing gerichtlich untersagt wird. Selbst dieser Thread ist nicht passend?
Zu den Verfahren:
-Ein selbständig agierender User hat sein Verfahren mit seiner Anwältin außergerichtlich beigelegt. Vergleichsangebot war wohl sehr verlockend, Schweigen vereinbart.
-AG Eutin Urteil verkündet, aber noch nicht in der Post, Richterin wollte es nicht wirklich bearbeiten, nicht verhandeln, Berufung zum Landgericht ist auf dem Weg. Zumindest mündlich äußerte die Richterin, dass AGB nicht gelten, wenn der Vertrag telefonisch geschlossen wurde ("Verlängerung") und Sky nichts dazu belegen kann, dass dabei die AGB Vertragsbestandteil wurden. Daher kam es auf die Frage, ob die Sky-Klausel 1.1.1 der "von Sky zugelassenen" Geräte ausreichend bestimmt ist, um wirksam die Modellauswahl des Kunden einzugrenzen, nicht an. Die Richterin äußerte mündlich, dass bei Vereinbarung des eigenen Receivers ein Wechsel zum Leihgerät wohl nicht im laufenden Vertrag zulässig sei. Vorliegend habe sie jedoch Zweifel, dass der Kläger die Vereinbarung eigener Hardware belegen könne. Etwas krude und inkonsequent, mehr Ausflucht. (Wenn Leihgerät vereinbart wäre, hätte es in der AB gestanden und wäre ein Leihgerät zugesandt worden...)
-AG Rostock Termin 21.04.2016. Interessante Situation, vergleichbar mit Eutin.
-AG Stralsund kommt nicht aus dem Knick, hier ist Rechtslage besonders eindeutig, weil der Kundenreceiver ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Termin mündliche Verhandlung noch nicht terminiert.
-Weitere Klagen warten den 21.04.2016 ab. Aktuell schon Schriftwechsel mit Rechtsabteilung in zwei Verträgen zur außerordentlichen Kündigung zum Stichtag der Preiserhöhung um 3 EUR, weil keine AGB wirksam eingebunden bei telefonischer Vertragsverlängerung. Ebenso auch Widerruf nach 11 Monaten, weil keine Widerrufsbelehrung zugesandt. Wenn kein Einlenken von Sky, dann Klagen. (AGB wurden bei Vertragsschluss tatsächlich mit keinem Wort erwähnt. Sky in der Beweislast, vgl. § 312k BGB.)
-Neue Erkenntnisse: Sky bestätigt schriftlich, dass man zwei Receiver parallel (nicht gleichzeitig) mit einer Smartcard betreiben darf in bestimmten Konstellationen, also eigenen zugelassen Receiver + Leihreceiver.
-Sky bestätigt schriftlich durch Rechtsabteilung, dass der Kunde die neue V14 in eigenem Receiver betreiben darf, wenn der Kunde zugelassenes Gerät nutzt. Zum PR HD 1000 bis dato keine Positionierung durch Sky, ob der Receiver zugelassen sei oder nicht und wann und wie die Zulassung verloren gegangen sein soll. Im Gegenteil, Sky bestreitet, dass der Kunde dieses Gerät tatsächlich besitzt. Alberne Verteidigung, denn der Kunde bringt Gerät zum Termin mit. Seriennummer ist die, die der Kunde vor Monaten schon übersandte. (Schon länger her: Sky-Rechtsabteilung trägt schriftlich vor, dass das Empfangsgerät "wesentlicher Vertragsbestandteil" sei. -- Dann ist auch Änderung des Empfängers wesentliche Änderung...)

EDIT: Mein Post überschnitt sich mit den beiden vorhergehenden...
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Das meinte ich eigentlich anders. Möchte aber nicht weiter darauf eingehen.

MfG

dass selbst bei DEB niemand Interesse hat, dass das Pairing gerichtlich untersagt wird
Das wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht passieren. Hier steht man eben auf dem Boden und schwebt nicht 3cm drüber.
Schutz der Urheberrechte wiegt schwer.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Hast einen Link?
Ich finde nur mit Receiver.

MfG
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Okay, wichtige Erkenntnis! Hast du einen Screenshot gemacht? kann man den Link nur nutzen, wenn man ein Angebot erhält? Sichere mal die Sache, also die Mails jetzt ausdrucken, die solo V14 im Brief ohne Paket als Beweis fotografieren usw.

@
Derek Buegel
Eben, Urheberrecht sind wichtig, aber darum kann es ja nicht gehen beim Sky-Vorgang, denn wie Neo10101010 gerade mitteilt, ist Sky dies alles bei Kundengewinnung sowas von egal, wurde 01/2016 noch der PR HD 1000 für neue Verträge mit seiner Seriennummer angenommen. Wo ist denn da Sorge um Urheberrechte glaubwürdig? Ach so, nach Ablauf der Widerrufsfrist wird es dann relevant.. Du merkst, ich kann Sky nicht ernst nehmen, die schweben auf Wolke 7...
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Der Link war spezifisch an mich gerichtet und mit meiner Kd Nr versehen. Beim aufruf waren nur noch zwei Klicks notwendig und ich mußte auch keine Daten mehr eingeben, denn S** hat meine kompletten Daten aus dem am 31.12.15 ausgelaufenem Vertrag parat gehabt.

Einen Screenshot habe ich nicht gemacht aber eine Mail mit meinem Namen und meiner KD Nr als Bestätigung über das Paket bekommen wo ganz klar steht "kein Receiver gebucht"
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

@MarcBush
Ich glaube, Du siehst Das aus Sicht von Sky. Ich sehe die Sache (Urheberschutz) aus Sicht der Rechtegeber. Wenn Die es fordern (Geldsache), muss Sky mitziehen.

MfG
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Ohne hier näher auf die Rechtslage eingehen zu wollen, ist m. W. Gegenstand der anhängigen Verfahren die Vertragserfüllung mit kundeneigener Hardware.

Als Nebenfolge daraus könnte sich eine Verzögerung des Pairing bis zum Ablauf der entsprechenden Verträge ergeben, sofern es technisch nicht möglich ist, diesen Kunden eine "Extrawurst zu braten ".

B.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Ich glaube nicht, dass Hollywood fordert, dass ein Kunde im laufenden Vertrag ein Leihgerät mit Kopierschutz nutzen muss, während Neukunden jedoch eigene Hardware beliebiger Art vereinbaren können.
Ein anderer User schrieb Filmstudios an. Drei antworteten, u.a. SONY, und teilten mit, dass sie zum Kopierschutz der Pay-TV-Kunden keinerlei Vereinbarungen trafen. 20 Jahre lang war es ja auch egal.
Zur neuen Staffel GoT (oder TWD?) wurden keine Presse-DVDs herausgegeben, weil letztes Jahr so die Staffeln im Netz waren vor Ausstrahlung im Pay-TV. Filme sind sowieso eher im Netz. Hier geht es um personalisierte Werbung SkyAdvance, um mehr Zweitkarten, um die Sicherung der BuLI-Rechte durch Kontrolle der Hardware für Pay-TV in Deutschland.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Da sich ja einige dafür interessiert hatten, hier mal der Stand der Dinge.

Nachdem ich das verlockende Angebot welches ich per Email bekommen hatte, angenommen hatte und Online den Vertrag einging wobei ich eigene Hardware angegeben habe und auch die Bestätigungsmail ohne Hardware Aufführung kam,
habe ich am Samstag ein Paket per Post bekommen worin ein Receiver und die Smartkarte war, sprich ohne Paketannahme auch keine Smartkarte.

Hatte mich vor Vertragsabschluss ja schon damit abgefunden das ich zur Not auf den S** Schrott zurückgreifen müßte, also deshalb auch nicht die Verweigerung der Annahme.
Zum Glück gibt es hier ja interessante Threads mit sehr, sehr hilfsbereiten und sehr kompetenten Usern ;-) so dass mein S** Schrott jetzt auf dem Dachboden gelagert wird :-D

Fazit: Keine Hoffnung auf Bestellung ohne S** Schrott
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

In dem Laden scheint jeder zu machen was er will.
Ich hatte im November meinen auslaufenden Vertrag telefonisch verlängert. Der Hotline-Typ bemerkte, dass bei mir ein eigener Receiver eingetragen sei. Dann fragte er , schon eher rhetorisch, dass ich dann ja bestimmt keinen Sky-Receiver haben wolle. Da stimmte ich ihm zu und schon war das Thema erledigt.
Könnte bei mir vielleicht daran liegen, dass die mir im Oktober 2014 wegen abgelehntem Receiver die Karte gesperrt hatten und erst nach Intervention eines Anwalts wieder alles hell wurde.

Toi, toi, toi...
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Sky setzt weiterhin darauf, dass die Kunden Verträge ohne Leihgerät eingehen, um sich dann doch ein Leihgerät aufzwingen zu lassen. Genau dieses Thema muss gerichtlich entschieden werden. Dazu laufen mehrere Verfahren.
Online kann man als Neukunde ein Abo bestellen ohne Hardware, allerdings wird da eine Seriennummer gefordert und nur wenige Geräte noch akzeptiert.
Auch da steht dann in der Auftragsbestätigung, dass man nur die Smartcard bekommt angeblich.
Sollte doch jetzt ein Paket kommen, wird das Paket nicht angenommen und die Zusendung einer solo Smartcard, wie vertraglich vereinbart, gefordert.
Verträge sind einzuhalten. Leihgeräte sind keine Pflicht, sagt auch Sky immer wieder (auch vor Gericht).

Vollkommen schräg allerdings, dass Sky wohl die Seriennummer des eigenen Receivers, die man seit 08/2015 eingeben muss, gar nicht speichert. So meine These. Denn man kann z.B. auch einen tag später mit der selben Seriennummer wieder ein neues Abo abschließen. Auf anderen Kunden. Wie will da Sky pairen? Mehrere Smartcards auf einen Receiver?
Okay, dann wäre der Kunde sozusagen selbst schuld, wenn er nichts sieht, aber was, wenn der Kunde den eigenen Receiver mittlerweile verkauft hat und anderes Gerät nutzt? Wo steht, dass er das nicht durfte oder was er dabei hätte beachten müssen??

Klar, einige sagen jetzt, interessiert doch nicht, geht auch so ohne Pairing, aber ich fürchte, dass Sky da noch gegensteuert, was bisherige Optionen angeht. Da ist ein Joker über Rechtsweg besser.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

ich könnte sogar theoretisch ein abo ohne hd abschliessen und eine dbox2 angeben,in österreich.aber was danach passiert bzw. ob man wieder ein paket kriegt ist sehr wahrscheilich.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Die Seriennummer der dbox wird wohl nicht mehr angenommen nach meinen Tests, oder hast du es mal probiert unter sky.de?
Manche nutzen noch die solo V14 nach Angabe des eigenen Receivers, manche bekamen gleich oder später ein Leihgerät zugesandt. Aber man hat bessere Karten, wenn man einen Vertrag ohne Leihgerät online vereinbarte.

Hab es jetzt nochmals getestet, mal gucken, was Sky sendet... Bestätigt ist der Vertrag ohne Receiver.
 
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