AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...
Es gab Ende Januar mündliche Verhandlung, bei der die Richterin sofort erklärte, dass sie die Sache nicht entscheiden wolle, es eine andere Ebene klären muss. Daher wurde der Streitwert so hingebogen, dass man die Sache zum Landgericht in die Berufung weiterreichen kann.
Ansonsten wiederholt das Urteil das, was die Richterin im Monolog schon vor Gericht sagte: Wenn der Kunde ausdrücklich sein eigenes Empfangsgerät bei Vertragsschluss vereinbarte, darf er es auch für die Vertragslaufzeit nutzen, doch hier habe der Kläger dies nicht ausreichend beweisen können.
War ja auch nur ein telefonischer Vertrag. AGB gelten nicht, meinte die Richterin.
Nun kann man diese Rechtsauffassung und Beweislastverteilung als Unfug bezeichnen. Auch das Argument der Richterin, Sky liefere ja einen Ersatzreceiver ohne Kosten, was ja auch falsch ist, aber um es einfacher zu machen: WENN der Kunde beweisen kann, dass er die Nutzung seiner eigenen Hardware vereinbarte, kann er auf jeden Fall das Leihgerät ablehnen.
Dazu als Beispiel: Ich habe seit 2 Stunden eine schneeweiße Sky-V14 aktiviert, ohne Software-Downloads oder Linuxreceiver, ohne aktuelle Zauber-Software, sondern mit alten Geräten. Bestellt wurde das Abo online mit der Seriennummer eines eigenen Receivers, den man nicht leihen kann bei Sky. In der AB steht allerdings wieder nichts zum Receiver. Gar nichts. Auch nicht im Kundencenter. Aber auf Video sieht man den gesamten Bestellprozess: "Wählen Sie jetzt den Receiver!" fordert sky.de. Dann hab ich die Seriennummer des Receivers eingegeben. Und Vertrag wurde bestätigt, Karte kam im Umschlag. Beweis genug, oder?
Pairing 2 ist damit also nicht möglich. Das Gericht hat die Meinung geäußert, dass trotz der Pairing-Wünsche von Sky, die der Anwalt ausführlich darlegte, doch der Kunde sein (nachweislich!) vereinbartes Gerät bis Laufzeitende nutzen darf.
Die Richterin wollte gerade möglichst wenig entscheiden und klären und hat keine Ausführungen gemacht, wie man als Kunde den Beweis der vereinbarten eigenen Hardware führen soll. In meinem anderen Vertrag steht: "Receiver: Kundengerät". Noch eindeutiger geht es nicht. Und der Vertrag meiner Frau war mit Seriennummer des HD 1000, der im März noch bei einem Kunden in seine Kundendaten eingetragen wurde mit Seriennummer seines HD 1000.
Das sind wohl alles Beweise, dass der Vertrag bei der Wahl des Receivers zu Gunsten eigener Hardware ausging. Sky sagt, ein Leihgerät wird in der AB eingetragen. Wenn nichts steht, kein Leihgerät vereinbart. Steht "Nur Smartcard", dann ist es ein Smartcard-Only-Vertrag, laut Sky-Rechtsabteilung ein Vertrag mit Kundenreceiver.
Dies wird das Landgericht jetzt prüfen, ebenso weitere Amtsgerichte. Wie letzten Sommer angekündigt, als sich endlich ein Betroffener bereiterklärt zu klagen: Februar/März 2016 kommen die ersten Urteile. Schade, dass 2014 niemand bereit war zu klagen. ich war ja mangels Pairing nicht betroffen, konnte nicht klagen.
Was sagte also hier die Richterin negativ? Es war nichts zum Empfangsgerät vereinbart worden, so dass Sky dann den Leihreceiver zuordnen kann für die Smartcard. Ob das Landgericht diese merkwürdige Argumentation stehen lassen wird?