AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?
Im vorliegenden Fall möchte der Kunde es definitiv geklärt haben, dass er den Vertrag bis 2016 mit eigenem Receiver (für diverse Satelliten) erfüllen kann.
Vergleiche waren bisher eine Vertragsaufhebung und Übernahme der Verfahrenskosten und rückwirkende Erstattung der Sky-Gebühren, teilweise auch eine Entschädigung.
Der Kunde hier möchte jedoch Sky weiterhin gucken, braucht eine V14.
Vergleich könnte also nur sein: V14 mit Leihgerät und 2 Freifilme Select.

Oder Entscheidung des Richters, wenn der Kunde seine Klage aufrecht erhält. Forderung: Möchte eine V14 haben, aber kein Leihgerät.
Anspruch auf V14 ist logisch, da wirksamer Vertrag und alles bezahlt. Frage also: Pflicht Leihreceiver: Dazu lesen wir Vertrag, Bestellmaske, Auftragsbestätigung, AGB.
AGB hier nicht wirksam in Vertrag eingebunden. Egal, zu einer Pflicht, ein Leihgerät zu nutzen, steht an keiner Stelle ein Wort!
Warum sollte also der Richter den Kunden verpflichten, ein Leihgerät zu leihen mit Haftung und Mehrkosten 248 EUR für die Festplatte und extra für Zweitkarte? Warum?
Wie guckt er die anderen Satelliten jetzt? Wie nutzt er die anderen Pay-TV-Karten? CI+ beherrscht sein sehr teurer eigener Receiver nicht. Außerdem möchte er auch aufnehmen für eigene Zwecke, das geht mit CI+ nicht. Und die ARD HD Aufnahmen dauerhaft archivieren und nicht bei Vertragende abgeben. Was macht Sky da, verhindert Aufnahmen von ARD HD, wie krank ist das denn?? (Einfach Free-Port und gut ist: USB für alle unverschlüsselten Inhalte implantieren.)
Sky muss Frage beantworten, warum man so einen Vertrag Ende 2014 mit eigenem Receiver zuließ und nun nicht mehr erfüllen kann, während andere ihre Verträge weiterhin ohne Leihgerät abschließen und verlängern. Und dann muss Richter entscheiden, ob der Kunde gezwungen ist, Leihgerät zu nutzen mit allen Kosten und Nachteilen oder gar nicht mehr Fussball sehen darf.
Immer an das Beispiel Handyvertrag (nur SIM-Karte mit Flatrates für 40 EUR für 24 Monate) denken, dass Mobilfunkanbieter plötzlich nach 4 Monaten sagt, die SIM-Karte funktioniert nur mit beiliegendem alten Handy (Haftung 200 EUR), das keine Apps kann, kein Whatsapp, aber telefonieren und Simsen. Ladekabel kostet extra Servicegerätegebühr. Kein Sonderkündigungsrecht.
Neukunden bekommen aber weiterhin die SIM-Karte für eigenes Handy, kaufen sich auch für 500 EUR ein
iPhone, werden auch nach 4 Monaten plötzlich gepairt, andere aber immer noch ohne Pairing der SIM-Karte an Leih-Handy. Verlängerung der Verträge automatisch um 12 Monate auch ohne SIM-Pairing, erst danach "Paket".
Verständlich, dass Sky kein Urteil möchte, Leute oft vor Gericht nach Wochen froh sind, irgendwie aus dem Vertrag zu kommen. Anwalt nicht besonders motiviert, Vergleich bringt besseres Honoror als Urteil, und Sky zahlt ja alles...
Hier jedoch etwas anders ;-)