Quantcast
Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

Versteh ich nicht. Wenn in der Auftragsbestätigung steht, dass ich entgegen AGB einen Leihreceiver nutzen muss, dann widerrufe ich 14 Tage lang. Wenn da keine Pflicht Leihgerät steht, kann ich eigenes gerät nutzen.
und Neukunden machen Screenshot von der Bestellung. "Nutze eigenen Receiver" kann man heute ankreuzen bei sky.de. Man bekommt ja auch Brief mit SC statt Paket. Kommt später Paket, nicht annehmen.

Werde berichten, wie die ersten Gerichte entscheiden. Dass du abgeschaltet wirst, erwarte ich nicht, das klingt nach kundenverarsche, um die Annahme eines Leihgeräts freiwillig zu erreichen. Gibt es dazu eine Mail?
Wer sich mit Anwalt wehrt, wird nicht gepairt bisher. Nicht veräppeln lassen, in AGB und Vertrag ist keine Pflicht für Leihgerät formuliert, stattdessen steht da, sky darf nur entliehene Receiver und SC tauschen bei Wechsel der Verschlüsselung.
BGH entschied gegen Premiere vor Jahren: Kunde mit eigenem Receiver hat Vertrauensschutz, dass er sein Gerät auch für die vertragslaufzeit nutzen kann, damit sich seine Investion auch amortisieren kann. Ging damals um vorfristige Kündigung durch Premiere, als ungültige AGB-Klausel.
Also hoffen wir auf klare Entscheidung Amtsgericht bald. Zwei Verfahren laufen hier im Norden. Verbraucherschutz VKI ist vor Gericht gegen pairing in Österreich aktuell..

Aktualisierung:
Erstmals sehe ich bei sky.de, dass man nur noch mit eigenem Receiver bestellen kann, wenn man eine Seriennummer eingibt. Dies konnte man bisher umgehen mit "Seriennummer nicht zur Hand".
Sky hat wohl auf meinen Schriftsatz reagiert...
Dies ändert aber nichts an bestehenden Verträgen. Solange Sky auch bestehende Verträge verlängert, ohne auf Pflicht zum Leihgerät vorher verbindlich hinzuweisen, bleibt es für den Kunden beim Alten.
Umstellung dann möglich zum Laufzeitende. Zumindest wird Sky jetzt online zu mehr Ehrlichkeit gezwungen und nicht erst Verträge ohne Leihgerät abgeschlossen, die man dann paar Wochen später anpassen will mit Leihgerät...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

Was wollen die mit einer Seriennummer von einem Fremdem Receiver ?
 
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

Der humax iCord 250 ist käuflich und wird von sky akzeptiert.
Man kann aber theoretisch mit einer vorhandenen S02 neu abonnieren und passenden Nagra Receiver eingeben. Für Nutzer einer S02 kommt der Hinweis, dass bald Verschlüsselung sich ändert.
zumindest ist ein wichtiges Argument gegen Sky-Vorgehen entfallen bei Neukunden.

EDIT: Hab aber eben meinen Vertrag unter "Abo erweitern" um ein Paket ergänzt und für 12 Monate neu gestartet, bis Sommer 2016. Angezeigt wurden meine Vertragsdaten. Alt und neu. Frage: "Benötigen Sie einen neuen Receiver" beantwortete ich mit "Nein, nutze eigenen Receiver". Bestellung wurde online bereits bestätigt. Neue AGB musste ich aber akzeptieren. Aber zum Leihreceiver und Pairing steht da nichts Neues drin. Hab jetzt vor Leihgerät erst mal Ruhe.
Würde Sky durchkommen, dass die (wesentliche) Vertragsänderung tatsächlich wegen CS plötzlich unabdingbar sei, dann hätte ich nach BGB automatisch ein Sonderkündigungsrecht, was Sky bisher offiziell verneint.
Also: Entweder Sky erfüllt Vertrag mit eigenem Receiver des Kunden (mit dem kann Sky gern Pairing versuchen) oder drückt Leihgerät durch als unumgängliche Veränderung im laufenden Vertrag, dann bin ich aber aus dem Vertrag sofort raus.
Sky kann aber nicht ernsthaft das CS-Problem so dramatisieren, da man ja nicht einmal die Hunderttausende konsequent pairt, die seit Monaten Leihgerät und V14 haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

der Humax pr hd 1000 wird auch nicht mehr genommen.
 
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

@marcbush

ich habe auch online meinen Vertrag verlängert mit eigener Hardware!
ca.4-5 Wochen später lag der neue Reciever vor der Tür :)
der liegt aber im Keller und die neue V14 läuft im Server.

lg, Laila
 
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

Laila,
klar bekommt jeder einen Leihreceiver angeboten, auch der, der nicht verlängert oder sonst was für Vertrag hat.
Einfach nicht annehmen, wenn man eine freigeschaltete V14 schon hat. Dass der Vertrag ohne Leihgerät abgeschlossen und verlängert wurde durch Sky, ist ja bewiesen, wenn der Receiver erst vier Wochen später kommt.
Normalerweise schaltet Sky eine freigeschaltete V14 nicht ab, wenn man das Paket ablehnt. Und Pairing ist dann eigentlich nicht möglich mangels Leihgerät im Vertrag. Kommt Pairing 2, muss jeder ein Leihgerät vorher annehmen. Wenn sich viele wehren, wird es nichts mit Pairing 2...

Aber so kann Sky mir im November 2015 bei Verlängerung nicht den Leihreceiver zur Bedingung machen. Und ohne Leihreceiver im schriftlichen Vertrag oder den AGB fällt Pairing aus.
 
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

Na, da irrst Du Dich IMHO aber gewaltig. Natürlich muss man zwischen allgemeinen Hotline-Gesprächen und dem telefonischen Vertragsabschluss unterscheiden.
Bei normalen Hotline-Gesprächen ergibt sich ja dadurch erstmal keine Vertragsverpflichtung, wohl aber wenn es sich um einen Bestellvorgang bzw. Vertragsabschluss handelt.
Knackpunkt ist natürlich immer die Beweisbarkeit von telefonischen Zusagen. Aber kann man das z.B. durch Zeugen bzw. genehmigte Telefonmitschnitte belegen, dann sieht es eher schlecht aus für Sky.
Die Call-Center-Mitarbeiter, die als Drückerkolonnen telefonisch Verträge für Sky abschließen, handeln schließlich im Auftrag von Sky und dabei sind auch telefonische Zusagen sehr wohl Vertragsbestandteil und auch bindend. Was diese Mitarbeiter im Auftrag von Sky vereinbaren, muss sich Sky auch anrechnen lassen.

Die (nicht immer) später folgende, schriftliche Auftragsbestätigung ist nicht der Vertrag selbst, denn er wurde ja zuvor bereits mündlich abgeschlossen und existiert nicht in Schriftform. Die Auftragsbestätigung stellt meines Erachtens lediglich den Versuch dar, den mündlichen Vertrag zu dokumentieren. Entspricht die AB nicht dem abgesprochenen Inhalt, würde ich Sky schriftlich auf Ihren Fehler bei der Ausfertigung der AB aufmerksam machen und um Korrektur der AB bitten. Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die Uhr für Sky zu ticken. Wenn sie sich darauf berufen, dass ihr Call-Center-Mitarbeiter unerwünschte Zusicherungen gemacht hat, dann müsste Sky nun in Kenntnis dieses Umstands den Vertrag wegen Irrtums bei der Abgabe der Willenserklärung anfechten und für nichtig erklären. Tun sie das aber nicht, sondern buchen sie fleissig weiter die Abo-Gebühren vom Konto ab und sperren auch nicht die Kundenkarte, dann dürfte auch der Vertrag wie mit dem CCA telefonisch abgesprochen gelten. Eine einseitig angefertigte, anderslautende Auftragsbestätigung ändert jedenfalls nicht den Vertragsinhalt.

Wohlgemerkt: Sky müsste den Vertrag anfechten! Nicht der Kunde muss den Vertrag widerrufen, wenn die AB nicht passt.
Das dürfte eine lustige gerichtliche Auseinandersetzung werden, zumal nach telefonischen Vertragsabschluss auch relativ sicher keine AGB vereinbart wurden.
Worauf möchte sich Sky dann eigentlich berufen, wenn sie hier dem Kunden zwangsweise einen Hardware-Leihvertrag aufs Auge drücken wollen?
 
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

Gähn. Sky muss sich auf nichts berufen, weil das alles ja immer nur Theorie bleibt. Niemand startet letztendlich so eine Klage. Auch wenn du inhaltlich vermutlich recht hast.
 
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

Es laufen doch schon mehrere Klagen, zwei hab ich eingereicht, eine der Verbraucherschutz in Österreich.
 
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

Ich habe noch von keinem Fall gehört, wo SKY schriftlich zugesagt hat, daß man seine V14 ungepairt, ohne SKY Hardware nutzen darf. Allerspätestens mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit der bis 12/14 abgeschlossenen/verlängerten Verträge ist schluss mit eigener Hardware. CI+ in E2 wird auch nicht von Dauer sein, hat jetzt für SKY keine 1. Prio.

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

Mach dir keine zu grossen Hoffnungen. Vor Gericht und auf See........
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

und wenn, dann sind es Einzelfälle. Dann entlässt Sky denjeinigen aus dem Vertrag (hatte hier auch schon mal einer geschrieben). Das sind dür Sky Peanuts, denn die Masse folgt dem Weg.
Dh entweder akzeptieren oder kündigen.
Fakt ist, dass jeder, der jetzt verlängert auch bei anders lautenden Schreiben von Sky nach Ablauf der Widerrufsfrist einen Receiver bekommt. Den kannst maximal gegen CI+ Modul tauschen.
BTW: Ich habe seit letzten Dezember 2 V14. Eine blocke ich, die andere steckt in einem Sky-Receiver bei den Eltern. Und bisher habe ich kein Pairing bekommen. Beide Karten wurden aber manuell durch mich frei geschalten. Die V14 ZK meiner Eltern läuft nämlich noch bei mir. :emoticon-0137-clapp
 
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!
Die verheiraten dann Deine V14 mit der Seriennummer die Du angegeben hast. Vermutlich wird die Karte dann bei Dir dunkel werden, weil Du ja nicht die innovative Technik nutzt.
 
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

Ich wunder mich nur, was hier so geschrieben wird, mit der Realität aber nichts zu tun hat. Wem wurde massenhaft die laufende V13/V14 bisher einfach abgeschaltet? Meine V14 ist seit Mai 2014 hell, ohne Blocken.
Ein Pairing mit einem virtuellen Receiver, den man nicht in den Kundendaten hat, wer berichtete bisher darüber hier im Forum nachweislich???
Alle lassen sich zunehmend von Sky veräppeln. Welche Panik, im schlimmsten Fall 48 Stunden ohne Sky dazustehen.
Wenn ich den Leihreceiver ablehne, het er zurück nach Hamburg. Im schlimmsten Fall wird er bei Bedarf mir zugesandt. Je länger man wartet, um so mehr bietet Sky dem Kunden. Derzeit bietet mir Sky für beide solo V14 je den 2 TB-Receiver ohne Zuzahlung an. Warum sollte ich freiwillig dem zustimmen?? Dann kann ich doch gepairt werden. Hätte ich dem im Mai 2014 zugestimmt, hätte ich meine eigene Technik schon jetzt 14 Monate weniger nutzen können.

Verträge, die seit 12/2014 abgeschlossen wurden, gehen bis 12/2016. Mit alten AGB. Aber was steht in neuen AGB zum Thema Pairing oder Leihgerät anderes?? Gar nichts. Bei Verschlüsselungswechsel kann Sky die entliehenen Receiver tauschen, steht da. Aber doch nicht meinen eigenen!
Zur Zeit verlängert Sky sogar Verträge mit S02 teilweise um 2 Jahre telefonisch und vergisst, die AGB zu thematisieren und in der Auftragsbestätigung wenigstens beizufügen. Also gelten die AGB gar nicht!

Also wer eine laufende V13/V14 schon hat, um Gottes Willen, nehmt nicht freiwillig ein Leihgerät von Sky an (Receiver oder Modul), wenn Ihr mit eigener Hardware zufrieden seid. Einfach Paket ablehnen, was passiert denn dann: gar nichts.

Nur Gerichtliche Einzelentscheidungen?
Der Verbraucherschutz in Österreich prüft die Klauseln der AGB. Zuletzt 2012 waren 25 der geprüften 26 Klauseln unwirksam. Ein Sonderkündigungsrecht hat zumindest ein Kunde bei Pairing/Zwangsreceiver. Mit dem Verbraucherschutz in Österreich hab ich mehrfach Schriftwechsel gehabt und Informationen und Einschätzungen geliefert.
Aktuelle Verfahren bei Gerichten in Deutschland sind einzelne Verfahren, aber wenn Gerichte Zwangsreceiver als unzulässig erachten, dann folgen sofort die nächsten Klagen. 20? 40? Und dann?

Also nicht Sky freiwillig unterwerfen, sondern die freigeschaltete V14 verteidigen ohne Leihgerät von Sky. Abwarten, wie Gerichte jetzt entscheiden.

- - - - - - - - - -

Sky kann nicht einen Kunden aus dem Vertrag "entlassen", sondern nur ordentlich zum Laufzeitende kündigen, das gab es schon in wenigen Fällen, wenn die AGB nicht angenommen wurden 12/2014.
Aber es kamen 1000 Rückholangebote zu günstigen Preisen (mit neuen AGB?). Aber was ist, wenn der Kunde dann im neuen Vertrag das Leihgerät zurückschickt und eigenen Receiver nutzen möchte, Technisat mit Supercam-Modul oder Ferguson mit V14 direkt oder HD1000? Wo steht in AGB oder Vertrag, dass ich ein Leihgerät nutzen muss?
Wie dies von Gerichten entschieden wird, wissen wir nicht, bisher hat Sky vor Gericht schon in anderen Fällen öfter verloren und bisher haben Kunden außergerichtlich immer wieder ihr Recht auf Sky ohne Pairing und ohne Leihgerät durchsetzen können, egal mit welchen AGB.
 
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

Wieso? Jeder Vertrag regelt doch das zu verwendende Gerät bei der Bestellung. Bei mir steht als Receiver: "KundenReceiver". Bei der Bestellung des Abo muss ich online doch mich entscheiden und ankreuzen. Ob ich einen Leihreceiver mit oder ohne Festplatte wähle oder stattdessen einen eigenen Receiver verwende.
Das ist dann für die Vertragslaufzeit vereinbart. Wähle ich z.B. den Leihreceiver mit 2 TB, zahle ich 318 EUR zu.
Was ist nun verabredet für 24 Monate? Kann Sky nach 4 Monaten den Leihreceiver mit 2 TB zurückfordern und mir einen Leihreceiver ohne Festplatte schicken und sagen, Sky darf beliebig über die Geräte selbst entscheiden? Und ich kann dann nichts mehr aufnehmen und muss trotzdem bis Laufzeitende weitere 20 Monate vollen Preis bezahlen? (und die 318 EUR Servicegebühr sind auch weg?)
Leute, wir schließen Verträge mit Sky, wo alles bei der Bestellung vereinbart wird: Vertragsdauer, welche Pakete, welche Preise. Änderungen sind nur möglich, soweit von AGB vorgesehen und zumutbar. Wesentliche Änderungen nur mit Zustimmung des Kunden.
Wenn ich SIM-Karte abonniere ohne Handy mit Flatrate 40 EUR für 24 Monate und eigenes Handy für 500 EUR kaufe und nutze, kann nach 4 Monaten E-Plus doch nicht mein Handy abschalten und meine SIM-Karte an ein Nokia-Handy ohne Internetfunktion pairen. Und ich muss weiter 40 EUR monatlich ohne Sonderkündigungsrecht zahlen?? Okay?

Ich hab schriftlich eine Bestätigung von 10/2014 von Sky, dass mein Widerspruch gegen Vertragsänderung akzeptiert wird und ich das Sky-Leihgerät (nicht die V14!) zurücksenden soll, was ich schon zuvor gemacht hatte. "Vertrag läuft wie vor Änderung weiter"
 
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

Tja, falsch gedacht! Und das betrifft beide Deiner Annahmen. Versuch macht übrigens kluch!

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

Und genau deswegen solltest Du nicht Andere entmutigen, die genug Rückgrat haben, für ihre Rechte zu kämpfen. Setzen sich nämlich diese Personen durch, die auf Vertragserfüllung ohne Zwangshardware bestehen, dann kann das ECM-Pairing für alle so einfach erstmal nicht kommen. Und davon profitierst dann evtl. auch Du.

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

Will ich zwar auch nicht ausschließen, aber im Grunde genommen: Ja, man wird es wohl juristisch durchsetzen müssen.

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

...und wie heißt es ebenfalls so schön: Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.
 
Zurück
Oben