Neuverträge oder auch Verlängerungen werden telefonisch mit Zusagen abgeschlossen, die in der Vertragsbestätigung nicht enthalten sind und von denen niemand mehr etwas wissen will. Kannst du einen Zeugen benennen der das Gespräch mitghört hat, nützt das auch nix. Bedauerlicher Einzelfall eines unfähigen Mitarbeiters.
Na, da irrst Du Dich IMHO aber gewaltig. Natürlich muss man zwischen allgemeinen Hotline-Gesprächen und dem telefonischen Vertragsabschluss unterscheiden.
Bei normalen Hotline-Gesprächen ergibt sich ja dadurch erstmal keine Vertragsverpflichtung, wohl aber wenn es sich um einen Bestellvorgang bzw. Vertragsabschluss handelt.
Knackpunkt ist natürlich immer die Beweisbarkeit von telefonischen Zusagen. Aber kann man das z.B. durch Zeugen bzw. genehmigte Telefonmitschnitte belegen, dann sieht es eher schlecht aus für Sky.
Frag mal, ob du das Gespräch aufnehmen darfst. Du wirst keine Genehmigung dafür bekommen. Und der von dir benannte Zeuge, hat da bestimmt etwas falsch verstanden. :emoticon-0105-wink:
Die Call-Center-Mitarbeiter, die als Drückerkolonnen telefonisch Verträge für Sky abschließen, handeln schließlich im Auftrag von Sky und dabei sind auch telefonische Zusagen sehr wohl Vertragsbestandteil und auch bindend. Was diese Mitarbeiter im Auftrag von Sky vereinbaren, muss sich Sky auch anrechnen lassen.
Wird aber nicht gemacht.
Die (nicht immer) später folgende, schriftliche Auftragsbestätigung ist nicht der Vertrag selbst, denn er wurde ja zuvor bereits mündlich abgeschlossen und existiert nicht in Schriftform. Die Auftragsbestätigung stellt meines Erachtens lediglich den Versuch dar, den mündlichen Vertrag zu dokumentieren. Entspricht die AB nicht dem abgesprochenen Inhalt, würde ich Sky schriftlich auf Ihren Fehler bei der Ausfertigung der AB aufmerksam machen und um Korrektur der AB bitten. Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die Uhr für Sky zu ticken. Wenn sie sich darauf berufen, dass ihr Call-Center-Mitarbeiter unerwünschte Zusicherungen gemacht hat, dann müsste Sky nun in Kenntnis dieses Umstands den Vertrag wegen Irrtums bei der Abgabe der Willenserklärung anfechten und für nichtig erklären. Tun sie das aber nicht, sondern buchen sie fleissig weiter die Abo-Gebühren vom Konto ab und sperren auch nicht die Kundenkarte, dann dürfte auch der Vertrag wie mit dem CCA telefonisch abgesprochen gelten. Eine einseitig angefertigte, anderslautende Auftragsbestätigung ändert jedenfalls nicht den Vertragsinhalt.
Wohlgemerkt: Sky müsste den Vertrag anfechten! Nicht der Kunde muss den Vertrag widerrufen, wenn die AB nicht passt.
Das dürfte eine lustige gerichtliche Auseinandersetzung werden, zumal nach telefonischen Vertragsabschluss auch relativ sicher keine AGB vereinbart wurden.
Worauf möchte sich Sky dann eigentlich berufen, wenn sie hier dem Kunden zwangsweise einen Hardware-Leihvertrag aufs Auge drücken wollen?
Allerspätestens 2016 kommt das ECM Pairing. Dann braucht SKY sich auf nichts mehr zu berufen, weil die Karten nur noch in den Leihkisten laufen werden.
Es laufen doch schon mehrere Klagen, zwei hab ich eingereicht, eine der Verbraucherschutz in Österreich.
Die verheiraten dann Deine V14 mit der Seriennummer die Du angegeben hast. Vermutlich wird die Karte dann bei Dir dunkel werden, weil Du ja nicht die innovative Technik nutzt.Was wollen die mit einer Seriennummer von einem Fremdem Receiver ?
Ich habe noch von keinem Fall gehört, wo SKY schriftlich zugesagt hat, daß man seine V14 ungepairt, ohne SKY Hardware nutzen darf.
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Frag mal, ob du das Gespräch aufnehmen darfst. Du wirst keine Genehmigung dafür bekommen. Und der von dir benannte Zeuge, hat da bestimmt etwas falsch verstanden.
Allerspätestens 2016 kommt das ECM Pairing. Dann braucht SKY sich auf nichts mehr zu berufen, weil die Karten nur noch in den Leihkisten laufen werden.
Ich habe noch von keinem Fall gehört, wo SKY schriftlich zugesagt hat, daß man seine V14 ungepairt, ohne SKY Hardware nutzen darf.
Mach dir keine zu grossen Hoffnungen. Vor Gericht und auf See........
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