DVB-T2 HD
DEB König
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AW: Urteil gegen Pairing!
Nichts anderes hab ich geschrieben. Ob der eigene Receiver geeignet ist, ist dann aber mein eigenes Problem. Insbesondere auch, wenn der eigene Receiver anfangs geeignet war, aber im Verlauf des Vertrags aus welchem Grund auch immer nicht mehr geeignet ist. Da muss man dann selber auf eigene Kosten für einen weiterhin geeigneten Receiver sorgen. Genau das sagt Sky ja aus, wenn für kundeneigene Receiver kein Support durch Sky geleistet werden kann und auch nicht geleistet wird. Wie sollte das auch Sky leisten, wenn es hunderte Receiver-Modelle auf dem Markt gibt? Da ist es auch unerheblich, ob das eigene Receiver-Modell mal von Sky selber an Kunden zur Nutzung verliehen wurden. Wenn die Leih-Receiver nicht mehr geeignet sind, aus welchem Grund auch immer, sorgt Sky für den Ersatz durch einen anderen geeigneten Leih-Receiver. Das kann man aber als Sky-Kunde nicht für den eigenen, selber angeschafften Receiver ernsthaft erwarten, verlangen oder gar gerichtlich einklagen wollen.
Aber richtig, egal was man auch denkt, was an Gesetzen gelten könnte, solange es kein Gerichtsbeschluss bestätigt, ist das auch alles belanglos. Deshalb lautet die Entscheidung des Eutiner Gerichts nur ganz allgemein, dass man einen eigenen Receiver mit einem Sky-Vertrag verwenden darf, wenn dies so vertraglich geregelt wurde. Über die Eigenschaften des Receivers hat sich das Gericht nicht geäußert und das macht auch kein Richter, weil er das gar nicht beurteilen kann.
Bleibt also abzuwarten, wie der weitere Verfahrensverlauf vor dem Landgericht in einem rechtskräftigen Urteil endet.
Was mir etwas unverständlich ist, sind die Einlassungen von Sky selbst, die von Unerfahrenheit im Umgang mit deutschen Gerichten zeugen. Sky hatte sich vollkommen beruhigt Verhalten können, denn für kundeneigene Receiver und deren Eigenung sind sie gar nicht verantwortlich und auch kaum verantwortlich zu machen. Es ist eine eigene Entscheidung des Kunden gewesen, nicht den angebotenen Leih-Receiver von Sky, für den Sky verantwortlich ist, verwenden zu wollen. Die Konsequenzen aus der Entscheidung muss der Kunde dann auch selber tragen.
Wie unerfahren Sky mit deutschem Recht zu sein scheint, spiegelt sich ja gerade in den ständigen Änderungen der AGB wieder. Da ist Sky offensichtlich in der Lernphase. Statt eines "zugelassenen" Receiver hätte Sky besser und allgemeiner eines "geeigneten" Receiver formulieren sollen. Bei "zugelassen" kommt ja irgendwann die Frage auf, von wem was wie zugelassen sein muss, wie man jetzt bei der ganzen Diskussion sieht. Bei "geeignet" ist die Entscheidung einfacher, man kann das Sky-Abo nutzen oder (irgendwann) nicht (mehr). Bei Abobeginn merkt man ja ob der eigene Receiver geeignet ist und falls nicht, kann man den Vertrag ja widerrufen. Bei Verwendung eines eigenen Receivers ist man dann während der Vertragslaufzeit für dessen Eignung verantwortlich, auch wenn Sky was bei der Verschlüsselung ändert oder gar eine vollkommen andere Verschlüsselung einführt. Bestenfalls kann man aus Kulanz eine vorzeitige Beendigung des Vertrages erwarten, wenn man sich nicht (mehr) in der Lage sieht, (weiterhin) einen eignen und geeigneten Receiver zur Verfügung zu haben.
Nun trollt er auch hier herumSky scheint ja sehr nervös zu sein.
Sky muss man zitieren, deren Juristen, nicht deren CCA-Worthülsen, die manche nachplappern. Sky-Rechtsabteilung sagt: "Wir zwingen niemand zum Leihgerät, wenn der Kunde geeignete eigene Hardware nutzt." Soweit klar?
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Nichts anderes hab ich geschrieben. Ob der eigene Receiver geeignet ist, ist dann aber mein eigenes Problem. Insbesondere auch, wenn der eigene Receiver anfangs geeignet war, aber im Verlauf des Vertrags aus welchem Grund auch immer nicht mehr geeignet ist. Da muss man dann selber auf eigene Kosten für einen weiterhin geeigneten Receiver sorgen. Genau das sagt Sky ja aus, wenn für kundeneigene Receiver kein Support durch Sky geleistet werden kann und auch nicht geleistet wird. Wie sollte das auch Sky leisten, wenn es hunderte Receiver-Modelle auf dem Markt gibt? Da ist es auch unerheblich, ob das eigene Receiver-Modell mal von Sky selber an Kunden zur Nutzung verliehen wurden. Wenn die Leih-Receiver nicht mehr geeignet sind, aus welchem Grund auch immer, sorgt Sky für den Ersatz durch einen anderen geeigneten Leih-Receiver. Das kann man aber als Sky-Kunde nicht für den eigenen, selber angeschafften Receiver ernsthaft erwarten, verlangen oder gar gerichtlich einklagen wollen.
Aber richtig, egal was man auch denkt, was an Gesetzen gelten könnte, solange es kein Gerichtsbeschluss bestätigt, ist das auch alles belanglos. Deshalb lautet die Entscheidung des Eutiner Gerichts nur ganz allgemein, dass man einen eigenen Receiver mit einem Sky-Vertrag verwenden darf, wenn dies so vertraglich geregelt wurde. Über die Eigenschaften des Receivers hat sich das Gericht nicht geäußert und das macht auch kein Richter, weil er das gar nicht beurteilen kann.
Bleibt also abzuwarten, wie der weitere Verfahrensverlauf vor dem Landgericht in einem rechtskräftigen Urteil endet.
Was mir etwas unverständlich ist, sind die Einlassungen von Sky selbst, die von Unerfahrenheit im Umgang mit deutschen Gerichten zeugen. Sky hatte sich vollkommen beruhigt Verhalten können, denn für kundeneigene Receiver und deren Eigenung sind sie gar nicht verantwortlich und auch kaum verantwortlich zu machen. Es ist eine eigene Entscheidung des Kunden gewesen, nicht den angebotenen Leih-Receiver von Sky, für den Sky verantwortlich ist, verwenden zu wollen. Die Konsequenzen aus der Entscheidung muss der Kunde dann auch selber tragen.
Wie unerfahren Sky mit deutschem Recht zu sein scheint, spiegelt sich ja gerade in den ständigen Änderungen der AGB wieder. Da ist Sky offensichtlich in der Lernphase. Statt eines "zugelassenen" Receiver hätte Sky besser und allgemeiner eines "geeigneten" Receiver formulieren sollen. Bei "zugelassen" kommt ja irgendwann die Frage auf, von wem was wie zugelassen sein muss, wie man jetzt bei der ganzen Diskussion sieht. Bei "geeignet" ist die Entscheidung einfacher, man kann das Sky-Abo nutzen oder (irgendwann) nicht (mehr). Bei Abobeginn merkt man ja ob der eigene Receiver geeignet ist und falls nicht, kann man den Vertrag ja widerrufen. Bei Verwendung eines eigenen Receivers ist man dann während der Vertragslaufzeit für dessen Eignung verantwortlich, auch wenn Sky was bei der Verschlüsselung ändert oder gar eine vollkommen andere Verschlüsselung einführt. Bestenfalls kann man aus Kulanz eine vorzeitige Beendigung des Vertrages erwarten, wenn man sich nicht (mehr) in der Lage sieht, (weiterhin) einen eignen und geeigneten Receiver zur Verfügung zu haben.