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Urteil gegen Pairing!

Nun trollt er auch hier herum :) Sky scheint ja sehr nervös zu sein.

Sky muss man zitieren, deren Juristen, nicht deren CCA-Worthülsen, die manche nachplappern. Sky-Rechtsabteilung sagt: "Wir zwingen niemand zum Leihgerät, wenn der Kunde geeignete eigene Hardware nutzt." Soweit klar?
Dies sagt auch Sky in den AGB. Sky kann nach 1.5.2 nicht ein Leihgerät gegen den Kundenreceiver austauschen. Eindeutig formuliert.
Wenn natürlich der Kunde ein rechtswidrig manipiuliertes oder sonst illegales Gerät nutzt, dann kann sky die V14 vielleicht abschalten, aber woher will Sky dies wissen?

Wenn man ein zugelassenes Gerät nutzt und der Kunde dies Sky mitteilt, dann wird die V14 für dieses Gerät freigeschaltet. Das kennen wir problemlos vom PDR iCord 250 HD. Der Kunde muss nicht beweisen, wie lange er das Gerät schon hat, sondern die Seriennummer mitteilen, alles klappt. Wenn ein CCA da rumzuckt, reicht eine Mail an die Geschäftsleitung. Der PDR iCord 250 wird aber gepairt mit der V14 :-(

Frage ist jetzt also nur, ob der PR HD 1000 auch solch ein zugelassenes Gerät ist. Wenn ja, sind alle Diskussionen beendet. Woran erkennt man ein zugelassenes Gerät zuverlässig und verbindlich? Sky hat es mehrfach so beantwortet: "Wenn das Gerät das Siegel "Geeignet für premiere/sky" trägt oder die Seriennummer online angenommen wird beim Bestellvorgang, dann ist es ein zugelassenes Gerät."

Ich sehe es etwas weiter: Wenn Sky beim Bestellvorgang mit meinem Gerät einverstanden war, wurde es zugelassen.

Beide Definitionen bedeuten, dass der PR HD 1000 ein zugelassenes Gerät ist. Dies räumt Sky auch mehrfach 2016 ein, hat mehreren Kunden erlaubt, den HD 1000 bis Laufzeitende 2017 zu nutzen, hat es als Seriennummer mehreren Kunden im KC hinterlegt (HD 1000 beginnen immer mit 211110 mit 14 Stellen gesamt). Diese Kunden sind von Pairing nicht betroffen durch Intervention des Rechtsanwalts/Fachmanns.

Einzelne CCA sagen aber: "Der HD 1000 ist nicht mehr zugelassen!" Hin und her. Wenn man fragt, seit wann er nicht mehr zugelassen ist oder wann Sky dies mal mitteilte unter Bezug auf den HD 1000, kommt nur betretenes Schweigen von Sky.
Zum Schmunzeln: Sky erklärt neuerdings schriftlich, mit Abschaltung Nagra 10/2015 war auch der HD 1000 ungeeignet geworden, dabei läuft er ja live vor mir gerade mit ungepairter V14 in NDS seit dem Update vor Jahren, nicht in Nagra.

Also diese Frage muss jetzt gerichtlich geklärt werden. Das war es schon. Andere Kunden, die einen Technisat und Panasonic nutzen, klären andere Rechtsfragen mit eigener Hardware, denn Sky hat auch diese Receiver ja 2014/2015 noch neu zugelassen.

Wie gesagt, da wird ein Toll nicht drauf antworten: Sky hat ja jedermann bis 08/2015 eine solo V14 für eigene Hardware zugesandt, ohne zu fragen, welches Gerät der Kunde nutzt. Welche Hardware des Kunden wurde denn da jahrelang zu hunderttausenden zugelassen? Alles PDR iCord 250 HD? Die waren 2015 schon längst ausverkauft.

Also heute wurde wieder von einem User ein neues Abo ohne Leihgerät bestellt und Auftragsbestätigung schreibt: Receiver: ---
Warten wir ab, was Montag die Freischaltung der hoffentlich solo V14 sagt, meine solo V14 kam vor 8 Wochen ohne Pairing, bis heute hell. Ob das heute noch klappt??

Aber schön, DVB-T2 lernt dazu und akzeptiert nun auch, dass nicht Sky entscheidet, sondern die Gerichte. Das Urteil von Eutin ist schon halber Sieg: Wer nachweisen kann, eigene Hardwrae vereinbart zu haben (egal welche), der darf diese Hardware auch bis Laufzeitende nutzen, so auch der BGH 2007: III ZR 247/06.
Wieso aber mancher Vertragsbruch von Sky und Pairing herbeisehnt oder sich über das Leid anderer Leute freut, versteh ich nicht. Wir sollten zusammen Vertragsbruch bekämpfen. Nirgendwo in AGB steht die Pflicht zum Leihreceiver. In der Schweiz (Teleclub) ist jetzt neu in AGB Pflicht zum Leihgerät. Dazu musste man Sonderkündigungsrecht allen einräumen.
Sky bietet weiterhin Verträge mit eigenem Gerät an, die SN des PR HD 1000 wird weiterhin online für Zweitkarte durchgewunken. Da darf man Sky doch beim Wort nehmen.
Cardsharer sollten jedoch ihr Hobby beenden.

Heute hat Sky auch eine Klage bekommen wegen der Preiserhöhung. Sonderkündigungsrecht wegen fehledner AGB bei telefonischer Vertragsverlängerung. Gehe davon aus, dass Sky dies anerkennen wird ohne lange Faxen. Kunde bekäme sein Geld, 350 EUR, wieder, keine Kosten entstanden...

Bitte beachte auch:
- rechtskräftiges Urteil liegt schon vor: BGH III ZR 247/06
- der HD 1000 ist nach wie vor geeignet (komm vorbei, ich zeige es dir)
- Sky hatte vor Gericht mehrfach gelogen, was mittlerweile bewiesen werden konnte, so dass Sky in der Berufung starfbares Verhalten vorgeworfen wird.
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

Gibt es hier eventuell einen User außer Marc Bush der irgendein Urteil erfolgreich durchsetzen konnte bzw das pairing aufgehoben wurde? Ich lese solche Erfolge nur von einer mir unglaubwürdig Person. Andere Personen melden sich hier nur zu Wort die der Lebensaufgabe von MB widersprechen deshalb bitte nicht als OT abstempeln
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

@chillbreak:
Sky wird wohl - im Hinblick auf Streitwert und Öffentlichkeitsarbeit - eher Vergleiche eingehen und Stillschweigen vereinbaren, wenn die Konditionen für den Kunden ansprechend sind.

Die Versicherungen machen es ja ähnlich. So vermeidet man nachteilige Urteile, die andere problemfrei nutzen könnten und hält den Schaden klein, der bei ambitionierter Auslegung der eigenen AGB entsteht. Ich würde dies - egal auf welcher Seite - auch nicht anders machen.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Ich glaube du hast meine frage nicht ganz verstanden. Cardsharing wird mehr oder weniger stillschweigend betrieben außnahme ist wohl ein forum wie dieses. Ich kenne nicht einen ernst zu nehmenden user aus diesem forum der irgendetwas mit einer Klage oder whatever gegen pairing bezwecken konnte. Das sie einen aus dem laufenden Vertrag lassen nenne ich jetzt nicht als Erfolg

Nur zur verständnis: jahrelang nach dem richtigen emm fragen in einem öffentlichen zugänglichen forum aber gegen sky vorgehen gewinnen und klappe halten weil stillschweigend vereinbart wurde? Ich lach mich schlapp
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

@chillbreak:
Es gibt im EMM Datenstrom 8270AD ... 07 ... mit 5 genullten Pairing-Receivern, sowie sich verkleinernden Verlängerern. Welches Tier die (möglicherweise) entfernen, kann man natürlich nur sagen, wenn man die Karte dazu hat. Ob dies natürlich aufgrund von Klagen erfolgt, sagt meine Glaskugel nicht.

Edit:
Das oben erwähnte Stillschweigen kann man mit einer "kleinen" Strafzahlung bei Zuwiderhandlung belegen lassen. Im Wettbewerbsrecht sind das so ab 250 TEUR, z.B. 5x Streitwert. Dies mag motivieren.
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

@Fourty2:
Ein Vergleich findet nur dann statt, wenn auch beide Parteien diesen Vergleich akzeptieren. Wenn eine Seite auf einem Urteil besteht, dann wird es auch definitiv eines geben.
Glücklicherweise gibt es solche Kläger mit Rückgrat, denen es ums Prinzip geht, und die tatsächlich keinen Vergleich akzeptieren, weil sie sich im Recht sehen.
Diese Personen kämpfen im Endeffekt auf dem Papier zwar nur für sich, im Grunde genommen aber für alle Kunden. Zumindest mein Respekt und meine Dankbarkeit ist diesen Vorkämpfern sicher.

Ich kann solche Klagen nur unterstützen, damit diesem unseriösen Pack von Sky endlich mal Einhalt geboten wird. Mir braucht jedenfalls keiner was von Unwissenheit der CCAs, Fehlern oder bedauerlichen Einzelfällen zu erzählen. Die Geschäftspraktiken von Sky haben System.

Ich würde zwar vielleicht ein paar Dinge anders angehen als MarcBush oder vielleicht hier und da andere Formulierungen wählen, aber grundsätzlich denke ich, dass MarcBush mit seinen Einschätzungen richtig liegt.
Da ich mir den Gerichtsstress aber nicht selbst antun wollte, habe ich lieber gekündigt. Ums Geld ging es mir dabei nicht. Im Gegenteil: Ich habe MarcBush per PN sogar finanzielle Unterstützung für seinen Kampf angeboten, was er jedoch abgelehnt hat. Ihm geht es wohl auch eher ums Prinzip und den Verbraucherschutz. Ich wünsche ihm jedenfalls viel Erfolg dabei!
 
AW: Urteil gegen Pairing!

@Tigerle:
Klar.

Wir kennen das Risiko eines Urteils. Wenn dann Sky einen reizvollen Vergleich vorschlägt - und das werden sie, werden halt viele schwach. Prinzipien für maximal 24 Monate? Da werden viele die Vorteile nehmen.

Respekt für die, die es nicht tuen.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Fakten sind in meinen Augen: ein User der seit Monaten um seine Prinzipien kämpft und die Prinzipien anderer User beim Kampf unterstützt. Will das nicht schlecht reden das ist schon was feines aber wer hat erfolgreich seine Prinzipien durchgesetzt? Ich sehe nicht einen einzigen Beitrag von jemandem der wirklich was erreicht hat. Ich kann hier auch wahllos Dinge schreiben wie "ein anderer Kunde bekommt in den nächsten tagen". Das hört sich alles sehr sehr einfach an aber der Erfolg eines einzelnen Users der nach Prinzipien strebt in einer so großen community, den sehe ich hier nicht. Ich berücksichtige dabei das die Machenschaften des Gegners nicht korrekt sind! Versteht mich nicht falsch. Nach einer ecm Längen umstellung melden sich mehrere 1000 Leute zu Wort wo ein Großteil keine sharer sind sondern lediglich in ihrem Gerät weitersehen möchten. Bei all den Vorschlägen von MB gibt es bis heute nicht einen einzigen der etwas positives zu berichten hat. Es läuft eher umgekehrt -> viele der Vorschläge laufen in eine Einbahnstraße welche hier schon von einigen Leuten getestet und begründet wurden.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Ich fahr gerade ins Kinder-WE und in die Sonne, und D spielt ja auch noch. Hab über 1.000 ausgedruckte PN/Mails mitgenommen seit 24.05.2016 (Speicher fasst nur 50), und da waren auch erfolgreiche Meldungen gegen pairing bei. Wird sortiert! Viele Klagen werden starten. Beim Landgericht ist jetzt Frist für Berufungserwiderung durch Sky. Zum PR HD 1000 haben die Sky-Juristen sich ja noch nicht geäußert. Ein Kunde kann ja Montag sicher berichten, ob es geklappt hat mit Neu-Abo ohne Hardware. Man kann ja sogar auch ohne Seriennummer neuen Vertrag online abschließen (erst als KABEL-Kunde Leihreceiver weg klicken und eigenen Receiver wählen und "SN nicht zur Hand", dann Seite vor und wieder zurück und auf SAT-Kunde wechseln... Ob noch immer freigeschaltet wird ohne Pairing, bin ich gespannt.
Mehrere User berichteten von Erfolg (tw. nach Musterschreiben, tw. mit ihrem Anwalt), ein User aus diesem Forum hat die Datenauskunft nach § 34 BDSG durchgeboxt mit dem hinterlegten HD 1000 (SN 211110...). Also pairing 2 ist aktuell nicht möglich.
Sky ist Missmanagement. Zum PR HD 1000 gibt es keine offiziellen Äußerungen, angeblich ist er ein Nagra-Receiver und seit 10/2015 nun ungeeignet, doch mit der SN des HD 1000 konnte man noch 01/2016 neu buchen, auch heute Zweitkarte.

Lustig: In einer mail schreibt Sky-Moderator aus Sky&Friends einem User hier, sein HD 1000 könne nicht für ihn hinterlegt werden, weil dieses Gerät schon für anderen User hinterlegt sei, ob er das Geräät von ebay habe. Wieso kann denn ein HD 1000 überhaupt noch hinterlegt sein? Chaos..
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Dein Postfach hat nur 50 Platz? Erkundige dich mal im forum kannst vip werden dann hat deine inbox auch mehr Platz.. Übrigens finde ich es sehr erstaunlich mit welchen tricksereien du an der Seriennummer Eingabe vorbei ziehst.. echt Respekt!
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Bis vor kurzem galt für alle: "Egal, Seriennumer nicht zur Hand", auch heute noch für Zweitkartenbestellung. Ihr nehmt alle Sky viel zu ernst. Denen ist nur eins wichtig: mehr Abonnenten.
Das mit dem Pairing ist nur show.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Also ich habe die musterschreiben von marcbush benutzt, das einzige was raus gekommen ist, ich habe ein ci Modul kostenlos geschickt bekommen.

ich habe mich auch auf den humax Receiver berufen, den ich tatsächlich im Gartenhaus benutzt habe, hat alles nichts geholfen.

zitat

laut unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen darf die Smartcard nur in einem der Smartcard zugeordneten Empfangsgeräte verwendet werden. Die Nutzung der Programmangebote ist ausschließlich mit einem von Sky zugelassenen Receiver oder ci plus Modul gestattet....... Die gleichzeitige Nutzung mehrerer digital Receiver mit nur einer Smartcard ist unzulässig.

....... Die Verwendung eigener Geräte mit einer Smartcard von Sky ist nicht gestattet und auch nicht möglich, da eine Zuordnung zu diesem empfangsgerät nicht möglich ist.

zitat ende


Falls hier ein anwalt was machen möchte für mich, ich habe eine Rechtsschutzversicherung, und kann gerne die Briefe zu Verfügung stellen, nur habe ich selber keine Zeit und der Aufwand für mich wäre einfach zu groß.

gruss
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

Na geht doch..
@ MB haste noch was Pulver über für den Klienten laumy? Lass mich raten.. Er soll jetzt den Rechtsweg bestreiten?
Fragen über Fragen...

@laumy ich hoffe du hast das Modul kostenlos bekommen..
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Ja Modul gab es kostenlos. Das war das einzig gute.
 
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