MarcBush
Power Elite User
Nun trollt er auch hier herum
Sky scheint ja sehr nervös zu sein.
Sky muss man zitieren, deren Juristen, nicht deren CCA-Worthülsen, die manche nachplappern. Sky-Rechtsabteilung sagt: "Wir zwingen niemand zum Leihgerät, wenn der Kunde geeignete eigene Hardware nutzt." Soweit klar?
Dies sagt auch Sky in den AGB. Sky kann nach 1.5.2 nicht ein Leihgerät gegen den Kundenreceiver austauschen. Eindeutig formuliert.
Wenn natürlich der Kunde ein rechtswidrig manipiuliertes oder sonst illegales Gerät nutzt, dann kann sky die V14 vielleicht abschalten, aber woher will Sky dies wissen?
Wenn man ein zugelassenes Gerät nutzt und der Kunde dies Sky mitteilt, dann wird die V14 für dieses Gerät freigeschaltet. Das kennen wir problemlos vom PDR iCord 250 HD. Der Kunde muss nicht beweisen, wie lange er das Gerät schon hat, sondern die Seriennummer mitteilen, alles klappt. Wenn ein CCA da rumzuckt, reicht eine Mail an die Geschäftsleitung. Der PDR iCord 250 wird aber gepairt mit der V14 :-(
Frage ist jetzt also nur, ob der PR HD 1000 auch solch ein zugelassenes Gerät ist. Wenn ja, sind alle Diskussionen beendet. Woran erkennt man ein zugelassenes Gerät zuverlässig und verbindlich? Sky hat es mehrfach so beantwortet: "Wenn das Gerät das Siegel "Geeignet für premiere/sky" trägt oder die Seriennummer online angenommen wird beim Bestellvorgang, dann ist es ein zugelassenes Gerät."
Ich sehe es etwas weiter: Wenn Sky beim Bestellvorgang mit meinem Gerät einverstanden war, wurde es zugelassen.
Beide Definitionen bedeuten, dass der PR HD 1000 ein zugelassenes Gerät ist. Dies räumt Sky auch mehrfach 2016 ein, hat mehreren Kunden erlaubt, den HD 1000 bis Laufzeitende 2017 zu nutzen, hat es als Seriennummer mehreren Kunden im KC hinterlegt (HD 1000 beginnen immer mit 211110 mit 14 Stellen gesamt). Diese Kunden sind von Pairing nicht betroffen durch Intervention des Rechtsanwalts/Fachmanns.
Einzelne CCA sagen aber: "Der HD 1000 ist nicht mehr zugelassen!" Hin und her. Wenn man fragt, seit wann er nicht mehr zugelassen ist oder wann Sky dies mal mitteilte unter Bezug auf den HD 1000, kommt nur betretenes Schweigen von Sky.
Zum Schmunzeln: Sky erklärt neuerdings schriftlich, mit Abschaltung Nagra 10/2015 war auch der HD 1000 ungeeignet geworden, dabei läuft er ja live vor mir gerade mit ungepairter V14 in NDS seit dem Update vor Jahren, nicht in Nagra.
Also diese Frage muss jetzt gerichtlich geklärt werden. Das war es schon. Andere Kunden, die einen Technisat und Panasonic nutzen, klären andere Rechtsfragen mit eigener Hardware, denn Sky hat auch diese Receiver ja 2014/2015 noch neu zugelassen.
Wie gesagt, da wird ein Toll nicht drauf antworten: Sky hat ja jedermann bis 08/2015 eine solo V14 für eigene Hardware zugesandt, ohne zu fragen, welches Gerät der Kunde nutzt. Welche Hardware des Kunden wurde denn da jahrelang zu hunderttausenden zugelassen? Alles PDR iCord 250 HD? Die waren 2015 schon längst ausverkauft.
Also heute wurde wieder von einem User ein neues Abo ohne Leihgerät bestellt und Auftragsbestätigung schreibt: Receiver: ---
Warten wir ab, was Montag die Freischaltung der hoffentlich solo V14 sagt, meine solo V14 kam vor 8 Wochen ohne Pairing, bis heute hell. Ob das heute noch klappt??
Aber schön, DVB-T2 lernt dazu und akzeptiert nun auch, dass nicht Sky entscheidet, sondern die Gerichte. Das Urteil von Eutin ist schon halber Sieg: Wer nachweisen kann, eigene Hardwrae vereinbart zu haben (egal welche), der darf diese Hardware auch bis Laufzeitende nutzen, so auch der BGH 2007: III ZR 247/06.
Wieso aber mancher Vertragsbruch von Sky und Pairing herbeisehnt oder sich über das Leid anderer Leute freut, versteh ich nicht. Wir sollten zusammen Vertragsbruch bekämpfen. Nirgendwo in AGB steht die Pflicht zum Leihreceiver. In der Schweiz (Teleclub) ist jetzt neu in AGB Pflicht zum Leihgerät. Dazu musste man Sonderkündigungsrecht allen einräumen.
Sky bietet weiterhin Verträge mit eigenem Gerät an, die SN des PR HD 1000 wird weiterhin online für Zweitkarte durchgewunken. Da darf man Sky doch beim Wort nehmen.
Cardsharer sollten jedoch ihr Hobby beenden.
Heute hat Sky auch eine Klage bekommen wegen der Preiserhöhung. Sonderkündigungsrecht wegen fehledner AGB bei telefonischer Vertragsverlängerung. Gehe davon aus, dass Sky dies anerkennen wird ohne lange Faxen. Kunde bekäme sein Geld, 350 EUR, wieder, keine Kosten entstanden...
Bitte beachte auch:
- rechtskräftiges Urteil liegt schon vor: BGH III ZR 247/06
- der HD 1000 ist nach wie vor geeignet (komm vorbei, ich zeige es dir)
- Sky hatte vor Gericht mehrfach gelogen, was mittlerweile bewiesen werden konnte, so dass Sky in der Berufung starfbares Verhalten vorgeworfen wird.
Sky muss man zitieren, deren Juristen, nicht deren CCA-Worthülsen, die manche nachplappern. Sky-Rechtsabteilung sagt: "Wir zwingen niemand zum Leihgerät, wenn der Kunde geeignete eigene Hardware nutzt." Soweit klar?
Dies sagt auch Sky in den AGB. Sky kann nach 1.5.2 nicht ein Leihgerät gegen den Kundenreceiver austauschen. Eindeutig formuliert.
Wenn natürlich der Kunde ein rechtswidrig manipiuliertes oder sonst illegales Gerät nutzt, dann kann sky die V14 vielleicht abschalten, aber woher will Sky dies wissen?
Wenn man ein zugelassenes Gerät nutzt und der Kunde dies Sky mitteilt, dann wird die V14 für dieses Gerät freigeschaltet. Das kennen wir problemlos vom PDR iCord 250 HD. Der Kunde muss nicht beweisen, wie lange er das Gerät schon hat, sondern die Seriennummer mitteilen, alles klappt. Wenn ein CCA da rumzuckt, reicht eine Mail an die Geschäftsleitung. Der PDR iCord 250 wird aber gepairt mit der V14 :-(
Frage ist jetzt also nur, ob der PR HD 1000 auch solch ein zugelassenes Gerät ist. Wenn ja, sind alle Diskussionen beendet. Woran erkennt man ein zugelassenes Gerät zuverlässig und verbindlich? Sky hat es mehrfach so beantwortet: "Wenn das Gerät das Siegel "Geeignet für premiere/sky" trägt oder die Seriennummer online angenommen wird beim Bestellvorgang, dann ist es ein zugelassenes Gerät."
Ich sehe es etwas weiter: Wenn Sky beim Bestellvorgang mit meinem Gerät einverstanden war, wurde es zugelassen.
Beide Definitionen bedeuten, dass der PR HD 1000 ein zugelassenes Gerät ist. Dies räumt Sky auch mehrfach 2016 ein, hat mehreren Kunden erlaubt, den HD 1000 bis Laufzeitende 2017 zu nutzen, hat es als Seriennummer mehreren Kunden im KC hinterlegt (HD 1000 beginnen immer mit 211110 mit 14 Stellen gesamt). Diese Kunden sind von Pairing nicht betroffen durch Intervention des Rechtsanwalts/Fachmanns.
Einzelne CCA sagen aber: "Der HD 1000 ist nicht mehr zugelassen!" Hin und her. Wenn man fragt, seit wann er nicht mehr zugelassen ist oder wann Sky dies mal mitteilte unter Bezug auf den HD 1000, kommt nur betretenes Schweigen von Sky.
Zum Schmunzeln: Sky erklärt neuerdings schriftlich, mit Abschaltung Nagra 10/2015 war auch der HD 1000 ungeeignet geworden, dabei läuft er ja live vor mir gerade mit ungepairter V14 in NDS seit dem Update vor Jahren, nicht in Nagra.
Also diese Frage muss jetzt gerichtlich geklärt werden. Das war es schon. Andere Kunden, die einen Technisat und Panasonic nutzen, klären andere Rechtsfragen mit eigener Hardware, denn Sky hat auch diese Receiver ja 2014/2015 noch neu zugelassen.
Wie gesagt, da wird ein Toll nicht drauf antworten: Sky hat ja jedermann bis 08/2015 eine solo V14 für eigene Hardware zugesandt, ohne zu fragen, welches Gerät der Kunde nutzt. Welche Hardware des Kunden wurde denn da jahrelang zu hunderttausenden zugelassen? Alles PDR iCord 250 HD? Die waren 2015 schon längst ausverkauft.
Also heute wurde wieder von einem User ein neues Abo ohne Leihgerät bestellt und Auftragsbestätigung schreibt: Receiver: ---
Warten wir ab, was Montag die Freischaltung der hoffentlich solo V14 sagt, meine solo V14 kam vor 8 Wochen ohne Pairing, bis heute hell. Ob das heute noch klappt??
Aber schön, DVB-T2 lernt dazu und akzeptiert nun auch, dass nicht Sky entscheidet, sondern die Gerichte. Das Urteil von Eutin ist schon halber Sieg: Wer nachweisen kann, eigene Hardwrae vereinbart zu haben (egal welche), der darf diese Hardware auch bis Laufzeitende nutzen, so auch der BGH 2007: III ZR 247/06.
Wieso aber mancher Vertragsbruch von Sky und Pairing herbeisehnt oder sich über das Leid anderer Leute freut, versteh ich nicht. Wir sollten zusammen Vertragsbruch bekämpfen. Nirgendwo in AGB steht die Pflicht zum Leihreceiver. In der Schweiz (Teleclub) ist jetzt neu in AGB Pflicht zum Leihgerät. Dazu musste man Sonderkündigungsrecht allen einräumen.
Sky bietet weiterhin Verträge mit eigenem Gerät an, die SN des PR HD 1000 wird weiterhin online für Zweitkarte durchgewunken. Da darf man Sky doch beim Wort nehmen.
Cardsharer sollten jedoch ihr Hobby beenden.
Heute hat Sky auch eine Klage bekommen wegen der Preiserhöhung. Sonderkündigungsrecht wegen fehledner AGB bei telefonischer Vertragsverlängerung. Gehe davon aus, dass Sky dies anerkennen wird ohne lange Faxen. Kunde bekäme sein Geld, 350 EUR, wieder, keine Kosten entstanden...
Bitte beachte auch:
- rechtskräftiges Urteil liegt schon vor: BGH III ZR 247/06
- der HD 1000 ist nach wie vor geeignet (komm vorbei, ich zeige es dir)
- Sky hatte vor Gericht mehrfach gelogen, was mittlerweile bewiesen werden konnte, so dass Sky in der Berufung starfbares Verhalten vorgeworfen wird.
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