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Urteil gegen Pairing!

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AW: Urteil gegen Pairing!

Nun trollt er auch hier herum :-) Sky scheint ja sehr nervös zu sein.

Sky muss man zitieren, deren Juristen, nicht deren CCA-Worthülsen, die manche nachplappern. Sky-Rechtsabteilung sagt: "Wir zwingen niemand zum Leihgerät, wenn der Kunde geeignete eigene Hardware nutzt." Soweit klar?
...

Nichts anderes hab ich geschrieben. Ob der eigene Receiver geeignet ist, ist dann aber mein eigenes Problem. Insbesondere auch, wenn der eigene Receiver anfangs geeignet war, aber im Verlauf des Vertrags aus welchem Grund auch immer nicht mehr geeignet ist. Da muss man dann selber auf eigene Kosten für einen weiterhin geeigneten Receiver sorgen. Genau das sagt Sky ja aus, wenn für kundeneigene Receiver kein Support durch Sky geleistet werden kann und auch nicht geleistet wird. Wie sollte das auch Sky leisten, wenn es hunderte Receiver-Modelle auf dem Markt gibt? Da ist es auch unerheblich, ob das eigene Receiver-Modell mal von Sky selber an Kunden zur Nutzung verliehen wurden. Wenn die Leih-Receiver nicht mehr geeignet sind, aus welchem Grund auch immer, sorgt Sky für den Ersatz durch einen anderen geeigneten Leih-Receiver. Das kann man aber als Sky-Kunde nicht für den eigenen, selber angeschafften Receiver ernsthaft erwarten, verlangen oder gar gerichtlich einklagen wollen.

Aber richtig, egal was man auch denkt, was an Gesetzen gelten könnte, solange es kein Gerichtsbeschluss bestätigt, ist das auch alles belanglos. Deshalb lautet die Entscheidung des Eutiner Gerichts nur ganz allgemein, dass man einen eigenen Receiver mit einem Sky-Vertrag verwenden darf, wenn dies so vertraglich geregelt wurde. Über die Eigenschaften des Receivers hat sich das Gericht nicht geäußert und das macht auch kein Richter, weil er das gar nicht beurteilen kann.

Bleibt also abzuwarten, wie der weitere Verfahrensverlauf vor dem Landgericht in einem rechtskräftigen Urteil endet.

Was mir etwas unverständlich ist, sind die Einlassungen von Sky selbst, die von Unerfahrenheit im Umgang mit deutschen Gerichten zeugen. Sky hatte sich vollkommen beruhigt Verhalten können, denn für kundeneigene Receiver und deren Eigenung sind sie gar nicht verantwortlich und auch kaum verantwortlich zu machen. Es ist eine eigene Entscheidung des Kunden gewesen, nicht den angebotenen Leih-Receiver von Sky, für den Sky verantwortlich ist, verwenden zu wollen. Die Konsequenzen aus der Entscheidung muss der Kunde dann auch selber tragen.

Wie unerfahren Sky mit deutschem Recht zu sein scheint, spiegelt sich ja gerade in den ständigen Änderungen der AGB wieder. Da ist Sky offensichtlich in der Lernphase. Statt eines "zugelassenen" Receiver hätte Sky besser und allgemeiner eines "geeigneten" Receiver formulieren sollen. Bei "zugelassen" kommt ja irgendwann die Frage auf, von wem was wie zugelassen sein muss, wie man jetzt bei der ganzen Diskussion sieht. Bei "geeignet" ist die Entscheidung einfacher, man kann das Sky-Abo nutzen oder (irgendwann) nicht (mehr). Bei Abobeginn merkt man ja ob der eigene Receiver geeignet ist und falls nicht, kann man den Vertrag ja widerrufen. Bei Verwendung eines eigenen Receivers ist man dann während der Vertragslaufzeit für dessen Eignung verantwortlich, auch wenn Sky was bei der Verschlüsselung ändert oder gar eine vollkommen andere Verschlüsselung einführt. Bestenfalls kann man aus Kulanz eine vorzeitige Beendigung des Vertrages erwarten, wenn man sich nicht (mehr) in der Lage sieht, (weiterhin) einen eignen und geeigneten Receiver zur Verfügung zu haben.
 
Die Posts werden immer länger, nur um die v14 in seiner eigenen Hardware laufen zu lassen:):)

Ihr macht euch sehr viel Mühe für nichts. Alle Karten die jetzt noch gehen werden auch dunkel. N3 ist ausgehebelt. HD + 03 und Maxtv usw. gehen in eigener Hardware.
Wenn NDS pairt ist Feierabend.

@ MarcBush

TotalTV sucht noch einen Angestellten


Gruss an Alle
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Urteil gegen Pairing!

@DVB-T2 HD
Lass doch deine ewig gleichen ewig langen Monologe gegen das Recht auf eigene Hardware.
Richtig ist, dass Verträge zu erfüllen sind. Wenn der Kunde sich für 500 EUR einen eigenen Receiver für den Vertrag mit Laufzeit 24 Monate kauft und Sky diesen Kundenreceiver für den Vertrag zulässt, dann gilt diese Einigung für die Laufzeit. Sky bracht kein Support geben, was soll das sen, Support?? Ich will keinen Support. Aber Sky darf sein Sendesignal nur so ändern, dass nicht die Kundengeräte ausfallen dadurch, dies sagen auch die neuen AGB 1.5.1 (bis 2014 stand in den AGB nichts zum Verschlüselungswechsel). Bildausfall darf nicht die Folge sein, Kundengeräte dürfen nicht in Leihgeräte getauscht werden (1.5.2).
Treu und Glauben gilt in dem Sinne, dass Sky nichts tun darf, was den Kunden in Unkosten stürzt. Wenn der Kunde ein von Sky zugelassenenes Gerät bei Vertragsschluss kauft und nutzen darf, gilt dies für die gesamte Laufzeit.
Firmen dürfen Zulassungen/Zertifikate nicht spontan beenden/widerrufen, sondern nur nach langfristiger Ankündigung. Willkür und tägliches Belieben scheiden aus.
Dies alles steht auch im Urteil Eutin: Wenn sich die Parteien bei Vertragsschluss einig waren auf Kundengerät, dann darf der Kunde dieses auch bis Laufzeitende nutzen.
Der HD 1000 ist doch weiterhin unverändert geeignet. Nur weil es Sky nicht passt und die solch Unfug erzählen, müssen wir Fachleute doch dies nicht auch noch schlucken. Der HD 1000 erfüllt alle Voraussetzungen für NDS/HD/DVB-S2 und erfüllt Jugend- und Kopierschutz perfekt.
Der PDR iCord 250 HD und Vodafone TV Center sind weiterhin von Sky akzeptiert, der HD 1000 wird verachtet, nur wegen fehlender Pairingfähigkeit. SkyOnDemand beherrschen alle drei nicht, daran kann man es also nicht festmachen.

Wenn das Pairing mit dem HD 1000 nicht geht, dann geht es eben nicht, na und? 2 Mio. Kabelkunden können auch weiterhin ohne Pairing Sky nutzen, können weiterhin Cardsharing betreiben. Alles schafft man nur mit etwas besseres Management. Wenn Sky die Verträge mit diversen eigenen Receivern weiterhin zuließ, so ist dies nicht das Problem des Kunden. Ohne technischen Hintergrund, aus reiner Willkür, kann man seine Vertragspartner nicht zu Mehrausgaben im laufenden Vertrag zwingen.
Also alles gut, Gerichte prüfen und stoppen diesen Wahn. Einige Lügen von Sky irritieren manchen Richterin, aber heute ist die Beweislage gegen Sky ganz anders als noch 2015.

Natürlich ist das Musterschreiben zur Freischaltung der V14 in seltensten Fällen geeignet, Sky zu überzeugen. Aber man hat die notwendigen Infos Sky gegeben und Frist gesetzt. Danach empfehle ich, mit 2. Musterschreiben ein Sky-Modul unter Vorbehalt und ohne Kosten anzufordern und parallel Klage einzureichen beim örtlichen Amtsgericht mit zweistellig Kosten und mit der Musterklage, die alle Argumente dem Amtgerichter mit Belegen gut und kompakt erklärt.

@Laumy Erste Klage ging letzte Nacht raus, WE gern mehr. Keine Kosten.

Wieso TvTotal? Hab für NDR gearbeitet, Schmidt Theater ;-) war witziger
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

TotalTv ist eins der ersten gepairten NDS Systeme.

Weil die Klagen der Kunden nichts bringen werden.

Es sollten Hersteller rantretten und wegen Wettbewerbsverzerrung klagen.

Das würde zu mehr führen.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

@marcbush.

wenn Erfolge schriftlich und definitiv fest stehen, ziehe ich vielleicht mit. Du schreibst immer sehr viel, aber so richtig Ergebnisse sehe ich nicht.

und wie bereits erwähnt wenn hier ein Anwalt unter uns ist der darauf wirklich Bock hat und auch Aussicht auf Erfolg sieht, bitte bei mir melden, dann stelle ich Schriftstücke zur Verfügung die ich auf die musterschreiben von marcbush seitens Sky bekommen habe.

gruss
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Ich sende dir das erste Urteil. Und die Stellungnahme von Sky in drei Verfahren anonymisiert. Dann kannst du sehen, was deine Situation ist.
Momentan arbeiten wir gegeneinander, und Sky lacht sich einen.
Wenn alles schriftlich feststeht, dann ziehst du vielleicht mit??
Urteil liegt vor, Sky hat es akzeptiert. Hast du leihgerät vereibart oder eigene Hardware?
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Urteil gegen Pairing!

@MarcBush:
wo findet man denn deine "Musterklage" und evtl. eine kurze Hilfe wie und wo das aufzusetzen/einzureichen ist ?
irgendwie finde ich bei deinen informationen nur den weg bis dahin:
- receiver zurück, bzw. verweigern,
- KC prüfen, bzw receiver austragen lassen,
- musterschreiben (im forum gefunden)
dann musterklage um freischaltung zu fordern !?!?.

kannst du da bitte noch was dazu schreiben und/oder im post 1 anpinnen ?
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Musterklage hab ich vorbereitet, für aktuelle Situation deutlich verkürzt und mit neuen Nachweisen ergänzt.
Ist auch abhängig, ob Kunde gar kein Bild hat, Leihgeräte ganz ablehnt, oder ob vorläufig Sky-Modul verwendet wird.
Paar Angaben müssen also jeweils angepasst werden.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

und wem außer denen die eigene Hardware vereinbart haben nützt das was ?
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Natürlich keinem, das hat aber auch keiner behauptet.

-supraracer
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Aha, also meinste wirklich das der überwiegende Teil eigene Hardware vereinbart hat und daher Sky einknicken wird ?!
Man,man,man
 
AW: Urteil gegen Pairing!

?
Am besten nochmal lesen worum es hier im Thread überhaupt geht...

-supraracer
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Versteh ich nicht. Wer bei Vertragsschluss freiwillig sich für ein Leihgerät entschied und es behielt, warum sollte er klagen?

Wer im aktuellen oder vorherigen laufenden Vertrag das Leihgerät irgendwann erhielt, hatte ja eigentlich Vertrag mit eigener Hardware vereinbart. Er kann sein Recht leicht durchsetzen.

Wem 2015 ein Leihgerät im laufenden Vertrag aufgezwungen wurde (z.B. durch Fehlinformation, durch Abschalten der eigenen Smartcard), und dann 03/2016 telefonisch seinen Vertrag um 12 Monate verlängerte, ohne dass zur Hardware etwas Neues vereinbart wurde, der kann auch sein Recht auf eigene Hardware durchsetzen.

Etwas schwerer ist es für Kunden, die mit Vertragsschluss sich sofort für Leihgerät entschieden, vorher keinen Vertrag ohne Leihgerät je hatten. Und dann lohnt der Blick in die Auftragsbestätigung. Klage auch möglich, vorher Sky auffordern, die V14 für eigenen Receiver freizuschalten, aber einfacher sind Klagen, bei denen das Leihgerät irgendwann aufgezwungen wurde, wo also die Smartcard S02 oder V14 vorher ohne Leihgerät betrieben wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Urteil gegen Pairing!

...oder mal Gehirn einschalten und sich mal überlegen ob man da nicht viel zu viel Zeit investiert und irgendwas nachplabbert was jemand dir vorkaut ohne das bisher wirklich konkrete Ergebnisse für den Erfolg vorliegen.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Ich sende dir das erste Urteil.
...

Welches nicht rechtskräftig ist, weil der Kläger es so nicht annehmen wollte und nicht weil Sky gegen das ergangene Urteil Berufung einlegen wollte.

Es gibt also bis heute kein rechtskräftiges Urteil. Selbst wenn es das gäbe, wäre es ein Urteil für einen Einzelfall und bekanntlich urteilen verschiedene Gerichte selbst bei gleichartigen Einzelfallklagen durchaus verschieden.

Noch sehe ich kein grundsätzliches Urteil, dass Sky dazu zwingen würde, das bis jetzt eingeführe Pairing der Smartcards zu unterlassen bzw. rückgängig zu machen. Das wäre ein weitreichender Eingriff in die wirtschaftliche Geschäftstätigkeit eine PayTV-Anbieters, der mit solchen Maßnahmen nur seine wirtschaftlichen Verluste durch missbräuchliche Verwendbarkeit der Smartcards minimieren will. Ob diese Maßnahmen mit dem selben wirtschaftlichen Erfolg technisch nicht anders und "kundenverträglicher" hätte durchgeführt werden können, könnte ein Gericht nur durch einen langwierigen und kostspieligen Gutachterprozess klären. Viel Spaß bei den dann aufkommenden Kosten und dem unklaren Endergebniss. Schlechte anwaltliche Beratung hat schon manchen Mandanten in den eigenen wirtschaftlichen Ruin geführt. Da bliebe dann nur ein Zivilprozess mit ungewissen Ausgang gegen den Anwalt, wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Falschberatung bzw. -vertretung. Schon für solch einen Prozess eine anwaltliche Vertretung zu gewinnen, wird nicht einfach werden, denn bekanntlich "hackt eine Krähe nicht der anderen ein Auge aus".

MarcBush sollte statt der aus dem Zusammenhang gerissenen und seinem Ziel entsprechenden Bruchstücke aus Klage und Urteil besser mal immer darauf hinweisen, dass es bisher kein rechtskräftiges Urteil gegen das Pairing gibt. Schon der Thread-Titel, den MarcBush hier gewählt hat, ist so nicht zutreffend. Bisher ist alles nur "Rechtsverdreherei", was MarcBush hier und vielen anderen Foren seit über einem Jahr als rechtsicher versucht darzustellen. Gutgläubige Menschen können das sogar als Wirklichkeit auffassen, was sie eben gar nicht ist.

Was spricht dagegen, den vollständige Klageschrift und das zugehörige Urteil des Eutiner Gerichts sowie des Berufungsantrages dazu hier in anonymisierter Form, Schwärzung des Klägers und seines Rechtsvertreters usw. (dass Sky verklagt wurde, ist ja klar), zu veröffentlichen??? Es war ja sicherlich ein öffentlicher Prozess oder???


Fragen, die MarcBush wohl nie konkret beantworten wird, sondern wieder nur die selben Bruchstücke als Rechtfertigung für sein Tun liefert, wie er das eben seit Jahren immer mal wieder macht. Dass er jetzt wieder überall aktiv ist, liegt wohl an der bevorstehenden Berufungsverhandlung, für die es wahrscheinlich genau so wenig für ein Gericht nachvollziehbare Klagegründe gibt, wie im Prozess vor dem Eutiner Amtsgericht, wo das Gericht erst den Kläger im Urteil auffordern musste, doch bitte seinen Klagegrund nachvollziehbar zu belegen.
 
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