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Urteil gegen Pairing!

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AW: Urteil gegen Pairing!

MarcBush sollte statt der aus dem Zusammenhang gerissenen und seinem Ziel entsprechenden Bruchstücke aus Klage und Urteil besser mal immer darauf hinweisen, dass es bisher kein rechtskräftiges Urteil gegen das Pairing gibt. Schon der Thread-Titel, den MarcBush hier gewählt hat, ist so nicht zutreffend. Bisher ist alles nur "Rechtsverdreherei", was MarcBush hier und vielen anderen Foren seit über einem Jahr als rechtsicher versucht darzustellen. Gutgläubige Menschen können das sogar als Wirklichkeit auffassen, was sie eben gar nicht ist.

Was spricht dagegen, den vollständige Klageschrift und das zugehörige Urteil des Eutiner Gerichts sowie des Berufungsantrages dazu hier in anonymisierter Form, Schwärzung des Klägers und seines Rechtsvertreters usw. (dass Sky verklagt wurde, ist ja klar), zu veröffentlichen??? Es war ja sicherlich ein öffentlicher Prozess oder???
so ist es. Bin dir die gleiche Meinung.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

@marcbush

stell doch alles was du hast hier auch dem deb zur verfügung, ich brauche nichts privat, alle wollen etwas handfestes sehen....ich auch.....


*lach* eben, etwas handfestes !
Für MB reicht schon eine markante Thread-Überschrift um Usern eine "handfeste" Situation zu verkaufen und als Robin Hood der Pairing-Geplagten sein Ego zu pushen.
Ich nehme natürlich all das dumme Geschwafel zurück, weil ich zumindest trotz meiner eigenen Überzeugung natürlich in der Lage bin zuzugeben wenn ich im Unrecht war, wenn die klagenden User stolz ihre Urteile präsentieren.


Jepp ich auch, will was sehen was mich überzeugt....
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

*lach* eben, etwas handfestes !
Für MB reicht schon eine markante Thread-Überschrift um Usern eine "handfeste" Situation zu verkaufen und als Robin Hood der Pairing-Geplagten sein Ego zu pushen.
Ich nehme natürlich all das dumme Geschwafel zurück, weil ich zumindest trotz meiner eigenen Überzeugung natürlich in der Lage bin zuzugeben wenn ich im Unrecht war, wenn die klagenden User stolz ihre Urteile präsentieren.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Es geht doch nichts über zufriedene Sklaven! :emoticon-0137-clapp

Sie zerstören zuverlässig jeden Widerstand.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Fourty2,
Leute wie du, sind genau die, die etwas von "Widerstand" labern und ihn selbst durch inhaltslose Worthülsen zerstören. Weltverbesserer die viel reden, aber eigentlich doch nichts gesagt haben. *Applaus*
 
AW: Urteil gegen Pairing!

@deen0x:
Soll ich jetzt den Schriftverkehr mit Sky über das DEB führen, oder was?

Wäre zwar kein Problem und wir hätten alle was zu lachen, aber denke doch auch mal an den himmlischen Support. Sowas schlägt denen doch schwer auf's Gemüt.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Warum um streitet ihr euch jetzt untereinander?

Mehr als das

Also ich habe die musterschreiben von marcbush benutzt, das einzige was raus gekommen ist, ich habe ein ci Modul kostenlos geschickt bekommen.

ich habe mich auch auf den humax Receiver berufen, den ich tatsächlich im Gartenhaus benutzt habe, hat alles nichts geholfen.

...

oder die vorzeitige Beendigung des Sky-Vertrages kann man nicht ernsthaft ohne großen Aufwand an Zeit, Geld und Nerven erreichen. Ob man mit viel Aufwand mehr erreichen könnte, ist auch noch fraglich.

in der Beziehung halte ich ein hilfreiches Musterschreiben schon gut, wenn es denn MarcBush hier veröffentlichen würde. Macht er aber aus eigenen Interessen offensichtlich nicht, sondern nur als PN.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Rechtskräftig entschied der BGH (III ZR 247/06), dass der Kunde von premiere die teuer angeschaffte eigene Hardware auch bis Laufzeitende nutzen darf.
Urteil Amtsgericht Eutin stellt ebenso fest: Eigene vereinbarte Hardware darf der Kunde bis Laufzeitende weiter nutzen. Urteil hatte ich online gestellt. Wenn der Kunde Berufung zurück nimmt, ist es rechtskräftig. Sky hat es akzeptiert.
Entspricht so ja auch den AGB (1.5.2), dass Sky nur entliehene Receiver austauschen kann.

Der HD 1000 ist weiterhin für Sky in DVB-S2/HD/NDS geeignet. Er ist auch weiterhin sky-zertifiziert. Ein Schreiben von Sky an den Anwalt eines Kunden aus April 2016:
"... Wir teilten bereits mehrfach mit, dass das Gerät - Humax PR-HD 1000 - nicht mehr zum Empfang von Sky genutzt werden kann. Dieses ist selbstverständlich noch zertifiziert. Wir geben allerdings keine Garantie auf einwandfreien Empfang. Sofern Probleme auftreten, gewährleistet Sky keinen technischen Support.
Wir stellten Ihrem Mandanten im letzten Jahr kostenlos Geräte zur Verfügung. Er wollte keinen Nutzung, daher hatten wir kulanterweise das damalige Vertragsverhältnis beendet. Ihr Mandant hat den Vertrag reaktivieren lassen und betreibt nun weiterhin den alten Receiver, was nicht mehr möglich ist und wir auch nicht mehr wünschen. Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht belassen wir es dabei.
Bitte beachten Sie jedoch: Sobald ein Defekt vorliegt, erhält Ihr Mandant keinen kostenlosen Tauschreceiver. Dann muss eine Vertragsänderung vorgenommen werden...
Nur mit neuen Geräten haben alle Sky Kunden die technische Voraussetzung, sämtliche Innovationen sowie Services von Sky nutzen zu können. Ein zusätzlicher Hintergrund der Umstellung ist die zukünftige Berücksichtigung einer Umstellung auf DVB-S2 zur optimalen Nutzung unserer Kapazitäten und Bandbreiten. ...
Durch die Nutzung des Leih-Receivers zum Empfang der Programme von Sky wird der bestehende Rechte- und Pflichtenkreis in nicht unzumutbarer Weise erweitert, da zwischen uns und Ihrem [Mandanten] bereits ein Leihverhältnis bezüglich der Smartcard besteht. Denn die Karte ist nicht in das Eigentum des Abonnenten übergegangen, sondern wurde ihm nur zur Leihe übergeben. Dementsprechend ergeben sich für ihn auch keine neuen Rechte und Pflichten, die er nicht schon bezüglich der Karte tragen würde, wenn ein entsprechendes Leihgerät von uns genutzt wird.
Damit ist die Angelegenheit in unseem Hause erledigt.
mfg Nicole H. Ihr Sky Team"


Anmerkung: Sky räumt ein, der HD 1000 ist natürlich sky-zertifiziert. Bei Sky werden Verträge durch Sky beendet, einseitig, und vom Kunden wieder reaktiviert. Ich lach mich weg. Wieso ließ Sky noch neue Verträge mit Seriennummer des HD 1000 zu im Januar 2016?? Saftladen...
Kunde betreibt den Vertrag mit HD 1000, was nicht möglich ist und wir nicht wünschen. Ich lach immer noch...
Wir belassen es dabei... Ja was denn nun? Geht, geht nicht, geht...??
Wenn eigener Receiver ausfällt und Leihgerät notwendig wäre, muss Vertragsänderung vorgenommen werden. Aha, also doch eine wesentliche Vertragsänderung, nicht nur eine unbeachtliche technische Umstellung... Die wissen nicht, was sie wollen und faseln.
Kein kostenloser Tauschreceiver. Den will ich nicht, mein HD 1000 funktioniert ja ,und Sky ist einverstanden, dass ich ihn nutze. Das einzige Problem wäre Pairing, aber das darf Sky ja nur - wie sky selbst immer wieder betont - mit dem in den Kundendaten hinterlegten Receiver. Welches Gerät ist dies hier? Ja, der vor Jahren vereinbarte Receiver des Kunden, dessen Nutzung Sky ja im April 2016 in diesem Schreiben gerade zustimmt. Damit darf Sky pairen. Wenn nicht geht, dann geht eben nicht, na und? Sky hat die Geräte ja selbst zertifiziert und zum Vertrag zugelasen, auch 2016, selbst schuld und dem Kunden schnuppe.
Alle Innovationen nicht möglich. Okay, kein Problem, ist ja bei Vodafone TV Center oder iCord 250 HD genauso, auch im Kabel vieles nicht möglich (Sky3D usw.).
Umstellung DVB-S2. Häh, war doch schon 2015??
Bereits ein Leihverhältnis bezüglich der Smartcard. Wirr. Man leiht nicht eine Smartcard bei Sky, sie ist natürlicher Bestandteil des Sky-Vertrags ohne besondere Vereinbarung, ist Eigentum von Sky. Vergleichbar mit Wohnungsschlüssel beim Mietvertrag. Man leiht nicht den Wohnungsschlüssel, man hat darüber auch keinen separaten Mietvertrag. Gehört einfach als Vertragsbestandteil dazu (so auch OLG Wien 2013 im verfahren zur Annulierung von 25 der 26 untersuchten Sky-AGB-Klauseln damals).

Fazit: PR HD 1000 ist sky-zertifiziert, aber Sky möchte ihn nicht mehr..... :-)
Kunde mit Mut darf HD 1000 weiter nutzen.

Mein Tipp: Mut.
Dann einige Mails zum Austausch der Informationen, sicher ein Telefonat sinnvoll, dann übernehmen Fachleute (Verbraucherschutz vor Ort, der eigene Anwalt, MB). Kunde guckt mit kostenfreiem Sky-Modul und wartet in Ruhe ab - kein Stress, keine weiteren Kosten außer Vorschuss ans Gericht, dann kommt Ergebnis. Rest übernehmen die Fachleute.
Nicht von Sky oder Trollen veräppeln lassen.

Zur Taktik:
Sinnvoll ist es nicht, einen nicht eingearbeiteten Anwalt zu beauftragen, der bei einem linken Vergleich mehr verdient als bei einem Urteil für den Kunden. Man sollte weitere Zeugen, Beweise zum Alphacrypt, Unterlagen wie dieses Schreiben hier haben, damit man gegen Sky besteht. Und waru Geld verjubeln? Auch gut: Verbraucherschutz oder Rechtsschutz mit Anwalt und mit guter Quelle im Forum im Team arbeiten.
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

Fazit:

Die Mehrheit ist sicherlich nicht auf einen Rechtsstreit mit Sky scharf, ich auch nicht.
Ich schließe ein ABO ab, mit Sky Hardware und habe meine Ruhe. :dance3:
 
AW: Urteil gegen Pairing!

@crazyfreak01
Danke für diesen wichtigen Post.
Die Mehrheit nutzt freiwillig Sky-Hardware, aber hunderttausende kauften eigene Geräte und Alphacrypt, mit Zustimmung/Zulassung von Sky. Davon wollen einige diese vereinbarte Nutzung fortsetzen und sich nicht veräppeln lassen und 248 EUR bezahlen für Sky-Krücke. Dafür gibt es im Forum einige wenige Posts (z.B. "Diskussionsthread zur aktuellen Änderung Teil 8").
Für diese wenigen User gibt es oft nur den rechtlichen Weg zum Erfolg, die haben auch ihre Nische im Internet, okay?
Diese Leute tauschen sich hier aus, wollen das auch in Ruhe, respektiere das doch auch, jeder so, wie er möchte.
@
Was handfestes ist das Urteil aus Eutin, text steht online: #22
Was handfestes ist das Urteil des BGH: III ZR 247/06 #253 (relativ am Ende lesen zum Recht auf eigene Hardware bei premiere-Vertrag.
Ansonsten habe ich Verständnis, wenn Laien solche Urteile nicht zuordnen, subsumieren können. Deshalb ist nicht jede Veröffentlichung sinnvoll in einem Forum für technische Experten.
Da aber mehrere Urteile und die Sky-AGB und die Briefe von Sky jeweils das Recht auf eigenen Receiver bestätigen, darf man auch mal den Kopf einschalten und auch mal denken.
Ansonsten ist es nicht üblich, geistiges Eigentum anderer (Schriftsatz Berufung) ohne Zustimmung des Autors online zu stellen. Ich habe an der Berufungsschrift mitgewirkt, auch den Klageantrag formuliert und die erstinstanzliche Klage, doch muss man die Musterklage an jeden Sachverhalt intensiv anpassen. Zu unterschiedlich sind die Sky-Vertrags-Karrieren, die Hardware-Kapriolen, die Verträge mit oder ohne Zweitkarte, mit oder ohne Leihgerät, Festplatte, Modul....
Und auch die Ziele sind unterschiedlich. Mancher kündigte fristlos, will raus aus dem Vertrag, andere haben schwarzen Bildschirm, andere nutzen unter Vorbehalt das Sky-Modul.
Da gibt es keine Musterklage an sich, sondern in meinem Kopf viele Varianten. Vieles davon wurden intensiv mit Sky-Juristen diskutiert, mit Richtern, mit Verbraucherschutz. Also wer eigene Hardware verteidigen will, sollte sich hier informieren im Thread, konstruktiv Fragen stellen und diskutieren. Wer das sinnlos hält, lieber Leihgerät nutzt, ist doch okay, gibt ja auch andere spannende Threads.

Übrigens, einige Musterschreiben sind schon im Post #1 verlinkt. Mehrere User haben bereits wieder die Nutzung eigener Hardware erreichen können, ich auch. Die Mehrheit wird nicht klagen, Sky wird das Pairing insgesamt nicht aufgeben, wieso auch. Fordert auch niemand. Aber das Pairing mit allen musste Sky bereits aufgeben. Pairing 2 ist vom Tisch. Mehrere Klagen werden auch den Verbraucherschutz aktivieren, die warten auf neue Urteile, um selbst aktiv zu werden. Viele User werden Geld zurück erhalten, werden fristlose Kündigung nachträglich durchsetzen, viele werden ihren eigenen Receiver wieder nutzen können. 3.000? 231.123? keine Ahnung.
1.800.000 Kunden werden weiterhin gepairt bleiben. Richtig.
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

@MarcBush

Danke auch für deinen hilfreichen Post. Es überrascht mich immer wieder was du für Neuigkeiten verbreitest. -lach-
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Die gewünschten handfesten Urteile nochmals verlinkt und ein aktuelles Schreiben von Sky, dass der HD 1000 weiterhin sky-zertifiziert ist. Das ist doch was.
Auch Frage beantwortet, warum nicht alle Texte anderer Autoren online stehen.
Du schreibst nur, dass nicht alle klagen werden, wussten wir schon. Aber zeigt ja jedem, wer sinnvoll beiträgt.

Nochmals: Mehrere User haben schon die Nutzung eigener Hardware erreicht. Erst mehrere neue Klagen gleichzeitig werden Sky und Verbraucherschutz zu Änderungen bewegen für alle Kunden mit eigener Hardware. Pairing 2 konnte verhindert werden.
Pairing insgesamt wird nicht verschwinden, aber Verträge werden zu beachten sein, auch AGB. Dazu gibt es bereits handfeste Urteile. Sky knickt bisher IMMER ein. Auch Kosten werden zu erstatten sein durch Sky, Bildausfall bezahlen.

Vielleicht können die Moderatoren hier mal ordnend eingreifen und die permanenten inhaltslosen Anti-Posts eindämmen. Nochmals muss auch niemand nach handfesten Urteilen fragen oder mitteilen, dass nicht alle und auch nicht die Mehrheit der Sky-Kunden gegen Zwangsgeräte klagen wird. Eine Richterin in Eutin hat neulich ihre Meinung gesagt: sie unterstützt nicht die Auffassung von Sky, dass man Kunden zum Leihgerät zwingen könne. Der Kunde darf SEIN eigenes Gerät bis Laufzeitende weiter verwenden, gemäß Vorgabe des BGH und des Vertrags mit Sky.
Es war ein telefonischer Vertrag, Sky muss meiner Meinung nach Beweise erfassen und speichern (Tonband), so auch das Gesetz. Dies klärt aktuell die Berufung.

Musterklage sollte auch nicht jeder einfach einreichen, sondern besser koordiniert, zusammen mit anderen Usern absprechend, sich gegenseitig als Zeuge und für Beweise dienen. Wer Anwalt oder Verbraucherschutz hinzuzieht, sollte ebenso aus dem "Pool" hier im Forum profitieren, denn wenn ein Einzelkämpfer mangels wichtiger Beweise seine Klage aufgeben muss, ist das nachteilig für alle. Daher ein gemeinsames Vorgehen besser als Musterklage zum Kopieren für Einzelkämpfer ohne wichtige Infos.

Hier im zitierten Post finden sich gleich mehrere wichtige Links, die das Lügenkonstrukt von Sky unterstreichen. Vieles davon ist hier erst gemeinsam recherchiert worden und dem Gericht noch nicht bekannt: https://www.digital-eliteboard.com/417903-urteil-pairing-post3037835.html#post3037835
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

...
@
Was handfestes ist das Urteil aus Eutin, text steht online: #22
Was handfestes ist das Urteil des BGH: III ZR 247/06 #253 (relativ am Ende lesen zum Recht auf eigene Hardware bei premiere-Vertrag.
Ansonsten habe ich Verständnis, wenn Laien solche Urteile nicht zuordnen, subsumieren können.
...

Da bedanke ich mich doch auch für die "handfesten" Urteile und stelle fest:

Das wegen Berufung des Klägers nicht rechtskräftige Urteil ist zur Zeit so nicht verwertbar. Interessant ist aber schon, dass es Kläger gibt, die vor Gericht klagen können, ohne ihren Klagegrund auch nur ansatzweise beweisen zu können. Was es nicht alles gibt und damit muss sich dann auch noch ein Gericht befassen.

Das BGH-Urteil aus dem Jahr 2007 ist heute so auch nicht mehr gut verwertbar, da es sich auf die Kosten des PayTV-Abonnenten bezieht, wenn für das PayTV-Angebot ein Receiver gekauft oder gemietet werden muss und das PayTV-Abo durch den Anbieter vor Vertragsende gekündigt wird, so dass sich die Kosten für den Receiver des Abonnenten nicht unbedingt amortisiert haben können:

[53] bb) Diese weite Befugnis der Beklagten zur außerordentlichen Kündigung verstößt gegen den Regelungszweck des § 626 BGB, den Dienstberechtigten vor einer vorzeitigen fristlosen Vertragsauflösung zu schützen. Die fraglich Klausel ermöglicht es der Beklagten, ihre Interessen auf Kosten ihrer Abonnenten durchzusetzen, ohne auch deren Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihnen einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. hierzu BGHZ 90, 280, 284; 143, 103, 113; jeweils m. w. N.; BGH, Urteil vom 5. Oktober 2005 – VIII ZR 16/05 – NJW 2006, 47, 48 Rn. 17). Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung setzt jedoch stets voraus, dass besondere Umstände vorliegen, die so erheblich sind, dass dem Kündigenden ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist und er demgemäß die eigentlich geschuldete Vertragstreue hintanstellen darf. Nur in einem solchen Fall verdient das Vertrauen der Gegenseite auf den Bestandsschutz, der bei Dauerschuldverhältnissen zu den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung gehört (BGHZ 112, 279, 285 m. w. N.), keine Beachtung. Eine – auch durch die beanstandete Klausel vorgenommene – Ausweitung der außerordentlichen Kündigung auf Gründe, die noch innerhalb der Zumutbarkeitsgrenze liegen, ist mit diesem Grundgedanken nicht vereinbar (vgl. BGH, Urteile vom 27. März 1991 – IV ZR 130/90 – NJW 1991, 1828, 1829 unter II. 2. a); vom 20. Mai 2003 – KZR 19/02 – WM 2004, 144, 149 unter C. II. 2. a); Wolf aaO § 10 Nr. 3 Rn. 10). Schützenswerte Interessen der Beklagten für eine so weitreichende Abweichung von der gesetzlichen Kündigungsbefugnis aus wichtigem Grund sind weder von der Revision aufgezeigt worden noch sonst ersichtlich. Zudem berücksichtigt die weite Kündigungsklausel nicht, dass den Abonnenten, die gemäß Nummer 1. 4 einen von der Beklagten zugelassenen Digitalreceiver kaufen oder mieten müssen, im Vertrauen auf eine längerfristige Vertragsbeziehung erhebliche Kosten für den Empfang des Bezahlfernsehens entstehen. Nach Nummer 6. 5 Satz 2 könnte die Beklagte schon kurz nach Vertragsbeginn den Vertrag fristlos beenden, ohne dass sich die Aufwendungen des Abonnenten durch eine angemessene Vertragsdauer amortisiert hätten.

Da bleibt dann die Frage, wer heute noch gezwungen ist, einen Receiver von Sky zu kaufen, um das PayTV-Angebot nutzen zu können. Mit der zur Verfügungstellung kostenfreier Leihreceiver bzw. dem CI+ Modul durch Sky, gibt es diese zusätzlichen Kosten, die sich über die Vertragslaufzeit amortisieren müssten, nicht mehr. Wer aus welchem Grund auch immer auf den Leihreceiver verzichtet hat und selber einen geeigneten Receiver gekauft hat, muss schon damit leben können, dass sich das unter Umständen nicht amortisiert.
 
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