AW: Urteil gegen Pairing!
Rechtskräftig entschied der BGH (III ZR 247/06), dass der Kunde von premiere die teuer angeschaffte eigene Hardware auch bis Laufzeitende nutzen darf.
Urteil Amtsgericht Eutin stellt ebenso fest: Eigene vereinbarte Hardware darf der Kunde bis Laufzeitende weiter nutzen. Urteil hatte ich online gestellt. Wenn der Kunde Berufung zurück nimmt, ist es rechtskräftig. Sky hat es akzeptiert.
Entspricht so ja auch den AGB (1.5.2), dass Sky nur entliehene Receiver austauschen kann.
Der HD 1000 ist weiterhin für Sky in DVB-S2/HD/NDS geeignet. Er ist auch weiterhin sky-zertifiziert. Ein Schreiben von Sky an den Anwalt eines Kunden aus April 2016:
"... Wir teilten bereits mehrfach mit, dass das Gerät - Humax PR-HD 1000 - nicht mehr zum Empfang von Sky genutzt werden kann. Dieses ist selbstverständlich noch zertifiziert. Wir geben allerdings keine Garantie auf einwandfreien Empfang. Sofern Probleme auftreten, gewährleistet Sky keinen technischen Support.
Wir stellten Ihrem Mandanten im letzten Jahr kostenlos Geräte zur Verfügung. Er wollte keinen Nutzung, daher hatten wir kulanterweise das damalige Vertragsverhältnis beendet. Ihr Mandant hat den Vertrag reaktivieren lassen und betreibt nun weiterhin den alten Receiver, was nicht mehr möglich ist und wir auch nicht mehr wünschen. Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht belassen wir es dabei.
Bitte beachten Sie jedoch: Sobald ein Defekt vorliegt, erhält Ihr Mandant keinen kostenlosen Tauschreceiver. Dann muss eine Vertragsänderung vorgenommen werden...
Nur mit neuen Geräten haben alle Sky Kunden die technische Voraussetzung, sämtliche Innovationen sowie Services von Sky nutzen zu können. Ein zusätzlicher Hintergrund der Umstellung ist die zukünftige Berücksichtigung einer Umstellung auf DVB-S2 zur optimalen Nutzung unserer Kapazitäten und Bandbreiten. ...
Durch die Nutzung des Leih-Receivers zum Empfang der Programme von Sky wird der bestehende Rechte- und Pflichtenkreis in nicht unzumutbarer Weise erweitert, da zwischen uns und Ihrem [Mandanten] bereits ein Leihverhältnis bezüglich der Smartcard besteht. Denn die Karte ist nicht in das Eigentum des Abonnenten übergegangen, sondern wurde ihm nur zur Leihe übergeben. Dementsprechend ergeben sich für ihn auch keine neuen Rechte und Pflichten, die er nicht schon bezüglich der Karte tragen würde, wenn ein entsprechendes Leihgerät von uns genutzt wird.
Damit ist die Angelegenheit in unseem Hause erledigt.
mfg Nicole H. Ihr Sky Team"
Anmerkung: Sky räumt ein, der HD 1000 ist natürlich sky-zertifiziert. Bei Sky werden Verträge durch Sky beendet, einseitig, und vom Kunden wieder reaktiviert. Ich lach mich weg. Wieso ließ Sky noch neue Verträge mit Seriennummer des HD 1000 zu im Januar 2016?? Saftladen...
Kunde betreibt den Vertrag mit HD 1000, was nicht möglich ist und wir nicht wünschen. Ich lach immer noch...
Wir belassen es dabei... Ja was denn nun? Geht, geht nicht, geht...??
Wenn eigener Receiver ausfällt und Leihgerät notwendig wäre, muss Vertragsänderung vorgenommen werden. Aha, also doch eine wesentliche Vertragsänderung, nicht nur eine unbeachtliche technische Umstellung... Die wissen nicht, was sie wollen und faseln.
Kein kostenloser Tauschreceiver. Den will ich nicht, mein HD 1000 funktioniert ja ,und Sky ist einverstanden, dass ich ihn nutze. Das einzige Problem wäre Pairing, aber das darf Sky ja nur - wie sky selbst immer wieder betont - mit dem in den Kundendaten hinterlegten Receiver. Welches Gerät ist dies hier? Ja, der vor Jahren vereinbarte Receiver des Kunden, dessen Nutzung Sky ja im April 2016 in diesem Schreiben gerade zustimmt. Damit darf Sky pairen. Wenn nicht geht, dann geht eben nicht, na und? Sky hat die Geräte ja selbst zertifiziert und zum Vertrag zugelasen, auch 2016, selbst schuld und dem Kunden schnuppe.
Alle Innovationen nicht möglich. Okay, kein Problem, ist ja bei Vodafone TV Center oder iCord 250 HD genauso, auch im Kabel vieles nicht möglich (Sky3D usw.).
Umstellung DVB-S2. Häh, war doch schon 2015??
Bereits ein Leihverhältnis bezüglich der Smartcard. Wirr. Man leiht nicht eine Smartcard bei Sky, sie ist natürlicher Bestandteil des Sky-Vertrags ohne besondere Vereinbarung, ist Eigentum von Sky. Vergleichbar mit Wohnungsschlüssel beim Mietvertrag. Man leiht nicht den Wohnungsschlüssel, man hat darüber auch keinen separaten Mietvertrag. Gehört einfach als Vertragsbestandteil dazu (so auch OLG Wien 2013 im verfahren zur Annulierung von 25 der 26 untersuchten Sky-AGB-Klauseln damals).
Fazit: PR HD 1000 ist sky-zertifiziert, aber Sky möchte ihn nicht mehr.....

Kunde mit Mut darf HD 1000 weiter nutzen.
Mein Tipp: Mut.
Dann einige Mails zum Austausch der Informationen, sicher ein Telefonat sinnvoll, dann übernehmen Fachleute (Verbraucherschutz vor Ort, der eigene Anwalt, MB). Kunde guckt mit kostenfreiem Sky-Modul und wartet in Ruhe ab - kein Stress, keine weiteren Kosten außer Vorschuss ans Gericht, dann kommt Ergebnis. Rest übernehmen die Fachleute.
Nicht von Sky oder Trollen veräppeln lassen.
Zur Taktik:
Sinnvoll ist es nicht, einen nicht eingearbeiteten Anwalt zu beauftragen, der bei einem linken Vergleich mehr verdient als bei einem Urteil für den Kunden. Man sollte weitere Zeugen, Beweise zum
Alphacrypt, Unterlagen wie dieses Schreiben hier haben, damit man gegen Sky besteht. Und waru Geld verjubeln? Auch gut: Verbraucherschutz oder Rechtsschutz mit Anwalt und mit guter Quelle im Forum im Team arbeiten.