MarcBush
Power Elite User
AW: Urteil gegen Pairing!
Moderatoren, diese ständigen Laien-Wiederholungen sind nur OT-Bashing und Spam.
Dies sind die aktuellen (heutigen) Preise für Sky-Leihgeräte: 99-278 EUR, das von Sky versteckte Sky-Modul auch 99 EUR.
Auch eigene Hardware wird weiterhin zugelassen, die man für viel Geld kaufen muss. Alles so wie 2007, unverändert.
Hier muss der Neukunde sich entscheiden, ob er Leihgerät leihen will, mit 2 TB 149 EUR, oder ob er lieber eigenen Receiver verwenden möchte für den Vertrag, mit eigener Festplatte 3 TB für z.B. 499,00 EUR. Wer eine Drehanlage nutzt oder auch MTV Unlimited buchen möchte, muss einen eigenen Receiver kaufen, denn der Sky-Leihreceiver kann das alles nicht. (Zwei verschiedene Digital-Receiver parallel an einem TV scheitert bei vielen an fehlender 2. SAT-Zuleitung und verbieten die Sky-AGB in 1.4.1.)
Wer eigenen Receiver kauft, mit Zustimmung von Sky, hat auch das Vertrauen, dass sich seine Investition amortisieren kann. Sky fordert selbst für das Sky-Modul - wie im Forum überall zu lesen - mittlerweile im Zwangstausch 99 EUR, für die Festplatte sowieso. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, da gibt es Festplatte oder Sky-Modul auch kostenfrei, auch in Werbeaktionen., aber der BGH interessiert sich nicht für Ausnahmen, sondern für Verbraucherrechte.
Dass hier Laien erst die Existenz von Urteilen bezweifeln, dann aber vom klaren Wortlaut weg anders interpretieren wollen, ihre eigene Rechtsmeinung über den BGH erheben, mir wäre das peinlich. Die Richterin in Eutin ist dem BGH ohne Einschränkung gefolgt. Da Sky log und behauptete, der Kunde habe ein Leihgerät bei Vertragsschluss vereinbart, folgte die Richterin dieser Lüge von Sky mangels Anhörung vor Gericht. Sie empfahl jedoch die Berufung. Sky hat das Urteil akzeptiert, dass ein Kunde das vereinbarte eigene Gerät bis Laufzeitende benutzen darf, auch wenn dann das Pairing sich für diesen Kunden etwas verschiebt. Wo ist das Problem, für 2 Mio. Kabel-Kunden verschiebt sich das Pairing ja auch noch etwas, oder?
Da Sky seine falschen Angaben mittlerweile eingeräumt hat, ist der Kunde auf Anraten seines Anwalts in Berufung gegangen.
Natürlich kann sich jeder auf das Urteil Eutin berufen, denn Sky ist dagegen nicht in Berufung gegangen, die Richterin hat nochmals die Rechtsprechung des BGH bestätigt, trotz der Argumente von Sky zum Thema Cardsharing. Dies konnte die Richterin nicht überzeugen, da Sky weiterhin neue Abos ohne Pairing, ohne Leihgerät anbietet, zumindest war es so bis zum Urteil März 2016.
Dienstag will dann ein User berichten, ob es mit der solo V14 als Neukunde klappte. Da muss man zweifeln, ob Sky diese noch versendet, spannend. Im April erhielt ich ja noch meine solo V14, bis heute hell.
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Dies sind die aktuellen (heutigen) Preise für Sky-Leihgeräte: 99-278 EUR, das von Sky versteckte Sky-Modul auch 99 EUR.
Auch eigene Hardware wird weiterhin zugelassen, die man für viel Geld kaufen muss. Alles so wie 2007, unverändert.
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Hier muss der Neukunde sich entscheiden, ob er Leihgerät leihen will, mit 2 TB 149 EUR, oder ob er lieber eigenen Receiver verwenden möchte für den Vertrag, mit eigener Festplatte 3 TB für z.B. 499,00 EUR. Wer eine Drehanlage nutzt oder auch MTV Unlimited buchen möchte, muss einen eigenen Receiver kaufen, denn der Sky-Leihreceiver kann das alles nicht. (Zwei verschiedene Digital-Receiver parallel an einem TV scheitert bei vielen an fehlender 2. SAT-Zuleitung und verbieten die Sky-AGB in 1.4.1.)
Wer eigenen Receiver kauft, mit Zustimmung von Sky, hat auch das Vertrauen, dass sich seine Investition amortisieren kann. Sky fordert selbst für das Sky-Modul - wie im Forum überall zu lesen - mittlerweile im Zwangstausch 99 EUR, für die Festplatte sowieso. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, da gibt es Festplatte oder Sky-Modul auch kostenfrei, auch in Werbeaktionen., aber der BGH interessiert sich nicht für Ausnahmen, sondern für Verbraucherrechte.
Dass hier Laien erst die Existenz von Urteilen bezweifeln, dann aber vom klaren Wortlaut weg anders interpretieren wollen, ihre eigene Rechtsmeinung über den BGH erheben, mir wäre das peinlich. Die Richterin in Eutin ist dem BGH ohne Einschränkung gefolgt. Da Sky log und behauptete, der Kunde habe ein Leihgerät bei Vertragsschluss vereinbart, folgte die Richterin dieser Lüge von Sky mangels Anhörung vor Gericht. Sie empfahl jedoch die Berufung. Sky hat das Urteil akzeptiert, dass ein Kunde das vereinbarte eigene Gerät bis Laufzeitende benutzen darf, auch wenn dann das Pairing sich für diesen Kunden etwas verschiebt. Wo ist das Problem, für 2 Mio. Kabel-Kunden verschiebt sich das Pairing ja auch noch etwas, oder?
Da Sky seine falschen Angaben mittlerweile eingeräumt hat, ist der Kunde auf Anraten seines Anwalts in Berufung gegangen.
Natürlich kann sich jeder auf das Urteil Eutin berufen, denn Sky ist dagegen nicht in Berufung gegangen, die Richterin hat nochmals die Rechtsprechung des BGH bestätigt, trotz der Argumente von Sky zum Thema Cardsharing. Dies konnte die Richterin nicht überzeugen, da Sky weiterhin neue Abos ohne Pairing, ohne Leihgerät anbietet, zumindest war es so bis zum Urteil März 2016.
Dienstag will dann ein User berichten, ob es mit der solo V14 als Neukunde klappte. Da muss man zweifeln, ob Sky diese noch versendet, spannend. Im April erhielt ich ja noch meine solo V14, bis heute hell.
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