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Urteil gegen Pairing!

    Nobody is reading this thread right now.
AW: Urteil gegen Pairing!

Moderatoren, diese ständigen Laien-Wiederholungen sind nur OT-Bashing und Spam.


Dies sind die aktuellen (heutigen) Preise für Sky-Leihgeräte: 99-278 EUR, das von Sky versteckte Sky-Modul auch 99 EUR.
Auch eigene Hardware wird weiterhin zugelassen, die man für viel Geld kaufen muss. Alles so wie 2007, unverändert.


Hier muss der Neukunde sich entscheiden, ob er Leihgerät leihen will, mit 2 TB 149 EUR, oder ob er lieber eigenen Receiver verwenden möchte für den Vertrag, mit eigener Festplatte 3 TB für z.B. 499,00 EUR. Wer eine Drehanlage nutzt oder auch MTV Unlimited buchen möchte, muss einen eigenen Receiver kaufen, denn der Sky-Leihreceiver kann das alles nicht. (Zwei verschiedene Digital-Receiver parallel an einem TV scheitert bei vielen an fehlender 2. SAT-Zuleitung und verbieten die Sky-AGB in 1.4.1.)

Wer eigenen Receiver kauft, mit Zustimmung von Sky, hat auch das Vertrauen, dass sich seine Investition amortisieren kann. Sky fordert selbst für das Sky-Modul - wie im Forum überall zu lesen - mittlerweile im Zwangstausch 99 EUR, für die Festplatte sowieso. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, da gibt es Festplatte oder Sky-Modul auch kostenfrei, auch in Werbeaktionen., aber der BGH interessiert sich nicht für Ausnahmen, sondern für Verbraucherrechte.

Dass hier Laien erst die Existenz von Urteilen bezweifeln, dann aber vom klaren Wortlaut weg anders interpretieren wollen, ihre eigene Rechtsmeinung über den BGH erheben, mir wäre das peinlich. Die Richterin in Eutin ist dem BGH ohne Einschränkung gefolgt. Da Sky log und behauptete, der Kunde habe ein Leihgerät bei Vertragsschluss vereinbart, folgte die Richterin dieser Lüge von Sky mangels Anhörung vor Gericht. Sie empfahl jedoch die Berufung. Sky hat das Urteil akzeptiert, dass ein Kunde das vereinbarte eigene Gerät bis Laufzeitende benutzen darf, auch wenn dann das Pairing sich für diesen Kunden etwas verschiebt. Wo ist das Problem, für 2 Mio. Kabel-Kunden verschiebt sich das Pairing ja auch noch etwas, oder?
Da Sky seine falschen Angaben mittlerweile eingeräumt hat, ist der Kunde auf Anraten seines Anwalts in Berufung gegangen.

Natürlich kann sich jeder auf das Urteil Eutin berufen, denn Sky ist dagegen nicht in Berufung gegangen, die Richterin hat nochmals die Rechtsprechung des BGH bestätigt, trotz der Argumente von Sky zum Thema Cardsharing. Dies konnte die Richterin nicht überzeugen, da Sky weiterhin neue Abos ohne Pairing, ohne Leihgerät anbietet, zumindest war es so bis zum Urteil März 2016.

Dienstag will dann ein User berichten, ob es mit der solo V14 als Neukunde klappte. Da muss man zweifeln, ob Sky diese noch versendet, spannend. Im April erhielt ich ja noch meine solo V14, bis heute hell.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Urteil gegen Pairing!

Darf ich mich mal kurz mit der Frage einmischen, ob Du @MarcBush Rechtsanwalt, möglicherweise noch spezialisiert auf das entsprechende Fachgebiet bist?

Gruß

Fisher
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Ich vertrete meine Mandanten vor Gericht, in Zivil-, Straf-, Verwaltung- und Sozialrechtssachen. Baurecht war Schwerpunkt der Kanzlei, in der ich 9 Jahre arbeitete. Sky ist ja eine große Baustelle...
Hab schon erfolgreich Verfassungsbeschwerde erreicht, auch die Begnadigung eines Mandanten ("Schwitzen statt Sitzen", meinte ja Frau Kuder, unsere lokale Justizministerin und aktuell mein Arbeitgeber), habe mehrere Klagen gegen Sky-Zwangsgeräte verfasst, begleite mehrere Verfahren, auch wegen Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung. In Österreich ist ja mittlerweile die Preiserhöhungsklausel als rechtswidrig gekippt worden, rechtskräftig, Kunden bekommen Geld zurück.


Als Rechtsanwalt arbeite ich nicht, sondern vertrete schwerbehinderte Mandanten im Auftrag und Bezahlung des Justizministeriums. Einiges erreichen können, Mindestlohn im Verfahren BAG, kostenloser Nahverkehr für schwerbehinderte Asylbewerber... Kleine Schritte für einige Bürger.

Thema Sky ist jedoch nur ehrenamtlich, nicht beruflich. Urteile habe ich zitiert. Sky kann kein Urteil zu seinen Gunsten vorweisen. Wenn nur ein Kunde sich wehrt, reicht das nicht.
Frau Rodden vom Bundesverband Verbraucherschutz wartet auf Startschuss, Herr Wins, Jurist vom Verbraucherschutz M-V, hat mich in stundenlangen interessanten Gesprächen autorisiert mitzuteilen, dass die offizielle Meinung der VZ M-V ist, dass Sky zu Unrecht die Kunden ohne Sonderkündigungsrecht zu Leihgeräten zwingt, wenn bei Vertragsschluss dies nicht vereinbart war.

Mit Sky-Anwalt Dr. Reinke (Kanzlei K&E in Munich) habe ich diverse Male diskutiert, unter 6 Augen auch mal 90 min.
Argumentativ ist da für Dr. Reinke natürlich nichts möglich, bisher nur viele Falschdarstellungen und Unterstellung, alle Kläger seien Cardsharer und Sky-Festplatten egal, weil Aufnahme kein Recht des Kunden sei. Spannend wird, wie Sky sich diese Tage positioniert gegenüber dem Landgericht Lübeck (Berufung zu Amtsgericht Eutin). Sky wird Vergleich dem Kunden anbieten, ihn mit Geld überzeugen wollen, damit ein Urteil verhindert wird. Warum wohl? Hoffe, das Landgericht positioniert sich dazu deutlich.

Mit dem Technikchef Teleclub korrespondierte ich, mit dem Großhandel wegen der Geräteverfügbarkeit der Kauf-Receiver, mit Hersteller Humax (Humax-Sky-Kompetenzteam), ebenso mit dem Humax-Hauptvertrieb für Österreich, ein Familienbetrieb seit 1977. Dort wurde auch das Supercam (auch als Humax-Supercam bekannt) vertrieben.

Mir liegen in mehreren Verfahren die Stellungnahmen von Sky-Rechtsabteilung (Herr Mewes, Frau Laumer) und Sky-Anwalt Dr. Reinke vor. Immer wieder betont Sky, dass der Kunde selbstverständlich eigene Geräte verwenden dürfe, wenn diese zugelassen seien. Zugelassene Geräte sind online buchbar und haben Siegel "Geeignet für premiere/sky".
Herr Mewes rammte ja auch schon das Auto meiner Mitarbeiterin, telefonierte schon über eigentlich geheime Nummer mit meiner Frau, also es ist schon viel Wasser die Elbe hinuntergelaufen...

Sachliche Argumente auszutauschen, ist ja okay, aber immer nur Argumente wie: "Es werden nicht alle klagen" oder "Es gibt ja kostenlose Leihgeräte" sind doch unsinnig und bringen Thema nicht weiter. Wieso wird dies von 2-3 Leuten permanent wiederholt?
Wer aktuell keine technische Lösung findet für seine V14, sollte sich informieren dürfen, ob er seine Hardware weiterhin nutzen darf, wenn er vor allem selbst freiwillig nicht die Sky-Geräte bestellte, sondern diese im laufenden oder vorhergehenden Vertrag einfach aufgezwungen wurden. Egal dann, dass man so verlängerte.

Einen auf Sky-Pairing spezialisierten Rechtsanwalt kenne ich nicht, das Thema ist wegen geringer Streitwerte wenig interessant für niedergelassenen Rechtsanwalt. Der User Optimizer im DF-Forum empfahl erfolgreich 2014/2015 seinen Anwalt aus S-H einigen Usern, der oft mit einem Anwaltsschreiben die Freischaltung für den eigenen Receiver erreichte, so wie ich auch für mich das durchsetzte ohne Gericht. Heutzutage reagiert Sky über Wochen nicht auf Anwaltsschreiben, will es aussitzen, hofft auf Trägheit der Leute und deren Sorge oder Angst vor Gerichtsverfahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Urteil gegen Pairing!

Das verleiht Deinen Bemühungen doch einen anderen Anstrich, der auch für die Mitlesenden sicherlich interessant ist.

Dennoch wollen wir hier niemandem die Meinung verbieten, solange sich alles in geordnetem Rahmen bewegt. Dass sich in einem Thread von mittlerweile 13 Seiten auch Wiederholungen sammeln, liegt wohl irgendwie in der Natur der Sache.;)

Und eines ist sehr sicher: Die Moderatoren des DEB wissen was sie tun.

In diesem Sinne: Sorry fürs O.T. und einen fruchtbaren weiteren Austausch.

Gruß

Fisher
 
AW: Urteil gegen Pairing!

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Dies sind die aktuellen (heutigen) Preise für Sky-Leihgeräte: 99-278 EUR, das von Sky versteckte Sky-Modul auch 99 EUR.
Auch eigene Hardware wird weiterhin zugelassen, die man für viel Geld kaufen muss. Alles so wie 2007, unverändert.


Hier muss der Neukunde sich entscheiden, ob er Leihgerät leihen will, mit 2 TB 149 EUR, oder ob er lieber eigenen Receiver verwenden möchte für den Vertrag, mit eigener Festplatte 3 TB für z.B. 499,00 EUR. Wer eine Drehanlage nutzt oder auch MTV Unlimited buchen möchte, muss einen eigenen Receiver kaufen, denn der Sky-Leihreceiver kann das alles nicht. (Zwei verschiedene Digital-Receiver parallel an einem TV scheitert bei vielen an fehlender 2. SAT-Zuleitung und verbieten die Sky-AGB in 1.4.1.)
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Naja, Meister in der Darstellung, wie man was gerne hätte, bist du wirklich.

Wie man auf dem zweiten Bild sieht, gibt es den Sky+HD Festplattenreceiver für 0€.
Wem der Receiver nicht für das Sky-Abo ausreichend erscheint, muss auch mehr bezahlen wollen. Weitere Mietkosten gibt es auf keinen Fall. Da hat Sky schon einiges aus dem BGH-Urteil gegen die AGB von Premiere was dazu gelernt. Das meinte ich, dass einiges aus dem BGH-Urteil deshalb heute so nicht mehr verwertbar ist, weil Sky da selber die AGB entsprechend angepasst hat.

Wer mehr als nur Sky sehen will, braucht dann dafür ohne Sky natürlich auch selber eine entsprechende Technik. Wenn die deshalb vorhandene Technik nicht für Sky nutzbar ist, muss man eben auf Sky oder das andere verzichten können oder seine Technik selber auf eigene Kosten entsprechend verändern. Selbst für die unverschlüsselten Programme der öffentlich-rechlichen Programme müsste ein Sky-Receiver nicht unbedingt geeignet sein. PayTV ist ein zusätzliches Programm-Angebot, was man nicht aufgezwungen bekommt, sondern für das man sich entscheiden kann oder nicht.

Dass in einem Technik-Forum kaum mit Rechtsgelehrten zu rechnen ist, sollte man schon entsprechend berücksichtigen können, wenn man hier eine derartige Diskussion anfängt, und mit Meinungen anderer entsprechend umgehen können. Nur einfach zum 1000. mal die selben "Copy&Past" Formulierungen zu bringen, ist da wenig hilfreich.

...
Frau Rodden vom Bundesverband Verbraucherschutz wartet auf Startschuss, Herr Wins, Jurist vom Verbraucherschutz M-V, hat mich in stundenlangen interessanten Gesprächen autorisiert mitzuteilen, dass die offizielle Meinung der VZ M-V ist, dass Sky zu Unrecht die Kunden ohne Sonderkündigungsrecht zu Leihgeräten zwingt, wenn bei Vertragsschluss dies nicht vereinbart war.
...

Da bin ich der selben Meinung, also erreicht man im besten Fall, dass Sky allen Kunden, die betroffen sind, ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Mehr nicht! Immerhin etwas, wenn Sky-Kunden mit derartigen Problemen bisher nur aus Kulanz von Sky aus dem laufenden Vertrag entlassen werden.

Deine Bemühungen um etwas mehr Rechtssicherheit in allen Ehren, aber bemühe dich auch, deie Sachlage für Laien verständlich und insbesondere vollständig korrekt darzustelllen. Ein erster Schritt wäre da, den bisher unzutreffende Thread-Titel "Urteil gegen Pairing!" richtig zu stellen. Wie heißt es im Eutiner Urteil:

Ein Anspruch auf Aushändigung einer Smartcard, die [nicht] durch Pairing mit einem von der Beklagten zur verfügung gestellten Receiver verbunden war, stand dem Kläger nicht zu.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Was möchtest du uns immer sagen? Dieser Kläger bekam bislang kein Recht (Berufung läuft ja noch), aber die Richterin erklärte Deutschland die Rechtslage und urteilte, wann ihm die ungepairte Smartcard zustehen würde: wenn er nachweislich mit Sky bei Vertragsschluss eigenen Receiver vereinbart hätte. Ist das denn so schwer?
Das hat die Richterin doch mehrfach im Urteil erläutert. Ich zum Beispiel kann das beweisen, also hilft mir dieses Urteil 100 %.
Wenn der BGH Grundsatzurteile zu bestimmten Rechtsfragen fällt, dann war dabei oft der Kläger selbst ohne Erfolg, weil sein Anspruch z.B. schon verjährt war oder er aus bestimmten Gründen keinen Anspruch hatte, aber diese Urteile haben Rechtsfragen trotzdem grundsätzlich zu Gunsten des Mieters geklärt. Beispiel: BGH urteilt, Musiklehrer darf nicht täglich seine 6 Unterrichtsstunden am Klavier in der Mietwohnung erteilen, höchstens 2 Stunden sind zumutbar als Musik täglich für die Nachbarn. Kläger hat also verloren.
ABER: Dieses Urteil ist heute Rechtfertigung für Millionen Musiker, dass sie in ihrer eigenen Wohnung (bis zu 2 Stunden) Krach - äh Musik - machen dürfen. Okay?

Sonderkündigungsrecht für hunderttausende Kunden würde mir schon reichen, dann würde Sky den Pairing-Zwang stoppen. Das Sonderkündigungsrecht ist das Mindeste und nach § 314 BGB dann richtig, wenn Sky es unzumutbar wäre, ohne Pairing weiter zu agieren. Da Sky aber weiterhin neue Verträge ohne Pairing anbietet, kann es wohl kaum unzumutbar sein, dass der einzelne Kläger auch weiter sein Gerät nutzt. So sah es auch die Richterin in Eutin! Aber da ist vieles im Fluss, Sky ändert ja auch sein Verhalten und lernt dazu, auch in den nächsten Wochen. Die Linke weiß aber oft nicht, was die Rechte macht bei Sky... Und der Anwalt ist auch überrascht, was bei seiner Mandantin Sky so abgeht...

Was Kosten für den Sky-Receiver angeht: Auch der einfache Receiver kostet Geld, wenn ich Sky über Entertain buche, dann nach 5 Monaten umziehe und auf Kabel oder SAT wechsel. Auch wenn ich eigenen geeigneten Receiver besitze, aus früheren Zeiten oder für 30 EUR kaufen könnte, muss ich 99 EUR ohne und 278 mit großer Festplatte an Sky zahlen. Den Screenshot zeigte ich ja:
Dazu Wechselgebühr und Versandkosten. (Wechselt man von Kabel zu SAT und tauscht nur den vorhandenen Leihreceiver, kostet es 19,90 EUR.)

Wer bisher eigene Hardware verwendete, jetzt gepairt wird mit imaginärem Leihgerät im Sky-Lager (vertragswidrig auch nach sky.de), der muss dann Sky-Leihgerät jetzt oft bezahlen (99 EUR), Frechheit. Das eigene Gerät können aber andere User weiterhin mit der V14 verwenden, das Modell selbst ist weiterhin zertifiziert und technisch geeignet für Sky in HD/NDS. Es ist nur eine absichtliche Manipulation meiner Smartkarte, nicht mehr mit dem eigenen Receiver zu arbeiten. Dazu Dein Beifall, prima.

Selbstverständlich muss Sky - auch da wieder Fehlinformation von dir - als Plattformbetreiber die von Sky herausgegebenen/vertriebenen Geräte so ausstatten, dass alle unverschlüsselten TV-Programme über eine genormte Sendeform (DVB-S2 oder anderes) empfangen werden können auf dem selben Verbreitungsweg (ASTRA 19 Grad Ost), diskriminierungsfrei mit allen Zusatzdiensten. Dies verlangt der Rundfunkstaatsvertrag, § 52c und § 53. (HbbTV ist aber umstritten, wird von Sky-Receivern nicht unterstützt.)

http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Rechtsgrundlagen/Satzungen/Zugangs-und_Plattformsatzung_04.03.2009.pdf
§ 15
Zugang zu Benutzeroberflächen nach § 52 c Abs. 1 Nr. 3 RStV

(1) Der chancengleiche und diskriminierungsfreie Zugang der Rundfunk- und vergleichbarenTelemedienangebote einschließlich elektronischer Programmführer, deren chancengleiche unddiskriminierungsfreie Auffindbarkeit sowie die freie Programmwahl durch den Zuschauer sind inBenutzeroberflächen nach § 2 Abs. 2 sicherzustellen. Alle verfügbaren Angebote sind anzuzeigen und hinsichtlich der Anzeige nach Maßgabe des § 4 gleich zu behandeln. Auch die Sortierung innerhalbder oder den verfügbaren Listen muss diesen Gesichtspunkten entsprechen.
(2) Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit sind jedenfalls dann gewährleistet, wenn

  1. nebeneinander mehrere Listen mit verschiedenen Sortierkriterien angeboten werden,
  2. der Nutzer die Möglichkeit hat, die Reihenfolge der Angebote in der Liste zu verändern oder
    eine eigene Favoritenliste anzulegen und
  3. eine angebotene Favoritenliste ohne Voreinstellungen angeboten wird.
(3) ...
(4) Im Rahmen des technisch Möglichen sind Benutzeroberflächen so auszustatten, dass der Nutzerjedes Programm unmittelbar einschalten und aus dem Programm unmittelbar in dieBenutzeroberfläche zurückwechseln kann.
(5) Auf das öffentlich-rechtliche und private Programmangebot muss gleichgewichtig hingewiesenwerden. Dies schließt den Hinweis auf andere Dienste nicht aus.

Ergänzend dazu auch § 48 TKG zu beachten:
https://dejure.org/gesetze/TKG/48.html
Die Darstellung von Sendungen korrekt in 16:9 fordert § 49 I TKG. Da hatte Sky ja zuletzt Probleme bei Classica, aber das stört bei Sky nicht wirklich jemand...
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Urteil gegen Pairing!

@MarcBush

ich kenne aktuell keinen alternativen Receiver der von Sky *zertifiziert* wurde!!!..
Zum Thema Pairing.
Warum sollte deiner Meinung nach Sky das Pairing aufheben?

MfG
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Ich habe ja zitiert, woran nach Stellungnahmen der Sky-Rechtsabteilung sky-zertifizierte Receiver zu erkennen sind.
Sie tragen Aufschrift "Geeignet für premiere/sky" und deren Seriennummer kann man bei Sky online in der Bestellmaske als "eigener Receiver" eingeben und werden akzeptiert.

Dies gilt für Vodafone TV Center 1000/2000 (Sky-Geräte-Seriennummer im Hilfemenü Sky suchen!), gilt auch für den iCord 250 HD, den PR HD 1000.

Die Zertifizierung für den nicht pairingfähigen HD 1000 bestätigte Sky im gestern zitierten Schreiben von Sky im April 2016, auch der Hersteller Humax wiederholt. (Zertifizieung "Geeignet für premiere/Sky" erfolgte duch die TESC GmbH im Auftrag von premiere/sky.)

Wer solches Gerät nutzt und Vertrag ohne Leihgerät hat, kann darauf bestehen, dass er den Vertrag bis Laufzeitende wie vereinbart nutzen kann, mit seinem eigenen Receiver. Manch Kunde hatte auch sich drei solche Geräte gekauft, verteilt im eigenen Haushalt, und die V14 abwechselnd in den Geräten eingesetzt, AGB-konform nach 1.4.1.

Pairing mit einem nicht vorhandenen Leihgerät im Sky-Großlager verhindert diese vereinbarte Nutzung des eigenen Receivers. Eigener Receiver ist ja der Standard nach 2.1.1 der AGB, ein Leihgerät ist friewillige Option bei Vertragsschluss (1.2.4), doch wer Vertrag mit eigenem Receiver machte, will kein Leihgerät nutzen oft.
Übrigens, "zertifizierte Geräte" fordern die AGB oder die Sky-Homepage an keiner Stelle. Zugelassen hat Sky vielmehr jede Art von Hardware bis Sommer 2016, teilweise auch bis heute, ohne nach Modell des eigenen Receivers zu fragen.

Vertrag ist Vertrag. Das Pairing musste Sky daher mehrfach bei Kunden, auch bei mir, zurücknehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Urteil gegen Pairing!

Du kannst Argumentieren wie du möchtest, weder Gigablue,VU+,Dreamboxen und Co sind Sky Zertifiert!!!

Zum Thema Pairing... Belies dich bitte noch einmal warum das Pairing überhaupt eingeführt wurde
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Wer sagt, dass die Gigablue sky-zertifiziert sind? Woher kommt diese gaaaanz große Aufgeregtheit beim Thema "Leihgerät als Zwang ist unzulässig."?
Sky-AGB und Sky-Homepage (Achtung!) kennen das Wort "zertifiziert" überhaupt nicht (außer bei einem Zertifikat einer Umweltrichtlinie). Der PR HD 1000 ist nach aktueller Aussage des Herstellers und von Sky selbst auf jeden Fall sky-zertifiziert.
§ 1.1.1 der Sky-AGB (falls man überhaupt AGB mit Sky bei Vertragsschluss vereinbarte - am Telefon in der Regel nicht!) fordert lediglich die Nutzung eines zugelassenen Receivers.
Was hat Sky zugelassen, als man eine solo V14 ohne Leihgerät im Juni 2015 Kunde X zusandte? Da bin ich auf eine Antwort gespannt (erst Recht, wenn man weiß, dass Sky 2013-2015 zehntausende solo V14 verschickte an seine Kunden und der iCord 250 HD ausverkauft und EOL war).

Auf Sky.de war bis Ende 2014 das Alphacrypt-Modul erlaubt als Empfangsgerät zusammen mit einem nicht-zertifizierten Receiver (Merke: damals kannte die Sky-Homepage noch das Wort "zertifiziert").

Daher hatte ich ja zitiert, dass Sky selbst einräumt, die Begriffe "zertifiziert/zugelassen/geeignet" seien "auf sky.de verwirrend und nicht konsistent", so Sky im Dezember 2014 selbstkritisch.
Da sieht kein (Sky-)Mensch durch.

Darunter darf aber nicht der Verbraucher leiden, der sein teuer erworbenes Empfangsgerät plötzlich nicht mehr nutzen darf. Sky hat seine AGB selbst zu beachten. Lies mal 1.5.1 und vor allem 1.5.2 durch. Sky darf eigene Receiver des Kunden nicht durch Leihgeräte ersetzen! Das wollen viele hier erstaunlicherweise nicht akzeptieren. Das sind aber AGB von Sky, haben die selbst so festgelegt. Verträge sind einzuhalten in Deutschalnd.

Warum wurde pairing eingeführt? Weißt du es? SkyAdvance und mehr Zweitkarten. Man zwingt Kunden zur Buchung der Zweitkarte, weil der Kunde seine V14 nicht mehr im Haushalt wechseln kann. Außerdem kündigt Sky in internen Dokumenten der Werbeindustrie an, dass personalisierte Werbung bald jedem Kunden zugesandt werden kann. Das geht nur mit Pairing. Man will auch mehr Buchungen von SELECT erreichen, das geht einfacher mit einem Klick der Sky+Receiver-Fernbedienung.
Außerdem kann man Cardsharing verringern. Das ginge auch auf andere Weise, mit verkürzten Zugriffszeiten der Karten, aber man nimmt mit, was geht.
Jugendschutz war laut Medienanstalten kein Thema die letzten Jahre bei Sky (wegen fehlender PIN-Eingabe bei alternativer Hardware), auch Kopierschutz interessierte niemand (so mehrere Hollywood-Studios wie Sony in telefonischen Stellungnahmen laut einem recherchierenden User).

Das Sky-Modul wird von Sky sehr stiefmütterlich behandelt und versteckt. Es verhindert perfekt das Cardsharing, wird aber von Sky nicht gepusht.

Geht um Kohle. Um sogenanntes wirtschaftliches Eigeninteresse von Sky. Darunter können aber nicht die finanziellen Interessen der Sky-Kunden leiden.

Zwei wichtige Fragen, wenn man sich für das Thema interessiert:
1.) Welche Hardware hat Sky zugelassen bei Versand von solo V14-Smartcards 2013-2015 an zehntausende Kunden (oder mehr)?
2.) Wieso ist bis heute Sky zu buchen ohne Leihgerät, mit eigenem Receiver?
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Urteil gegen Pairing!

es tut mir leid ev. aber deine Erklärungen berufen sich auf Aussagen aus dem Jahre 2014.
m.E. irrelevant

solong
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Wir leben aber im Hier und Jetzt und nicht 2014 :)

.........................
 
AW: Urteil gegen Pairing!

MB, ich würde dazu nicht mehr viel schreiben. Deine "Kritiker" drehen sich mit ihren Anmerkungen und Fragen ständig im Kreis und du musst dich leider immer wieder wiederholen. Das ist vergebene Liebesmüh

Gesendet von meinem SM-N910F mit Tapatalk
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Irgendwie dreht sich der gesamte Thread im Kreis.
Genauso wie der vorehrige auch schon.

Kein Ziel in Sicht, alle zwei Seiten die gleichen Posts.
Naja warten wir noch mal ab....
 
AW: Urteil gegen Pairing!

...
Selbstverständlich muss Sky - auch da wieder Fehlinformation von dir - als Plattformbetreiber die von Sky herausgegebenen/vertriebenen Geräte so ausstatten, dass alle unverschlüsselten TV-Programme über eine genormte Sendeform (DVB-S2 oder anderes) empfangen werden können auf dem selben Verbreitungsweg (ASTRA 19 Grad Ost), diskriminierungsfrei mit allen Zusatzdiensten. Dies verlangt der Rundfunkstaatsvertrag, § 52c und § 53. (HbbTV ist aber umstritten, wird von Sky-Receivern nicht unterstützt.)

http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Rechtsgrundlagen/Satzungen/Zugangs-und_Plattformsatzung_04.03.2009.pdf
§ 15
Zugang zu Benutzeroberflächen nach § 52 c Abs. 1 Nr. 3 RStV

(1) Der chancengleiche und diskriminierungsfreie Zugang der Rundfunk- und vergleichbarenTelemedienangebote einschließlich elektronischer Programmführer, deren chancengleiche unddiskriminierungsfreie Auffindbarkeit sowie die freie Programmwahl durch den Zuschauer sind inBenutzeroberflächen nach § 2 Abs. 2 sicherzustellen. Alle verfügbaren Angebote sind anzuzeigen und hinsichtlich der Anzeige nach Maßgabe des § 4 gleich zu behandeln. Auch die Sortierung innerhalbder oder den verfügbaren Listen muss diesen Gesichtspunkten entsprechen.
(2) Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit sind jedenfalls dann gewährleistet, wenn

  1. nebeneinander mehrere Listen mit verschiedenen Sortierkriterien angeboten werden,
  2. der Nutzer die Möglichkeit hat, die Reihenfolge der Angebote in der Liste zu verändern oder
    eine eigene Favoritenliste anzulegen und
  3. eine angebotene Favoritenliste ohne Voreinstellungen angeboten wird.
(3) ...
(4) Im Rahmen des technisch Möglichen sind Benutzeroberflächen so auszustatten, dass der Nutzerjedes Programm unmittelbar einschalten und aus dem Programm unmittelbar in dieBenutzeroberfläche zurückwechseln kann.
(5) Auf das öffentlich-rechtliche und private Programmangebot muss gleichgewichtig hingewiesenwerden. Dies schließt den Hinweis auf andere Dienste nicht aus.

Ergänzend dazu auch § 48 TKG zu beachten:
https://dejure.org/gesetze/TKG/48.html
Die Darstellung von Sendungen korrekt in 16:9 fordert § 49 I TKG. Da hatte Sky ja zuletzt Probleme bei Classica, aber das stört bei Sky nicht wirklich jemand...
Da bedanke ich mich als Laie für die rechtliche Aufklärung. Hätte nie gedacht, dass ein (mittlerweile wohl vollständig) englischer PayTV-Anbieter dem deutschen Rundfunkstaatsvertrag unterliegen könnte. Ist aber durchaus denkbar, wenn es ein PayTV_angebot für Deutschland ist. Belassen wir es dabei, weil es hier im Thread thematisch nicht passt.

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Warum wurde pairing eingeführt? Weißt du es? SkyAdvance und mehr Zweitkarten. Man zwingt Kunden zur Buchung der Zweitkarte, weil der Kunde seine V14 nicht mehr im Haushalt wechseln kann. Außerdem kündigt Sky in internen Dokumenten der Werbeindustrie an, dass personalisierte Werbung bald jedem Kunden zugesandt werden kann. Das geht nur mit Pairing. Man will auch mehr Buchungen von SELECT erreichen, das geht einfacher mit einem Klick der Sky+Receiver-Fernbedienung.
Außerdem kann man Cardsharing verringern. Das ginge auch auf andere Weise, mit verkürzten Zugriffszeiten der Karten, aber man nimmt mit, was geht.
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Geht um Kohle. Um sogenanntes wirtschaftliches Eigeninteresse von Sky. Darunter können aber nicht die finanziellen Interessen der Sky-Kunden leiden.
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Ich hab ja nun wirklich fast keine Erfahrung was Cardsharing betrifft. Aber diese Deutung, warum Cardpairing eingeführt wurde (nicht nur bei Sky), ist doch sehr oberflächlich bis gewagt.

Natürlich geht es um finanzielle Eigeninteressen eines PayTV-Anbieters, der davon leben muss, dass seine Leistung auch möglichst durch alle Nutzer bezahlt werden. Wer lässt sich denn durch gleichzeitig mehrfache Nutzung einer Smartcard zur Entschlüsselung (Cardsharing) die Bezahlung der Leistung gerne "stehlen"?

Wer unbedingt in seinem Haushalt mal mit dem einen Empfangsgerät und mal mit einem anderen Empfangsgerät Sky nutzen will, kann dies ja mit dem CI+ Modul machen. Ist zwar etwas umständlicher, als nur die Smartcard umzustecken, aber "Komfort und Bequemlichkeit" hat schon immer seinen Preis gehabt.

Wenn hier einer gebetsmühlenartig immer wieder das selbe wiederholt, ohne wesentliche Neuigkeiten zum Thema zu vermitteln, weil es da seit mehr als einem Jahr praktisch gar keine gibt, ist ja wohl ersichtlich.

Wenn es ein rechtskräftiges Urteil welcher Art auch immer gibt, dann kann man von einer Neuigkeit reden. So ist das hier und in anderen Foren auch, MarcBush sucht händeringend Klagewillige. Aber was machen 1...10...100...1000...10000... Einzelfallklagen unzufriedener Sky-Kunden gegenüber insgesamt ca. 4 Millionen Sky-Kunden aus? Gar nichts, außer Beschäftigung der Justiz, die eigentlich dringend andere Verfahren bearbeiten könnte. So wie ich aus beruflicher Erfahrung weiß, muss man schon den deutschen Richtern wenigstens nachweisen können, dass deutlich mehr als 10% "Unstimmigkeiten" existieren, wenn man den Anschein erwecken will, dass etwas nicht stimmt, ohne es selber beweisen zu können. Das wären 400.000 klagende Sky-Kunden in diesem Fall. Die bekommt man auf diesem Weg hier nie zusammen und so bleiben es Einzelfallklagen mit speziellen Einzelentscheidungen, die nicht zusammenfassbar sind.

Aber bei einer größeren Anzahl an Klagen über das fehlende Sonderkündigungsrecht der Sky-Verträge kann der Verbraucherschutz sicher ein Sonderkündigungsrecht erwirken, weil das ein grundsätzliches Problem der Sky-Verträge ist und nicht den speziellen Einzelfall betrifft.
 
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