Das Oberlandesgericht München hat entschieden:
Sky Deutschland muss seinen versteckten Kündigungsbutton besser sichtbar platzieren.
Damit wird ein wichtiges Zeichen für mehr Verbraucherfreundlichkeit im digitalen Vertragswesen gesetzt.
Die Verbraucherzentrale NRW hat sich mit ihrer Klage gegen Sky durchgesetzt.
Das Gericht stellte fest, dass der Pay-TV-Anbieter seinen Kündigungsbutton so versteckte, dass Kunden ihn nur schwer finden konnten (Az. 6 U 4336/23 e).
Dies widerspricht der seit Juli 2022 geltenden gesetzlichen Pflicht, eine einfache und sofort sichtbare Online-Kündigung zu ermöglichen.
Sky hatte den Button hinter einer unauffälligen Schaltfläche "Weitere Links einblenden" versteckt.
Erst nach dem Anklicken dieser Option erschien eine Liste mit 58 Links, in der sich die Kündigungsfunktion am Ende in kleiner grauer Schrift befand.
Das Gericht bewertete diese Praxis als unzulässige Erschwerung für Verbraucher.
Bereits 2023 wurde Sky aufgefordert, die Gestaltung zu ändern, nun muss das Unternehmen handeln.
Weitreichende Folgen für die Online-Wirtschaft
Das Urteil dürfte Signalwirkung für viele weitere Unternehmen haben.
Neben Sky waren in der Vergangenheit auch Anbieter wie NetCologne, 1&1 Telecom und die Schufa wegen ähnlicher Verstöße abgemahnt worden.
Verbraucher sollen Kündigungen ebenso unkompliziert vornehmen können wie Vertragsabschlüsse, dass ist der Kern der gesetzlichen Vorgaben.
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, betonte:
"Dieses Urteil ist ein Meilenstein für Verbraucherrechte. Unternehmen müssen aufhören, Kündigungen durch unklare Strukturen zu erschweren."
Neue Vorschriften ab 2026: Widerrufsbutton kommt
Ab Juni 2026 treten weitere Regelungen in Kraft:
Neben dem Kündigungsbutton wird auch ein Widerrufsbutton verpflichtend.
Das bedeutet, dass Verbraucher nicht nur mit einem Klick kündigen, sondern auch online geschlossene Verträge widerrufen können.
Die Verbraucherschützer haben angekündigt, die Einhaltung dieser neuen Vorgaben genau zu überwachen.
Für Kunden bedeutet das Urteil mehr Transparenz und Fairness bei Vertragsbeendigungen.
Unternehmen sind nun gezwungen, ihre Online-Dienste verbraucherfreundlicher zu gestalten - eine Entwicklung, die weit über die Pay-TV-Branche hinaus Auswirkungen haben wird.
Sky Deutschland muss seinen versteckten Kündigungsbutton besser sichtbar platzieren.
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
Damit wird ein wichtiges Zeichen für mehr Verbraucherfreundlichkeit im digitalen Vertragswesen gesetzt.
Die Verbraucherzentrale NRW hat sich mit ihrer Klage gegen Sky durchgesetzt.
Das Gericht stellte fest, dass der Pay-TV-Anbieter seinen Kündigungsbutton so versteckte, dass Kunden ihn nur schwer finden konnten (Az. 6 U 4336/23 e).
Dies widerspricht der seit Juli 2022 geltenden gesetzlichen Pflicht, eine einfache und sofort sichtbare Online-Kündigung zu ermöglichen.
Sky hatte den Button hinter einer unauffälligen Schaltfläche "Weitere Links einblenden" versteckt.
Erst nach dem Anklicken dieser Option erschien eine Liste mit 58 Links, in der sich die Kündigungsfunktion am Ende in kleiner grauer Schrift befand.
Das Gericht bewertete diese Praxis als unzulässige Erschwerung für Verbraucher.
Bereits 2023 wurde Sky aufgefordert, die Gestaltung zu ändern, nun muss das Unternehmen handeln.
Weitreichende Folgen für die Online-Wirtschaft
Das Urteil dürfte Signalwirkung für viele weitere Unternehmen haben.
Neben Sky waren in der Vergangenheit auch Anbieter wie NetCologne, 1&1 Telecom und die Schufa wegen ähnlicher Verstöße abgemahnt worden.
Verbraucher sollen Kündigungen ebenso unkompliziert vornehmen können wie Vertragsabschlüsse, dass ist der Kern der gesetzlichen Vorgaben.
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, betonte:
"Dieses Urteil ist ein Meilenstein für Verbraucherrechte. Unternehmen müssen aufhören, Kündigungen durch unklare Strukturen zu erschweren."
Neue Vorschriften ab 2026: Widerrufsbutton kommt
Ab Juni 2026 treten weitere Regelungen in Kraft:
Neben dem Kündigungsbutton wird auch ein Widerrufsbutton verpflichtend.
Das bedeutet, dass Verbraucher nicht nur mit einem Klick kündigen, sondern auch online geschlossene Verträge widerrufen können.
Die Verbraucherschützer haben angekündigt, die Einhaltung dieser neuen Vorgaben genau zu überwachen.
Für Kunden bedeutet das Urteil mehr Transparenz und Fairness bei Vertragsbeendigungen.
Unternehmen sind nun gezwungen, ihre Online-Dienste verbraucherfreundlicher zu gestalten - eine Entwicklung, die weit über die Pay-TV-Branche hinaus Auswirkungen haben wird.