AW: Urteil gegen Pairing!
So ein Quark! Dann mal her mit den entsprechenden Urteilen.
Ich glaube eher, Du verwechselst das mit dem AGB-Aushang im Ladengeschäft, wenn Du vor Ort im Laden bist, und diesen Aushang dort zur Kenntnis nehmen kannst.
Medienbrüche sind nicht erlaubt. Nur wenn Du einen Vertrag online abschließt, ist es zulässig, die AGB auch auf dem Online-Weg miteinzubeziehen.
Auch der Hinweis mit den nicht zustande gekommenen AGB ist so nicht ganz richtig. Es gibt auch Rechtsprechungen, die besagen, dass es bei telefonischen Verträgen ausreicht, wenn der Endverbraucher vorher die Möglichkeit hatte, die AGB einzusehen, was auf der Sky Webseite problemlos möglich ist.
So ein Quark! Dann mal her mit den entsprechenden Urteilen.
Ich glaube eher, Du verwechselst das mit dem AGB-Aushang im Ladengeschäft, wenn Du vor Ort im Laden bist, und diesen Aushang dort zur Kenntnis nehmen kannst.
Medienbrüche sind nicht erlaubt. Nur wenn Du einen Vertrag online abschließt, ist es zulässig, die AGB auch auf dem Online-Weg miteinzubeziehen.