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Urteil gegen Pairing!

AW: Urteil gegen Pairing!

@MB hast du auch ein musterschreiben für mich wenn ich von meiner zweitkarte die box jetzt zurück sende und denen mitteile das ich mit der kack HW nicht zurecht komme und gerne mein HD1000 nutzen will...
bis jetzt auch nicht genutzt in der Pace HW
 
AW: Urteil gegen Pairing!

xxxxxxxx - eutin urteil ging jemand (Kläger) baden - deshalb gehts ja zum Landgericht und dort wird es genauso enden (dort gehts darum ob man ein eigenen Receiver vereinbart hat (schriftlich vereinbart hat)

da Kläger nichts vorliegen hatte - wie "ja sie dürfen receiver x y weiterverwenden" ging Schuss nach hinten los
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den ganzen kram copy paste gab es vorher in zig weiteren Foren - weil er dort überall gesperrt wurde führt er den Unsinn nun hier fuhrt

nur mit unseren Hobby hat das alles nichts zu tun

die Receiver die "für sky geeignet" sind können alle Pairen - bringen also normales TV Bild (nur ein einziger geht nicht der humax - auf diesen reitet marcB. rum) daher das ganze theater
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DimonRMP3
deine Zweitkarte die jetzt läuft wird dir sky nicht ändern das der in ein humax pr1000 läuft das kannste dir wirklich sparen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Urteil gegen Pairing!

Hierzu wäre es endlich angebracht, Seitens Deutschland, die Sammelklage zu genehmigen.
Eine einzelne Person wird nie wirklich etwas bewegen können, leider.

Es sollte jedem System überlassen werden, wer was für Hardware nutzen möchte. Immerhin zahlen wir ja für das Abo von sky.
Solange die Geld bekommen, muss der Kunde selbst entscheiden dürfen, ob er deren Hardware nutzen möchte oder eben nicht.
Ist doch beim Routerzwang nun auch durch.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

@ThomasR
"Beleidigung entfernt" lese ich.
Für Dich auch etwas zu lesen, zum Schmunzeln:

Was sagt Sky&Friends denn zum Thema "Zugelassen/zertifiziert/geeignet"?:

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Und was sagt SARAH?
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@DimonRMP3
Das Musterschreiben:
#42 müsstest du entsprechend anpassen und hindrehen, aber heute Abend zu spät...
man kann auch für die Zweitkarte die Einhaltung der AGB und des Vertrags fordern.

@ThomasR
Was vereinbart wurde bei manchen, sagt ja SARAH im Sky-Chat, hat nur nicht jeder gespeichert damals... Und Sky selbst weiß in seinem Chaos überhaupt nicht mehr, was zugelassen oder zertifiziert war und ist. Wer mit hellem Verstand kann solch Chaos gegenüber Verbraucherrechten verteidigen, um denen dann 248 EUR abzuknöpfen für ein aufgezwungenes Leihgerät? Wer glaubt, dass dies durchgeht? § 312k II BGB regelt die Beweislast bei Fernabsatzverträgen.
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Keine Sorge, wache Augen wachen über dem Hobby vieler... Technische Freaks ebenso wie Papiertiger...

Das sagt Sky zur Datensicherung:
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Das kannte die ältere Richterin nicht, jetzt prüfen es mehrere Richter vom Landgericht. Keine Ahnung, wie es ausgeht, aber Sky wird auf Vergleich hoffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Urteil gegen Pairing!

§ 1.1.1 der AGB wurde ja nachträglich erst verändert, gilt also so für viele Altverträge nicht. Und für telefonisch neu gefasste Verträge auch nicht, weil da meist gar keine AGB wirksam vereinbart wurden.
In 1.1.1 wird nur allgemein von zugelassenen Geräten gesprochen, aber nichts konkretisiert. Das hat Sky ja eingeräumt. Und zur Verschlüsselung gibt es ja die neuen AGB-Klauseln 1.5.1 und 1.5.2, die das Ganze genauer erläutern. Da steht ja konkret, dass Sky bei Verschlüsselungswechsel kein Bild aufallen lassen darf und Smartcards austauschen darf und entliehene Receiver. Aber natürlich darf Sky dabei nicht Kundengeräte wie meinen HD1000 austauschen. Ist doch eindeutig formuliert.
Und für Kunden ohne AGB gilt sowieso nur das normale BGB.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Urteil gegen Pairing!

Das folgende ist übrigens der aktuelle Text auf der Sky Webseite, wenn man ein Neuabo machen will und eigenen Receiver angibt:
Nein danke, ich verwende meinen bisherigen Digital Receiver.
Hinweis für Nutzer der Smartcard des Typs S02/01 bzw. P02/01 (Nagravision): Es besteht kein Anspruch auf Verwendung oder Beibehaltung eines bestimmten Verschlüsselungssystems. Sky stellt sein Verschlüsselungssystem während der Laufzeit Ihres Vertrages phasenweise um. Wenn es soweit ist, werden wir Sie informieren und Ihnen kostenlos eine neue Smartcard und ein Empfangsgerät zur Leihe für die Restlaufzeit des Vertrags übersenden. Bitte beachten Sie: Der Empfang von Sky ist dann weder über das von Ihnen gewählte Empfangsgerät noch mit den oben genannten Smartcardtypen möglich! Die 14-stellige Receiver-Nummer finden Sie auf einem Aufkleber auf der Rück- oder Unterseite Ihres Receivers (und beginnt meist mit der Nummer 1 oder 2).

Das ist aus meiner Sicht eindeutig.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

die SO2 karten sind doch schon seit fast 1 jahr aus , das ganze verschlüselung wurde schon längst abgeschaltet
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Der Text steht schon eine ewigkeit da. Von Bedeutung wird er aber durch sky selbst in Frage gestellt, wie die Rechtsabteilung ja trefflich schreibt.

Beziehen wir uns nur auf das was sky selbst schreibt, werden wir sicherlich feststellen, das alles sehr inkonssistent ist. Es ist ja ok, das du den Advocatus Diabolo für sky machen möchtest, aber wenn ich jetzt den Inhalt der von dir gelieferten Arguemente mit denen von MarcBush vergleiche, dann muß ich leider seine bevorzugen. Wie am Ende das Gericht entscheidet, und welche Grundsätze da zählen, das was wage ich aber nicht abzuschätzen. Für mich persönlich ist das Thema sky erst mal Geschichte - da zum 30.11. gekündigt, und die schon alles für 20 Euro anbieten müssen mit meiner Hardware, das ich zuschlage, oder die Restriktionen beim Modul abschalten. ansonsten bin ich raus.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Richtig, wer ein neues Abo abschließen wollte mit seinem eigenen Receiver für Nagra (diese Sky-Seriennummern wurden bis 11/2015 noch angenommen und einzelne S02 tatsächlich verschickt!), der musste den Hinweis (für Nutzer der S02) beachten und wurde darauf hingewiesen, dass sein eigenes Gerät seine Zulassung verlieren wird. Eine Warnung, sich nicht mehr eigene Hardware für Nagra zuzulegen. Manche hatten ja noch ein Gerät stehen.

Der Hinweis belegt aber, dass die Nutzer der V14 (NDS) auch an dieser Stelle NICHT gewarnt wurden, dass deren eigene Receiver auch die Zulassung verlieren könnten. Also nochmals ein Argument gegen Zwang zum Leihgerät.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Mir liegt es völlig fern den Advocatus Diaboli (nicht Diabolo, ist lateinischer Genitiv :)) für Sky zu machen. Ich habe nur Bedenken, dass hier einige User durch die Beiträge von @MB auf eine Fährte geführt werden, die a) unendlich ist und b) nicht die erhoffte Lösung bringt. Der gute Marc führt diesen Kampf gegen die Windmühlen bereits seit ich weiß nicht wie vielen Monaten. Komischerweise versucht er in allen Foren, für seine Sache Leute zu gewinnen. Zählbares ist dabei aus meiner Sicht nicht raus gekommen. Auch der Hinweis mit den nicht zustande gekommenen AGB ist so nicht ganz richtig. Es gibt auch Rechtsprechungen, die besagen, dass es bei telefonischen Verträgen ausreicht, wenn der Endverbraucher vorher die Möglichkeit hatte, die AGB einzusehen, was auf der Sky Webseite problemlos möglich ist.
Und glaube mir: Wenn ich eine Chance sehen würde, wäre ich der erste, der sie nutzen würde. Was glaubst Du, was bei mir zu Hause mit 4 Kids los ist, wenn die Buli beginnt und diese dann nur auf 2 TV (Erst- und Zweitkarte) stattfindet. Womöglich will meine Frau auch noch RTL Crime gleichzeitig gucken.
War jetzt für einige wieder zu viel OT, das bleibt aber bei so einem Thema manchmal nicht aus.
 
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