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Urteil gegen Pairing!

AW: Urteil gegen Pairing!

EDIT: Überschnitt sich mit Post von ralmen, sorry


Meine solo V14 kam Ostern 2016. Sie war nach paar Minuten auf einem Sky-Kanal hell, wie alle anderen V14 zuvor auch. Und ist ohne F0 im Unicam aktiv, am 30.05.2016 verlängert bis Mitte Juli. Leihgerät hab ich nix.

Wenn sie in den ersten Tagen nicht freigeschaltet wird, Widerruf des Vertrags.
Wird die Karte erst später gepairt, dann hat man das Problem wie jeder andere Kunde auch. Aber man hat einen Vertrag nachweislich mit eigener Hardware vereinbart. Diesen Vertrag muss Sky auch mit eigenem Receiver erfüllen. Man nutzt dann unter Vorbehalt ein Sky-Modul und klärt die Rechtsfrage. Es ist halt ein Versuch, ohne technische Tricks einfach sich korrekt und AGB-konform zu verhalten und Sky ohne Leihgerät zu nutzen, weil Sky dies nach wie vor anbietet. (Eigenes Gerät später nach Defekt ist dann z.B. der PR HD 1000, den man sich extra kaufte, weil Sky-zertifiziert.)

Zitat Sky-Rechtsabteilung im aktuellen Rechtsstreit gegenüber Gericht:
"Grundsätzlich ist die Nutzung eigener Receiver natürlich möglich, allerdings ist Voraussetzung, dass diese Receiver für den Empfang unseres Programmes zugelassen sind, denn andernfalls könnten die oben bereits erwähnten Vorschriften zum Jugend- und Kopierschutz nicht eingehalten werden.
Selbstverständlich ist die Beklagte bisher davon ausgegangen, das es sich bei dem vom Kläger verwendeten Receiver um ein zugelassenes Modell handelt.
Soweit der Kläger ... dem Gericht den genauen Namen und den Hersteller seines Receivers nennt und es sich um ein für das Programm der Beklagten zugelassenen Receiver handelt, ist die Beklagte natürlich gerne bereit, dem Kläger das Programm für diesen Receiver zur Verfügung zu stellen."
"Zugelassene Receiver erkennt man grundsätzlich an dem Logo "Geeignet für premiere" oder "Geeignet für Sky", sofern sie von Sky zertifiziert wurden."

Anmerkung: Der PR HD 1000 ist sky-zertifiziert. Jugend- und Kopierschutz beachtet er unverändert perfekt. Die Vorschriften zu Jugend- und Kopierschutz haben sich zuletzt auch nicht verändert. Kläger hat allerdings keine AGB wirksam im Vertrag vereinbart, war nur telefonischer Vertragsschluss ohne AGB. Also gilt die Regel "muss zugelassenes Gerät verwenden" gar nicht, es reicht auch ein gesetzeskonformes Gerät wie der Technisat oder Panasonic. Aber der HD 1000 ist umso besser. Spart Diskussionen.
(Die AGB-Klausel 1.1.1 zu den "zugelassenen Empfangsgeräten" ist im Übrigen unwirksam, weil nicht ausreichend bestimmt. Wo steht, welche Geräte zugelassen sind? Kein Link, kein technischer Hinweis in der Klausel enthalten. Auf sky.de war parallel sogar das Alphacrypt-Modul ausdrücklich zugelassen worden als Alternative.)

Was sagt Sky&Friends denn zum Thema "Zugelassen/zertifiziert/geeignet"?:
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Was zum Schmunzeln...
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

ok wer kann mir eine Seriennummer bereitstellen???
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Ich weiß zwar nicht warum, aber in der Bucht werden meistens die SN der Geräte mit Sky Zertifizierung angegeben. :emoticon-0103-cool:
 
AW: Urteil gegen Pairing!

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Rechtsbewußtsein und klagen hin oder her, kann ja jeder machen wie er will aber vortäuschen von Seriennummern die man gar nicht hat oder irgendwo her hat ist ja dann auch die feine Art gell Marc ? Das kann doch net dein Ernst sein das du hier den Leuten Ratschläge gibst wie sie die Anmeldeseite bewußt "durchmogeln" nur damit dein Paradebeispiel zieht. Bei Sky reitest du immer auf dem kleinsten falschen Wortlaut rum aber du selbst kannst ja dann fein die Seriennummern-Prüfung umgehen.
Hauptsache du kannst deine 15 Argumente pro Post immer und immer wieder herunterbeten.

Wie im anderen Board, ist es nur eine Frage der Zeit bist du wieder gesperrt wirst. Ist ja schlimmer wie jeder Spambot. :emoticon-0179-headb:emoticon-0179-headb:emoticon-0179-headb:emoticon-0179-headb:emoticon-0179-headb:emoticon-0179-headb
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Sorry @MB, aber das ist in meinen Augen alles Bullshit.

Die AGB sind in diesem Punkt eindeutig. Das Empfangsgerät muss von Sky zugelassen sein. Es steht nirgends, dass Sky nicht berechtigt ist, die Anzahl der Geräte, die zugelassen sind, nicht zu verändern. Das einzige, was mir mein laienhaftes Rechtswissen sagt, ist dass Sky im Falle eine Entfernung eines Gerätes, welches der Kunde nutzt, diesem kostenlos ein Alternativgerät zur Verfügung stellen muss.


Ansonsten kann ich nur der Aussage von @Someon1111 voll zustimmen.

Edit: Und wenn dieses immer wieder von Dir genannte Urteil so wahnsinnig nutzbringend wäre, würde die Fachpresse davon voll stehen. Tut sie aber nicht. Warum wohl nicht ?
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Sehe ich auch so, ob es wenn man versucht eine rechtliche Grundlage zu schaffen, um gegen das Pairing vorzugehen, clever ist sich mit der Seriennummer von einem "noch" zugelassenem Gerät durch die Anmeldeseite zu tricksen halte ich eher für fragwürdig zumal sich Sky auch dort was einfallen lassen wird (glaube das du dich da auch ganz klar überschätzt @ MB).
Ich glaube wenn man rechtlich was reißen will sollte das Mittel zum Erfolg natürlich ebenfalls sauber sein und man nicht versuchen die Rechtslage mit solchen Methoden zu beugen und Gerichte damit sinnlos zu beschäftigen. Sorry Marc, aber so wird das denke ich nichts.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Bitte OT-Bashing sein lassen, wen das Thema "Pairing" nicht interessiert, kann doch andere Threads beglücken.
Wo habe ich einen Nummerngenerator oder ähnliches empfohlen? Mein Tipp ist, sich ein Sky-zugelassenes eigenes Gerät gemäß Vorgaben von Sky zu besorgen. Alle geforderten Daten mitteilen. Was ist daran verkehrt, Sky bietet das doch selbst so an? Problem ist doch nur, dass diverse Sky-CCA das nicht verstehen. Die Rechtsabteilung von Sky ist cool, die schreibt es vernünftig.
Also hab dein Problem nicht verstanden. Niemand hat Sky gezwungen, jedem Kunden eine solo V14 jahrelang zu geben.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Ja, aber genau dieser Tip ist ein Schuss ins Leere, wenn Sky morgen die Liste seiner zugelassenen Geräte auf ihren eigenen Reci und das Modul beschränkt. Und diese Möglichkeit hat Sky laut AGB. Dann ist Ende mit Deiner Vorgehensweise.
Wenn am Pairing Vorgehen überhaupt was zu ändern wäre, dann höchstens über die gleiche Thematik, wie der Routerzwang der Internetprovider gekippt wurde. Allerdings dürften die Bedürfnisse hier etwas anders liegen, indem Telefon / Internet heute zum Allgemeingut zählt, was man von Pay-TV nun wirklich nicht behaupten kann.

OT: Den Hinweis mit dem Beglücken anderer Threads, solltest Du Dir persönlich gut merken. :emoticon-0127-lipss
 
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Vorweg: ich bin noch dabei, mir eine Meinung zu diesem Thema zu bilden, daher möchte ich weder der Einen noch der Anderen Seite hier recht geben.

Aber, @ Heron66: ich bin mir da nicht so sicher, ob das, was Du schreibst richtig ist (aber auch ich bin Laie was das Thema "Recht" angeht): wenn mir ein Anbieter erlaubt, eigene Technik zu nutzen und dies aus welchen Gründen auch immer während der Vertragslaufzeit ändert, so habe ich als Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Der Hinweis auf ein durch Sky bereitgestelltes Gerät reicht hier m.E. nicht, da damit der Kunde schlechter gestellt wird (wenn er z.B. den eigenen Receiver weiter verwenden will - Gründe dafür gibt es ja genug).

Also nach meinem Verständnis gibt es da nur 2 Optionen: Sonderkündigung zulassen oder Vertrag gemäß der ursprünglichen Vereinbarung erfüllen. In wie weit die AGB in diesem Punkt zulässig ist, wäre tatsächlich zu klären. Mein Gefühl sagt mir, dass man den Kunden nicht per AGB auf Verdacht (falls wir mal was ändern...) schlechter stellen darf. MB besteht ja auch darauf, dass man sich die Nutzung mit eigenerm Receiver bestätigen lassen soll.

Insofern... ich lese gepannt weiter (aber bitte bleibt sachlich :emoticon-0105-wink: - es geht nur um Fernsehen...)

Edit (man seit Ihr schnell mit dem Schreiben): Ob Sky einem eigene Hardware aufzwingen darf, bin ich mir auch nicht sicher. Aktuell haben die z.B. das Bundesliga (Live) Monopol (zumindest in regulär in D empfangbaren Gebiet). Ob unter diesem Gesichtspunkt ein Hardwarezwang durch den gleichen Anbieter erfolgen darf... bin mir da nicht sicher. Es wurden schon Konzerne wie Microsoft wegen m.E. geringeren Vergehen in die Knie gezwungen.
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

Du begreifst das nicht oder ?
Mag ja sein das sein VF Tv Center da "legal" eintragen kann, aber du nutzt dies ja somit quasi missbräuchlich um die rechtliche Situation zu deinen Gunsten zu ändern. Denn du nutzt das dort hinterlegte Gerät ja mit Sicherheit nicht, also ist das Blödsinn. Das ist im übrigen kein OT-Bashing. Ich finde nur das du genug Werbung in eigener Sache getan hast, für jeden hier im Board nachlesbar (wie auch immer man sich danach positioniert hat). Es tut doch daher keine Not immer wieder damit anzufangen, die Leute die dir folgen wollen, werden es tun und die anderen lassen es. Reicht dir das nicht ?!
 
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@heron66
Wo in den AGB liest du solch eine Vollmacht für Sky? Bitte auch mal Quelle benennen. Nach 2.1.1 der AGB ist es Obliegenheit des Kunden, TV und Receiver zu stellen. Ein Leihgerät ist freiwillige Option des Kunden bei Vertragsschluss.
Nach 1.5.2 kann Sky bei verschlüsselungswechsel entliehene Receiver austauschen (die gehören Sky ja auch).
mehr lese ich nirgendwo.

@deen0x
Sky bietet Verträge mit Kundengerät weiterhin an. In der Schweiz steht in den neuen AGB, man muss von Sky gestellten Leihreceiver nutzen, in D nicht. Wer lieber modernen Receiver mit Display und Wechselplatte bevorzugt, dem empfehle ich das Vodafone TV Center mit UHD Unterstützung. Würde ich empfehlen, die EMM zu manipulieren und den Datenstrom hexal zu virulieren, um der V14 eine Umgebung eines kasachischen Sky-Receivers in einer blumigen Wiese vorzugaukeln, damit die V14 hell wird, würden alle klatschen :)
ich empfehle, nur trocken die Regeln von Sky zu beachten und den Mist mit CardSharing sein zu lassen.
Ich bin ehrenamtlich bemüht, damit meine V14 auch hell bleibt.

@heron66
Beachte bitte das erste Pairing-Urteil: wer Vertrag mit eigenem Receiver nachweislich abschloss, kann mit seinem Receiver auch bis Laufzeitende gucken, Amtsgericht Eutin 23 C 691/15.
 
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Ich glaub es geht schon wieder los.....

Es geht hier in keinsterweise darum, wer Recht hat oder nicht!

Hier wird sich gegeseitig respektiert und auch entsprechend argumentiert.
Daher immer schön auf die Wortwahl achten...

Ansonsten sollte sich jeder nochmal den diesen Beitrag durchlesen.
 
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man kann über MarcBush und sein "Auftreten" sicherlich sehr unterschiedlicher Meinung sein, aber ein logischer Menschenverstand kann ihm sicherlich folgen in der Argumentation, das es nicht sein kann, das sky hier nach eigenem belieben handelt.
eine sonderkündigung, bzw. sofortige vertragsauflösung muss eigentlich die faire konsequenz sein. an sein sogenanntes "pairing2-verhindern" durch noch kommende rechtskräftige urteile glaube ich persönlich nicht, bin aber auch kein rechtsgelehrter.
es sollte sich nur jeder absolut im klaren sein, das sky nicht so schnell klein beigibt und man einen (wie auch immer gearteten) klageweg beschreiten muss, der zeit, nerven und geld kosten kann. und da kann es wohl bei deutscher gerichtsbarkeit auch noch locker weitere 1-2 jahre dauern bis zum erfolg oder auch niederlage. deutsche gerichte sprechen "urteile", nicht immer "gerechtigkeit".
der überwiegende teil der betroffenen wird simpel gesagt einfach "keinen bock" drauf haben, kündigt und guckt bis zum laufzeitende im sky-receiver/sky-modul. auch verständlich, es gibt wichtigeres im leben als schnödes pay-tv.
 
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außerdem ist das VF TV Center Pairing fähig. Was dann ? Dann kommt die geliebte Sky Hardware per Post, weil man die SN des VF TV Centers nicht nochmal angibt oder die Karte wird gepairt und dunkel bis man die SN raus rückt.
Da ist Sky dann vollkommen im Recht.
Entweder VF TV Center - gepairt oder Sky Hardware. Das kann man sich dann aussuchen.
 
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