AW: Urteil gegen Pairing!
@DVB-T2 HD
Lass doch deine ewig gleichen ewig langen Monologe gegen das Recht auf eigene Hardware.
Richtig ist, dass Verträge zu erfüllen sind. Wenn der Kunde sich für 500 EUR einen eigenen Receiver für den Vertrag mit Laufzeit 24 Monate kauft und Sky diesen Kundenreceiver für den Vertrag zulässt, dann gilt diese Einigung für die Laufzeit. Sky bracht kein Support geben, was soll das sen, Support?? Ich will keinen Support. Aber Sky darf sein Sendesignal nur so ändern, dass nicht die Kundengeräte ausfallen dadurch, dies sagen auch die neuen AGB 1.5.1 (bis 2014 stand in den AGB nichts zum Verschlüselungswechsel). Bildausfall darf nicht die Folge sein, Kundengeräte dürfen nicht in Leihgeräte getauscht werden (1.5.2).
Treu und Glauben gilt in dem Sinne, dass Sky nichts tun darf, was den Kunden in Unkosten stürzt. Wenn der Kunde ein von Sky zugelassenenes Gerät bei Vertragsschluss kauft und nutzen darf, gilt dies für die gesamte Laufzeit.
Firmen dürfen Zulassungen/Zertifikate nicht spontan beenden/widerrufen, sondern nur nach langfristiger Ankündigung. Willkür und tägliches Belieben scheiden aus.
Dies alles steht auch im Urteil Eutin: Wenn sich die Parteien bei Vertragsschluss einig waren auf Kundengerät, dann darf der Kunde dieses auch bis Laufzeitende nutzen.
Der HD 1000 ist doch weiterhin unverändert geeignet. Nur weil es Sky nicht passt und die solch Unfug erzählen, müssen wir Fachleute doch dies nicht auch noch schlucken. Der HD 1000 erfüllt alle Voraussetzungen für NDS/HD/DVB-S2 und erfüllt Jugend- und Kopierschutz perfekt.
Der PDR iCord 250 HD und Vodafone TV Center sind weiterhin von Sky akzeptiert, der HD 1000 wird verachtet, nur wegen fehlender Pairingfähigkeit. SkyOnDemand beherrschen alle drei nicht, daran kann man es also nicht festmachen.
Wenn das Pairing mit dem HD 1000 nicht geht, dann geht es eben nicht, na und? 2
Mio. Kabelkunden können auch weiterhin ohne Pairing Sky nutzen, können weiterhin Cardsharing betreiben. Alles schafft man nur mit etwas besseres Management. Wenn Sky die Verträge mit diversen eigenen Receivern weiterhin zuließ, so ist dies nicht das Problem des Kunden. Ohne technischen Hintergrund, aus reiner Willkür, kann man seine Vertragspartner nicht zu Mehrausgaben im laufenden Vertrag zwingen.
Also alles gut, Gerichte prüfen und stoppen diesen Wahn. Einige Lügen von Sky irritieren manchen Richterin, aber heute ist die Beweislage gegen Sky ganz anders als noch 2015.
Natürlich ist das Musterschreiben zur Freischaltung der V14 in seltensten Fällen geeignet, Sky zu überzeugen. Aber man hat die notwendigen Infos Sky gegeben und Frist gesetzt. Danach empfehle ich, mit 2. Musterschreiben ein Sky-Modul unter Vorbehalt und ohne Kosten anzufordern und parallel Klage einzureichen beim örtlichen Amtsgericht mit zweistellig Kosten und mit der Musterklage, die alle Argumente dem Amtgerichter mit Belegen gut und kompakt erklärt.
@Laumy Erste Klage ging letzte Nacht raus, WE gern mehr. Keine Kosten.
Wieso TvTotal? Hab für NDR gearbeitet, Schmidt Theater ;-) war witziger