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Petition: Abschaffung aller Hartz IV Sanktionen

AW: Petition: Abschaffung aller Hartz IV Sanktionen

...und, bekommst du nur 1 Euro????
Da vergisst du aber die anderen Leistungen zu erwähnen, für Lebensunterhalt, Miete, Warmwasser, Heizung, best. Versicherungen, GEZ, usw.
Der 1 Euro kommt ja obendrauf auf diese Leistungen.
Und diese genannten Leistungen muss jeder Geringverdiener wenn er gerade über die Grenze von Hartz ist selbst aufbringen.
Und wer sich für so einen 1 Euro Job zu fein ist, dem sollen auch die Leistungen gekürzt werden.
Und ein "geiles Leben" soll es auch nicht sein, wäre ja noch schöner, da gäbe ja dann gar kein Anreiz mehr zu Arbeiten.
 
AW: Petition: Abschaffung aller Hartz IV Sanktionen

Das hat zwar mit der Petition nichts zu tun, aber das Einkommen aus dem 1 Euro Job wird natürlich nicht auf den ALG2 Anspruch angerechnet.

Und gewöhnt euch bitte endlich an den korrekten Namen für 1 Euro Jobs: "Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante" ;)

Gruß

Fisher
 
AW: Petition: Abschaffung aller Hartz IV Sanktionen

Das wahre Problem ist doch:Wenn man schafft-bekommt man zuwenig Geld und wenn Du zu Hause bleibst genausoviel.
Ergo muss der Lohn für die steigen die arbeiten,statt dessen wird von Hinz und Kunz das nachgeplappert was die Medien verbreiten:Frau x bezieht zu Unrecht irgendwelche Harz4-Leistungen.
Je mehr die Reallohn Einkommen von der wahren Situation(was kostet Dein Leben im Lidl,Aldi usw.)entkoppelt werden,desto mehr sind unzufrieden.Und der kurzfristig Schuldige hockt zu Hause schläft aus,guckt mit nem E2 Reciever :) (Ironie beendet) Fernsehen.

ash
 
AW: Petition: Abschaffung aller Hartz IV Sanktionen

so dann mal anders ich hab selbst eine zeit ALG II bekommen bis meine Rente durch war und ich kann euch
sagen das ich spätestens um 6:00 Uhr aus dem Bett war und selbst als Rentner bin ich um 7:00 auf, was hier
über Hartz 4ler verbreitet wird ist schwachsinn stellt sich mir die frage schämt ihr euch nicht.
 
AW: Petition: Abschaffung aller Hartz IV Sanktionen

Auch wenn ich hier niemandem unterstelle, dass er Hartz 4 "missbraucht", um zu Hause bleiben zu können, aber genau das würde bei einer erfolgreichen Petition sehr gefördert werden. Diese Petition ist vom Ansatz her, bewusst oder unbewusst, einfach falsch formuliert und kqann man so mit gutem Gewissen nicht befürworten.
 
AW: Petition: Abschaffung aller Hartz IV Sanktionen

Genau das haben mehrere Diskussionsteilnehmer hier schon mehrfach geschreiben.

Und wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hat sogar der Mike in seiner zweiten Einlassung hier diese Meinung vertreten.

Die Deutschen Wirtschaftsnachrichten haben gestern das Thema nochmals aufgegriffen und zusammengefasst

"Einer Petition für die Aufhebung von Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher fehlen die Unterstützer. Es gibt mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland, die Arbeitslosengeld II beziehen. Erst 26.000 Bürger haben bis jetzt unterzeichnet. Bis 18. Dezember besteht dazu noch die Möglichkeit.

Die Initiative wurde von Inge Hannemann gestartet, die in ihrem Blog gegen die Schikane von Hartz-IV-Beziehern kämpft. Die Mitarbeiterin der Hamburger Arbeitsagentur hatte sich geweigert, gegen Hartz-IV-Bezieher Sanktionen zu verhängen. Das Jobcenter wollte sie daraufhin versetzten, Hannemann widersetzte sich und wurde gefeuert. Dennoch kämpft sie weiter gegen die Behördenwillkür.

Gegen jeden sechsten Hartz-IV-Bezieher werden Sanktionen verhängt, so das Hartz-IV-Forum. Hannemann beschreibt in ihrem Blog, wozu die Agenda 2010 führt: „Die eine Seite lebt am Rande eines Existenzminimums und mit Sanktionen darunter bis hin zur Obdachlosigkeit und Hunger, die andere Seite hat kaum etwas zu verlieren. (…)

Sanktionen (…) stellen in ihrer jetzigen Form eine bedrohliche Existenzgefährdung dar. So ist zu beobachten, dass Erwerbslose, selbst wenn sie noch nie davon betroffen waren, vor den Sanktionen Ängste entwickeln. Ein Damoklesschwert, welches über ihnen schwebt und viele dann lieber auch Nachteile in Kauf nehmen, anstatt ihre Rechte einzuklagen.

Damit wird und ist ein Angstsystem entwickelt worden, welches die Menschen in eine Abhängigkeit von den Jobcentern führt. Sanktionen dürfen niemals eine erzieherische Maßnahme sein. So werden sie jedoch intern vermittelt und es wird an das soziale Gewissen der Mitarbeiter appelliert. Das soziale Gewissen sollte und muss aus der Kenntnis der Menschenrechte und Würde bestehen.“

Bei 50.000 Unterzeichnern wird Hannemann vom Petitionsausschuss eingeladen, um ihr Anliegen vorzutragen."

Darunter gibt es dann eine ähnliche Diskussion, wie diese hier.


Leider wird auch dort bezüglich der Abschaffung der Sanktionen lediglich auf ungerechtfertigte und willkürliche solche abgehoben.

Also letztmals zum Verständnis: Die Nicht-Unterzeichner unter uns sind keineswegs Befürworter drohender Sanktionen, sondern realistisch denkende Menschen, die sich für den Anstoß einer möglichst partei-übergreifenden Diskussion über diese Problematik einen passenderen Stein als den durch diese Petition geworfenen gewünscht hätten.

Gruß

Fisher
 
AW: Petition: Abschaffung aller Hartz IV Sanktionen

@Fisher

Sanktionen verstossen gegen das Grundgesetz das sollte jedem hier klar sein, was aber nicht sein kann ist das ein ALG II bezieher
sich um nichts kümmert da muss es andere mittel und wege geben das zu ändern aber nicht mit 30% Sanktionen.

Und wie ich es schon geschrieben hab es muss Gesetzlich unterbunden werden das die Sachbearbeiter Prämie für Sanktionen bekommen
und es muss dafür gesorgt werden das die Menschenwürde nicht mit füssen von den Sachbearbeitern getretten wird, da ist unser Gesetzgeber
gefordert, es kann auch nicht sein das Rentnern mit Sanktionen gedroht wird wo leben wir denn.
 
AW: Petition: Abschaffung aller Hartz IV Sanktionen

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Dann brauch ich morgen nicht zur Arbeit!
@TV Pirat, wetten das Das nicht sanktionsfrei ausgeht! Warum soll ich, im "richtigen" Leben sanktioniert werden und ein H4le nicht?
Überleg mal was Du da forderst.
Es geht hier nicht um Rentner, sondern ganz allgemein um Bezieher von H4.

MfG
 
AW: Petition: Abschaffung aller Hartz IV Sanktionen

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Und genau nach dies ist das Problem vieler.
Alle über einen Kamm scheren, ohne wirklich zu wissen was los ist.
Die Medien berichten von einem Fall der Abzocke und schon sind ALLE Leistungsempfänger genauso.

Ich würde mir auch wünschen, nicht von denen abhängig zu sein. Das hat Gerhard mit seiner Truppe aber unmöglich gemacht.
Die haben dafür gesorgt, dass Billiglöhner wieder modern werden. Dass der Staat die unwürdige Lohnpolitik subventioniert.

Und dafür werden wir doppelt bestraft.
Wenig Lohn und dazu Aufstockung samt Willkür der Behörde. Tolle Kombination.
 
Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts

Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger sind verfassungswidrig

Jeder von Sanktionen Betroffene sollte sofort Widerspruch einlegen

KARLSRUHE (bo). Kommentar zum nachfolgend im Original abgedruckten Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Karlsruhe aus dem Jahr 2010. Das Urteil erklärt grundsätzlich jegliche Form von finanziellen Sanktionen (Leistungskürzung) für rechtswidrig und betrifft damit womöglich mehrere zehntausend Hartz-IV-Empfänger, die auf Grund welcher Umstände auch immer von Arbeitsämtern oder Job-Center mit Leistungskürzungen belegt worden sind. Die Betroffenen sind aufgefordert, gegen solche Sanktionen Widerspruch (auch rückwirkend) einzulegen und die ihnen vorenthaltenen Beträge nachzufordern. Dieses sollte SCHRIFTLICH (am besten mit “Einschreiben”) mit der Forderung nach schriftlicher Bestätigung des Eingangs des Schreibens geschehen, damit die betroffenen Dienststellen im Falle einer notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung nicht behaupten können, dass sie angeblich nie etwas erhalten haben. Denn mündlich -selbst in Gegenwart eigener Zeugen- abgegebene Erklärungen sind vor Gericht relativ wertlos. Zugleich betrifft dieses Urteil indirekt auch alle Mitarbeiter von Arbeitsämtern oder Job-Center. Sie machen sich bei der Verhängung solcher rechtswidrigen Sanktionen bis 2010 rückwirkend wegen fahrlässiger Körperverletzung, ab sofort sogar wegen vorsätzlicher Körperverletzung strafbar und müssen sich dafür nach Strafanzeige mit verbundenem Strafantrag gegebenenfalls auch vor Gericht verantworten. Dabei gilt das rechtliche Grundsatzprinzip, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Götz Bockmann

DAS URTEIL DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS IM ORIGINAL:


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Quelle: onlinezeitung24.de
 
AW: Petition: Abschaffung aller Hartz IV Sanktionen

Na dann anfangen und die Jobs kündigen...
 
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