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"Hartz-IV-Rebellin" wehrt sich vor Gericht

TV Pirat

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28.02.2014 | 07:17 Uhr

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Entscheidung erwartet

"Hartz-IV-Rebellin" Inge Hannemann gibt nicht auf. Die suspendierte Mitarbeiterin des Jobcenter Hamburg fordert vor Gericht ihren Job zurück, um das System "von innen heraus" zu bekämpfen.

Im Rechtsstreit zwischen dem Jobcenter Hamburg und seiner als "Hartz-IV-Rebellin" bekanntgewordenen Mitarbeiterin Inge Hannemann könnte es am Freitag (11.30 Uhr) zu einer Entscheidung kommen. Die Frau wehrt sich vor dem Arbeitsgericht gegen ihre Suspendierung, nachdem sie das "System Hartz IV" als menschenunwürdig kritisiert hatte.

Hannemann lehnt insbesondere finanzielle Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ab, die Termine nicht einhalten oder Jobangebote ablehnen. Weil sie genügend Unterschriften sammeln konnte, wird sich am 17. März auch der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit ihrer Forderung nach Abschaffung der Sanktionsparagrafen beschäftigen.

Bei dieser Anhörung unterstützt wird Hannemann von Soziologie-Professor Stephan Lessenich sowie dem ehemaligen Bundesrichter und Ex-Bundestagsabgeordneten, Wolfgang Neskovic. "Die Sanktionspraxis ist verfassungswidrig", ist Neskovic überzeugt. Auch die Linke fordert die sofortige Abschaffung der Sanktionen.

Kritiker werfen Hannemann Selbstdarstellung vor

Hannemann polarisiert: Während ihre Unterstützer ihren Mut und ihr Engagement bewundern, werfen Kritiker der 45-Jährigen Selbstdarstellung vor. Alle Versuche, zuvor bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht eine Einigung zu erzielen, waren fehlgeschlagen. Hannemann beharrt auf einer Weiterbeschäftigung an ihrem alten Arbeitsplatz. Sie will "das System von innen heraus reformieren". Sollte das Gericht ihrer Forderung, wieder an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren zu dürfen, nicht folgen, steht für Hannemann schon jetzt fest: "Dann gehen wir in die Berufung."

Sie war im Jobcenter Hamburg-Altona seit Herbst 2011 in Teilzeit beschäftigt und dort zuständig für Jugendliche, deren Vermittlung als schwierig galt. Die Bundesagentur für Arbeit hatte im Juni vergangenen Jahres zu dem Fall erklärt: "Die Behauptungen von Frau Hannemann sind falsch und führen die Öffentlichkeit in die Irre." Die Kollegin missbrauche ihre "angeblichen Insider-Ansichten, um sich in der Öffentlichkeit als einsame Kämpferin für Entrechtete darzustellen".

Jobcenter verschlimmern Hartz IV Situation

Quelle: n24.de
 
"Hartz-IV-Rebellin": Rechtsstreit geht weiter

Stand: 28.02.2014 15:57 Uhr

Der Rechtsstreit zwischen dem Jobcenter Hamburg und seiner als "Hartz-IV-Rebellin" bekannt gewordenen Mitarbeiterin Inge Hannemann geht vermutlich in eine neue Runde. Die Klage der 45-Jährigen auf Weiterbeschäftigung wurde am Freitag zwar vom Hamburger Arbeitsgericht abgewiesen. Doch diese Niederlage war von Hannemanns Anwalt nach eigenen Angaben eingeplant. Er sagte, er habe mithilfe eines juristischen Tricks erreicht, dass die Richter die Klage nur aus formalen Gründen abgewiesen haben. Er begründete die Taktik damit, dass seine Mandantin befürchtet habe, dass ein erst jetzt von ihr eingereichter, umfangreicher Schriftsatz aus formalen Gründen beim Richterspruch nicht mehr berücksichtigt worden wäre. Deshalb wollte sie eine inhaltliche Entscheidung zu diesem Zeitpunkt vermeiden.

Neues Verfahren im Juni?

Nach einem Einspruch kann das Verfahren dann wieder in erster Instanz beginnen. Die erneute Verhandlung wird im Juni erwartet. Diesem Neustart sehe sie mit großem Optimismus entgegen, sagte Hannemann. Sie kündigte an, am Ende werde sie notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof in Straßburg gehen.

Sympathisanten unterstützen Hannemann

Hannemann wehrt sich gegen ihre Suspendierung, nachdem sie das "System Hartz IV" als menschenunwürdig kritisiert hatte. Sie lehnt insbesondere finanzielle Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ab, die Termine nicht einhalten oder Jobangebote ablehnen. Bei diesen Sanktionen gehe es auch um die Verletzung von Menschenrechten, betonte sie. In dieser Ansicht wurde die "Hartz-IV-Rebellin" am Freitag im Gerichtssaal von mehr als 100 Sympathisanten unterstützt, wie NDR 90,3 berichtete.

Gütetermine gescheitert

Alle Versuche, bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht eine Einigung zu erzielen, waren zuvor fehlgeschlagen. Hannemann beharrt auf eine Weiterbeschäftigung an ihrem alten Arbeitsplatz. Sie war im Jobcenter Hamburg-Altona seit Herbst 2011 in Teilzeit beschäftigt und dort zuständig für Jugendliche, deren Vermittlung als schwierig galt. Im April 2013 wurde sie von ihrer Arbeit suspendiert. Es folgte ein Rechtsstreit, bei dem Hannemann zunächst in einem Eilverfahren eine Niederlage einstecken musste.

Mutige Frau oder Selbstdarstellerin?

Hannemann polarisiert: Während ihre Unterstützer ihren Mut und ihr Engagement bewundern, werfen Kritiker der 45-Jährigen Selbstdarstellung vor. Die Bundesagentur für Arbeit hatte im Juni vergangenen Jahres erklärt: "Die Behauptungen von Frau Hannemann sind falsch und führen die Öffentlichkeit in die Irre." Die Kollegin missbrauche ihre "angeblichen Insider-Ansichten, um sich in der Öffentlichkeit als einsame Kämpferin für Entrechtete darzustellen".

Weil Hannemann genügend Unterschriften sammeln konnte, wird sich am 17. März auch der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit ihrer Forderung nach Abschaffung der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger beschäftigen.

Quelle: ndr.de
 
AW: "Hartz-IV-Rebellin": Rechtsstreit geht weiter

...die hat, mal im Straßenjargon gesprochen, einen an der Waffel!

Keiner bleibt auf seinem Arbeitsplatz wenn er seinen Arbeitgeber mit Insiderwissen diskreditiert und verleumdet.
Der muss sich eine andere Arbeit suchen, PUNKT-AUS.

Vor allem wenn man auch noch mit den Worten "das System von innen heraus reformieren" zu wollen, ankündigt mit den Verleumdungen so weiter zu machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: "Hartz-IV-Rebellin" wehrt sich vor Gericht

... zumindest wartet der Arbeitgeber nur darauf, das Die ein Fehler macht.

MfG
 
AW: "Hartz-IV-Rebellin" wehrt sich vor Gericht

... und Ihr Anwalt freut sich, dass der Rechtstreit weitergehen kann und er damit weiterhin sein Geld verdienen kann.

Wenn man schon selber einen Rechtsstreit anstrebt und mehrfach vom Gericht abgewiesen wurde, sollte man auch mal selber überlegen, ob es sinnvoll ist, den Rechtsstreit weiter zu führen. Sinnvoll ist es eigentlich nur für den Anwalt.
 
AW: "Hartz-IV-Rebellin" wehrt sich vor Gericht

Wieso hat die Frau einen an der Waffel, bei Uli H. aus M. waren alle begeistert, das er zum Mittel der Selbstanzeige gegriffen hat und man hat ihm alle Sympathien bekundet. Die Dame macht nichts anders, als alle rechtlichen Tricks zu nutzen. Fakt ist ja auch, je höher die Instanz, desto eher fällt bei Arbeitsgerichten ein Urteil zu gunsten des Arbeitnehmers aus. Da aber bei höheren Gerichten keine neuen Beweisanträge eingebracht werden können, ist es taktisch sehr klug wieder zum Arbeitsgericht zu gehen und das Verfahren neu zu starten.
 
AW: "Hartz-IV-Rebellin" wehrt sich vor Gericht

Vom Anwalt war es sicher taktisch klug, da er weiterhin seine Mandantin in der selben Sache, die schon mehrfach abgewiesen wurde, gegen Bezahlung vertreten kann.

Eines muss man sich bewusst sein: Für alles was Rechtsanwälte und Steuerberater im Auftrag ihrer Mandanten machen, müssen sie selber nicht haften. Die Haftung/Verantwortung für das Handeln des Anwaltes/Steuerberater hat immer der Mandant zu übernehmen, außer der Anwalt/Steuerberater hat grob fahrlässig o.ä. gehandelt.
 
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