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Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

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AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

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Auch wenn sich Sky fehlerhafte Zusicherungen seiner Mitarbeiter (Callcentermitarbeiter) zuschreiben muß, verweist man immernoch auf die niedergeschriebenen AGB. Und denen kann man ja bei einseitiger Neufassung (Umschreibung) widersprechen.
Ich bin Ende Mai raus und lasse mich auch nicht lt. jetzigem Hardwarestand erweichen

So ist es und nicht anders.

Laut den Vertragsbedingungen von Sky oder auch ehemals Premiere gelten nur schriftlich zugesicherte Leistungen und die Verwendbarkeit von AlphaCrypt-Modulen usw. wurde nie jemandem schriftlich von Sky oder ehemals Premiere (dem Vertragspartner des PayTV-Abos) zugesichert, sondern schlimmsten Falls von Verkäufern von Sky-Aboverträgen als Verkaufsargument benutzt, genau so, wie jetzt einige Receiver-Händler als Verkaufsargument für ihre Receiver anführen, dass man das CI+ Modul von Sky ohne Restriktionen mit ihren Receivern verwenden kann. Als Käufer von nicht durch Sky "zugelassenen Empfangsgeräten" kann man sich als Sky-Kunde nicht darauf berufen, dass diese nicht von Sky "zugelassenen Empfangsgeräte" jederzeit mit dem Sky-Abo nutzbar sein müssen, nur weil sie zum Kaufzeitpunkt nutzbar waren.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Laut den Vertragsbedingungen von Sky oder auch ehemals Premiere gelten nur schriftlich zugesicherte Leistungen [...]

Der Schwachsinn, den Du hier absonderst, wird auch dadurch nicht richtig, dass Du die rechtliche Grundlagen permanent ignorierst und den Mist ständig wiederholst.
Entweder Du setzt Dich einmal mit juristischen Fragen ernsthaft auseinander oder Du solltest Dich nicht mehr in solchen Dingen äußern.

In Deutschland und Österreich herrscht grundsätzlich Vertrags- und Formfreiheit. Gesetzliche Grundlage für privatrechtliche Verträge ist das BGB.
Das heißt, Verträge können auch mündlich abgeschlossen werden. Und das macht Sky in großer Anzahl tagtäglich per Telefon über ihre Callcentermitarbeiter.
Kommt es also am Telefon zu einem mündlichen Vertragsabschluss, dann sind die vom CCA im Verkaufs-/Vertragsgespräch getroffenen Zusagen durchaus verbindlich und Vertragsbestandteil.
Die Beweisbarkeit lasse ich mal außer Acht (ist aber durch genehmigte Telefonmitschnitte oder Zeugen auch zu bewerkstelligen).
Beide Seiten können einen Vertrag nach Kenntnisnahme eines Irrtums bei der Abgabe ihrer Willenserklärung anfechten und damit den Vertrag für nichtig erklären.
Im Falle von nicht beabsichtigten Zusicherungen durch den CCA läge der Irrtum bei Sky. Weist man Sky auf eine fehlende Zusicherung hin (z.B. nach Erhalt der Auftragsbestätigung, die übrigens NICHT den Vertrag selbst darstellt), kann Sky den geschlossenen Vertrag anfechten. Tun sie dies nicht, gilt der Vertrag mit allen Zusicherungen des CCAs. Keinesfalls gilt der Vertrag mit nicht abgesprochenen Bedingungen, so wie Sky es nachträglich einfach gerne hätte.

Übrigens werden AGB nur dann wirksam in einen Vertrag einbezogen, wenn man als Kunde ausdrücklich darauf hingeweisen wurde UND vor Vertragsabschluss in vollem Umfang von diesen Kenntnis nehmen konnte und diesen Bedingungen auch zugestimmt hat. Schriftlich und per Onlineformular normalerweise kein Problem. ABER bei wem wurde denn bei telefonischem Vertragsabschluss auf die AGB hingewiesen? Wem wurden die kompletten AGB am Telefon vorgelesen? Wer hat am Telefon dazu ausdrücklich "Ja" gesagt?
Unrealistisch? Ja klar! Deshalb müsste Sky auch den Telefonverkauf aufgeben, wenn sie ihre AGB durchsetzen wollen. Oder telefonisch lediglich Vertragsanbahnungen machen, aber keine Vertragsabschlüsse mehr.



PS: Der Vollständigkeit halber: Ich bin kein Jurist und dies stellt keine Rechtsberatung dar. :emoticon-0143-smirk
 
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In aller Regel bietet Sky bei Vertragsabschluß oder -verlängerung 12 bzw.24 monatige Verträge an. Wird nicht vor Fristablauf gekündigt, verlängert sich dieser stillschweigend um ein weiteres Jahr, zu den dann gültigen Konditionen.
Wird der Vertrag telefonisch abgeschlossen oder verlängert gilt das Fernabsatzgesetz. Normalerweise bekommst Du schriftlich eine Bestätigung mit der Widerrufsbelehrung. Hier sollten auch die gültigen AGB mitgeteilt werden.
Und nun hast Du 14 Tage Zeit die AGBs zu studieren und kannst furchtlos den Vertrag widerrufen.
Auf die mündlichen Abreden möcht ich hier nicht eingehen, weil sie ohne Zeugen nicht zu beweisen sind. Jedenfalls müssten auch diese in der Vertragsbestätigung erfasst sein.
Fehlen diese, mußt Du Sky darauf hinweisen!
 
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Zur Beweisbarkeit mündlicher Absprachen ist es ohne Zeugen schwierig, vor Gericht zu bestehen, aber grundsätzlich ist das, was mündlich besprochen wurde, vertraglich vereinbart und geht auch irgendwelchen AGB vor (§ 305 b BGB). Hat Tigerle ja schon alles richtig formuliert.
Die AGB schickt Sky bei Neukunden in der Regel mit, bei "Verlängerern/Rückholern" bis heute in der Regel nicht mit, so dass hier ein neuer Vertrag ohne AGB besteht (die Rechtsprechung kennt bei wiederholten Verträgen unter festen Partnern, z.B. im Handel, sogenannte Rahmenvereinbarungen zu AGB, so dass die AGB für alle Verträge zw. diesen beiden Partnern automatisch gelten, ohne jedes Mal erwähnt zu werden, ist aber bei Sky mit seinen Kunden nicht so.)
Problemlos beweisbar ist aber zum Thema Pairing/Leihreceiver der Wille der Vertragsparteien durch die Bestellmaske bei Onlinebestellung. Dort muss der Kunde entscheiden, wie er den Vertrag für die kurze Laufzeit gestalten will: mit Leihreceiver oder mit eigenem Receiver. Anstelle des Leihreceivers kann auch ein Leihmodul gewählt werden 1.3.1 der AGB. Der Leihreceiver kann, wenn bei Vertragsschluss von Sky angeboten, gewählt werden (1.2.4 der AGB). "Kann" bedeutet, wenn der Kunde möchte. Diese Dinge wählt man bei Onlinebestellung, muss man ankreuzen. Sky kann dem zustimmen, indem der Vertrag dann so zustande kommt (solo V14 kommt), Sky kann auch ablehnen.
(Bei Verträgen mit Nagravisionsgeräten und S02 steht heutzutage in der Bestellmaske, dass man im Laufe der Vertragszeit einen neuen Receiver zugeschickt bekommt, aber nur bei S02!)

Dies ist ein Dauerschuldverhältnis. Alles muss so wie bei Vertragsschluss vereinbart bis Laufzeitende eingehalten werden. Wesentliche Änderungen können nur gemäß § 311 BGB gemeinsam verabredet werden, klar geregelt im Gesetz. Auch in AGB kann schon Vorbehalt für Änderung stehen, wenn denn die AGB gelten und auch in dieser bestimmten Fassung. Bei mir gelten die neuen AGB nicht, sondern ältere, mein Vertrag war nicht telefonisch verlängert worden. Neuen AGB hatte ich widersprochen.

Was steht in AGB? Receiver ist Sache des Kunden, er kann bei Vertragsabschluss auch ein Leihgerät von Sky leihen (oder Leih-Modul), wenn er möchte. Ich hab im Vertrag stehen: "Kundengerät". Und im Kundencenter steht bei mir: "Receiver: Nur Smartcard." Aktuell neue Homepage: next.sky.de Meine Daten.
Welches Gerät ich kaufte, interessierte Sky nicht, auch nicht die Seriennummer. Das Gerät war zwischenzeitlich defekt, ich musste mir neues Gerät kaufen. Auch diese Änderung der Hardware muss man laut AGB und Vertrag Sky nicht mitteilen, auch wiederum nicht die Seriennummer.

Sky schreibt, das Gerät muss von sky zugelassen sein. Zertifiziert (also von Prüfstelle gecheckt) muss es nicht sein, das steht bei mir in AGB oder Vertrag oder Auftragsbestätigung oder Bestellmaske nirgendwo. Bitte auch akzeptieren. Also von Sky zugelassen. Was heißt das? Wo steht das? Gibt es einen Link oder eine Telefonnummer im Vertrag, wo man sich schlau machen muss? Ich hab dazu nichts im Vertrag gefunden. Mein Panasonic DMR ist laut Hersteller-Prospekt für Sky geeignet. Also hab ich den gekauft. Der Händler gab mir ein Modul dazu mit, Alphacrypt. Lief jahrelang toll, auch heute noch!
Laut sky.de war bis 11/2014 zu lesen, dass AC zum Empfang eingesetzt werden kann. Seit November steht da jetzt, dass es nicht mehr zulässig sei. Eine wesentliche Änderung irgendwo auf der Homepage ist nicht verbindlich und gilt bestenfalls als Orientierung für neue Verträge, aber was irgendwo unter sky.de steht, kann nur für den Kunden ausgelegt werden, der es zufällig liest, aber nicht gegen einen Kunden.

Ich hab hier einen Vertrag eines anderen Users in Kopie bekommen, in dem das AC Light als Empfangsgerät schriftlich vereinbart wurde (aus 12/2014). Sky hat dem Kunden dann eine S02 zugeschickt, hat also diesen Vertrag des zertifizierten Sky-Händlers so akzeptiert. Dies wäre also auch eine typische Individualvereinbarung, wenn hier ein konkretes Empfangsgerät (Alphacrypt Light) schriftlich im Vertrag fixiert wurde. Da ist es egal, was in den AGB sonst steht, das hier geht dann den AGB vor. Aber in AGB steht ja nichts, was einem Alphacrypt widerspricht. Was sky zulässt, ist ja die Sache von Sky. Es gibt ja keine im Vertrag verlinkte Geräteliste, auf der das AC fehlen würde.

Änderungen dann immer mit ordentlicher Kündigung zum Laufzeitende möglich. Wenn Sky erst wie bisher verlängert und dann plötzlich was Wichtiges ändern will, Pech gehabt.
 
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Also immer wenn etwas schriftlich festgehalten wird, hat dies eine höhere Bedeutung als die AGB. Da habe ich mich weiter oben wohl mißverständlich ausgedrückt (individuelle Absprachen). Darauf kann sich ja dann auch jeder berufen. Auch der Abopreis ist ja eher bei jedem individuell ausgehandelt. Nur bekommt man dies auch schriftl. bestätigt.
Interessant wird doch, wenn Dein Vertag (mit den alten AGB und eigener Hardware) ordentlich ausläuft. Sky zertifizierte Geräte scheint ja der Handel nicht mehr anzubieten, oder anders, diese Zertifikation wurde entzogen?
 
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Was mir auffällt, ist, dass gerade langjährige Experten nicht mehr kurz STOPP sagen und nochmal neu gucken, was eigentlich schriftlich vereinbart ist.
Immer wieder reden alle von sky-zertifizierten Receivern. Dieses Wort kommt in AGB und Vertrag überhaupt nicht vor! Unglaublich, aber wahr...
Es geht um "von Sky zugelassene Receiver".
Zertifizierte Receiver (PDR iCord 250 / Vodafone TV Center / PDR HD 1000 z.B.) sind nicht von Sky zertifiziert worden, sondern von TESC GmbH mit einem Ingenieurteam und 1000 Testläufen und Prüfung nach Vorgaben von Sky bezüglich Software und Hardware. Bitte vergessen, interessiert niemanden.

Notwendig ist laut AGB "von Sky zugelassene Hardware". Damit hat TESC GmbH nix zu tun. Sky braucht seine eigenen Leihreceiver natürlich nicht testen lassen, die hat Sky ja alleinverantwortlich bauen lassen.
Andere Geräte will Sky angeblich nicht mehr zulassen (steht bloss nicht in AGB und Vertrag). Aber ich kann heute auch Sky Welt HD abonnieren und angeben: "Nur Smartcard, nutze eigenen Receiver". Damit lässt Sky also immer noch alternative Receiver zu, denn "zertifizierte Receiver", von denen alte Hasen aus Tradition von premiere-Verträgen gerne sprechen, gibt es ja nicht mehr zu kaufen. D.h. Sky stimmt mit der solo V14 bei Neukunden somit der Nutzung von nicht zertifizierten Receivern zu.
Frage: Was sind also "zugelassene Receiver". Sky als Privatunternehmen ist da vollkommen frei, dies bei Vertragsschluss so oder so dem Kunden vorzugeben. Dazu kann Sky eine Seriennummer abfragen, um nur Geräte von Humax oder Technisat zuzulassen, oder darauf verzichten, wie Sky seit Jahren bis heute es handhabt. (Aber im laufenden Vertrag nicht einseitig ändern!)

Da es in AGB und Vertrag keinen Link gibt zu einer Geräteliste, ist juristisch wirksam keine Einschränkung vereinbart. Wenn es Sky bei Vertragsschluss egal ist, was der Kunde als Receiver nutzt, dann ist diese "Gleichgültigkeit" als erkennbarer Wille von Sky vertraglich vereinbart worden. Der Wille der Vertragsparteien muss ausgelegt werden. Hier ist es klar: Hauptsache mehr Kunden, egal, welche Receiver die Kunden nutzen.

Alphacrypt wurde ausdrücklich bis 11/2014 auf der Homepage von Sky als Empfangsgerät benannt, mit technischen Einschränkungen wie auch beim Sky-Modul.

Bei Vertragslaufzeitende verlängert sich mein Vertrag mit alten AGB und eigener Hardware automatisch (zum Vollpreis) um weitere 12 Monate zu unveränderten vertraglichen Bedingungen. Sky kann fristgerecht zwei Monate vor Ablaufende ordentlich kündigen. Dann läuft der Vertrag aus. Er kann (z.B. telefonisch) verlängert werden. Das ist dann wie ein neuer Vertrag. Hier kann Sky neue Bedingungen diktieren. Auch die neuen AGB rechtzeitig in den Vertrag einbinden, nicht erst irgendwann später zuschicken. Bezüglich Hardware sind die neuen AGB aber im Prinzip wie die alten AGB, sorry.
Sky müsste, da dies in den AGB nicht steht, dann die Nutzung eines Leihreceivers als Pflicht für den Vertrag vorschreiben. Bisher verlängert jedoch Sky die Verträge teilweise weiterhin ohne Einbindung der AGB, so dass Verträge ohne jede AGB bestehen (auch bei Kunden, die neuen AGB widersprochen hatten). Ebenso wenig wird bei neuen Verträgen und bei Verlängerern derzeit die Nutzung eines Leihgeräts als Pflicht vereinbart. Verblüffend, aber wahr. Totales Chaos. Wäre schön, dies mal vor Gericht zu diskutieren...

Für den PDR HD 1000 hat Sky angeblich die Zertifizierung entzogen, doch Hersteller Humax, der die Zertifizierung beantragte und bezahlte, weiß davon nichts. Mir schrieb Humax im November 2014: "Der HD 1000 ist weiterhin für Sky zertifiziert!" Auch auf telefonische Rückfrage unter Hinweis auf die gegenteiligen Behauptungen von Sky beharrte Humax darauf, dass das Zertifikat weiterhin bestünde und auch nicht kurzfristig entzogen werden könnte. Ich sprach mit einem Ingenieur von Humax Deutschland aus dem Humax-Sky-Kompetenzteam.

Sky macht sich die Welt, wie sie ihr gefällt...
 
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Selbst bei Neuverträgen ohne von Sky "zugelassenen Empfangsgeräten" steht dann in den AGB, dass nur "von Sky zugelassene Empfangsgeräte" mit der Abokarte zu nutzen sind, bzw. nur mit diesen "zugelassenen Empfangsgeräten" die vollumfängliche Nutzung des Sky-Angebotes möglich ist. Das ist zwar etwas "hinterlistig", aber man kann vom Neuvertrag ja bei Kenntnisnahme der AGB (bekommt man auch bei telefonischen Verträgen schriftlich mit der Abokarte zugeschickt) innerhalb der Rücktrittszeit zurücktreten.

Man kann es drehen und wenden, wie man will (auch juristisch), es gibt wahrscheinlich in Zukunft Sky nur mit von Sky zugelassenen Empfangsgeräten oder gar kein Sky, wenn Sky dies so will..
 
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... und dagegen ist erstmal auch gar nicht soviel zu sagen. Der eigentliche Ärger liegt nur darin begründet, dass das im Sportbereich für die meisten Nutzer alternativ los ist. Friss Vogel oder stirb - und das ist (mit Blick auf den europäischen Gedanken) eben nicht mehr zeitgemäß. Aber darüber ist schon viel philosophiert und geschrieben worden. Solange die Lizenzen für astronomische Preise verscherbelt werden, kann man den Leuten eigentlich nur zurufen - geht lieber gleich ins Stadion. Auf ausländische Sender auszuweichen, ist natürlich eine Alternative, wird den meisten aber nicht behagen. Bleibt halt der Biss in den sauren Apfel: Wenn ich den SSC Neapel in HD sehen will und dazu Carlo Alvino als Kommentator möchte, dann brauche ich so eine verdammte Originalbox und eine Karte - basta. Keine Arme, keine Kekse.
 
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...Solange die Lizenzen für astronomische Preise verscherbelt werden, kann man den Leuten eigentlich nur zurufen - geht lieber gleich ins Stadion.
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Das ist auch der falsche Weg. Kehr lieber der geldgierigen DFL den Rücken und sucht euch eine andere Freizeitbeschäftigung. Wenn niemand mehr in die Satien geht und niemand mehr PayTV-Abos abschließ, um Fußballspiele sehen zu können, wird die DFL nicht existieren können und Fußballspiele werden wieder im öffentlich-rechtlichen Rundfunk übertragen werden.
 
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Schwierig. Nochmals: Man muss "von Sky zugelassene Receiver" nutzen, Ja Doch. Stimmt.
(Nicht zertifizierte Receiver mit Siegel "Geeignet für Sky". Die nicht. Sondern von Sky zugelassene Receiver. Steht in den AGB. Sag ich doch die ganze Zeit.#
Achtung, jetzt kommst: WAS IST DAS??
Zugelassen ist das, was Sky bei Vertragsschluss zulässt. Welche Receiver sind das? Das muss in den AGB oder im Vertrag irgendwo stehen, sonst ist es nicht definiert. Ein Link in 2.1.1 der AGB oder sonst in den AGB reicht.
Nimm einen Außerirdischen, gib ihm die AGB und frag ihn, welche Receiver sind das? Ergebnis: Keine Ahnung. Steht nirgendwo im Vertrag.

(Was "sky-zertifizierte Receiver" sind, ist klar, das sind Receiver, die einZertifikat haben, ein Prüfsiegel. Danach kann man fragen, das ist ein technischer Ablauf, der bescheinigt wird durch den TÜV oder eine beauftragte Prüfstelle (hier: TESC GmbH). Aber was ist "von Sky zugelassen" Was hat Sullivan (der Sky verlässt) da beim Kaffee entschieden?)

Jetzt muss Richter entscheiden: Ist mein Panasonic DMR ein von Sky zugelassener Receiver? (Also: Hat Sky der Nutzung dieses Receivers zugestimmt oder es in AGB ausgeschlossen? Hätte ich wissen müssen, ich gebe 500 EUR für ein Gerät aus, das Sky nicht zulässt? Antwort: Konnte ich nicht wissen, ist das denn so, wo steht das? (Das Gericht interessiert im Sinne von Sky nur AGB, Vertrag, Bestellmaske.)
Wo steht, was ein zugelassenes Gerät ist? Kommt ihr nicht weg von alten Denkspielen? ES MUSS ZERTIFIZIERT SEIN? Nein....

Mein Panasonic wurde von Sky bei Vertragsschluss zur Nutzung zugelassen. Punkt. Man muss auch jetzt schon von sky zugelassene Geräte nutzen, aber welche sind das laut AGB?
 
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[...] aber man kann vom Neuvertrag ja bei Kenntnisnahme der AGB (bekommt man auch bei telefonischen Verträgen schriftlich mit der Abokarte zugeschickt) innerhalb der Rücktrittszeit zurücktreten.

Tja, das wäre zu spät. Wie ich schon schrieb: Man muss vor Vertragsabschluss die AGB zur Kenntnis nehmen können. Was Sky einem hinterher zuschickt, ist nicht mehr Bestandteil des Vertrages. Zumal die rückgeholten Rabattkunden derzeit nach meinem Wissensstand sowieso keine AGB zugesendet bekommen. Bei mir war es definitiv so.

Und ein möglicher Widerruf hat damit auch nichts zu tun. Das sind zusätzliche Verbraucherrechte. Widerrufen kann man einen Vertrag übrigens auch nur dann, wenn man zuvor einen Vertrag abgeschlossen hat. Du erkennst den Zusammenhang? :emoticon-0105-wink:

Anders wäre es nur, wenn Sky am Telefon sagen würde: "Gut. Dann schicke ich Ihnen die Vertragsunterlagen schriftlich zu. Bitte senden Sie uns den unterschriebenen Vertrag wieder zurück." Da können sie dann auch die AGB beilegen und im Vertrag darauf verweisen.
Wenn aber ein einfaches "Ja" am Ende eines Verkaufsgesprächs am Telefon ausreicht und man nichts mehr unterschreiben muss, dann wurde der Vertrag (fern-)mündlich abgeschlossen.
 
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Mein Panasonic wurde von Sky bei Vertragsschluss zur Nutzung zugelassen. Punkt. ...

Das glaube ich nicht, der Receiver war nur zum Vertragsabschluss geeignet, mit der zum Vertragsabschluss ausgehädigten Smartcard von Sky das Sky-Angebot zu nutzen. Aber zugelassen im Sinn der AGB hat das Sky nicht, nur "geduldet". Auch die Verwendung der Smartcard hat Sky oder hatte schon Premiere in den Vertragsbedingungen entsprechend geregelt. Selbst wenn zum Vertragsabschluss ein Empfangsgerät von Sky als zugelassen angesehen worden wäre, behält sich Sky laut den Vertragsbedingungen das Recht vor, dies auch während laufender Verträge jederzeit änderrn zu können und sichert mit der kostenfreien zur Verfügungstellung eines dann zugelassenen Empfangsgerätes trotzdem die Vertragserfüllung zu.

Wom ist da das Problem, wenn Sky dem Kunden ein zur Nutzung des PayTV-Abos geeignetes und zulässiges Empfangsgerät (receiver oder CI+ Modul) kostenfrei zur Verfügung stellt? Der Vertrag ist von Seiten Sky so auf jeden Fall rechtswirksam erfüllt. Mehr interessiert einen Richter nicht, nur ob der Erbringer der Leistung (hier Sky) alles unternommen hat, damit man die Leistung nutzen kann (also eine funktionsfähige Smartcard und ein dazugehöriges Empfangsgerät).

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Und ein möglicher Widerruf hat damit auch nichts zu tun. Das sind zusätzliche Verbraucherrechte. Widerrufen kann man einen Vertrag übrigens auch nur dann, wenn man zuvor einen Vertrag abgeschlossen hat. Du erkennst den Zusammenhang? :emoticon-0105-wink:
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Genau weil wenn man bei Vertragsabschluss nicht die genauen Vertragsbedingungen kennen kann (dies ist regelmäßig bei telefonischen oder Online-Vertragsabschlüssen so), muss eine angemessene Widerspruchsfrist eingeräumt werden. Da ist nichts zusätzlich und genau dieses macht Sky auch so, selbst bei Veränderungen der Vertragsbedingungen während eines laufenden Vertrages. Man muss nur einfach während der eingeräumten Widerspruchsfrist widersprechen und schon ist die Welt in Ordnung. Wer nicht widerspricht, nimmt den Vertrag unwidersprochen dann so an, wie der Vertrag eben formuliert ist.
 
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Immer nur etwas zu behaupten ohne Begründung, was soll das?
Was ist denn deiner Meinung nach im Sinn der AGB zugelassene Hardware? Wo steht das? Einfach etwas ausdenken zählt nicht. Unklare AGB sind unwirksam laut BGB. Überraschende AGB ebenso.
AGB müssen eindeutig für den ahnungslosen Verbraucher formuliert sein. Wo steht in AGB, welche Receiver "zugelassen" sind durch sky?
Im Zweifel ist für den Verbraucher zu entscheiden, sagt das Gesetz. Wenn also in AGB nicht klar formuliert ist, dass der Panasonic nicht zugelassen ist (durch eine Geräteliste ohne Panasonic z.B.), dann ist der Panasonic im Zweifel zugelassen. Im Zweifel für den Verbraucher.

Wenn Sky den Receiver austauschen will, dann zum Laufzeitende. Im laufenden Vertrag darf nicht wesentlich eingegriffen werden ohne Zustimmung des Kunden, § 311 Absatz 1 BGB. Mit dem Leihreceiver hätte ich den Vertrag nicht geschlossen, weil mir ein Gerät, mit dem ich ARD HD nicht brennen darf auf Blu-ray, nicht brauche. (als ein von 100 Beispielen, warum ich den Leihreceiver nie nutzen werde.) Mehr Gründe hier: #1

Mein Vertrag lautet: Empfang von Sky mit Kundengerät. Und das Recht zur Aufnahme gemäß AGB 1.1.5.
Wenn das Gerät im Vertrag nicht wichtig ist, dann möchte ich nur die Smartcard, ohne Leihreceiver. Wenn der Receiver doch wichtig ist, dann möchte ich den Receiver, der bei Vertragsschluss vereinbart wurde: Kundengerät. Wat denn nu'?
 
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Zum nachträglichen Verändern von abgeschlossenen Verträgen muss ja wohl niemand ernsthaft antworten, oder? Verträge sind einzuhalten! Auch in der Widerrufsfrist kann Sky nicht den Vertrag noch ändern.
Änderungen sind möglich, wenn es im Vertrag dazu eine Regelung gibt, so die Preisanpassungsklausel bis maximal 5 % oder der Vorbehalt zur Änderung der AGB, wenn der Kunde nicht widerspricht, 10.2 der AGB.
Einfach so ändern ist nicht möglich.
Wenn du ernsthaft dich äußern möchtest, google doch kurz "Einbindung AGB telefonischer Vertragsschluss". Dann weißt du, dass Tigerle es dir richtig erklärt hat:

Diese Voraussetzungen können jedoch nur dann erfüllt sein, wenn der Verbraucher schon vor Vertragsschluss die Möglichkeit hat, von den AGB des Händlers Kenntnis zu nehmen. Wird der Vertrag bereits am Telefon geschlossen, ohne dass der Verbraucher die AGB des Händlers hier schon zur Kenntnis nehmen kann, so werden die AGB auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Händler diese dem Verbraucher später im Rahmen einer schriftlichen Auftragsbestätigung zuschickt, die den telefonischen Vertragsschluss nochmals dokumentieren soll.
 
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