AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...
Zur Beweisbarkeit mündlicher Absprachen ist es ohne Zeugen schwierig, vor Gericht zu bestehen, aber grundsätzlich ist das, was mündlich besprochen wurde, vertraglich vereinbart und geht auch irgendwelchen AGB vor (§ 305 b BGB). Hat Tigerle ja schon alles richtig formuliert.
Die AGB schickt Sky bei Neukunden in der Regel mit, bei "Verlängerern/Rückholern" bis heute in der Regel nicht mit, so dass hier ein neuer Vertrag ohne AGB besteht (die Rechtsprechung kennt bei wiederholten Verträgen unter festen Partnern, z.B. im Handel, sogenannte Rahmenvereinbarungen zu AGB, so dass die AGB für alle Verträge zw. diesen beiden Partnern automatisch gelten, ohne jedes Mal erwähnt zu werden, ist aber bei Sky mit seinen Kunden nicht so.)
Problemlos beweisbar ist aber zum Thema Pairing/Leihreceiver der Wille der Vertragsparteien durch die Bestellmaske bei Onlinebestellung. Dort muss der Kunde entscheiden, wie er den Vertrag für die kurze Laufzeit gestalten will: mit Leihreceiver oder mit eigenem Receiver. Anstelle des Leihreceivers kann auch ein Leihmodul gewählt werden 1.3.1 der AGB. Der Leihreceiver kann, wenn bei Vertragsschluss von Sky angeboten, gewählt werden (1.2.4 der AGB). "Kann" bedeutet, wenn der Kunde möchte. Diese Dinge wählt man bei Onlinebestellung, muss man ankreuzen. Sky kann dem zustimmen, indem der Vertrag dann so zustande kommt (solo V14 kommt), Sky kann auch ablehnen.
(Bei Verträgen mit Nagravisionsgeräten und S02 steht heutzutage in der Bestellmaske, dass man im Laufe der Vertragszeit einen neuen Receiver zugeschickt bekommt, aber nur bei S02!)
Dies ist ein Dauerschuldverhältnis. Alles muss so wie bei Vertragsschluss vereinbart bis Laufzeitende eingehalten werden. Wesentliche Änderungen können nur gemäß § 311 BGB gemeinsam verabredet werden, klar geregelt im Gesetz. Auch in AGB kann schon Vorbehalt für Änderung stehen, wenn denn die AGB gelten und auch in dieser bestimmten Fassung. Bei mir gelten die neuen AGB nicht, sondern ältere, mein Vertrag war nicht telefonisch verlängert worden. Neuen AGB hatte ich widersprochen.
Was steht in AGB? Receiver ist Sache des Kunden, er kann bei Vertragsabschluss auch ein Leihgerät von Sky leihen (oder Leih-Modul), wenn er möchte. Ich hab im Vertrag stehen: "Kundengerät". Und im Kundencenter steht bei mir: "Receiver: Nur Smartcard." Aktuell neue Homepage:
next.sky.de Meine Daten.
Welches Gerät ich kaufte, interessierte Sky nicht, auch nicht die Seriennummer. Das Gerät war zwischenzeitlich defekt, ich musste mir neues Gerät kaufen. Auch diese Änderung der Hardware muss man laut AGB und Vertrag Sky nicht mitteilen, auch wiederum nicht die Seriennummer.
Sky schreibt, das Gerät muss von sky zugelassen sein. Zertifiziert (also von Prüfstelle gecheckt) muss es nicht sein, das steht bei mir in AGB oder Vertrag oder Auftragsbestätigung oder Bestellmaske nirgendwo. Bitte auch akzeptieren. Also von Sky zugelassen. Was heißt das? Wo steht das? Gibt es einen Link oder eine Telefonnummer im Vertrag, wo man sich schlau machen muss? Ich hab dazu nichts im Vertrag gefunden. Mein Panasonic DMR ist laut Hersteller-Prospekt für Sky geeignet. Also hab ich den gekauft. Der Händler gab mir ein Modul dazu mit,
Alphacrypt. Lief jahrelang toll, auch heute noch!
Laut sky.de war bis 11/2014 zu lesen, dass AC zum Empfang eingesetzt werden kann. Seit November steht da jetzt, dass es nicht mehr zulässig sei. Eine wesentliche Änderung irgendwo auf der Homepage ist nicht verbindlich und gilt bestenfalls als Orientierung für neue Verträge, aber was irgendwo unter sky.de steht, kann nur für den Kunden ausgelegt werden, der es zufällig liest, aber nicht gegen einen Kunden.
Ich hab hier einen Vertrag eines anderen Users in Kopie bekommen, in dem das AC Light als Empfangsgerät schriftlich vereinbart wurde (aus 12/2014). Sky hat dem Kunden dann eine S02 zugeschickt, hat also diesen Vertrag des zertifizierten Sky-Händlers so akzeptiert. Dies wäre also auch eine typische Individualvereinbarung, wenn hier ein konkretes Empfangsgerät (
Alphacrypt Light) schriftlich im Vertrag fixiert wurde. Da ist es egal, was in den AGB sonst steht, das hier geht dann den AGB vor. Aber in AGB steht ja nichts, was einem
Alphacrypt widerspricht. Was sky zulässt, ist ja die Sache von Sky. Es gibt ja keine im Vertrag verlinkte Geräteliste, auf der das AC fehlen würde.
Änderungen dann immer mit ordentlicher Kündigung zum Laufzeitende möglich. Wenn Sky erst wie bisher verlängert und dann plötzlich was Wichtiges ändern will, Pech gehabt.