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Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

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AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Genau weil wenn man bei Vertragsabschluss nicht die genauen Vertragsbedingungen kennen kann [...]

:DDD :DDD :DDD

...sehr geile Argumentation!
Wenn man einen Vertrag abschließt, kann man ja in der Regel die genauen Vertragsbedingungen nicht kennen... :wacko:


Das Fernabsatzgesetz wurde geschaffen, weil man als Käufer vorab die Beschaffenheit der Ware nicht prüfen kann. Nicht weil man sich im Nachhinein die Vertragsmodalitäten erst ausdenken muss. Au mann...

Nochmal zum Mitlesen: AGB nachreichen is' nicht!

Einfach sich vor dem Posten mal ein bisschen schlau machen! Selbst Wikipedia gibt da schon was her.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Ich denke mir nichts aus, ist einfach nur meine Meinung als Nichtjurist und normal denkender Verbraucher. Zwischen Rückgabefrist für ein Produkt, was ich vorher nicht in der Hand hatte/haben konnte und Widerspruchsfrist zu einem Abovertrag sehe ich deutliche Gemeinsamkeiten.

Wie sool man denn bei einem telefonisch abgeschlossenen Sky-Vertrag vorher die mit dem Vertrag verbundenen AGB zur Kenntniss nehmen? Vorlesen wird die einem der Verkäufer wohl nicht wollen. Somit kommt der rechtswirksame Sky-Vertrag erst zustande, wenn man die Smartcard in der Hand hat und den gleichzeitig mitgeschickten Vertragsbedingungen nicht innerhalb der eingeräumten Widerspruchsfrist widerspricht.

Bei laufenden Altverträgen räumt Sky bei Veränderung der Vertragsbedingungen auch wieder ein Widerspruchsfrist gegen die neuen Vertragsbedingungen ein und wenn man den neuen Vertragsbedingungen widersprochen hat, wird der Altvertrag zu den bisherigen Bedingungen zu Ende geführt. Hat man nicht widersprochen, hat man eben die neuen Vertragsbedingungen akzeptiert.

Ganz klar, schon die vielen AGB-Versionen in der Vergangenheit und deren Inhalte zeigen, dass Sky sich wirklich schwer damit tut, rechtswirksam das in den AGB zu formulieren, was sie eigentlich bezwecken wollen. Deutsches Vertragsrecht scheint nicht die Stärke der Juristen von Sky zu sein. Mit dem Wirr-warr an AGB-Änderungen/Formulierungen hätte man sicherlich sogar gute Aussichten, eine Klage gegen Sky vor Gericht gewinnen zu können. Aber vor Gericht gewinnt nicht der, der Recht hat, sondern der, der den Richter von seiner Rechtsauffassung überzeugen kann. Unabhängig davon wird eine gerichtliche Klage gegenüber Sky sicherlich durch Sky derart in die Länge gezogen werden, das bis zur gerichtlichen Entscheidung der Klagegenstand längst hinfällig ist. Außerdem wird es Sky wohl nie bis zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen lassen, sondern macht dann den Kunden ein annehmbares, außergerichtliches Angebot, um die Klage abzuwenden. Sowas ist insbesondere in Deutschland, wo es keine Sammel-Klagen gibt, sehr erfolgreich, einer gerichtlichen Entscheidung aus dem Weg zu gehen.

Wer anders denkt, macht sich selbst was vor, was nicht durchsetzbar ist/sein wird: Den Anspruch auf PayTV ohne gepairte Abokarten, wenn es der PayTV-Anbieter so nicht zulassen will.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Hier aus Informationen zu AGB : "Stehen die Vertragspartner in laufenden Geschäftsbeziehungen und wurden hierbei regelmäßig AGB zugrunde gelegt, ist der Kunde verpflichtet, einer Einbeziehung der bisher verwendeten AGB ausdrücklich zu widersprechen, wenn er mit deren Geltung nicht mehr einverstanden ist".
So zitiert halt jeder sein Repertoire, mal für eine, mal für die andere Seite.
Wikipedia kann wohl bei so einem komplexen Thema nicht herhalten. Auch geht es ja nicht darum, dass du die Beschaffenheit der Ware nicht prüfen kannst, sondern dass du nicht " im Geschäft und ohne Kontakt zum Verkäufer" bist.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Diese rechtliche Praxis für die AGB bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt nur bei Verträgen mit Gewerbetreibenden und Freiberuflern, nicht bei Verträgen mit Verbrauchern wie ein Sky-Abo.
Für die Einbeziehung von AGB in Verträge mit Verbrauchern gelten besonders hohe Hürden.

Ein normaler Sky-Kunde steht nach Ende des ersten Abo-Jahres auch nicht "in laufenden Geschäftsbeziehungen" mit Sky, für die "regelmäßig AGB zugrunde gelegt" werden.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

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Vorlesen wird die einem der Verkäufer wohl nicht wollen. Somit kommt der rechtswirksame Sky-Vertrag erst zustande, wenn man die Smartcard in der Hand hat und den gleichzeitig mitgeschickten Vertragsbedingungen nicht innerhalb der eingeräumten Widerspruchsfrist widerspricht.
...

Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen.
Wenn ich Mail schicke und 100 kg Äpfel bestelle zu 1 EUR/kg und der Verkäufer schickt einen Tag später eine Auftragsbestätigung: "Ich liefere wie vereinbart 1000 kg Äpfel zu 2 EUR/kg!", dann ist kein Vertrag zustande gekommen. Was ist, wenn ich nicht "widerrufe"? Muss ich dann 2000 EUR zahlen? Nein, ich hab ja per Mail 100 kg bestellt für 100 EUR.
Ich will es nicht ausdehnen, nimm bitte zur Kenntnis, dass das Zivilrecht solche Dinge regelt und der Verbraucher besonders geschützt ist. AGB werden nur wirksam, wenn sie bei Vertragsschluss für den Kunden einsehbar waren und der Kunde den AGB zustimmt (mit Kreuz online oder mit Unterschrift im Kaufvertrag).
Stillschweigend kommen keine Verträge zustande. Das Zusenden veränderter AGB reicht allgemein im deutschen Zivilrecht nicht, um die AGB zu ändern. Bei Sky ist so eine ÄNDERUNG der AGB stillschweigend ausnahmsweise möglich, weil genau dies in den bisherigen AGB schon ganz am Ende vorgesehen wurde. Sonst wäre es nicht zulässig. Interessant: Für den Kunden ohne wirksame AGB änderte auch die Zusendung der neuen AGB ohne Widerspruch nichts, da bei ihm ohne AGB vorher auch nicht § 10.2 der AGB galt, der diese Zusendung veränderter AGB erst erlaubt.
Mein Handyvertrag kam neulich per Mail, ich musste ihn ausdrucken und mit Unterschrift zurückfaxen, damit der Vertrag wirksam vereinbart werden konnte. Dem Angebot per Mail lagen natürlich die AGB bei.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen.
Wenn ich Mail schicke und 100 kg Äpfel bestelle zu 1 EUR/kg und der Verkäufer schickt einen Tag später eine Auftragsbestätigung: "Ich liefere wie vereinbart 1000 kg Äpfel zu 2 EUR/kg!", dann ist kein Vertrag zustande gekommen. Was ist, wenn ich nicht "widerrufe"? Muss ich dann 2000 EUR zahlen? Nein, ich hab ja per Mail 100 kg bestellt für 100 EUR.
...

Was für ein für Sky-Aboverträge unpassender Vergleich. Aber egal, in dem Fall kannst du die Annehme der 1000kg Äpfel einfach verweigern, weil du diese so nie bestellt hast. Der Verkäufer der Äüfel wäre aber ziemlich dumm, diese 1000kg Äpfel zu versenden, außer er bemerkt sein Versehen gar nicht.

Wie auch immer, versucht euer vermeintliches Recht gegenüber Sky durchzusetzen. Ich sage schon jetzt vorraus, dass man bestenfalls durch Sky vorfristig aus dem laufenden Vertrag entlassen wird oder der Vertrag bis zum Vertragsende zu den bisherigen Konditionen (auch ohne gepairte Abo-Karte) von Sky fortgeführt wird. Danach wird es keinen neuen Vertrag oder eine Vertragsverlängerung mit ungepairter Abokarte und zugehörigem, von Sky "zugelassenem", Empfangsgerät mehr geben. Sonst könnte sich Sky den ganzen "Rummel" und Aufwand sparen.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Frage war nicht, wieviele Äpfel ich nu essen muss, sondern wann genau wie ein Vertrag zustande kommt. Sicher nicht, wenn Sky irgendeinen Brief mit Auftragsbestätigung schickt mit abweichendem Inhalt.
Bis Laufzeitende ist der Vertrag wie vereinbart mit eigenem Receiver zu erfüllen, richtig. Das wäre für viele 02/2017.
Aber was ist nach Laufzeitende? Heute? Jetzt?
Sky verlängert telefonisch um 24 Monate. Pflicht zum Leihreceiver? Pustekuchen. Im schriftlichen Angebot steht: "Ihre SC und Ihren Receiver können Sie selbstverständlich weiter nutzen!" Irre, oder?
Dann wird telefonisch verlängert, heute Abend. Von "AGB" keine Rede. Und am Montag kommt Auftragsbestätigung, gut prüfen! Laufzeit, Rabatte korrekt? Okay.
Rückseite: leer. Keine AGB, nix zum Thema Receiverpflicht. Also Leihgerät zurückschicken, einen Leihvertrag kann man so jederzeit beenden, § 604 BGB.
Und so weiter................................
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Danke, Marc.

Aber ich geb's auf, hier uneinsichtige User mit ihren unfundierten, exklusiven Rechtsauffassungen - eines sog. normal denkenden Verbrauchers... :emoticon-0122-itwas - zu korrigieren.
Wer freiwillig auf seine ihm zustehenden Verbraucherrechte verzichten möchte, darf dies gerne tun.
Andernfalls empfehle ich einfach ein paar juristische Recherchen im Netz oder die Beratung durch einen fachkundigen Anwalt.

Zum Thema noch ein Fundstück:

[...]

2. Zumutbare Kenntnisverschaffung

Der Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen ist ein notwendiges, jedoch kein hinreichendes Kriterium zur Einbeziehung in den Vertrag. Der Kunde muss außerdem bei Vertragsschluss die Möglichkeit haben vom Inhalt der AGB in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen. Wird dem Kunden bei Vertragsschluss ein Schriftstück ausgehändigt, so ergeben sich in der Regel hierbei keine Probleme.

Bei fernmündlichen Verträgen (Telefon) hingegen ist Kenntnisverschaffung nur dadurch möglich, dass der Verwender dem Kunden seine AGB am Telefon vorliest. Es leuchtet ein, dass dies unpraktikabel ist. Dem Verwender verbleibt dann nur noch die Möglichkeit, den Kunden darauf hinzuweisen, dass der Vertrag erst dann geschlossen sein soll, wenn dem Kunden die AGB ausgehändigt werden und er sich mit ihrer Geltung dann einverstanden erklärt.

[...]

Quelle:


Davon abgesehen ist die Diskussion über die nachträgliche Zusendung der AGB von SKY ja nur theoretischer Natur. Denn sie tun es ja anscheinend sowieso nicht. Als telefonisch "rückgeholter" Rabattkunde bei mir: kein Hinweis auf AGB beim telefonischen Vertragsabschluss, kein Verweis darauf in der schriftlichen Auftragsbestätigung, auch keine Beilage der AGB im Brief. So höre und lese ich es auch immer wieder.
Und noch was: Der Verkäufer ist in der Beweispflicht, dass AGB in den Vertrag einbezogen wurden. Der Kunde ist nicht in der Pflicht, das Gegenteil beweisen zu müssen.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Danke, Marc.

Aber ich geb's auf, hier uneinsichtige User mit ihren unfundierten, exklusiven Rechtsauffassungen - eines sog. normal denkenden Verbrauchers... :emoticon-0122-itwas - zu korrigieren.
Wer freiwillig auf seine ihm zustehenden Verbraucherrechte verzichten möchte, darf dies gerne tun.
Andernfalls empfehle ich einfach ein paar juristische Recherchen im Netz oder die Beratung durch einen fachkundigen Anwalt.
...

Und was erreicht man damit: Bestenfalls die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses im gegeneistigen Einvernehmen oder Forführung des Vertrages zu den bisherigen Vertragsbedingungen und ohne pairbare Abokarte von Sky bis zum Vertagsende, wenn es bis dahin nur noch ein paar Monate sind. Nicht mehr und nicht weniger, aber um das Pairing der Abokarten kommt man nicht herum, wenn man darüberhinaus weiterhin Sky-Programme sehen will.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Da gebe ich Dir Recht.
Das, was man erreichen kann, also sofortige Kündigung ggfs. plus Schadenersatz oder ungepairte Karte bis zum Abo-Ende, ist für Dich anscheinend nicht der Rede wert. Für viele Andere jedoch schon. Und da Sky immer noch keine wasserdichten Verträge abschließt, sondern lieber die eigenen Kunden verarschen möchte, wird das Thema für Viele auch noch lange Zeit aktuell bleiben.

Ich persönlich freue mich über jeden Widerständler.
Und solange es Kunden gibt, die sich eine Vertragserfüllung bis zum Abo-Ende erstreiten, dürfte auch ein mögliches ECM-Pairing für alle Karten rechtlich nur schwer durchsetzbar sein. Und davon profitieren auch alle Blocker, die ihre eigene Hardware solange noch weiternutzen können.

Sollte es mir technisch nicht mehr möglich sein, Sky mit eigenem Receiver zu empfangen, dann werde ich unter Garantie kein neues Sky-Abo mehr abschließen. Und solange mein Vertrag läuft, erwarte ich uneingeschränkte Vertragserfüllung. :emoticon-0144-nod:
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Du verrätst zuwenig über deine Hardware. Wenn Du Linuxreceiver nutzt, dann entnimm die V14 dem Paket von Sky und schick den Rest zurück (Rücksendeschein bei sky.de). Die V14 nur in geschütztem Rahmen nutzen, also mit OSCAM in der Linuxkiste.
Wenn du CI Modul nutzt, dann ist es derzeit schwieriger, seit März ist Deltcam Twin 2.0 oder Unicam 4.0 nicht mehr so ohne weiteres in der Lage, V14 mit Pairing-Schutz freizuhalten.
Bis April tut sich da sicher noch was, muss man abwarten.
Bestell Sky-V14 mit kostenlosem Sky-Modul.
Die S02 zu verteidigen, ist schwieriger, denn Sky will da konsequent von weg. Verbraucherschutz hilft dir sonst, aus dem Vertrag eher raus zu kommen (Sonderkündigungsrecht). Schreib auch vorab eine kurze Mail an info@vzbv.de, damit der Bundesverband allen Kunden hilft und Sky in die Schranken verweist. Bin da dran, dort was zu aktivieren als Hilfe deutschlandweit. Dazu müssen sich aber auch mal paar Hundert Kunden mit einer Mail dort beim Verbraucherschutz melden...

Hab Linuxreceiver/Pogo etc. und denke auch, weitestgehend sollte das Blocken/manuelle Schreiben kein Thema sein - also welche Variante soll ich dann im April nutzen ? Die mit Receiver oder die mit Modul - egal welche "Hardware" --> die nutze ich ja eh nicht von denen ;)

Kann den Schrott auch im Keller lagern ist mir völlig egal ;) Will nur bis Oktober meine uhe - danach wird es keine weiteren Verträge mehr zwischen denen und mir geben... ;)
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Wer die Pairing-EMMs blocken kann und will, für den sollte es ziemlich egal sein, ob seine Abokarte zum Pairen mit einem Sky-Receiver oder mit dem CI+ Modul von Sky vorgesehen ist. Normalerweise bekommt man bei einem Zwangstausch vorab eine Mitteiliung von Sky, dass man in der nächsten Zeit (üblicerweise so ca. in 14 Tagen) den "innovativen" Sky-Receiver zugeschickt bekommt. Den sollte man sich gar nicht erst zuschicken lassen, sondern unmittelbar nach der Mitteilung telefonisch oder per E.Mail unter Bezug auf die Mitteilung den Sky-Rceiver in ein CI+ Modul von Sky umwandeln lassen. Das CI+ Modul hat doch gewisse Vorteile (z.B. weitgehend unbehinderte Aufnahme mit entsprechenden Receivern wie dem Edision OS1+/OS2+) gegenüber dem Receiver und man spart sich das Zurückschicken des Receivers. Auch bei Vertragsende ist das Zurückschicken des CI+ Moduls einfacher und preiswerter, als wenn man einen großen Karton mit Receiver versenden müsste. Auch nimmt das CI+ Modul bei Nichtbenutzung weniger Platz weg, nur verlegen darf man es nicht, weil man es ja mal wieder zurückgeben muss. Bei Verlust sollte der Schadensersatz, den man an Sky zahlen müsste auch geringer sein.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Na sicher werde/muss ich blocken....habe auch dem Zeangstausch abgelehnt - telefonisch und schriftlich und doch stand der Postbote vor der Türe....habe dann abgelehnt und mich mit weiteren Briefen/Anrufen dagegen gewehrt...teilweise wurde einfach aufgelegt usw.
Zuerst war ne neue smartcard im KC hinterlegt - nach diversen Telefonaten und der Androhung meine Sepa zurück zu ziehen komme ich mittlerweile nicht mal mehr ins KC rein - nach nem Anrufe beim Kundenservice wollten sie mir wieder nen Receiver aufdrücken und haben dann gesagt : da kann nicht mehr "rückgängig" gemacht werden...
Lange Rede kurzer Sinn - denke da rückt und rührt sich nichts mehr...meine S02 ist noch soweit ich das sehen kann bis zum 26.04 hell - habe derzeit alles geblockt...

So ein Drecksladen - sorry, aber Servicegedanke = 0 und wie bereits erwähnt Mafiamethoden....unglaublich dass sowas in Deutschland irgendwie seit Jahren schon durch kommt...und dass vor Allem die Kunden (von denen ja viele getäuscht werden und verärgert sind) so einem Unternehmen zukünftig vertrauen wollen...

Mir gehts ja nicht um den Wechsel ansich - das kann ja gerne irgendwann von statten gehen...im letzten Jahr hat man 1) meinen alten Vertrag reaktiviert OHNE neue AGB´s unter der Voraussetzung für das Jahr und ich zitiere (habs aufgenommen) "alles so zu belassen wie es bisher war" - also Ohne Sky Receiver etc. p.p

Nungut...also Receiver oder CI ist egal - ja ?
Freischaltung ansich kann ja sicher immer noch per Oscam erfolgen..von daher...die 5 Monate bekomme ich rum ;)
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Na sicher werde/muss ich blocken....
Nungut...also Receiver oder CI ist egal - ja ?
...

Wie bereits geschrieben, nimm das CI+ Modul und nicht den Sky-Receiver. Zum Aboende musst du eh das CI+ Modul oder den Receiver, die beide kostenfrei ausgeliehen werden, wieder zurückschicken. Das CI+ Modul passt in einen Luftpolsterumschlag der Receiver wäre ein Paket.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Man kan sich bei sky doch einen paketkleber bzw retoure ausdrucken lassen auf der homepage.
Wer ein ci modul in einem effen lp umschlag verschickt, ist selber schuld. Die dinger sind empfindlich, zumindest war bzw ist ein diablo empfindlich

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