AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...
Laut den Vertragsbedingungen von Sky oder auch ehemals Premiere gelten nur schriftlich zugesicherte Leistungen [...]
Der Schwachsinn, den Du hier absonderst, wird auch dadurch nicht richtig, dass Du die rechtliche Grundlagen permanent ignorierst und den Mist ständig wiederholst.
Entweder Du setzt Dich einmal mit juristischen Fragen ernsthaft auseinander oder Du solltest Dich nicht mehr in solchen Dingen äußern.
In Deutschland und Österreich herrscht grundsätzlich Vertrags- und Formfreiheit. Gesetzliche Grundlage für privatrechtliche Verträge ist das BGB.
Das heißt, Verträge können auch mündlich abgeschlossen werden. Und das macht Sky in großer Anzahl tagtäglich per Telefon über ihre Callcentermitarbeiter.
Kommt es also am Telefon zu einem mündlichen Vertragsabschluss, dann sind die vom CCA im Verkaufs-/Vertragsgespräch getroffenen Zusagen durchaus verbindlich und Vertragsbestandteil.
Die Beweisbarkeit lasse ich mal außer Acht (ist aber durch genehmigte Telefonmitschnitte oder Zeugen auch zu bewerkstelligen).
Beide Seiten können einen Vertrag nach Kenntnisnahme eines Irrtums bei der Abgabe ihrer Willenserklärung anfechten und damit den Vertrag für nichtig erklären.
Im Falle von nicht beabsichtigten Zusicherungen durch den CCA läge der Irrtum bei Sky. Weist man Sky auf eine fehlende Zusicherung hin (z.B. nach Erhalt der Auftragsbestätigung, die übrigens NICHT den Vertrag selbst darstellt), kann Sky den geschlossenen Vertrag anfechten. Tun sie dies nicht, gilt der Vertrag mit allen Zusicherungen des CCAs. Keinesfalls gilt der Vertrag mit nicht abgesprochenen Bedingungen, so wie Sky es nachträglich einfach gerne hätte.
Übrigens werden AGB nur dann wirksam in einen Vertrag einbezogen, wenn man als Kunde
ausdrücklich darauf hingeweisen wurde
UND vor Vertragsabschluss in vollem Umfang von diesen Kenntnis nehmen konnte und diesen Bedingungen auch zugestimmt hat. Schriftlich und per Onlineformular normalerweise kein Problem. ABER bei wem wurde denn bei telefonischem Vertragsabschluss auf die AGB hingewiesen? Wem wurden die kompletten AGB am Telefon vorgelesen? Wer hat am Telefon dazu ausdrücklich "Ja" gesagt?
Unrealistisch? Ja klar! Deshalb müsste Sky auch den Telefonverkauf aufgeben, wenn sie ihre AGB durchsetzen wollen. Oder telefonisch lediglich Vertragsanbahnungen machen, aber keine Vertragsabschlüsse mehr.
PS: Der Vollständigkeit halber: Ich bin kein Jurist und dies stellt keine Rechtsberatung dar. :emoticon-0143-smirk