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Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

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AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Das angebliche vertragswidrige Verhalten von Sky muss erstmal bewiesen werden. Bestandteil der Sky-Aboverträge sind immer die AGB und da steht eigentlich all das drin, was hier niemandem gefällt. Noch herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit und wer einen Vertrag so nicht haben möchte, schließt ihn gar nicht erst ab bzw. widerspricht entsprechenden Vertragsänderungen oder kündigt den Vertrag. Läuft alles auf das selbe hinaus: Entweder Sky-Abo mit gepairten Abokarten in Zukunft oder gar kein Sky-Abo in der Zukunft bzw. vorfristige Vertragsbeendigung. Mehr kann der Verbraucherschutz nicht bewirken.
 
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Was glaubt ihr, wie werden die Verbrucherschützer reagieren, wenn sie sich in die Materie eingearbeitet haben und feststellen, das es in Wahrheit nur darum geht, weiterhin illegal Cardsharing zu betreiben?
 
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Wat? (Übrigens gelten nicht bei allen Kunden AGB, viele "verlängern" seit Jahren ohne Zusendung von AGB, also gelten für immer neuen Vertrag gar keine AGB.)
Was steht in den AGB zur Hardware? Bei mir: "von Sky zugelassene Hardware". Ohne weitere Erklärung, was das sein könnte. Sky hat das Recht, bei Vertragsschluss seine Interessen durchzusetzen. Alphacrypt und eigene Receiver waren kein Problem die letzten Jahre bei Vertragsschluss, laut AGB 2.1.1 ist der eigene Receiver vom Kunden zu stellen, man kann auch nach 1.2.4 (freiwillig) einen Leihreceiver von Sky (oder ein Sky-Modul statt Leihreceiver) nutzen, wenn Sky dies BEI VERTRAGSSCHLUSS anbietet.
Nun möchte Sky Pairing "mit dem den Kundendaten zugeordneten Receiver" durchsetzen. Das ist bei mir ein Panasonic.
Da Sky immer noch neue Verträge ohne Leihgerät abschließt, muss ich auch kein Leihgerät nutzen, logisch oder? Wo liest du in AGB was von Pflicht zum Leihgerät?

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Was wird VZ denken, wenn Pairing angeblich gegen CardSharing wirken soll, aber Sky immer noch Verträge zulässt ohne Leihgerät?
Wieso täuscht man die Kunden? Wieso steht in AGB nicht: "SAT-Empfang nur mit über Sky bezogenen Receiver oder Sky-Modul möglich" und verlängert nur so die Verträge? Ab 2013 so durchgezogen, wären alle heute gepaired.
Mitten im laufenden Vertrag ist Pairing vertragswidrig, wenn der Kunde Vertrag mit eigenem Receiver abgeschlossen hat. Und ich betreibe kein CS!
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

In erste Linie geht es - zumindest mir - darum, dass mit der Katastrophen Hardware keine Privatkopie möglich ist. Weder vom Sky Content, noch von allen anderen Anbietern.

Da ich aber kein Sportfreak bin, ist mir das mittlerweile auch egal... Es gibt bessere Angebote mit weniger Restriktionen.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Bestandteil der Sky-Aboverträge sind immer die AGB und da steht eigentlich all das drin, was hier niemandem gefällt.

Falsch. Und das gleich doppelt! In meinen Vertrag wurden keine AGB einbezogen. Und ich behaupte, das trifft für alle Kunden zu, die ihren Vertrag telefonisch abgeschlossen bzw. "verlängert" haben (die sog. Rabattkunden bzw. Rückgeholten).

Und selbst wenn für bestimmte Kunden irgendwelche AGB gelten, regeln diese nicht die Pflicht zur Nutzung eines Leihreceivers oder gar irgendeines speziellen Receivers. Die nicht näher bestimmte Formulierung "von Sky zugelassen" läuft ins Leere.
Und damit hat sich dann rein rechtlich auch Pairing in jedweder Form erledigt. Das Problem ist nur, dass Sky sich nicht an geschlossene Verträge zu halten gedenkt. Da muss man leider erst mit einem Anwalt nachhelfen. Und das macht eben nicht jeder, womit Sky natürlich rechnet.
 
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... aber mal Hand aufs Herz. Wir haben ja alle diesen "Jäger und Sammler" Trieb. Aber wer braucht das ganze Zeug, was man im Laufe der Jahre aufnimmt. Ich stand neulich vor der Entscheidung, neue Festplatten (mittlerweile 20TB gefüllt) oder wirklich mal Sachen weghauen. Ich lösche jetzt Sachen, die ich nicht beruflich brauche (also Musiktheater) rigoros. Gut, ein paar Serien, die man schätzt, aber sonst - weg mit dem Zeug, es schaut sich in der Regel doch keiner wieder an. Und wenn man etwas für die Ewigkeit haben will, dann mal eine schöne Scheibe im Steelbook, die man mit weißen Handschuhen einlegt. Was jetzt nicht heißen soll, dass ich die Politik unseres Lieblings-Pay-TVs in Ordnung finde. Mir persönlich fehlt einfach die Konkurrenz. Diese Monopole sind nicht mehr zeitgemäß und da wird (früher oder später) auch etwas passieren. Es ist noch nicht wirklich lange her, da hätte ich für meine monatlichen Telefonrechnungen nach Italien locker einen Nebenjob gebrauchen können - und heute lacht man darüber. Nun kann ich (mit einigen Einschränkungen) so ziemlich jedes Live-Fußballspiel schauen, das irgendwie übertragen wird. Aber zu welchem Preis und mit welchen Umständen. Man hat überall irgendwelche freundlichen Menschen, die einem eine Karte besorgen und vieles ist richtig illegal oder eben mehr oder weniger halblegal. Das ist doch kein Zustand - ich meine, wir reden hier ja nicht über Kinder-XXX sondern über Rasensport und eigentlich legales Fernsehen. Ob hier oder da jemand auf eine Kartes unseres Monopolisten verzichtet, wird denen egal sein. Ich kann nur hoffen, dass man in Brüssel irgendwann mein ein sinnvolles Reglement findet, was den europäischen oder globalen Gedanken auch in den Medien umsetzt.
Grüße
VF
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

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Und selbst wenn für bestimmte Kunden irgendwelche AGB gelten, regeln diese nicht die Pflicht zur Nutzung eines Leihreceivers oder gar irgendeines speziellen Receivers. Die nicht näher bestimmte Formulierung "von Sky zugelassen" läuft ins Leere.
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Tja so ist das mit rechtlich relevanten Formulierungen: Je allgemeiner sie man hält, um so mehr hat man gute Aussichten Klagen dagegen zu gewinnen. Die AGBs der Vergangenheit bis zurück zu Premiere enthilten immer diese allgemeine Reglung, die einen PayTV-Kunden zwingen können, "nur vom PayTV-Anbieter zugelassene Empfangsgeräte" zu verwenden. Gerade weil da nie ausdrücklich bestimmte Empfangsgeräte aufgeführt werden, können sich diese "zugelassenen Empfangsgeräte" jederzeit ändern. Solange Sky dafür sorgt, dass der Kunde bei Veränderungen der Verschlüsselung kostenfrei die nötigen Empfangsgeräte von Sky erhält, ist der Vertrag von Seiten Sky immer erstmal erfüllt. Ob das insgesamt und zu einem bestimmten Zeitpunkt (und wahrscheinlich nur in einem konkreten Fall, weil es eben verschiedenste Verträge, auch vom Alter her, gibt) rechtens ist, müsste ein Gericht entscheiden.

Wer erwartet, dass er wegen des absehbaren Pairings nichtmehr sein Sky-Abo in gewohnter Weise nutzen zu können, dies aber weiterhin erwarte, der sollte schnellst möglich den Sky-Vertrag kündigen. Die Zeiten ändern sich nunmal, auch technisch was das PayTV angeht. Es gibt keinen Anspruch auf freizügige PayTV-Nutzung, man ist an die PayTV-Verträge gebunden.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

"freizügige PayTV-Nutzung" ... das ist ja eine kewle Formulierung. Was man sich darunter alles vorstellen kann. :emoticon-0136-giggl
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Tja so ist das mit rechtlich relevanten Formulierungen: Je allgemeiner sie man hält, um so mehr hat man gute Aussichten Klagen dagegen zu gewinnen. Die AGBs der Vergangenheit bis zurück zu Premiere enthilten immer diese allgemeine Reglung, die einen PayTV-Kunden zwingen können, "nur vom PayTV-Anbieter zugelassene Empfangsgeräte" zu verwenden. Gerade weil da nie ausdrücklich bestimmte Empfangsgeräte aufgeführt werden, können sich diese "zugelassenen Empfangsgeräte" jederzeit ändern. Solange Sky dafür sorgt, dass der Kunde bei Veränderungen der Verschlüsselung kostenfrei die nötigen Empfangsgeräte von Sky erhält, ist der Vertrag von Seiten Sky immer erstmal erfüllt. Ob das insgesamt und zu einem bestimmten Zeitpunkt (und wahrscheinlich nur in einem konkreten Fall, weil es eben verschiedenste Verträge, auch vom Alter her, gibt) rechtens ist, müsste ein Gericht entscheiden.

Wer erwartet, dass er wegen des absehbaren Pairings nichtmehr sein Sky-Abo in gewohnter Weise nutzen zu können, dies aber weiterhin erwarte, der sollte schnellst möglich den Sky-Vertrag kündigen. Die Zeiten ändern sich nunmal, auch technisch was das PayTV angeht. Es gibt keinen Anspruch auf freizügige PayTV-Nutzung, man ist an die PayTV-Verträge gebunden.


Unbestimmte AGB sind unwirksam.

Zweifel bei der Auslegung der AGB gehen zu lasten des Verwenders.

B.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Zugelassen ist zumindest schon mal alles, was Sky bei Vertragsabschluss akzeptiert.
Und wenn Sky erst gar nicht fragt, was ich verwende, und auch nicht definiert, was ein zugelassenes Gerät sein soll, dann ist halt alles zugelassen.
Ist doch ganz einfach.

Aber wie gesagt: Ohne AGB gibt es erst recht keinen Anspruch seitens Sky.
 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Bei mir als Vollzahler gelten ja die (alten) AGB, aber was spricht gegen meinen Panasonic DMR mit Alphacrypt als bei Vertragsschluss zugelassenen Receiver? Laut Hersteller ist der Panasonic perfekt für Sky geeignet. Der Händler meinte, ich brauche jedoch ein Modul, und gab mir ein AC Classic mit, läuft seit 2013 durchgehend prima.
Von einem anderen User hab ich hier einen Vertrag, in dem das AC Light im Sky-Vertrag als Empfangsgerät eingetragen wurde.
Und - wie Tigerle schrieb - auch an die Kunden ohne AGB denken, die ihre Verträge telefonisch abschlossen und keine AGB erhielten.

Und die AGB stehen sowieso zurück gegenüber der individuellen Absprachen bei Vertragsschluss (§ 305 b BGB). Verträge sind einzuhalten, Sky kann ja zum Laufzeitende ordentlich kündigen und seinen Leihreceiver zur Pflicht machen. In meinem Vertrag steht als Receiver: "Seriennummer: Kundengerät". Sonst hätte ich den Vertrag nicht abgeschlossen.
 
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Also, ich bin kein Jurist, aber dass individuelle Absprachen Vorrang vor AGB haben sollen, ist doch eher zu bezweifeln !
Auch wenn sich Sky fehlerhafte Zusicherungen seiner Mitarbeiter (Callcentermitarbeiter) zuschreiben muß, verweist man immernoch auf die niedergeschriebenen AGB. Und denen kann man ja bei einseitiger Neufassung (Umschreibung) widersprechen.
Ich bin Ende Mai raus und lasse mich auch nicht lt. jetzigem Hardwarestand erweichen
 
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Ich hab doch § 305 b BGB zitiert. Man muss natürlich gucken, was in Vertrag und Auftragsbestätigung schriftlich und nachweislich formuliert ist. Bei mir: Receiver: Kundengerät.

§ 305b BGB Vorrang der Individualabrede
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.




 
AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

Keinesfalls kann/will ich den vorgetragenen Paragraphen angreifen, nur muß sich die Individualabrede auch beweisen lassen. Ohne Zeugen oder schriftliche Einlassung seitens Sky bin ich eher skeptisch. Ich bin ja auf Deiner Seite-keine Angst.
 
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