Tja so ist das mit rechtlich relevanten Formulierungen: Je allgemeiner sie man hält, um so mehr hat man gute Aussichten Klagen dagegen zu gewinnen. Die AGBs der Vergangenheit bis zurück zu Premiere enthilten immer diese allgemeine Reglung, die einen PayTV-Kunden zwingen können, "nur vom PayTV-Anbieter zugelassene Empfangsgeräte" zu verwenden. Gerade weil da nie ausdrücklich bestimmte Empfangsgeräte aufgeführt werden, können sich diese "zugelassenen Empfangsgeräte" jederzeit ändern. Solange Sky dafür sorgt, dass der Kunde bei Veränderungen der Verschlüsselung kostenfrei die nötigen Empfangsgeräte von Sky erhält, ist der Vertrag von Seiten Sky immer erstmal erfüllt. Ob das insgesamt und zu einem bestimmten Zeitpunkt (und wahrscheinlich nur in einem konkreten Fall, weil es eben verschiedenste Verträge, auch vom Alter her, gibt) rechtens ist, müsste ein Gericht entscheiden.
Wer erwartet, dass er wegen des absehbaren Pairings nichtmehr sein Sky-Abo in gewohnter Weise nutzen zu können, dies aber weiterhin erwarte, der sollte schnellst möglich den Sky-Vertrag kündigen. Die Zeiten ändern sich nunmal, auch technisch was das PayTV angeht. Es gibt keinen Anspruch auf freizügige PayTV-Nutzung, man ist an die PayTV-Verträge gebunden.