Was Dir dann genauso viel bringt, als wenn im Laden der falsche Preis auf dem Klebeetikett steht, auch hier hast Du keinen Anspruch auf Erfüllung.
Das wird dann als "Fehler" gewertet, und Du wirst aus dem Vertrag entlassen.
Das läuft dann auf eine einvernehmliche Einigung (Vergleich) heraus, und der Richter wird Dir gegenüber schon durchblicken lassen, dass Du das besser annehmen solltest......
Etwas anderes wäre es, wenn Du das ganze schriftlich bestätigt bekommen hättest.
Gesprochene Worte sind "Schall & Rauch"......
...aber wie heißt es so schön? Probier es, und berichte.....vielleicht schaffst Du es ja wirklich (was ich nicht glaube)......