AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?
Ich bin immer erstaunt, wieviele Leute dem Quatsch von Sky glauben. Selbst Rechtsanwälte?!
Also, in den AGB wird gefordert, ein von Sky zugelassenes Gerät und kompatibles Gerät zu nutzen.
"Kompatibel" wird erklärt als passend zum Empfangsweg, also mit SAT- oder Kabel-Tuner, logisch. Wichtig auch bei DVB-S2 ab 10/2015.
Bleibt also "von Sky zugelassen". In den alten AGB 2014 zu SkyGO stand auch drin, dass man ein von Sky zugelassenes Gerät verwenden soll für SkyGo. Es hieß in den SkyGo-AGB: "Das sind:
iPhone, iPad, Computer." Also daran erkennt man, dass der Begriff "von Sky zugelassen" nicht besonders eng gefasst werden darf, man also irgendeinen PC und irgendein
iPhone nutzen darf. Da steht nichts drauf von "Für Sky geeignet" oder so.
Okay, das nur zu den Begriffen.
"Zugelassen" durch eine Privatfirma (Sky) ist keine behördliche Zulassung, sondern eine Zustimmung zur Nutzung, ein Einverständnis bei Vertragsschluss. Sky könnte dazu Vorgaben in den AGB oder im Bestellvorgang machen oder in der Auftragsbestätigung, steht aber nirgendwo etwas. Auf Sky.de stand aber gleichzeitig bis 10/2014, dass man auch eigene Receiver mit
Alphacrypt nutzen kann, aber als "Tipp": "Nutzen Sie den Sky-Leihreceiver für besseren Support und kostenlosem Austausch." Nur ein Tipp!
Also bitte nicht immer etwas zudichten, was in den AGB nicht steht, nicht um drei Ecken zu Gunsten von Sky denken. AGB sind immer im Sinne des Verbrauchers auszulegen, das fordert das BGB. Zweifel und Widersprüche in AGB gehen zu Lasten des Verwenders (Sky). Dann sind diese AGB-Klauseln unwirksam oder nicht anwendbar.
Verbraucherzentrale M-V sagt offiziell: "Sky darf im laufenden Vertrag ohne Leihgerät nicht zum Leihreceiver zwingen!" und empfiehlt sogar Strafanzeige. Ich habe mich mehrfach und zuletzt 3 1/2 Stunden mit dem Juristen der VZ unterhalten, unter Vorlage aller Mails von Sky zum Hardwaretausch, mit Blick auf Homepages von Sky. Der Jurist kennt Sky sehr gut, hatte schon Gefechte (wegen BuLi-Feeds).
Mehrfach haben Rechtsanwälte und VZ Sky zum Freischalten aufgefordert, wenn Sky auf Leihgerät beharrte, so gut wie immer mit Erfolg, tw. innerhalb 48 Stunden war die V14 hell.
Sky stellt sich zunehmend mehr quer, aber es hat sich rechtlich nichts geändert. Bei vielen Kunden, die telefonisch Vertrag schlossen (Rückholer/Verlängerer) gelten meist gar keine AGB, denn in der Auftragsbestätigung stand nichts von AGB, am Telefon wurden sie nicht verlesen, so sind sie nicht wirksam eingebunden, auch nicht durch eine spätere Rundmail!
In den AGB ist nach 2.1.1 es Pflicht des Kunden, den Receiver zu stellen. Er kann auch, bei Vertragsschluss, ein leihgerät von Sky leihen (KANN, nicht MUSS!).
Eigene Geräte funktionieren ja auch mit der solo V14, z.B. der Humax HD 1000, das Vodafone TV Center usw.